GOÄ 2412: Mastektomie abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2412
Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur
Punktzahl 1400  
Einfachsatz 81,60 € 1,0x
Regelhöchstsatz 187,68 € 2,3x
Höchstsatz 285,60 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2412 (Absetzen einer Brustdrüse inkl. Brustmuskulatur) erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2412

GOÄ-Ziffer 2412: Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur – 1400 Punkte.

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2412 umfasst die chirurgische Entfernung der gesamten Brustdrüse (Mastektomie) unter Einschluss des großen und gegebenenfalls kleinen Brustmuskels (Musculus pectoralis major/minor). Diese radikale Form der Operation wird heute seltener durchgeführt als die modifiziert-radikale Mastektomie, bleibt jedoch bei tief infiltrierenden Tumoren medizinisch indiziert.

In der Leistungslegende ist die Präparation und das Absetzen beider Gewebekomponenten fest verankert. Die Ziffer bildet somit den chirurgischen Gesamtaufwand für die Ablatio inklusive der muskulären Resektion ab. Vorbereitende Maßnahmen sowie der primäre Wundverschluss sind mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ 2412 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung

Die Abrechnung der GOÄ 2412 setzt voraus, dass neben dem Drüsenkörper auch Anteile oder die Gesamtheit der Brustmuskulatur entfernt werden. Typische Indikationen sind fortgeschrittene, lokal invasive Mammakarzinome, die bereits in die Pektoralisfaszie oder den Muskel selbst eingewachsen sind.

Wichtig ist die Abgrenzung zu weniger invasiven Verfahren. Wird lediglich die Brustdrüse ohne Muskelgewebe entfernt, ist die GOÄ-Ziffer 2411 (Absetzen einer Brustdrüse) heranzuziehen. Ist hingegen eine noch weitergehende Ausräumung der Lymphabflusswege erforderlich, greift die GOÄ-Ziffer 2413 für die erweiterte Radikaloperation.

Tipp: Prüfen Sie vor der Abrechnung genau das Operationsprotokoll. Nur wenn die Resektion von Muskelgewebe explizit dokumentiert ist, ist der Ansatz der GOÄ 2412 gerechtfertigt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2412

Fallbeispiel 1: Radikale Mastektomie bei Tumorinvasion

Eine Patientin stellt sich mit einem lokal fortgeschrittenen Mammakarzinom vor, das radiologisch und intraoperativ eine Infiltration des Musculus pectoralis major zeigt. Es erfolgt die komplette Ablatio mammae unter Mitnahme des betroffenen Muskelgewebes. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2412 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Ambulante Durchführung mit Zuschlag

Bei einem Patienten wird die Mastektomie inklusive Resektion des Brustmuskels ambulant in einer Tagesklinik durchgeführt. Neben der operativen Leistung nach GOÄ 2412 wird der Zuschlag 445 für ambulante Operationen (Punktebewertung über 1200 Punkte) in Ansatz gebracht. Dies sichert eine vollständige Honorierung des ambulanten Mehraufwands.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Präparation bei Zustand nach Bestrahlung

Nach neoadjuvanter Radiotherapie zeigt das Gewebe starke fibrotische Veränderungen, was die Präparation des Brustmuskels massiv erschwert. Der Operateur rechnet die GOÄ 2412 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (3,5-fach) ab. Die Begründung verweist auf die erhöhte Schwierigkeit durch die strahlenbedingte Fibrose.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2412: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Teilresektionen. Die GOÄ-Ziffern 2410 (Segment- oder Sektorenresektion) oder 2411 (einfache Mastektomie) dürfen keinesfalls am selben Organ neben der GOÄ 2412 liquidiert werden, da sie als Zielleistung im umfassenderen Eingriff aufgehen.

Ebenso führt die Verwechslung mit der GOÄ-Ziffer 2413 (Erweiterte Radikaloperation) regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Die erweiterte Radikaloperation nach 2413 beinhaltet zusätzlich die systematische Ausräumung der axillären, supra- oder infraklavikulären Lymphknoten, während die 2412 dies nicht standardmäßig abbildet.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2412 und der GOÄ 2407 (Exstirpation einer Brustdrüse beim Mann) ist explizit ausgeschlossen. Beim männlichen Patienten muss je nach OP-Ausmaß exakt zwischen den Ziffern differenziert werden.

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Dokumentation der GOÄ 2412: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Resektion der Brustmuskulatur (Teil- oder Totalresektion) medizinisch notwendig war und tatsächlich durchgeführt wurde.

Zusätzlich sollten pathologische Befundberichte, die die tumoröse Infiltration des Muskels bestätigen, der Dokumentation beigefügt werden. Dies liefert bei nachträglichen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst oder private Kostenträger die entscheidenden Argumente.

Dokumentationsbeispiel: "...Nach Hautschnitt und Mobilisation des Haut-Subkutan-Lappens zeigt sich eine makroskopische Infiltration des M. pectoralis major. Es erfolgt das scharfe Absetzen der gesamten Brustdrüse unter Mitnahme der infiltrierten Anteile des Brustmuskels..."

GOÄ 2412: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3-fach (187,68 €) kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum Höchstsatz von 3,5-fach (285,60 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung sind extreme Adipositas der Patientin, ausgeprägte Gewebeverwachsungen nach Voroperationen oder ein stark erhöhtes Blutungsrisiko.

Auch eine zeitliche Verzögerung durch die anatomisch schwierige Darstellung des Nervus thoracicus longus oder der Vasa thoracica interna rechtfertigt eine Erhöhung des Steigerungssatzes. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Mastektomie mit einer axillären Lymphonodektomie kombiniert. Da die Lymphknotenexstirpation nicht in der GOÄ 2412 enthalten ist, kann hierfür die entsprechende Ziffer (z. B. GOÄ 2253 für die radikale Lymphknotenexstirpation) zusätzlich angesetzt werden, sofern kein Ausschluss vorliegt.

Wird simultan eine plastische Rekonstruktion durchgeführt, sind die entsprechenden Ziffern für den Wiederaufbau der Brust (z. B. Schwenklappenplastiken) ebenfalls separat berechnungsfähig. Hierbei ist penibel auf die Einhaltung der Kombinationsregeln zu achten.

Ziffer 2412 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 2412 (Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur) wird zur neuen Nummer 7433 — „Erweiterte Mastektomie mit Resektion an den Pectoralismuskeln und/oder Fasziektomie". Der feste Satz beträgt 619,50 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 187,68 €). Abrechenbar je Mamma.

Die Resektion der Brustmuskulatur/Pectoralis-Faszie wird in der neuen erweiterten Mastektomie 7433 abgebildet. Im Unterschied zu 2413 enthält 2412 keine regionale Lymphausräumung; die Lymphknoten-Zuschläge 7439/7440/7441 sind daher hier nicht anzusetzen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2412

Die GOÄ-Ziffer 2412 wird berechnet, wenn die Brustdrüse zusammen mit Teilen oder der gesamten Brustmuskulatur operativ entfernt wird. Dies ist meist bei einer fortgeschrittenen, muskelinvasiven Krebserkrankung der Fall. Eine reine Entfernung des Drüsenkörpers ohne Muskelbeteiligung reicht für diese Ziffer nicht aus.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Mitnahme der Brustmuskulatur. Während die GOÄ 2411 lediglich das Absetzen der Brustdrüse beschreibt, erfordert die GOÄ 2412 zwingend die zusätzliche Resektion von Anteilen des Brustmuskels. Letztere ist daher mit 1400 Punkten deutlich höher bewertet als die 2411 mit 1000 Punkten.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 2412 und 2413 ist laut den Abrechnungsbestimmungen ausgeschlossen. Die GOÄ 2413 stellt eine erweiterte Radikaloperation dar, welche die Leistungen der 2412 bereits als Zielleistung enthält. Es darf im selben Operationsgebiet nur die höherwertige Ziffer liquidiert werden.
Bei einer ambulanten Durchführung der Leistung nach GOÄ 2412 kann der Zuschlag nach der GOÄ-Ziffer 445 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist für ambulante operative Leistungen mit einer Punktzahl von 1200 oder mehr vorgesehen. Er beträgt im einfachen Satz 134,06 € und ist nicht steigerungsfähig.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus lässt sich durch einen überdurchschnittlichen operativen Aufwand begründen. Typische Gründe sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen, anatomische Besonderheiten oder eine starke Blutungskonstruktion. Auch eine extreme Adipositas der Patientin kann als patientenindividuelle Begründung herangezogen werden.
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