GOÄ 2050: Fingerverlängerung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2050
Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik
Punktzahl 1800  
Einfachsatz 104,92 € 1,0x
Regelhöchstsatz 241,32 € 2,3x
Höchstsatz 367,22 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2050: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Fingerverlängerung, Fallbeispiele, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2050

Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik

Die GOÄ-Ziffer 2050 beschreibt eine hochkomplexe rekonstruktive Leistung aus dem Bereich der Extremitätenchirurgie. Diese Ziffer umfasst definitionsgemäß zwei wesentliche chirurgische Teilschritte, die in einer Sitzung durchgeführt werden. Zum einen ist dies die Knochentransplantation zur knöchernen Verlängerung des Fingerstumpfes. Zum anderen ist die Fernlappenplastik zur anschließenden Weichteildeckung des transplantierten Bereichs integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Da die Leistungslegende auf historischen Operationsverfahren basiert, entspricht sie nicht mehr in allen Details den modernen chirurgischen Standards. Dennoch bleibt sie die primäre Abrechnungsziffer für diesen spezifischen Eingriff. Wichtig ist, dass die Ziffer als Komplexleistung zu verstehen ist, bei der die einzelnen Teilschritte nicht separat liquidiert werden dürfen.

2. GOÄ 2050 in der Praxis: Indikationen und moderne OP-Verfahren

Die klinische Anwendung der GOÄ 2050 konzentriert sich auf die funktionelle und ästhetische Wiederherstellung der Hand. Typische Indikationen sind der traumatische Verlust von Fingergliedern oder angeborene Fehlbildungen wie die Symbrachydaktylie. Ziel des Eingriffs ist es, eine ausreichende Länge des Fingers zu rekonstruieren, um die Greiffunktion der Hand maßgeblich zu verbessern.

In der modernen Handchirurgie kommen heute häufig modifizierte Verfahren wie die Kallusdistraktion (z. B. nach Ilisarow) zum Einsatz. Da diese modernen Techniken in der veralteten GOÄ nicht eigenständig abgebildet sind, stellt sich oft die Frage der Analogbewertung. Die Bundesärztekammer schließt eine Analogbewertung für diese Verfahren jedoch aus. Stattdessen muss der erhebliche Mehraufwand moderner Distraktionsverfahren über eine Erhöhung des Steigerungsfaktors gemäß § 5 GOÄ abgebildet werden.

Tipp: Dokumentieren Sie bei modernen Distraktionsverfahren den zeitlichen und technischen Mehraufwand akribisch, um eine Faktorsteigerung über den Regelsatz hinaus rechtssicher zu begründen.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2050

Fallbeispiel 1: Posttraumatische Rekonstruktion

Ein Patient stellt sich nach einer schweren Schnittverletzung mit Verlust des Zeigefinger-Endglieds vor. Zur Wiederherstellung der Pinzettenfunktion erfolgt eine Verlängerung des Stumpfes mittels eines kortikospongiösen Beckenkammspans. Die Weichteildeckung wird über einen gestielten Fernlappen vom Unterarm realisiert. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2050 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine unvorhergesehenen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Versorgung einer angeborenen Fehlbildung

Bei einem dreijährigen Kind liegt eine angeborene Hypoplasie des Mittelfingers vor. Es erfolgt eine Verlängerungsoperation durch Einbringen eines Zehenknochentransplantats und anschließende Deckung mittels einer Fernlappenplastik. Aufgrund der extrem filigranen anatomischen Strukturen bei einem Kleinkind ist der operative Aufwand massiv erhöht. Die Abrechnung erfolgt daher mit der GOÄ-Ziffer 2050 unter Ausschöpfung des Höchstsatzes (3,5-fach) mit der entsprechenden Begründung.

Fallbeispiel 3: Distraktionsbehandlung mittels Mini-Fixateur

Zur Verlängerung eines Daumenstumpfes wird ein moderner Mini-Fixateur-externe zur kontinuierlichen Kallusdistraktion montiert. Da dieses Verfahren die klassische Knochentransplantation ersetzt, aber einen deutlich höheren Überwachungsaufwand erfordert, wird die Ziffer 2050 analog angewendet. Der erhebliche Mehraufwand für die Montage und Justierung des Distraktors rechtfertigt eine Steigerung auf den 3,5-fachen Satz. Die Begründung verweist explizit auf die Callotdistraktion und den damit verbundenen Zeitaufwand.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 2050: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung der Knochenentnahme. Die Ziffer 2255 (Freie Knochentransplantation) ist neben der Ziffer 2050 explizit ausgeschlossen. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen kürzen Rechnungen umgehend, wenn diese beiden Ziffern nebeneinander auftauchen. Die Entnahme des Knochenspans gilt als vorbereitender Teil der Hauptleistung.

Achtung: Auch die Ziffern 2380 bis 2383 für Lappenplastiken dürfen nicht neben der 2050 berechnet werden, da die Fernlappenplastik bereits im Leistungstext enthalten ist.

Ein weiterer Streitpunkt mit Kostenträgern betrifft die Abgrenzung zu lokalen Lappenplastiken. Wird statt einer Fernlappenplastik lediglich eine lokale Verschiebeplastik durchgeführt, ist die Ziffer 2050 streng genommen nicht voll erfüllt. In solchen Fällen neigen Prüfer dazu, die Leistung auf günstigere Ziffernkombinationen herunterzustufen. Achten Sie daher auf eine präzise Unterscheidung der verwendeten Lappentechniken in Ihrem Operationsbericht.

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5. Dokumentation der GOÄ 2050: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Durchführung beider Hauptkomponenten – der Knochentransplantation und der Fernlappenplastik – zweifelsfrei belegen. Beschreiben Sie präzise die Entnahmestelle des Knochens, die Art der Fixierung (z. B. mittels Kirschner-Drähten) sowie die Mobilisation und Einpassung des Lappens. Auch die temporäre Fixierung der Hand am Spenderareal bei gestielten Lappen muss dokumentiert werden.

Dokumentation: Nach Vorbereitung des Empfängerbettes am DIII-Stumpf erfolgt die Entnahme eines Beckenkammspans. Einpassung und stabile Fixierung des Spans mittels Osteosynthese. Anschließend Hebung eines gestielten Fernlappens vom Abdomen und spannungsfreie Defektdeckung am Finger. Temporäre Fixierung des Arms am Rumpf.

Für die Patientenakte empfiehlt sich zudem die prä- und postoperative Fotodokumentation. Diese dient als visueller Nachweis des anatomischen Defekts und des rekonstruktiven Erfolgs. Bei Rückfragen von Medizinischen Diensten oder privaten Gutachtern kann diese Bilddokumentation den entscheidenden Ausschlag für die Anerkennung der Leistung geben.

6. GOÄ 2050: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 ist bei der GOÄ 2050 gut begründbar. Typische Kriterien für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind schwierige anatomische Verhältnisse, beispielsweise nach schweren Verbrennungen oder multiplen Voroperationen im Zielgebiet. Auch eine mangelhafte Durchblutung des Empfängerbettes, die eine mikrochirurgische Gefäßdarstellung erfordert, rechtfertigt den erhöhten Faktor. Bei Kindern ist der gesteigerte Schwierigkeitsgrad durch die Kleinheit der Strukturen ebenfalls ein anerkannter Steigerungsgrund.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung nach Ziffer 2050 können verschiedene begleitende Leistungen anfallen. Ambulante Operateure können den Zuschlag 445 für ambulante Operationen ansetzen, sofern der Eingriff nicht stationär durchgeführt wird. Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen sind ebenfalls separat berechnungsfähig. Röntgenkontrollen zur Überprüfung der Knochenlage können mit den entsprechenden Ziffern aus dem Abschnitt O liquidiert werden.

Ziffer 2050 in der neuen GOÄ

Die Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik wird zur neuen Nummer 7207 — Festpreis 510,79 €. Das sind 112 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 241,32 €. Die neue Ziffer bildet die knöcherne Verlängerung durch Osteotomien und Knochenanlagerung ab; die Hautlappenplastik ist als fakultativer Bestandteil (ggf. einschließlich) erfasst.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2050

Die GOÄ-Ziffer 2050 wird berechnet, wenn eine operative Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation und einer Fernlappenplastik durchgeführt wird. Typische Indikationen sind traumatische Fingerverluste oder angeborene Stumpfbildungen. Beide Teilschritte müssen für die Abrechnung zwingend erbracht werden.
Nein, die Entnahme des Knochentransplantats ist in der GOÄ-Ziffer 2050 bereits enthalten. Eine zusätzliche Abrechnung der Ziffer 2255 für die freie Knochentransplantation ist durch die Ausschlussbestimmungen der GOÄ explizit untersagt. Lediglich die verwendeten Osteosynthesematerialien können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Moderne Verfahren wie die Kallusdistraktion können nicht analog abgerechnet werden, da die Bundesärztekammer dies ausschließt. Stattdessen wird die GOÄ-Ziffer 2050 herangezogen. Der erhebliche Mehraufwand dieses modernen Verfahrens wird dann über einen erhöhten Steigerungsfaktor gemäß § 5 GOÄ abgebildet.
Bei einer ambulanten Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach der GOÄ-Ziffer 445 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist mit 1800 Punkten bewertet und gleicht die besonderen Kosten des ambulanten Operierens aus. Andere OP-Zuschläge sind neben der Ziffer 2050 nicht zulässig.
Die Ziffern 2380 bis 2383 für verschiedene Lappenplastiken sind neben der GOÄ 2050 ausgeschlossen. Da die Fernlappenplastik bereits integraler Bestandteil der Ziffer 2050 ist, darf für die Weichteildeckung im selben Operationsgebiet keine dieser Ziffern zusätzlich berechnet werden.
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