GOÄ 2415: Aufbauplastik der Mamma korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2415
Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik – gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese –
Punktzahl 2000  
Einfachsatz 116,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 268,11 € 2,3x
Höchstsatz 408,00 € 3,5x
Ausschlüsse

Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2415 für die Mamma-Aufbauplastik: Indikationen, Fallbeispiele und Tipps zur Vermeidung von Fehlern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2415

Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik – gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese –

Die GOÄ-Ziffer 2415 beschreibt eine komplexe chirurgische Leistung zur rekonstruktiven Brustchirurgie. Diese Ziffer umfasst den operativen Aufbau der weiblichen Brust unter Verwendung von lokalem Gewebe. Die Durchführung einer lokalen Verschiebeplastik ist dabei bereits integraler Bestandteil der Leistung.

Zudem ist das Einbringen einer Mammaprothese (Implantat oder Expander) in die Bewertung der Ziffer eingeschlossen. Die Inkorporation ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die Abrechnung. Die Leistung kann auch dann berechnet werden, wenn der Aufbau ausschließlich durch lokale Gewebeverschiebungen erfolgt.

GOÄ 2415 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2415 ist an spezifische klinische Szenarien gebunden. Typische Indikationen sind die angeborene Mamma-Aplasie oder eine ausgeprägte Hypoplasie. Auch nach dem Verlust von Brustgewebe, beispielsweise nach der Entfernung eines gutartigen Tumors, kommt die Ziffer zum Einsatz.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Rekonstruktion nach einer subkutanen Mastektomie. Hierbei wird das Drüsengewebe entfernt, während der Hautmantel weitgehend erhalten bleibt. Die anschließende Rekonstruktion wird über die Ziffer 2415 abgerechnet.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 2415 darf nicht für den Brustaufbau nach einer vollständigen, klassischen Mammaamputation verwendet werden. In diesen Fällen ist ausschließlich die höher bewertete GOÄ-Ziffer 2416 anzusetzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2415

Fallbeispiel 1: Einseitige Mamma-Hypoplasie

Eine Patientin stellt sich mit einer ausgeprägten, psychisch belastenden Asymmetrie der Brüste bei einseitiger Mamma-Hypoplasie vor. Es erfolgt der operative Aufbau der betroffenen Seite mittels Einbringen eines Silikonimplantats und einer lokalen Verschiebeplastik. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2415 zum Regelsatz, da keine intraoperativen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Rekonstruktion nach subkutaner Mastektomie

Bei einer Patientin mit einer Hochrisiko-Läsion wird eine prophylaktische, subkutane Mastektomie durchgeführt. Im selben Eingriff erfolgt der Wiederaufbau der Brust durch das Einsetzen eines Gewebeexpanders zur späteren Prothesenversorgung. Dieser primäre Wiederaufbau wird korrekt mit der GOÄ-Ziffer 2415 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Aufbauplastik mit freiem Transplantat

Nach der Entfernung eines großen, isolierten Knotens zeigt sich ein erheblicher Gewebedefekt der Brust. Der Operateur führt eine Aufbauplastik mittels lokaler Verschiebeplastik durch und transplantiert zusätzlich ein freies Dermistransplantat zur Volumenauffüllung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2415 für den Aufbau sowie das Transplantat als gesonderte Leistung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2415: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von lokalen Plastiken. Die Ziffern 2381 und 2382 für einfache oder schwierige Hautlappenplastiken sind neben der GOÄ 2415 explizit ausgeschlossen. Diese Maßnahmen sind durch den Leistungstext der Aufbauplastik bereits abgegolten.

Ebenso führt die gleichzeitige Abrechnung einer Reduktionsplastik nach GOÄ 2420 an derselben Brust zu Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen. Private Kostenträger prüfen zudem genau, ob tatsächlich eine Rekonstruktion oder lediglich eine kosmetische Augmentation vorlag. Kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation sind grundsätzlich nicht nach GOÄ erstattungsfähig.

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Dokumentation der GOÄ 2415: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. Im OP-Bericht müssen die medizinische Indikation, die genauen Maße des Defekts und die angewandte Technik detailliert beschrieben werden. Auch die Details zur verwendeten Prothese oder dem Expander gehören zwingend in die Akte.

Dokumentation: Diagnose: Ausgeprägte Mamma-Hypoplasie links. Durchführung einer Aufbauplastik links. Präparation der Implantattasche unter dem Musculus pectoralis major. Einbringen einer anatomischen Mammaprothese (Hersteller, Lot-Nummer, 250 ml). Lokale Verschiebeplastik zum spannungsfreien Wundverschluss.

Tipp: Bewahren Sie die Chargenaufkleber der verwendeten Implantate oder Expander direkt in der Patientenakte auf. Dies dient als unumstößlicher Nachweis für die Inkorporation der Prothese gegenüber der Prüfstelle.

GOÄ 2415: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder ausgeprägten Vernarbungen nach Voroperationen kann der Steigerungsfaktor über den Regelsatz von 2,3 hinaus erhöht werden. Eine Erhöhung bis zum Höchstsatz von 3,5 ist mit einer patientenbezogenen, medizinischen Begründung möglich. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Zeitaufwand oder erhebliche intraoperative Blutungen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2415 können selbstständige Leistungen wie die Anästhesie oder postoperative Überwachungsleistungen berechnet werden. Bei ambulanter Durchführung ist der Zuschlag nach GOÄ 445 für ambulantes Operieren ansetzbar. Werden freie Transplantate oder Fernplastiken verwendet, sind diese ebenfalls zusätzlich berechnungsfähig.

Ziffer 2415 in der neuen GOÄ

Die Leistung nach Ziffer 2415 (Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik – gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese –) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:

  • bei: implantat epipectoral — 7400 „Implantation einer Mammaprothese (z.B. zur Rekonstruktion) oder eines Expanders epipectoral, als selbständige Leistung" (619,50 €), je Mamma
  • bei: implantat subpectoral — 7401 „Implantation einer Mammaprothese (z.B. zur Rekonstruktion) oder Implantation eines Expander subpectoral, als selbständige Leistung, …" (483,53 €), je Mamma
  • bei: implantat subfaszial — 7402 „Implantation einer Mammaprothese (z.B. zur Rekonstruktion) oder Implantation eines Expanders subfaszial, als selbständige Leistung, …" (600,05 €), je Mamma
  • bei: rekonstruktion mit lappen — 7444 „Einpassung des Lappens bei Mammarekonstruktion durch gefäßgestielten oder freien Lappen, auch bei zweizeitigem Vorgehen" (734,57 €), je Mamma
  • bei: augmentationsplastik subglandulaer — 7409 „Mammaaugmentationsplastik, subglandulär" (674,97 €), je Mamma
  • bei: augmentationsplastik submuskulaer — 7410 „Mammaaugmentationsplastik, submuskulär" (718,43 €), je Mamma
  • bei: mammarekonstruktion mit gefaessgestieltem lappen — 7439 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 7424, 7429, 7431 oder 7433 für Mammarekonstruktion mit einem gefäßgestielten Lappen" (416,08 €), je Mamma

Von 416,08 € bis 734,57 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2415 bisher 268,11 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2415

Die GOÄ-Ziffer 2415 wird für die Aufbauplastik der Brust bei unterentwickelter Mamma (wie Aplasie oder Hypoplasie) oder nach einer subkutanen Mastektomie berechnet. Auch der Wiederaufbau nach der Entfernung eines isolierten Knotens fällt unter diese Ziffer. Wichtig ist, dass kein Zustand nach einer vollständigen Mammaamputation vorliegt.
Ja, die Inkorporation einer Mammaprothese ist mit der Gebühr für die GOÄ 2415 bereits abgegolten. Allerdings ist das Einsetzen eines Implantats keine zwingende Voraussetzung für die Berechnung der Ziffer. Die reinen Materialkosten für das Implantat können jedoch gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der entscheidende Unterschied liegt in der zugrunde liegenden Indikation und Voroperation. Während die GOÄ 2415 für den Aufbau bei Fehlbildungen oder nach lokalen Gewebeverlusten angewendet wird, ist die GOÄ 2416 ausschließlich für die Aufbauplastik nach einer vollständigen Mammaamputation reserviert. Eine Nebeneinanderberechnung beider Ziffern ist ausgeschlossen.
Ja, wenn für den Brustaufbau eine Fernplastik oder ein freies Transplantat (wie ein Fett- oder Dermistransplantat) erforderlich ist, kann dies gesondert abgerechnet werden. Lokale Verschiebeplastiken sind hingegen bereits mit der GOÄ 2415 abgegolten. Achten Sie auf eine präzise Dokumentation der Entnahmestelle und des Transplantattyps.
Neben der GOÄ 2415 dürfen die Ziffern 2381, 2382, 2416 und 2420 am selben Tag nicht abgerechnet werden. Dies betrifft einfache und schwierige Hautlappenplastiken sowie die Reduktionsplastik und die Aufbauplastik nach Amputation. Andere selbstständige Leistungen wie Anästhesien oder ambulante Zuschläge bleiben berechnungsfähig.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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