GOÄ 2414: Reduktionsplastik der Mamma korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2414
Reduktionsplastik der Mamma
Punktzahl 2800  
Einfachsatz 163,20 € 1,0x
Regelhöchstsatz 375,36 € 2,3x
Höchstsatz 571,20 € 3,5x

Die Abrechnung der Reduktionsplastik der Mamma nach GOÄ-Ziffer 2414 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Kombinationen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2414

Reduktionsplastik der Mamma - 2800 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2414 beschreibt die chirurgische Verkleinerung des Brustdrüsenkörpers. Diese Leistung umfasst die Reduktion von Haut, Fett- und Drüsengewebe sowie die anschließende Neuformung der Brust. Auch die Verlagerung des Mamillen-Areola-Komplexes an einer gestielten Gewebebrücke ist integraler Bestandteil dieser Ziffer.

Die Ziffer findet Anwendung bei ausgeprägten Gewebeüberschüssen der Brust. Sie deckt alle gängigen Reduktionstechniken ab, sofern keine freie Transplantation der Brustwarze notwendig ist. Die Leistung ist im Abschnitt L der Gebührenordnung für Ärzte verortet.

GOÄ 2414 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die Durchführung einer Reduktionsplastik ist medizinisch indiziert, wenn eine ausgeprägte Makromastie oder Gigantomastie vorliegt. Patientinnen leiden in diesen Fällen häufig unter chronischen Schmerzen im Bereich der Hals- und Brustwirbelsäule. Auch rezidivierende Intertrigo-Ekzeme in der Unterbrustfalte begründen die medizinische Notwendigkeit.

Abzugrenzen ist die Reduktionsplastik von rein kosmetischen Eingriffen, die nicht über die private Krankenversicherung (PKV) abgerechnet werden können. Eine klare Abgrenzung muss auch zur Gynäkomastie-Operation bei Männern erfolgen. Hierfür steht die spezifischere Ziffer 2412 zur Verfügung, die ein anderes Leistungsspektrum abbildet.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2414

Fallbeispiel 1: Bilaterale Reduktionsplastik bei symptomatischer Makromastie

Eine Patientin stellt sich mit chronischen Nackenschmerzen und einer ausgeprägten Brusthypertrophie vor. Es erfolgt eine beidseitige Reduktionsplastik nach der Strömbeck-Methode. Da der Eingriff an beiden Brüsten durchgeführt wird, erfolgt die Abrechnung der GOÄ 2414 zweifach mit entsprechendem Seitenhinweis (rechts/links).

Fallbeispiel 2: Reduktionsplastik mit freier Mamillentransplantation

Bei einer Patientin mit extremer Gigantomastie ist eine Erhaltung des Mamillenstiels nicht möglich. Der Operateur führt die Reduktionsplastik durch und transplantiert die Brustwarze frei. Abgerechnet wird die GOÄ 2414 für die Reduktion sowie zusätzlich die GOÄ 2417 für die freie Transplantation.

Fallbeispiel 3: Einseitige Angleichungsplastik nach Karzinom-Operation

Nach einer einseitigen Mastektomie und anschließendem Wiederaufbau der betroffenen Brust besteht eine erhebliche Asymmetrie zur gesunden Seite. Zum Ausgleich erfolgt eine einseitige Reduktionsplastik der kontralateralen Brust. In diesem Fall wird die GOÄ 2414 einfach mit dem Zusatz der Indikation zur Symmetrieherstellung abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2414: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die zusätzliche Abrechnung der Brustwarzenverlagerung als eigenständige Plastik. Die Mobilisation und Verlagerung der Mamille am Gefäßstiel ist bereits mit der GOÄ 2414 abgegolten. Nur die echte, freie Transplantation rechtfertigt den zusätzlichen Ansatz der GOÄ 2417.

Private Krankenversicherungen fordern bei dieser Ziffer oft detaillierte Nachweise zur medizinischen Notwendigkeit an. Wird der Eingriff primär aus ästhetischen Gründen durchgeführt, ist eine Liquidation nach GOÄ gegenüber der Kasse nicht zulässig. Prüfstellen bemängeln zudem häufig das Fehlen von präoperativen Fotodokumentationen und Gewichtsangaben des Resektats.

Achtung: Die bloße Absaugung von Fettgewebe (Liposuktion) zur Brustverkleinerung darf nicht unter der GOÄ 2414 abgerechnet werden. Hierfür sind die spezifischen Ziffern für die Liposuktion heranzuziehen.

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Dokumentation der GOÄ 2414: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht müssen die angewandte Schnittführung, die Resektionsgewichte pro Seite in Gramm sowie die Art der Mamillenverlagerung präzise festgehalten werden. Auch die histologische Aufarbeitung des entnommenen Gewebes sollte dokumentiert sein.

Zusätzlich sollten im Vorfeld die körperlichen Beschwerden wie orthopädische Befunde oder dermatologische Veränderungen in der Patientenakte dokumentiert werden. Dies stützt die Argumentation der medizinischen Notwendigkeit gegenüber den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erheblich.

Dokumentation: Beidseitige Reduktionsplastik in Strömbeck-Technik. Resektat rechts: 450g, links: 480g. Vorübergehende Drainageeinlage. Histologische Einsendung des Gewebes erfolgt separat. Keine Komplikationen intraoperativ.

GOÄ 2414: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 bis hin zum Höchstsatz von 3,5 ist bei erhöhtem operativem Aufwand gerechtfertigt. Typische Begründungen sind ein extrem hohes Resektionsgewicht (z. B. über 1.000 Gramm pro Seite) oder ausgeprägte Gewebeasymmetrien. Auch schwierige Präparationsverhältnisse durch Narbenbildung nach Voroperationen stützen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Wird die Reduktionsplastik ambulant in der Praxis oder einer Tagesklinik durchgeführt, kann der Ambulanzzuschlag 445 hinzugerechnet werden. Neben der GOÄ 2414 sind zudem Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsziffern berechenbar. Die Kombination mit der GOÄ 2417 ist nur bei freier Transplantation der Mamille zulässig.

Tipp: Achten Sie bei der Steigerung darauf, die Begründung patientenindividuell und konkret zu formulieren. Standardfloskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" werden von Prüfstellen meist nicht anerkannt.

Ziffer 2414 in der neuen GOÄ

An die Stelle der Ziffer 2414 (Reduktionsplastik der Mamma) treten in der neuen GOÄ mehrere spezifische Leistungen — welche gilt, hängt vom Verfahren und ggf. der Lokalisation ab:

  • bei: gynaekomastie — 7430 „Resektion einer Gynäkomastie" (408,70 €), je Mamma
  • bei: straffung des oberflaechlichen hautmantels der mamma als selbstaendige leistung — 7420 „Straffung des oberflächlichen Hautmantels der Mamma, als selbständige Leistung" (531,22 €), je Mamma
  • bei: periaerolaere mastopexie — 7421 „Periareoläre Mastopexie" (574,91 €), je Mamma
  • bei: klassische mastopexie — 7422 „Mastopexie" (597,21 €), je Mamma
  • bei: verlagerung des gestielten mamillen areolenkomplexes bei mastopexie — 7423 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 7422 für die Verlagerung des gestielten Mamillen-Areolenkomplexes" (380,97 €), je Mamma
  • 7412 Mammareduktionsplastik (881,36 €), je Mamma

Von 380,97 € bis 881,36 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2414 bisher 375,36 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2414

Ja, die GOÄ 2414 kann bei beidseitiger Durchführung für jede Brust einzeln berechnet werden. In der Rechnung wird dies durch den Zusatz 'rechts' und 'links' oder durch den zweifachen Ansatz verdeutlicht.
Die freie Transplantation der Brustwarze ist eine eigenständige Leistung und kann zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 2417 berechnet werden. Die normale, gestielte Verlagerung ist hingegen bereits in der Ziffer 2414 enthalten.
Bei ambulanter Durchführung der Reduktionsplastik in der Praxis oder einer Tagesklinik kann der Zuschlag nach Nr. 445 GOÄ angesetzt werden. Dieser Zuschlag ist für operative Leistungen mit einer bestimmten Mindestpunktzahl vorgesehen.
Nein, für die operative Behandlung der Gynäkomastie beim Mann existiert die speziellere GOÄ-Ziffer 2412. Die Ziffer 2414 ist primär für die Reduktionsplastik der weiblichen Brust oder bei extremen Befunden vorgesehen.
Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 ist durch ein hohes Resektionsgewicht, ausgeprägte Asymmetrien oder schwierige anatomische Verhältnisse gerechtfertigt. Auch ausgeprägte Vernarbungen durch Voroperationen können als Begründung verwendet werden.
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