GOÄ 2045 richtig abrechnen: Erfahren Sie alles über Indikationen, analoge Zehen-Abrechnung, typische Fehler und wie Sie Honorarkürzungen sicher vermeiden.
1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2045
Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 2045 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den extremitätenchirurgischen Eingriffen. Diese Leistung umfasst die operative Korrektur einer angeborenen Fehlbildung im Bereich der Fingergelenke. Typische Beispiele hierfür sind gespaltene Fingerenden oder eine gespaltene Fingerbasis.
Die chirurgische Leistung beinhaltet nicht nur die reine Resektion des überzähligen Gliedes. Sie umfasst auch die aufwendige Rekonstruktion des verbleibenden Gelenks, der Bänder und des Sehnenapparates. Nur durch diese plastische Wiederherstellung kann eine funktionelle Stabilität des betroffenen Fingers gewährleistet werden.
Laut den offiziellen Bestimmungen ist die Ziffer bei Vorliegen mehrerer Fehlbildungen an verschiedenen Fingern mehrfach berechnungsfähig. Zudem ist eine analoge Anwendung für entsprechende Operationen an den Zehengelenken explizit zulässig.
2. GOÄ 2045 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2045 ist streng an das Vorliegen einer echten knöchernen oder artikulären Doppelbildung gebunden. In der klinischen Praxis betrifft dies meist Patienten mit einer Polydaktylie, häufig im Bereich des Daumens (Wassel-Klassifikation). Die Operation erfordert ein präzises Vorgehen, um Wachstumsfugen zu schonen und Achsenfehlstellungen zu vermeiden.
Der Eingriff geht weit über eine einfache Amputation hinaus. Der Operateur muss die Gelenkkapsel eröffnen, den überzähligen Knochenanteil resezieren und die kollateralen Bandstrukturen neu inserieren. Häufig ist auch eine Verlagerung von Sehnenansätzen notwendig, um eine balancierte Funktion zu erreichen.
Tipp: Bei der operativen Korrektur an Zehengelenken sollte die Ziffer 2045 analog angewendet werden. Kennzeichnen Sie diese Position auf der Liquidation klar mit dem Zusatz „analog“ und der genauen anatomischen Lokalisation.
Abzugrenzen sind rein weichteilige Anhängsel, die keine Verbindung zum Gelenk aufweisen. Diese erfüllen nicht die Kriterien der GOÄ 2045 und müssen über allgemeinere chirurgische Ziffern abgerechnet werden.
3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2045
Fallbeispiel 1: Operative Korrektur einer Daumendoppelbildung (Wassel Typ IV)
Ein zweijähriges Kind stellt sich mit einer vollständigen Doppelung des Daumens auf Höhe des Grundgelenks vor. Es erfolgt die operative Resektion des radialen Daumenanteils sowie die Rekonstruktion des ulnaren Kollateralbandes und der Gelenkkapsel zur Sicherung der Stabilität.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2045. Aufgrund des erhöhten Schwierigkeitsgrades durch die filigranen Strukturen bei einem Kleinkind wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt. Zusätzlich wird der ambulante Operationszuschlag nach Nr. 443 angesetzt.Fallbeispiel 2: Analoge Anwendung bei einer Zehendoppelung
Bei einem Patienten liegt eine Doppelbildung des Kleinzehengelenks am linken Fuß vor. Der überzählige Zehenstrahl wird operativ entfernt, das verbleibende Gelenk wird rekonstruiert und stabilisiert.
Da die GOÄ keine eigene Ziffer für die Doppelbildung an Zehen aufweist, wird die GOÄ 2045 analog herangezogen. Auf der Rechnung wird dies als „GOÄ 2045a“ deklariert und mit der Diagnose „Polydaktylie der Zehe links“ begründet.Fallbeispiel 3: Bilaterale Korrektur an beiden Händen
Ein Patient stellt sich mit einer congenitalen Doppelbildung an den Ringfingergelenken beider Hände vor. Beide Gelenke werden in derselben Sitzung operativ saniert und rekonstruiert.
In diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 2045 zweimal berechnungsfähig. Auf der Liquidation müssen die unterschiedlichen Lokalisationen (z. B. Digitus IV rechts und Digitus IV links) exakt angegeben werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.4. Häufige Fehler bei der GOÄ 2045: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist der unberechtigte Ansatz der GOÄ 2045 bei rein oberflächlichen Eingriffen. Wenn lediglich ein rudimentäres Weichteilanhängsel ohne knöcherne oder gelenkige Verbindung abgetragen wird, ist diese Ziffer nicht korrekt. Private Krankenversicherungen fordern in solchen Fällen oft den OP-Bericht an und kürzen die Erstattung.
Achtung: Die bloße Abtragung eines Weichteilanhängsels ohne Eröffnung oder Rekonstruktion eines Gelenks rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 2045. Nutzen Sie in diesen Fällen stattdessen die GOÄ-Ziffern 2005 oder 2006.
Ein weiterer Streitpunkt mit den Kostenträgern ist die Nebeneinanderberechnung von allgemeinen Gelenk- oder Sehnenrekonstruktionen. Da die GOÄ 2045 die Wiederherstellung des Gelenks bereits als integralen Leistungsbestandteil definiert, sind zusätzliche Ziffern für Kapselplastiken am selben Gelenk meist nicht separat berechnungsfähig.
Auch die unvollständige Dokumentation der anatomischen Verhältnisse führt regelmäßig zu Beanstandungen. Ohne den Nachweis einer echten Gelenkbeteiligung im Operationsbericht wird die Erstattung der Ziffer 2045 von Beihilfestellen häufig verweigert.
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5. Dokumentation der GOÄ 2045: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die pathologische Anatomie der Doppelbildung detailliert beschreiben. Insbesondere die Verbindung zum betroffenen Gelenk muss klar hervorgehen.
Beschreiben Sie jeden einzelnen Schritt der Rekonstruktion sorgfältig. Dazu gehören die Darstellung des Gelenks, die Resektion des überzähligen Anteils sowie die anschließende Kapsel-Band-Rekonstruktion. Auch die Prüfung der intraoperativen Stabilität sollte schriftlich festgehalten werden.
Dokumentationsbeispiel: „...Präparation der Daumendoppelung Typ Wassel IV. Eröffnung des Metakarpophalangealgelenks. Resektion des radialen Daumengliedes unter Schonung der Wachstumsfuge. Refixation des radialen Kollateralbandes am verbleibenden ulnaren Daumen mittels Knochenanker. Plastischer Verschluss der Gelenkkapsel. Funktionelle Prüfung zeigt eine freie Beweglichkeit bei vollständiger Gelenkstabilität...“
Präoperative Röntgenbilder, die die knöcherne Doppelbildung zweifelsfrei belegen, sollten stets archiviert werden. Diese dienen im Zweifelsfall als objektiver Nachweis gegenüber medizinischen Diensten oder privaten Krankenversicherungen.
6. GOÄ 2045: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 2045 kann bei erhöhtem operativem Aufwand über den Regelsatz von 2,3 gesteigert werden. Ein Schwellenwert von 3,5 ist beispielsweise gerechtfertigt, wenn extrem filigrane Verhältnisse bei Säuglingen vorliegen. Auch die Notwendigkeit mikrochirurgischer Techniken zur Nerven- und Gefäßrekonstruktion begründet eine Steigerung.
Weitere anerkannte Begründungen sind ausgeprägte Achsenfehlstellungen, die eine zusätzliche Osteotomie erfordern, oder ein hoher zeitlicher Aufwand bei der Sehnenverlagerung. Die Begründung muss stets patientenbezogen und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Hauptleistung nach GOÄ 2045 können verschiedene Begleitleistungen anfallen. Häufig wird die Anästhesie (z. B. nach GOÄ 490 oder 491) separat berechnet. Bei ambulanten Eingriffen ist der Zuschlag nach GOÄ 443 (Ambulantes Operieren) obligat anzusetzen.
Nicht selten sind auch radiologische Leistungen zur intraoperativen Kontrolle (z. B. GOÄ 5040) oder spezielle Verbandstechniken kombinierbar. Achten Sie darauf, dass alle angewendeten Ziffern die jeweiligen Bestimmungen zur Ausschließbarkeit einhalten.
Ziffer 2045 in der neuen GOÄ
Je nach Befund und Vorgehen löst die Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk (heute 80,43 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:
- Bei Doppelbildung am Daumen (Doppeldaumen) mit geringer Deformierung des anderen Partners: 7204 (288,98 €)
- Bei Doppelbildung am Daumen (Doppeldaumen) mit komplexer Fehlbildung beider Partner mit Muskel- und Gelenkfehlbildung: 7205 (869,31 €)
- Bei Doppelbildung/Polydaktylie an einem anderen Finger (nicht am Daumen): 7218 (447,67 €)
Die Preisspanne reicht von 288,98 € bis 869,31 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2045
Was hat nicht gestimmt?