Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2032: So rechnen Sie die Anlage einer proximalen Spül- und Saugdrainage an Extremitäten rechtssicher und fehlerfrei ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2032
Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage
Die Leistungslegende der GOÄ-Ziffer 2032 erschließt sich in der Praxis vor allem im Kontext mit chirurgischen Infektionstherapien an den Extremitäten. Medizinisch umfasst diese Leistung das operative Einbringen eines speziellen Drainagesystems, um infiziertes Material kontinuierlich oder fraktioniert auszuspülen. Der Eingriff dient der mechanischen Reinigung tiefgehender Gewebestrukturen.
Besonders relevant ist die anatomische Einordnung im GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik Extremitätenchirurgie. Dies bedeutet, dass die Ziffer ausschließlich für Eingriffe an den Armen oder Beinen herangezogen werden darf. Eine Anwendung an anderen Körperregionen wie dem Kopf oder dem Rumpf ist über diese Ziffer nicht zulässig.
GOÄ 2032 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
Das klassische Einsatzgebiet der GOÄ 2032 ist die chirurgische Sanierung eines Sehnenscheidenpanaritiums. Bei dieser schweren, lokalisierten Infektion muss die Sehnenscheide eröffnet werden, um bleibende Schäden an den Sehnen zu verhindern. Typischerweise erfolgt der Zugang körpernah (proximal), beispielsweise auf Höhe des Handgelenks, um Spülflüssigkeit einzuleiten.
Die Flüssigkeit wird anschließend distal, also körperfern am Ort der eigentlichen Entzündung, wieder ausgeleitet. Neben dieser klassischen Indikation kann die Ziffer auch bei anderen schweren, tiefen Infektionen der Extremitäten angewendet werden, sofern eine therapeutische Spül-Saug-Drainage etabliert wird. Reine prophylaktische Drainagen nach unkomplizierten Operationen rechtfertigen den Ansatz hingegen nicht.
Tipp: Die Ziffer 2032 beschreibt lediglich das operative Legen der Drainage. Die eigentliche Durchführung der therapeutischen Spülung ist eine eigenständige Leistung und wird zusätzlich nach der GOÄ-Ziffer 2090 berechnet.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2032
Fallbeispiel 1: Operative Sanierung eines Sehnenscheidenpanaritiums
Ein Patient stellt sich mit einer fortgeschrittenen eitrigen Infektion der Beugesehnenscheide des Zeigefingers vor. Der Chirurg nimmt eine proximale Inzision am Handgelenk vor und legt eine Spüldrainage ein, um die Sehnenscheide mechanisch zu reinigen. Abgerechnet wird die Anlage der Drainage nach GOÄ 2032, während die anschließende Spülung über die GOÄ 2090 liquidiert wird.
Fallbeispiel 2: Therapeutische Spül-Saug-Drainage bei Knieempyem
Bei einem Patienten mit einem floriden Kniegelenksempyem wird im Rahmen einer arthroskopischen Sanierung eine therapeutische Spül-Saug-Drainage eingelegt. Da es sich um eine gezielte therapeutische Maßnahme bei einer schweren Infektion an einer Extremität handelt, ist der Ansatz der GOÄ 2032 begründet. Die rein intraoperative Gelenkspülung ist hiermit jedoch nicht abzugelten.
Fallbeispiel 3: Postoperative tiefe Weichteilinfektion am Unterschenkel
Nach einer Osteosynthese am Unterschenkel entwickelt der Patient eine tiefe Weichteilinfektion. Zur kontinuierlichen Keimreduktion wird operativ ein proximales Spül-Saug-System im Wundbereich etabliert. Die chirurgische Anlage dieses Systems wird korrekt mit der GOÄ-Ziffer 2032 in Rechnung gestellt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2032: Was Prüfer beanstanden
Ein sehr häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Gleichsetzung der GOÄ 2032 mit einer einfachen Wund- oder Redondrainage. Die Ziffer ist explizit für Spül- und Saugdrainagen reserviert und darf nicht für das bloße Einlegen von Redondrainagen (siehe GOÄ 2015) genutzt werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Abgrenzung erfahrungsgemäß sehr genau.
Zudem existieren strikte Abrechnungsausschlüsse, die unbedingt beachtet werden müssen. Die GOÄ 2032 darf nicht neben der GOÄ-Ziffer 2015 (Wunddrainage) oder der GOÄ-Ziffer 2043 (Unterbindung eines großen Blutgefäßes) am selben Operationsgebiet abgerechnet werden. Auch die Verwendung bei Kataraktoperationen oder zur intraoperativen Wundspülung führt regelmäßig zu Beanstandungen.
Achtung: Die GOÄ 2032 ist systematisch der Extremitätenchirurgie zugeordnet. Eine Abrechnung für Drainagen am Kopf, am Hals oder am Rumpf ist unzulässig und wird von Prüfstellen konsequent gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 2032: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit der Drainage – beispielsweise das Vorliegen einer eitrigen Infektion – klar hervorgehen. Auch die genaue anatomische Lokalisation der proximalen Einbringung muss detailliert beschrieben werden.
Zusätzlich sollte der Bericht die Trennung zwischen der operativen Anlage der Drainage und der Durchführung der Spülung widerspiegeln. Es empfiehlt sich, die verwendeten Materialien und das Spülprotokoll exakt zu erfassen, um den therapeutischen Charakter der Maßnahme zweifelsfrei zu belegen.
Dokumentationsbeispiel: "Diagnose: Akutes Sehnenscheidenpanaritium Dig. II rechts. Operative Freilegung und Inzision proximal auf Höhe des Handgelenks. Einbringen einer Spüldrainage (GOÄ 2032) zur kontinuierlichen Spülung der Sehnenscheide. Distale Ausleitung am Finger. Erste therapeutische Spülung mit Ringer-Lösung durchgeführt (GOÄ 2090)."
GOÄ 2032: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder starker Vernarbung des Gewebes kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) muss in der Rechnung patientenbezogen begründet werden. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Zeitaufwand bei ausgeprägten entzündlichen Gewebeveränderungen oder die schwierige Präparation bei anatomischen Varianten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 2032 wird regelhaft mit der GOÄ-Ziffer 2090 (Spülung einer Sehnenscheide oder eines Gelenks) kombiniert, da das Legen der Drainage die Spülung vorbereitet. Auch die Kombination mit primären chirurgischen Leistungen wie der GOÄ-Ziffer 2031 (Spaltung einer Sehnenscheide) ist im klinischen Alltag häufig und abrechnungstechnisch zulässig, sofern keine expliziten Ausschlüsse vorliegen.
Ziffer 2032 in der neuen GOÄ
Die Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage wird zur neuen Nummer 7730 — Festpreis 245,68 €. Das sind 633 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 33,51 €. Alter Code 2032 war laut Kommentar ausschließlich für die Anlage einer Spüldrainage an der Sehnenscheide der Extremität (proximal am Handgelenk) im Kontext eines Sehnenscheidenpanaritiums vorgesehen. Die neue Ziffer 7730 bildet exakt diesen Eingriff ab: Eröffnung der Sehnenscheide und Anlegen einer Spülvorrichtung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2032
Was hat nicht gestimmt?