GOÄ 2381: Einfache Hautlappenplastik korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2381
Einfache Hautlappenplastik
Punktzahl 370  
Einfachsatz 21,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 49,61 € 2,3x
Höchstsatz 75,50 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der einfachen Hautlappenplastik nach GOÄ-Ziffer 2381 wirft in der Praxis oft Fragen zur Abgrenzung auf. Erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2381

Einfache Hautlappenplastik - 370 Punkte

Die Ziffer 2381 beschreibt die Durchföhrung einer einfachen Hautlappenplastik im Rahmen chirurgischer Eingriffe an der Körperoberfläche. Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik VII (Chirurgie der Körperoberfläche) verortet. Sie dient der Deckung von Gewebedefekten, die nicht durch eine einfache Primärnaht verschlossen werden können.

Inhaltlich umfasst die Ziffer alle vorbereitenden und begleitenden operativen Schritte. Dazu gehören insbesondere die Präparation des Lappenbettes, die Unterminierung der Wundränder sowie die abschließende Readaption und Naht. Die Ziffer stellt eine sogenannte Zielleistung dar, weshalb integrierte Teilschritte nicht separat berechnet werden dürfen.

GOÄ 2381 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung

Die klinische Anwendung der GOÄ 2381 konzentriert sich auf die sogenannte Nahlappenplastik, bei der Gewebe aus der unmittelbaren Umgebung des Defekts verschoben wird. Der klassische Anwendungsfall ist der einfache Gleitlappen (sliding flap). Hierbei werden die Defektränder mobilisiert und glatt aufeinander zugeföhrt, ohne dass komplexe Rotationen oder Entlastungsschnitte notwendig sind.

Eine präzise Abgrenzung ist zur höher bewerteten GOÄ-Ziffer 2382 erforderlich. Während die Ziffer 2381 für glatte Randanpassungen reserviert ist, greift die Ziffer 2382 bei aufwendigeren Techniken. Sobald Gewebe aktiv geschwenkt, gedreht oder durch zusätzliche Entlastungsschnitte (wie bei einer Z-Plastik oder V-Y-Plastik) versetzt werden muss, ist die Ziffer 2382 anzusetzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2381

Fallbeispiel 1: Exzision eines Basalioms am Unterarm

Nach der vollständigen Exzision eines Basalioms am Unterarm verbleibt ein runder Defekt von zwei Zentimetern Durchmesser. Zur spannungsfreien Deckung mobilisiert der Arzt die Wundränder und föhrt eine einfache Gleitlappenplastik durch. Da die Wundränder glatt aufeinander zugeföhrt und vernäht werden können, erfolgt die Abrechnung der Exzision sowie der einfachen Hautlappenplastik nach GOÄ 2381.

Fallbeispiel 2: Plastische Deckung bei Frenulum breve

Ein Patient stellt sich mit einem verkürzten Penisfrenulum vor. Nach der Durchtrennung erfolgt die plastische Deckung des Defekts mittels einer einfachen lokalen Lappenplastik. Diese rekonstruktive Maßnahme zur Deckung des Frenulum breve wird gemäß den Abrechnungsbestimmungen analog über die Ziffer 2381 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Hautfaltenbildung bei Trommelfellprothese

Im Rahmen einer HNO-ärztlichen Operation wird eine Trommelfellprothese eingesetzt. Zur Stabilisierung und optimalen Einpassung der Prothese föhrt der Operateur eine lokale Hautfaltenbildung im Gehörgang durch. Dieser spezielle plastische Schritt ist explizit über die GOÄ-Ziffer 2381 abrechenbar.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2381: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen chirurgischen Ziffern. Die GOÄ 2381 darf explizit nicht neben den Ziffern 2415 (Sehnenverlängerung), 2571, 2572 oder 2584 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.

Zudem ist die zeitgleiche Abrechnung der Ziffern 2381 und 2382 für dieselbe anatomische Lokalisation ausgeschlossen. Da die Ziffer 2382 die einfachere Leistung nach Ziffer 2381 vollständig subsumiert, darf bei einer kombinierten Verschiebe- und Gleitplastik an einem Defekt nur die höherwertige Ziffer liquidiert werden.

Achtung: Die GOÄ 2381 ist keine Leistung für die Implantation von Fremdmaterial oder Fernlappen, die von einer anderen Körperstelle herbeigeholt werden. Solche komplexen Rekonstruktionen müssen über die spezifischen Ziffern für Fernlappenplastiken abgerechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 2381: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die genaue Lokalisation, die Defektgrö×e sowie die konkrete Präparationstechnik des Lappens detailliert beschrieben werden. Auch die Darstellung der Spannungsfreiheit des Wundverschlusses stützt die medizinische Notwendigkeit der plastischen Deckung.

Aus der Dokumentation muss zweifelsfrei hervorgehen, dass es sich um eine eigenständige plastische Rekonstruktion und nicht um einen einfachen Wundverschluss handelt. Die Erwähnung der Mobilisation der Wundränder und der Lappenbildung ist hierfür essenziell.

Dokumentation: Nach Exzision der Hautläsion am linken Handrücken zeigt sich ein Defekt von 1,5 x 2,0 cm. Präparation eines lokalen Gleitlappens aus der radialen Umgebung. Ausgiebige Unterminierung der Wundränder zur Gewährleistung der Spannungsfreiheit. Einschwenken des Lappens, schichtweise Readaption und spannungsfreie Hautnaht mittels Einzelknopfnähten (Monofil 4-0).

GOÄ 2381: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz ist bei der GOÄ 2381 gut begründbar. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung sind eine ungünstige anatomische Lokalisation (z. B. im Gesichtsbereich), stark vernarbtes oder vorbestrahltes Gewebe sowie ein erhöhter Zeitaufwand durch starke Blutungsneigung. Auch eine infizierte Wundsituation rechtfertigt den Mehraufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 2381 in Kombination mit der Exzision von Hauttumoren (z. B. nach den Ziffern 2401 oder 2402) abgerechnet. Bei ambulanten Operationen in der Praxis sollte zudem immer an den Zuschlag nach Ziffer 442 gedacht werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Zuschlag sichert eine zusätzliche Vergütung für den ambulanten OP-Aufwand.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Tumor-Exzision und Lappenplastik darauf, dass beide Leistungen als eigenständige operative Schritte im OP-Protokoll getrennt beschrieben werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Ziffer 2381 in der neuen GOÄ

Die Leistung nach Ziffer 2381 (Einfache Hautlappenplastik) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:

  • bei: Vorschublappenplastik — 6000 „Verschluss eines Defektes in der Haut und Unterhaut im Sinne einer Vorschublappenplastik, einschließlich Hebung" (46,14 €), 1x je Defekt
  • bei: ein kutaner lokaler Lappen, übrige Region — 6003 „Lokale Lappenplastik mit einem kutanen Lappen (einschließlich Hebung), übrige Regionen" (135,20 €), 1x je Lokalisation
  • bei: ein kutaner lokaler Lappen, Gesicht/Hals/Hand/Genitale — 6001 „Lokale Lappenplastik mit einem kutanen Lappen (einschließlich Hebung), Gesicht, Hals (ohne Nacken), Hand oder Genitale" (168,23 €), 1x je Lokalisation
  • bei: ein einzelner lokaler Schleimhautlappen im Mund ohne Periostschlitzung — 8707 „Verschluss eines Defektes in der Schleimhaut des Mundes mit einer lokalen Schleimhautlappenplastik ohne Periostschlitzung, …" (291,22 €), 1x je Defekt
  • bei: jeder weitere lokale Schleimhautlappen im Mund ohne Periostschlitzung — 8709 „Verschluss eines Defektes in der Schleimhaut des Mundes mit einer lokalen Schleimhautlappenplastik ohne Periostschlitzung, …" (245,21 €), 1x je weiterer Lappen
  • bei: regionale Defektdeckung durch lokale Haut-, Schleimhaut- und/oder Muskellappenplastik — 8813 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8812 für die regionale Defektdeckung durch lokale Haut-, Schleimhaut- und/oder Muskellappenplastik" (261,01 €)

Von 46,14 € bis 291,22 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens und der Lokalisation entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2381 bisher 49,61 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2381

Die GOÄ 2381 wird für eine einfache Hautlappenplastik wie einen Gleitlappen berechnet, bei dem die Defektränder glatt aufeinander zugeföhrt und vernäht werden können. Sie kommt typischerweise bei kleineren Defekten an der Körperoberfläche zum Einsatz. Ein komplexes Schwenken oder Drehen von Gewebe ist hierbei nicht enthalten.
Die GOÄ 2381 deckt einfache Gleitlappen mit glatter Randanpassung ab, während die GOÄ 2382 für aufwendigere Verschiebe- oder Schwenklappen mit Entlastungsschnitten angewendet wird. Für dieselbe Lokalisation schließt die GOÄ 2382 die Abrechnung der GOÄ 2381 aus. Die höherwertige Ziffer subsumiert in diesem Fall die einfachere Leistung.
Die GOÄ 2381 darf nicht neben den Ziffern 2415, 2571, 2572 und 2584 abgerechnet werden. Zudem ist eine gleichzeitige Berechnung mit der GOÄ 2382 für dieselbe Körperstelle ausgeschlossen. Dies dient der Vermeidung von Doppelabrechnungen bei einheitlichen operativen Eingriffen.
Ja, die GOÄ 2381 kann mehrfach berechnet werden, wenn es sich um separate Defekte an unterschiedlichen Körperlokalisationen handelt. Pro konkreter Lokalisation ist die Ziffer jedoch nur einmalig ansetzbar, selbst wenn geteilte Lappen verwendet werden. Die genaue Dokumentation der verschiedenen Lokalisationen ist hierbei zwingend erforderlich.
Für die ambulante Durchföhrung einer einfachen Hautlappenplastik nach GOÄ 2381 kann der OP-Zuschlag nach Ziffer 442 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist mit 370 Punkten bewertet und sichert eine zusätzliche Vergütung für den ambulanten Aufwand. Er ist nur einmal pro operativer Sitzung ansetzbar.
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