Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2410 für die Operation eines Mammatumors birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Kombinationen, Steigerung und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2410
GOÄ-Ziffer 2410: Operation eines Mammatumors (739 Punkte)
Die GOÄ-Ziffer 2410 beschreibt die operative Entfernung eines Tumors der Brustdrüse (Mamma). Unter dem Begriff Mammatumor werden in der medizinischen Praxis sowohl bösartige Neoplasien als auch gutartige Veränderungen wie Fibroadenome oder Zysten zusammengefasst. Die Leistung umfasst die operative Freilegung, die Präparation des Befundes sowie die vollständige Exstirpation des veränderten Gewebes.
Die Gebührenordnung sieht für diese chirurgische Leistung eine Bewertung mit 739 Punkten vor. Dies entspricht im Einfachsatz einem Honorar von 43,07 € und im Regelhöchstsatz (2,3-fach) einem Betrag von 99,06 €. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder Komplikationen kann der Schwellenwert bis zum 3,5-fachen Satz (150,75 €) gesteigert werden.
GOÄ 2410 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die Abrechnung der GOÄ 2410 setzt eine klare medizinische Indikation voraus, die sich auf die operative Sanierung eines pathologischen Prozesses der Brustdrüse bezieht. Typische Indikationen umfassen die brusterhaltende Therapie (BET) bei malignen Tumoren sowie die Entfernung symptomatischer, gutartiger Raumforderungen. Auch die Sanierung von rezidivierenden, schmerzhaften Zysten fällt unter dieses Leistungsspektrum.
Im Rahmen der brusterhaltenden Therapie wird das betroffene Drüsengewebe ohne Mitnahme von größeren Hautanteilen exzidiert. Ein eventuell entstehender Gewebedefekt kann im selben Eingriff durch eine intraglanduläre Verschiebelappenplastik ausgeglichen werden. Diese plastische Rekonstruktion ist nicht in der Ziffer 2410 enthalten und erfordert eine gesonderte Betrachtung bei der Rechnungsstellung.
Abzugrenzen ist die Leistung von der reinen Probeexzision zur Diagnosesicherung. Wenn lediglich eine Gewebeprobe entnommen wird, ohne dass eine vollständige Tumorentfernung angestrebt wird, ist die GOÄ-Ziffer 2402 heranzuziehen. Eine fehlerhafte Zuordnung führt in der Praxis häufig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Tipp: Sollte sich intraoperativ herausstellen, dass eine Ausdehnung des Eingriffs auf eine radikalere Operationsmethode notwendig wird, ist die höher bewertete Ziffer anstelle der Ziffer 2410 abzurechnen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2410
Fallbeispiel 1: Exstirpation eines symptomatischen Fibroadenoms
Eine Patientin stellt sich mit einem palpablen, schmerzhaften Befund in der linken Brust vor. Sonografisch zeigt sich der dringende Verdacht auf ein gutartiges Fibroadenom. Es erfolgt die operative Freilegung und die vollständige Tumorexstirpation des Befundes aus dem Drüsenkörper.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2410 zum Regelsatz (2,3-fach). Da der Eingriff ambulant in der Praxis durchgeführt wurde, wird zusätzlich der OP-Zuschlag nach Ziffer 443 in Ansatz gebracht. Materialkosten für Nahtmaterial und Einmalinstrumente werden separat liquidiert.
Fallbeispiel 2: Brusterhaltende Therapie (BET) mit Defektdeckung
Bei einer Patientin mit einem histologisch gesicherten Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation durchgeführt. Der Tumor wird mit ausreichendem Sicherheitsabstand im gesunden Gewebe entfernt. Zur Deckung des entstandenen Defekts erfolgt eine intraglanduläre Verschiebelappenplastik.
In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 2410 für die Tumorentfernung berechnet. Die aufwendige plastische Rekonstruktion zur Wiederherstellung der Brustform wird zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 2415 abgerechnet. Beide Leistungen sind nebeneinander berechnungsfähig, da sie unterschiedliche operative Schritte darstellen.
Fallbeispiel 3: Tumoradaptierte Reduktionsplastik bei ausgedehntem Befund
Aufgrund eines großflächigen, gutartigen Tumors im unteren Quadranten der Brust ist eine Exzision mitsamt der darüberliegenden Haut erforderlich. Um ein ästhetisch ansprechendes Ergebnis zu erzielen, erfolgt eine tumoradaptierte Reduktionsplastik mittels Rotationslappenplastik.
Abgerechnet wird die operative Entfernung des Tumors nach GOÄ 2410. Die aufwendige Defektdeckung und Formkorrektur mittels Rotationslappen wird über die Ziffer 2415 abgebildet. Die medizinische Notwendigkeit der plastischen Rekonstruktion muss im OP-Bericht detailliert begründet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2410: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination der GOÄ 2410 mit anderen operativen Leistungen an derselben Brust. Die Gebührenordnung schließt die gemeinsame Berechnung mit den Ziffern 2407, 2411, 2412 und 2413 explizit aus. Diese Ziffern beschreiben umfassendere oder alternative Operationsverfahren wie die Mastektomie oder die radikale Ausräumung der Axilla.
Prüfstellen von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen beanstanden regelmäßig den unberechtigten Ansatz der Ziffer 2410, wenn lediglich eine Probeexzision stattgefunden hat. Die Abgrenzung zur Ziffer 2402 muss daher bereits im OP-Bericht sprachlich präzise formuliert sein. Eine histologische Aufarbeitung des entnommenen Gewebes allein rechtfertigt nicht automatisch die höher bewertete Ziffer 2410.
Achtung: Wird eine axilläre Lymphknotenexstirpation im Rahmen derselben Sitzung durchgeführt, ist zu prüfen, ob diese als eigenständige Leistung neben der GOÄ 2410 berechnet werden darf. Die Ziffern für die Lymphknotenentfernung sind an derselben Brustseite ausgeschlossen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abrechnung von Nahtmaterialien. Die Kosten für Standard-Nahtmaterial sind mit der Gebühr für die operative Leistung abgegolten. Nur spezielle, teure Implantate oder Gewebekleber dürfen unter Beachtung der Sachkostenregelung nach § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Dokumentation der GOÄ 2410: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss den gesamten Verlauf des Eingriffs lückenlos abbilden. Insbesondere die Schnittführung, die Darstellung des Tumors, die Präparationstechnik und die vollständige Entfernung des Befundes müssen detailliert beschrieben werden.
Falls eine plastische Rekonstruktion nach Ziffer 2415 zusätzlich berechnet wird, muss der OP-Bericht die Notwendigkeit und Durchführung der Verschiebelappenplastik oder Rotationsplastik separat und ausführlich darstellen. Eine bloße Erwähnung der Defektdeckung im Nebensatz reicht für die Erstattungsträger meist nicht aus.
Dokumentationsbeispiel:
... Nach bogenförmiger Inzision über dem tastbaren Befund im oberen äußeren Quadranten der linken Mamma erfolgt die scharfe Präparation des Drüsenkörpers. Der ca. 3 cm große, derbe Tumor wird unter Schonung des umliegenden Gewebes vollständig in toto exstirpiert (GOÄ 2410). Anschließend erfolgt die Mobilisation des angrenzenden Drüsengewebes zur Durchführung einer intraglandulären Verschiebelappenplastik zwecks Defektausgleichs (GOÄ 2415). Sorgfältige Blutstillung mittels bipolarer Koagulation, schichtweiser Wundverschluss mittels resorbierbarem Nahtmaterial...
Zusätzlich sollte das entnommene Präparat fotodokumentiert und zwingend zur pathologischen Untersuchung eingesandt werden. Der schriftliche Befund des Pathologen dient als objektiver Nachweis für das Vorliegen eines Tumors und stützt die Abrechnung der Ziffer 2410.
GOÄ 2410: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-facher Satz) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 2410 gut zu begründen, wenn der Eingriff durch besondere Umstände erschwert war. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Vernarbung nach Voroperationen, eine ungünstige tiefe Lage des Tumors direkt auf der Thoraxwand oder ein extrem adipöser Drüsenkörper.
Auch ein erhöhter Zeitaufwand durch unerwartet starke intraoperative Blutungen oder die Notwendigkeit einer aufwendigen Präparation bei unklaren Tumorgrenzen rechtfertigt eine Faktorerhöhung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der operativen Ziffer 2410 können verschiedene begleitende Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören die Lokalanästhesie sowie präoperative Ultraschalluntersuchungen der Brust nach Ziffer 418. Die postoperative Überwachung nach einer ambulanten Operation kann unter Umständen über die Ziffer 444 berechnet werden.
Wichtig ist, dass der OP-Zuschlag nach Ziffer 443 nur einmal pro Behandlungstag angesetzt werden darf, selbst wenn mehrere operative Eingriffe in einer Sitzung durchgeführt werden. Bei beidseitiger Operation eines Mammatumors kann die Ziffer 2410 für jede Brustseite separat berechnet werden, was auf der Liquidation durch den Zusatz rechts und links deutlich gemacht werden muss.
Ziffer 2410 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 2410 (Operation eines Mammatumors) wird zur neuen Nummer 7424 — „Tumorektomie oder Duktektomie oder Lumpektomie oder Segmentresektion oder Quadrantenresektion an der …". Der feste Satz beträgt 463,45 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 99,06 €). Abrechenbar je Tumor.
Die neue Leistung differenziert nicht nach gut- oder bösartigem Mammatumor, sondern nach der Resektionstechnik (Tumorektomie, Duktektomie, Lumpektomie, Segmentresektion, Quadrantenresektion). Abrechnung ist je Tumor, nicht je Sitzung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2410
Was hat nicht gestimmt?