GOÄ 440: OP-Mikroskop-Zuschlag korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 440
Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 23,31 € 1,0x
Höchstsatz 23,31 € 1,0x

Der Zuschlag GOÄ 440 für das Operationsmikroskop sichert zusätzliche Honorare bei ambulanten Eingriffen. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 440

Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht mit der Ziffer 440 eine gesonderte Vergütung für den erhöhten apparativen und zeitlichen Aufwand vor, der durch den Einsatz eines Operationsmikroskops entsteht. Diese Leistung ist im Abschnitt C VIII der GOÄ verortet und stellt einen reinen Zuschlag dar, der nicht als selbstständige Leistung, sondern nur in Kombination mit einer operativen Primärleistung berechnet werden kann.

Der Verordnungsgeber trägt damit der Tatsache Rechnung, dass mikrochirurgische Eingriffe eine besondere Präzision und teure Spezialausstattung erfordern. Die Ziffer deckt die Bereitstellung, Vorbereitung und sterile Anwendung des Mikroskops während des ambulanten Eingriffs vollständig ab.

GOÄ 440 in der Praxis: Ambulante Mikrochirurgie präzise abrechnen

Die Abrechnung des Zuschlags nach GOÄ 440 ist an strikte formale und medizinische Kriterien gebunden. Eine der grundlegendsten Voraussetzungen ist der ambulante Charakter der erbrachten operativen Leistung. Bei stationären Operationen im Krankenhaus ist dieser Zuschlag grundsätzlich nicht berechnungsfähig, da die apparative Ausstattung dort über die Pflegesätze abgegolten ist.

Typische Fachgebiete, in denen die Ziffer 440 regelmäßig zum Einsatz kommt, sind die Ophthalmologie, die Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, die Neurochirurgie sowie die Hand- und Plastische Chirurgie. Der behandelnde Arzt muss das Mikroskop aktiv zur Durchführung des Eingriffs nutzen, um feinste anatomische Strukturen darzustellen.

Achtung: Die bloße Verwendung einer Lupenbrille rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 440 unter keinen Umständen. Es muss sich zwingend um ein echtes, freistehendes oder deckenmontiertes Operationsmikroskop handeln.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 440

Fallbeispiel 1: Ambulante Katarakt-Operation

Ein Patient stellt sich zur ambulanten Operation einer Katarakt (grauer Star) vor. Der Operateur führt die Phakoemulsifikation mit Linsenimplantation unter Verwendung eines Operationsmikroskops durch. Neben der operativen Hauptleistung (z. B. GOÄ 1375) wird der Zuschlag GOÄ 440 für den Mikroskopeinsatz korrekt in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: Mikrochirurgische Nervennaht an der Hand

Nach einer Schnittverletzung an der Hand muss eine digitale Nervenrekonstruktion ambulant durchgeführt werden. Aufgrund der minimalen Strukturen ist der Einsatz des Operationsmikroskops medizinisch zwingend erforderlich. Neben der Primärleistung für die Nervennaht rechnet die Praxis den Zuschlag 440 einmalig für diesen Behandlungstag ab.

Fallbeispiel 3: Ambulante Myringoplastik (Trommelfellverschluss)

Bei einem chronischen Trommelfelldefekt erfolgt ein ambulanter Verschluss in mikrochirurgischer Technik. Der HNO-Arzt nutzt das Operationsmikroskop zur präzisen Platzierung des Transplantats. Die Abrechnung erfolgt über die entsprechende OP-Ziffer der HNO-Chirurgie kombiniert mit dem Zuschlag nach Nummer 440.

Häufige Fehler bei der GOÄ 440: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die mehrfache Abrechnung der Ziffer 440 am selben Kalendertag. Die Allgemeinen Bestimmungen legen unmissverständlich fest, dass dieser Zuschlag je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig ist. Dies gilt selbst dann, wenn am selben Tag zwei getrennte mikrochirurgische Operationen bei demselben Patienten durchgeführt werden.

Zudem versuchen private Krankenversicherungen (PKV) oder Beihilfestellen gelegentlich, den Zuschlag mit dem Argument zu streichen, die Hauptleistung enthalte bereits mikrochirurgische Anteile. Hier gilt: Sofern die Leistungsbeschreibung der operativen Primärziffer die Verwendung eines Mikroskops nicht explizit vorschreibt oder als integralen Bestandteil definiert, ist der Zuschlag GOÄ 440 zusätzlich berechnungsfähig.

Achtung: Achten Sie darauf, dass der Zuschlag 440 niemals bei rein diagnostischen Mikroskopien (z. B. in der Gynäkologie oder HNO-Heilkunde ohne operativen Eingriff) angesetzt wird. Er ist ausschließlich an operative Leistungen gekoppelt.

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Dokumentation der GOÄ 440: Praxisbewährte Hinweise

Um Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden, ist eine lückenlose medizinische Dokumentation unerlässlich. Aus dem Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit und der tatsächliche Einsatz des Mikroskops klar hervorgehen. Die bloße Erwähnung im OP-Protokoll reicht oft nicht aus, wenn der konkrete Nutzen für den Operationserfolg unklar bleibt.

Es empfiehlt sich, sowohl das verwendete Gerät als auch die spezifischen OP-Schritte, die unter mikroskopischer Sicht durchgeführt wurden, detailliert festzuhalten. Dies schafft Rechtssicherheit und belegt den apparativen Mehraufwand transparent.

Dokumentation: "... Nach Darstellung des OP-Situs Einbringen des Operationsmikroskops (Modell Zeiss OPMI). Unter 12-facher Vergrößerung erfolgt die mikrochirurgische Präparation und anschließende Readaptation der feinen Nervenfasern mittels 10-0 Nahtmaterial ..."

Tipp: Hinterlegen Sie in Ihrer Praxissoftware eine automatisierte Verknüpfung, die bei der Auswahl bestimmter ambulanten OP-Ziffern automatisch an den Zuschlag GOÄ 440 erinnert.

GOÄ 440: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Im Gegensatz zu den meisten anderen Leistungen der GOÄ ist der Zuschlag 440 eine nicht steigerungsfähige Gebühr. Er wird unabhängig vom tatsächlichen Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand der Mikroskopanwendung immer mit dem einfachen Gebührensatz von 23,31 € abgerechnet. Eine Erhöhung über den Schwellenwert (z. B. Faktor 2,3 oder 3,5) ist gesetzlich ausgeschlossen.

Typische Ziffernkombinationen

Der Zuschlag GOÄ 440 wird typischerweise mit den ambulanten Operationsziffern aus den Abschnitten C (Sonderleistungen), L (Chirurgie) oder M (spezifische Fachgebiete) kombiniert. Er kann problemlos neben anderen Zuschlägen wie dem Ambulanzzuschlag (z. B. GOÄ 442 bis 445) oder dem Zuschlag für Laseranwendung (GOÄ 441) auf derselben Rechnung erscheinen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 440 in der neuen GOÄ

Den allgemeinen Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen gibt es in der neuen GOÄ nicht mehr. Der Entwurf sieht keinen generischen Mikroskopeinsatz-Zuschlag für ambulante Operationen vor; fachspezifische Mikroskopeinsätze sind nur in einzelnen Spezialleistungen des Entwurfs separat bewertet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 440

Nein, der Zuschlag nach GOÄ 440 ist eine nicht steigerungsfähige Gebühr. Er wird immer mit dem einfachen Gebührensatz von 23,31 € abgerechnet, unabhängig vom zeitlichen Aufwand.
Die GOÄ 440 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn am selben Tag mehrere getrennte Eingriffe unter dem Mikroskop stattfinden.
Nein, der Zuschlag ist explizit auf ambulante operative Leistungen beschränkt. Bei stationären Eingriffen ist die Nutzung des Mikroskops über die allgemeinen Krankenhausleistungen abgegolten.
Nein, für die Abrechnung der GOÄ 440 muss zwingend ein echtes Operationsmikroskop verwendet werden. Die Nutzung einer Lupenbrille erfüllt die Kriterien dieser Ziffer nicht.
Der Zuschlag wird mit ambulanten operativen Primärleistungen kombiniert, beispielsweise aus der Handchirurgie, HNO-Heilkunde oder Augenheilkunde. Er kann zudem neben den Ambulanzzuschlägen (GOÄ 442–445) stehen.
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