GOÄ 2044: Syndaktylie-Operation korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2044
Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung einschließlich Osteotomie
Punktzahl 1700  
Einfachsatz 99,09 € 1,0x
Regelhöchstsatz 227,91 € 2,3x
Höchstsatz 346,81 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2044: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Syndaktylie-Operation, wichtige Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2044

GOÄ-Ziffer 2044: Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung einschließlich Osteotomie

Die Gebührenordnungsziffer 2044 beschreibt eine hochspezialisierte rekonstruktive Leistung aus dem Bereich der Extremitätenchirurgie. Sie umfasst die operative Trennung einer angeborenen Fehlbildung, bei der zwei oder mehr Finger miteinander verwachsen sind. Im Unterschied zu einfacheren Verfahren inkludiert diese Ziffer sowohl die Osteotomie (Knochendurchtrennung) als auch die plastische Deckung des entstandenen Defekts mittels eines Vollhauttransplantats.

Die Leistung ist so kalkuliert, dass alle typischen Teilschritte des Eingriffs abgegolten sind. Dazu gehören die sorgfältige Präparation der neurovaskulären Bündel, die knöcherne Trennung der fusionierten Phalangen sowie die Entnahme und Einpassung der Vollhautdeckung. Vorbemerkungen des entsprechenden GOÄ-Abschnitts verdeutlichen, dass die Ziffer primär auf die Versorgung eines einzelnen Zwischenfingerraums abzielt.

GOÄ 2044 in der Praxis: Indikation und klinische Anwendung

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2044 ist streng an das Vorliegen einer komplexen Syndaktylie gebunden. Eine komplexe Syndaktylie zeichnet sich dadurch aus, dass neben der weichteiligen Fusion auch eine knöcherne Verbindung (Synostose) zwischen den betroffenen Fingern besteht. Typische Patientenszenarien betreffen meist Kleinkinder im ersten oder zweiten Lebensjahr, bei denen die operative Trennung zur Ermöglichung eines normalen Handwachstums indiziert ist.

Abzugrenzen ist diese Leistung von der einfacheren Ziffer GOÄ 2043. Die GOÄ 2043 kommt dann zur Anwendung, wenn lediglich eine weichteilige Syndaktylie ohne die Notwendigkeit einer Knochendurchtrennung vorliegt. Wird die Operation an mehreren Zwischenfingerräumen durchgeführt, beispielsweise bei einer ausgeprägten Flossenhand, ist die GOÄ 2044 für jeden behandelten Zwischenraum separat berechnungsfähig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2044

Fallbeispiel 1: Komplexe Syndaktylie Digitus III/IV

Ein zweijähriges Kind stellt sich mit einer knöchernen Fusion der Mittel- und Endphalangen der Finger III und IV vor. Es erfolgt die operative Trennung der knöchernen Brücke mittels Osteotomie sowie die anschließende Defektdeckung durch ein Vollhauttransplantat, welches aus der Leistenbeuge entnommen wird. Da alle Kriterien der Leistungsbeschreibung erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung nach GOÄ 2044 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Mehrfache Syndaktylie bei Flossenhand

Bei einem Patienten liegt eine komplexe Syndaktylie in zwei benachbarten Zwischenfingerräumen (Dig. II/III und Dig. III/IV) vor. Beide Zwischenräume werden in einer Sitzung operativ getrennt, jeweils unter Durchführung einer Osteotomie und Einbringung von Vollhauttransplantaten. Die Abrechnung erfolgt durch den zweifachen Ansatz der GOÄ 2044, wobei die behandelten Lokalisationen in der Rechnung exakt angegeben werden.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Revision bei Rezidivvernarbung

Nach einer vorangegangenen Syndaktylie-Operation zeigt sich eine ausgeprägte Narbenkontraktur mit knöcherner Instabilität, die eine erneute Osteotomie und eine aufwendige Z-Plastik mit zusätzlicher Vollhautdeckung erfordert. Aufgrund des massiven Vernarbungsgrades und der schwierigen Präparation der Nerven-Gefäß-Straße wird die GOÄ 2044 mit dem 3,5-fachen Satz liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2044: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2044 ist die zusätzliche Liquidation der Hautentnahme oder der Hautplastik. Die Ziffer beinhaltet bereits die Vollhautdeckung, weshalb eine Nebeneinanderberechnung von Ziffern wie der GOÄ 2383 (Hautlappenplastik) für denselben Defekt unzulässig ist. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskriterien sehr genau und kürzen Rechnungen bei Doppelungen konsequent.

Achtung: Die GOÄ-Ziffern 2043, 2067, 2250, 2260 und 2383 sind neben der GOÄ 2044 für dieselbe anatomische Region explizit ausgeschlossen und dürfen nicht kombiniert werden.

Ebenfalls beanstandet wird häufig der unbegründete Ansatz der Ziffer, wenn keine echte Osteotomie stattgefunden hat. War lediglich eine weichteilige Trennung erforderlich, muss zwingend auf die niedrigere GOÄ 2043 ausgewichen werden. Die Dokumentation muss daher den knöchernen Anteil der Fusion und dessen Durchtrennung zweifelsfrei belegen.

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Dokumentation der GOÄ 2044: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel, um Honorarkürzungen abzuwenden. Im OP-Bericht müssen die anatomischen Verhältnisse, insbesondere die knöcherne Synostose, detailliert beschrieben werden. Auch die Durchführung der Osteotomie und die Herkunft sowie die Größe des verwendeten Vollhauttransplantats müssen explizit Erwähnung finden.

Dokumentation: Operative Trennung der knöchernen Syndaktylie Dig. III/IV rechts. Darstellung der knöchernen Brücke im Bereich der Mittelphalangen. Präzise Osteotomie unter Schonung der neurovaskulären Bündel. Entnahme eines Vollhauttransplantats aus der linken Leiste, Einpassung und Fixation im Defektbereich der Fingerseitenflächen. Spannungsfreie Rekonstruktion der Kommissur.

Zusätzlich empfiehlt es sich, präoperative Röntgenbilder, welche die knöcherne Fusion dokumentieren, dauerhaft in der Patientenakte zu hinterlegen. Diese dienen im Streitfall als objektiver Nachweis für die Notwendigkeit der Osteotomie.

Tipp: Nutzen Sie eine prä- und intraoperative Fotodokumentation. Diese visualisiert den plastisch-rekonstruktiven Aufwand anschaulich und entkräftet Einwände von Prüfstellen meist sofort.

GOÄ 2044: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 2044 liegt beim 2,3-fachen Satz (227,91 €). Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind eine extreme Gefäß-Nerven-Anomalie, ein extrem junges Alter des Patienten mit entsprechend grazilen Strukturen oder ein erheblicher Zeitaufwand durch ausgeprägte postoperative Vernarbungen.

Typische Ziffernkombinationen

Da es sich bei der Syndaktylie-Operation um einen komplexen, meist stationär oder ambulant in Narkose durchgeführten Eingriff handelt, sind verschiedene Zuschläge kombinierbar. Bei ambulanter Durchführung im Operationssaal kann der Zuschlag GOÄ 445 (Zuschlag für ambulante Operationen ab 1200 Punkten) angesetzt werden. Auch der Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops nach GOÄ 440 ist häufig berechtigterweise kombinierbar, sofern die mikrochirurgische Präparation der Digitalnerven dies erfordert.

Ziffer 2044 in der neuen GOÄ

Die Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung einschließlich Osteotomie wird zur neuen Nummer 7217 — Festpreis 826,36 €. Das sind 263 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 227,91 €. Die neue Ziffer verlangt ausdrücklich die vollständige kutane und ossäre Form; die alte Ziffer nennt die Osteotomie, aber nicht ausdrücklich die Vollständigkeit der kutanen Syndaktylie.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2044

Ja, die GOÄ 2044 ist je behandeltem Zwischenfingerraum berechnungsfähig. Liegt beispielsweise eine Syndaktylie an mehreren Fingern vor (z. B. bei einer Flossenhand), kann die Ziffer entsprechend mehrfach angesetzt werden.
Neben der GOÄ 2044 dürfen die Ziffern 2043, 2067, 2250, 2260 und 2383 nicht für denselben operativen Bereich abgerechnet werden. Dies verhindert eine unzulässige Doppelabrechnung von Teilschritten wie der Osteotomie oder Hautplastik.
Ein erhöhter Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) kann bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, ausgeprägten Vernarbungen nach Voroperationen oder erhöhtem mikrochirurgischen Aufwand begründet werden. Auch ein sehr junges Patientenalter kann als Begründung dienen.
Da die GOÄ 2044 mit 1700 Punkten bewertet ist, kann bei ambulanter Durchführung der Zuschlag nach GOÄ 445 angesetzt werden. Dieser Zuschlag ist für operative Leistungen ab einer Punktzahl von 1200 vorgesehen.
Ja, die Gewinnung und Einbringung des Vollhauttransplantats zur Defektdeckung ist bereits mit der GOÄ 2044 abgegolten. Eine zusätzliche Abrechnung einer Hauttransplantation (z. B. nach GOÄ 2383) ist explizit ausgeschlossen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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