GOÄ 2043: Syndaktylie-Operation korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2043
Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie
Punktzahl 1450  
Einfachsatz 84,52 € 1,0x
Regelhöchstsatz 194,40 € 2,3x
Höchstsatz 295,82 € 3,5x
Ausschlüsse

GOÄ 2043 richtig abrechnen: Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die rechtssichere Dokumentation der Syndaktylie-OP.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2043

GOÄ-Ziffer 2043: Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie

Die GOÄ-Ziffer 2043 beschreibt eine spezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Extremitätenchirurgie. Sie umfasst die operative Trennung einer angeborenen Fehlbildung, bei der zwei oder mehr Finger oder Zehen zusammengewachsen sind. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Ziffer ist die anschließende Deckung des entstandenen Hautdefekts mittels einer Vollhautdeckung.

Die Abrechnung dieser Ziffer setzt zwingend voraus, dass die Operation ohne Osteotomie, also ohne die Durchtrennung von Knochenstrukturen, erfolgt. Sollte eine knöcherne Beteiligung vorliegen und eine Knochendurchtrennung notwendig sein, ist diese Leistung nicht über die Ziffer 2043 abzubilden. Die Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet und spiegelt den hohen chirurgischen Aufwand der Extremitätenchirurgie wider.

GOÄ 2043 in der Praxis: Indikation und klinischer Ablauf

Die typische Indikation für die Abrechnung der GOÄ 2043 ist die angeborene Weichteilsyndaktylie. Bei dieser Fehlbildung sind die betroffenen Glieder lediglich durch eine Haut- und Weichteilbrücke miteinander verbunden. Der chirurgische Eingriff erfordert eine präzise Schnittführung, meist in Form von Z-Plastiken, um eine funktionell und ästhetisch einwandfreie Rekonstruktion der interdigitalen Weichteilbrücke zu gewährleisten.

Nach der erfolgreichen Trennung der Glieder verbleiben an den einander zugewandten Seiten der Finger oder Zehen Hautdefekte. Diese Defekte müssen mit einem zuvor entnommenen Vollhauttransplantat gedeckt werden, um Kontrakturen zu verhindern. Das benötigte Hauttransplantat wird meist aus einem sterilen Spenderareal wie der Leistenbeuge oder der Ellenbeuge gewonnen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2043

Fallbeispiel 1: Unkomplizierte kutane Syndaktylie

Bei einem zweijährigen Kind liegt eine angeborene, rein kutane Syndaktylie zwischen den Fingern III und IV der linken Hand vor. Die operative Trennung erfolgt ohne knöcherne Beteiligung, die Defektdeckung wird mittels Vollhaut aus der Leiste durchgeführt. Der Wundverschluss an der Entnahmestelle erfolgt primär durch eine einfache Naht. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2043 mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Syndaktylie-Trennung mit aufwendiger Hebestellen-Plastik

Es erfolgt die operative Trennung einer Weichteilsyndaktylie der Zehen II und III. Aufgrund der Größe des entnommenen Vollhauttransplantats kann die Entnahmestelle am Unterschenkel nicht einfach verschlossen werden, sondern erfordert eine lokale Z-Plastik zur Defektdeckung. In diesem Fall ist neben der GOÄ 2043 für die plastische Versorgung der Entnahmestelle zusätzlich die GOÄ 2381 berechenbar.

Fallbeispiel 3: Bilaterale Syndaktylie an einer Hand

Bei einem Patienten besteht eine Syndaktylie sowohl zwischen den Fingern II/III als auch zwischen III/IV derselben Hand. Beide Zwischenfingerräume werden in einer Sitzung operativ getrennt und mit Vollhaut gedeckt. Da sich die GOÄ 2043 auf die Operation zwischen zwei Fingern bezieht, ist der mehrfache Ansatz der Ziffer in einer Sitzung zulässig. In der Rechnung müssen die unterschiedlichen Lokalisationsangaben präzise aufgeführt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2043: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2043 ist das Missachten der strengen Ausschlusskriterien. Die Ziffer darf unter keinen Umständen neben der GOÄ 2044 abgerechnet werden, welche die Operation der Syndaktylie mit Osteotomie beschreibt. Sobald Knochenstrukturen durchtrennt werden müssen, ist ausschließlich die höher bewertete Ziffer 2044 anzusetzen.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die gleichzeitige Berechnung der Ziffer 2383 (Hautlappenplastik) für die Deckung im Operationsgebiet, da die Vollhautdeckung bereits integraler Bestandteil der GOÄ 2043 ist. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem sehr genau, ob der Wundverschluss der Entnahmestelle fälschlicherweise separat liquidiert wurde. Dies führt regelmäßig zu Beanstandungen und Kürzungen wegen einer unzulässigen Doppelabrechnung.

Achtung: Der einfache Wundverschluss der Entnahmestelle des Hauttransplantats ist mit der Gebühr für die GOÄ 2043 abgegolten. Nur wenn dort komplexe, eigenständige plastische Maßnahmen erforderlich werden, ist die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 2381 gerechtfertigt.

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Dokumentation der GOÄ 2043: Praxisbewährte Hinweise

Eine rechtssichere und lückenlose Dokumentation ist das beste Fundament, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. Der chirurgische OP-Bericht muss detailliert darlegen, dass es sich um eine reine Weichteiltrennung ohne Knochenbeteiligung gehandelt hat. Zudem muss die Durchführung der Vollhautdeckung explizit beschrieben werden.

Es empfiehlt sich, die Darstellung der präparierten neurovaskulären Strukturen im Operationsbericht genau zu dokumentieren. Auch die Entnahmestelle des Vollhauttransplantats, die Transplantatgröße sowie die Art des Wundverschlusses der Hebestelle müssen zweifelsfrei aus der Akte hervorgehen.

Dokumentation: Operative Trennung der kutanen Syndaktylie Dig. III/IV links. Präparation der neurovaskulären Bündel unter der Lupe. Entnahme eines Vollhauttransplantats (2x3 cm) aus der Leiste links, dort primärer Wundverschluss. Deckung der Defekte an den Fingerinnenseiten mit dem Transplantat, Fixation durch Einzelknopfnähte.

Tipp: Eine präzise fotografische Dokumentation des prä-, intra- und postoperativen Befundes schützt effektiv vor unberechtigten Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen.

GOÄ 2043: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten und ein Honorar bis zum Faktor 3,5 geltend gemacht werden. Dies ist insbesondere bei Kleinkindern der Fall, wenn aufgrund der grazilen Strukturen mikrochirurgische Techniken oder der Einsatz einer Lupenbrille erforderlich sind. Die filigrane Präparation verlängert die Operationszeit erheblich.

Auch ausgeprägte Narbenzüge nach Voroperationen oder unerwartete anatomische Varianten der Nerven-Gefäß-Straßen rechtfertigen eine Steigerung. Die Begründung in der Rechnung muss stets patientenindividuell, nachvollziehbar und medizinisch fundiert formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Wird die Operation ambulant in der Praxis oder einer tagesklinischen Einrichtung durchgeführt, kann der Zuschlag 440 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen bei einer Punktzahl von 1200 bis unter 2000 Punkten) hinzugerechnet werden. Dieser Zuschlag beträgt pauschal 413 Punkte und sichert die wirtschaftliche ambulante Durchführung des Eingriffs.

Erforderliche Anästhesieleistungen (z. B. Plexusanästhesie nach GOÄ 497 oder Allgemeinanästhesie) sind selbstverständlich separat durch den Anästhesisten oder den operierenden Arzt berechenbar. Postoperative Kontrollen und Verbandswechsel in den Folgetagen werden nach den allgemeinen Bestimmungen neben der GOÄ 2043 liquidiert.

Ziffer 2043 in der neuen GOÄ

Je nach Befund und Vorgehen löst die Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie (heute 194,40 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:

  • Bei partielle kutane Syndaktylie: 7215 (je wiederhergestellter Zwischenfingerfalte) (342,48 €)
  • Bei vollständige kutane Syndaktylie ohne ossäre Beteiligung: 7216 (je wiederhergestellter Zwischenfingerfalte) (742,21 €)

Die Preisspanne reicht von 342,48 € bis 742,21 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2043

Die GOÄ-Ziffer 2043 wird für die operative Trennung einer Syndaktylie zwischen zwei Fingern oder Zehen unter Verwendung einer Vollhautdeckung berechnet. Voraussetzung ist, dass keine Osteotomie (Knochendurchtrennung) durchgeführt wird. Bei knöcherner Beteiligung ist stattdessen die GOÄ 2044 anzusetzen.
Ein einfacher Wundverschluss der Entnahmestelle des Vollhauttransplantats ist mit der GOÄ 2043 abgegolten und darf nicht separat berechnet werden. Erfordern die anatomischen Gegebenheiten jedoch eine aufwendige plastische Deckung der Entnahmestelle, kann hierfür die GOÄ-Ziffer 2381 zusätzlich angesetzt werden.
Die GOÄ 2043 darf gemäß den Abrechnungsbestimmungen nicht neben den Ziffern 2044, 2067, 2250, 2260 und 2383 berechnet werden. Zudem schließt die höherwertige Ziffer 2044 die Ziffer 2043 am selben Operationsgebiet grundsätzlich aus.
Ja, die GOÄ 2043 bezieht sich explizit auf die Syndaktylie-Operation zwischen zwei Fingern. Werden in einer Sitzung mehrere getrennte Zwischenfingerräume operiert, kann die Ziffer entsprechend mehrfach berechnet werden, sofern die unterschiedlichen Lokalisationen in der Rechnung klar angegeben sind.
Eine Schwellenwertüberschreitung bis zum 3,5-fachen Satz kann durch mikrochirurgische Präparationen bei Kleinkindern begründet werden. Auch besonders enge anatomische Verhältnisse, ausgeprägte Narbenbildungen oder ein erhöhter Zeitaufwand bei der Transplantateinpassung rechtfertigen eine Steigerung.
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