GOÄ 2427: Entlastungsinzision korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2427
Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten durchtrennende Entlastungsinzision(en) – auch mit Drainage(n) –
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 53,61 € 2,3x
Höchstsatz 81,58 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2427 für tiefreichende Entlastungsinzisionen erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Steigerungssätzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2427

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2427 wie folgt:

Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten durchtrennende Entlastungsinzision(en) – auch mit Drainage(n) –

Diese chirurgische Leistung ist mit 400 Punkten bewertet. Sie umfasst operative Eröffnungen, die explizit die Muskelfaszie sowie tiefer liegende Gewebeschichten durchtrennen, um einen pathologischen Druck im Gewebe zu mindern. Das Einbringen von Drainagesystemen zur Sicherung des Sekretabflusses ist bereits in der Leistungsbeschreibung enthalten und kann nicht separat berechnet werden.

GOÄ 2427 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Anwendung der GOÄ 2427 setzt eine strenge medizinische Indikation voraus. Typische klinische Szenarien umfassen ein drohendes oder manifestes Kompartmentsyndrom sowie massive Gewebeschwellungen infolge von Lymph- oder Blutgefäßstauungen. Auch bei schweren, lebensbedrohlichen Infektionen wie einem Gasödem oder einer nekrotisierenden Fasziitis ist diese Ziffer die korrekte Wahl.

Entscheidend für die Abrechnung ist, dass der chirurgische Schnitt nicht im kutanen oder subkutanen Fettgewebe endet. Die Inzision muss die derbe Bindegewebshülle (Faszie) nachweislich durchtrennen, um eine echte Druckentlastung der darunterliegenden Muskeln oder Organe zu bewirken. Oberflächliche Abszessspaltungen oder einfache Hautschnitte rechtfertigen den Ansatz dieser Ziffer nicht.

Achtung: Einfache Entlastungsschnitte, die lediglich die Haut und das Unterhautfettgewebe betreffen, sind nach anderen Ziffern (z. B. GOÄ 2424) zu bewerten. Die Fehlabrechnung der GOÄ 2427 bei oberflächlichen Eingriffen führt regelmäßig zu Beanstandungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2427

Fallbeispiel 1: Akutes Kompartmentsyndrom am Unterschenkel

Ein Patient stellt sich nach einem Trauma mit extremen Schmerzen und einer massiven Schwellung des Unterschenkels vor. Es erfolgt die sofortige Notfall-Dermatofasziotomie zur Druckentlastung der Tibialis-Anterior-Loge. Der Schnitt durchtrennt die Haut, die Subkutis und die crurale Faszie tiefgehend. Zur Sicherung des Abflusses wird eine Laschendrainage eingelegt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2427 im Schwellenwert (2,3-fach) sowie den ambulanten OP-Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 442.

Fallbeispiel 2: Gasbrand-Infektion am Unterarm

Bei einer rasant fortschreitenden Weichteilinfektion mit Verdacht auf Gasbrand (Gasödem) am Unterarm werden mehrere tiefe Entlastungsschnitte durchgeführt. Die Schnitte spalten die Unterarmfaszie und die darunterliegenden Muskelkompartimente vollständig auf, um nekrotisches Gewebe zu entlasten und Sauerstoffzufuhr zu ermöglichen. Da der Eingriff aufgrund der Schwere und des erhöhten Zeitaufwands besonders schwierig war, wird die GOÄ-Ziffer 2427 mit dem Steigerungsfaktor 3,5 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Schwere Lymphstauung mit drohender Gewebsnekrose

Nach einer ausgedehnten Tumoroperation zeigt sich eine extreme, therapieresistente Lymphstauung im Bereich der Leiste mit beginnender Gewebsnekrose. Zur Entlastung des Gewebedrucks werden tiefe, fasziendurchtrennende Inzisionen angelegt und Drainageschläuche platziert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2427. Da keine der ausgeschlossenen Leistungen erbracht wurde, ist die Abrechnung neben den üblichen Anästhesieleistungen vollumfänglich zulässig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2427: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Missachtung der expliziten Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 2427 darf laut Regelwerk nicht am selben Tag neben der GOÄ 2032 (Spaltung einer Sehnenscheide), der GOÄ 2430 (Exzision einer tiefsitzenden Gewebswucherung) oder der GOÄ 2432 (Radikaloperation eines Sinus pilonidalis) berechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen filtern diese Kombinationen automatisiert heraus und kürzen die Honorare.

Zudem beanstanden Prüfer häufig die Abrechnung der Ziffer 2427, wenn aus dem OP-Bericht nicht eindeutig hervorgeht, dass die Faszie tatsächlich durchtrennt wurde. Wird lediglich ein tiefer Abszess gespalten, ohne dass eine Fasziotomie stattfindet, ist die Ziffer 2427 nicht gerechtfertigt. In solchen Fällen ist meist die GOÄ 2424 (Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses) die korrekte Wahl.

Tipp: Sollten mehrere eigenständige Entlastungsinzisionen an anatomisch völlig getrennten Körperregionen notwendig sein, kann die Ziffer mehrfach angesetzt werden. Dies muss jedoch in der Rechnung durch entsprechende Ortsangaben (z. B. "rechter Unterschenkel" und "linker Unterarm") transparent gemacht werden.

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Dokumentation der GOÄ 2427: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit der tiefen Entlastung unmissverständlich darlegen. Insbesondere die klinischen Zeichen einer extremen Gewebespannung, Durchblutungsstörungen oder neurologische Defizite sollten dokumentiert werden.

Im chirurgischen Bericht muss der genaue anatomische Weg beschrieben werden. Formulierungen wie "Schnittführung durch die Haut und Unterhaut bis auf die Faszie, anschließende vollständige Spaltung der Faszie auf einer Länge von X cm" sind essenziell. Auch die Platzierung und Art der eingebrachten Drainagen müssen namentlich erwähnt werden.

Dokumentationsbeispiel:
"Diagnose: Drohendes Kompartmentsyndrom am linken Unterschenkel bei Zustand nach Trauma. Befund: Massive Schwellung, prallelastische Gewebespannung, starker Dehnungsschmerz. Therapie: Längsinzision über der Tibialis-anterior-Loge. Durchtrennung von Cutis und Subcutis. Vollständige, scharfe Spaltung der Faszie cruris zur Druckentlastung der Muskulatur. Einlegen einer Easy-Flow-Drainage. Wundverschluss erfolgt sekundär."

GOÄ 2427: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 2427 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 53,61 Euro. Ein Überschreiten dieses Schwellenwerts bis zum Höchstsatz von 3,5 (81,58 Euro) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Typische Begründungen für eine Steigerung sind ein extrem hoher Zeitaufwand durch stark verändertes, nekrotisches Gewebe, anatomische Besonderheiten oder eine erschwerte Blutstillung bei hämorrhagischer Diathese.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2427 können weitere selbstständige Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht dem Zielleistungsprinzip unterliegen. Häufig kombiniert wird die Ziffer mit Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 oder 491 für Infiltrationsanästhesie) sowie mit dem ambulanten OP-Zuschlag nach GOÄ 442. Auch Wundverbände (GOÄ 200) oder das Anlegen von Schienen zur Ruhigstellung nach dem Eingriff sind unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen berechnungsfähig.

Ziffer 2427 in der neuen GOÄ

An die Stelle der Ziffer 2427 (Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten durchtrennende Entlastungsinzision(en) – auch mit Drainage(n) –) treten in der neuen GOÄ mehrere spezifische Leistungen — welche gilt, hängt vom Verfahren und ggf. der Lokalisation ab:

  • bei: Exzision über die Subcutis hinaus in die Tiefe — 5614 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5613 für Exzisionen, über die Subcutis hinaus in die Tiefe reichend" (46,21 €), 1x zur Leistung nach 5613
  • bei: Exzision über die Subcutis hinaus in die Tiefe — 5616 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5615 für Exzisionen, über die Subcutis hinaus in die Tiefe reichend" (57,76 €), 1x zur Leistung nach 5615
  • bei: Escharotomie in einer der bezeichneten Körperregionen bei Brandwunden — 5804 „Escharotomien in einer der Regionen Kopf und Hals, vordere Rumpfhälfte mit Genitalbereich, hintere Rumpfhälfte, ein Oberschenkel, …" (191,57 €), 1 je Region
  • bei: Fasziotomie im Rahmen einer Verbrennungsbehandlung (keine Escharotomie) — 5809 „Fasziotomien in einer der Regionen Kopf und Hals, vordere Rumpfhälfte mit Genitalbereich, hintere Rumpfhälfte, ein Oberschenkel, …" (284,21 €)
  • 7801 Operative Entlastung eines Kompartments an einem Extremitätenabschnitt (496,62 €), je Extremitätenabschnitt

Von 46,21 € bis 496,62 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2427 bisher 53,61 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2427

Die GOÄ-Ziffer 2427 wird für tiefreichende Entlastungsinzisionen berechnet, die die Faszie und darunterliegende Körperschichten durchtrennen. Typische Indikationen sind erhebliche Gewebeschwellungen durch Lymph- oder Blutgefäßstauung sowie Gasödeme.
Die GOÄ-Ziffer 2427 darf nicht am selben Behandlungstag neben den Ziffern 2032, 2430 und 2432 abgerechnet werden. Dies betrifft die Spaltung einer Sehnenscheide, die Exzision einer tiefsitzenden Gewebswucherung sowie die Radikaloperation eines Sinus pilonidalis.
Ja, der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 442 für ambulante operative Leistungen ist neben der GOÄ 2427 berechnungsfähig. Dieser Zuschlag beträgt im Einfachsatz 5,83 Euro (100 Punkte) und ist nicht steigerbar.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 2427 liegt bei 53,61 Euro. Ohne besondere Begründung ist dies der maximale Erstattungssatz für diese chirurgische Leistung.
Die Dokumentation muss die genaue lokalisation, die Tiefe des Schnitts durch die Faszie sowie die klinische Indikation wie ein Kompartmentsyndrom oder Gasödem belegen. Auch das Einbringen von Drainagen sollte detailliert im OP-Bericht festgehalten werden.
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