GOÄ 443: Ambulanter OP-Zuschlag richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 443
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind
Punktzahl 750  
Einfachsatz 43,72 € 1,0x
Regelhöchstsatz 43,72 € 1,0x
Höchstsatz 43,72 € 1,0x
Ausschlüsse

Der ambulante OP-Zuschlag nach GOÄ 443 sichert Praxen eine wichtige Zusatzvergütung. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer fehlerfrei abrechnen und kombinieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 443

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind

Die Gebührenordnung für Ärzte sieht mit der GOÄ-Ziffer 443 eine gezielte Honorierung für ambulante operative Eingriffe vor. Dieser Zuschlag soll den erhöhten logistischen und materiellen Aufwand ausgleichen, der durch die Verlagerung von Operationen aus dem stationären in den ambulanten Bereich entsteht. Die Ziffer ist somit ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Förderung des ambulanten Operierens.

GOÄ 443 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die Abrechnung des Zuschlags nach GOÄ 443 setzt voraus, dass eine operative Leistung aus dem Gebührenverzeichnis ambulant erbracht wurde, deren Punktzahl im Bereich von 500 bis 799 Punkten liegt. Typische Indikationen finden sich in der Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie und Urologie. Der Zuschlag stellt sicher, dass die Bereitstellung von OP-Räumen und Sterilgut adäquat vergütet wird.

Wichtig ist, dass die zugrundeliegende operative Leistung als selbstständige Leistung definiert und voll erbracht wurde. Der Zuschlag ist untrennbar an diese Hauptleistung gebunden. Er kann nicht isoliert oder für rein diagnostische Maßnahmen ohne operativen Charakter angesetzt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 443

Fallbeispiel 1: Ambulante Kniegelenksarthroskopie

Ein Patient stellt sich mit einem Meniskusschaden vor. Der Arzt führt eine ambulante arthroskopische Operation durch, die nach GOÄ-Ziffer 3400 (600 Punkte) bewertet wird. Da die Punktzahl der Hauptleistung im Intervall von 500 bis 799 Punkten liegt, ist der Ansatz der GOÄ 443 vollkommen gerechtfertigt. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 3400 und dem Zuschlag 443.

Fallbeispiel 2: Ambulante Leistenherniotomie

Bei einem Patienten wird eine unkomplizierte Leistenhernie ambulant operiert. Diese Leistung wird mit der GOÄ-Ziffer 3285 (750 Punkte) liquidiert. Da diese operative Leistung die Kriterien der Punktgrenzen erfüllt, wird zusätzlich der Zuschlag GOÄ 443 mit 43,72 Euro fällig. Dies deckt den erhöhten hygienischen Aufwand der Praxis ab.

Fallbeispiel 3: Exzision eines tief sitzenden Weichteiltumors

Der Operateur entfernt ambulant einen tief unter der Faszie liegenden Tumor. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2404 (510 Punkte). Da die Punktzahl über der Mindestgrenze von 500 Punkten liegt, wird der ambulante OP-Zuschlag nach GOÄ 443 erfolgreich geltend gemacht. Der Zuschlag sichert die Wirtschaftlichkeit des Eingriffs.

Häufige Fehler bei der GOÄ 443: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung des Zuschlags an einem einzigen Behandlungstag. Die GOÄ-Ziffer 443 ist je Behandlungstag streng auf eine einmalige Berechnung limitiert. Selbst wenn mehrere qualifizierende Operationen nacheinander stattfinden, darf der Zuschlag nicht vervielfacht werden.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 443 schließt die gleichzeitige Berechnung der Zuschläge nach den Nummern 442, 444 und 445 am selben Tag kategorisch aus. Es darf immer nur der Zuschlag abgerechnet werden, der zur höchstbewerteten operativen Einzelleistung passt.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig Fälle, in denen die zugrundeliegende operative Leistung durch eine Minderung der Punktzahl (z. B. bei unvollständiger Erbringung) unter die Grenze von 500 Punkten fällt. In solchen Fällen entfällt der Anspruch auf den Zuschlag 443 vollständig.

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Dokumentation der GOÄ 443: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung bei privaten Kostenträgern. Im Operationsbericht müssen der ambulante Charakter des Eingriffs sowie die genauen Zeiten explizit vermerkt sein. Auch die Zuordnung des Zuschlags zur spezifischen operativen Hauptleistung muss aus der Dokumentation klar hervorgehen.

Dokumentation: Ambulante Durchführung einer Arthroskopie des rechten Kniegelenks gemäß GOÄ 3400. Schnitt-Naht-Zeit: 10:15 bis 10:55 Uhr. Sterilgutvorbereitung und OP-Nutzung dokumentiert. Ansatz des Zuschlags GOÄ 443.

Die Praxis sollte zudem sicherstellen, dass die Aufklärung des Patienten über die ambulante Durchführung und die damit verbundenen postoperativen Verhaltensregeln schriftlich fixiert ist. Dies schützt vor Regressansprüchen und Rückfragen der Prüfstellen.

GOÄ 443: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Im Gegensatz zu den operativen Hauptleistungen ist der Zuschlag nach GOÄ 443 nicht steigerungsfähig. Er wird stets mit dem einfachen Gebührensatz von 43,72 Euro abgerechnet, da es sich um einen Festbetrag handelt. Ein Abweichen von diesem Einfachsatz ist gebührenrechtlich ausgeschlossen.

Typische Ziffernkombinationen

Der Zuschlag GOÄ 443 wird typischerweise mit den operativen Ziffern des entsprechenden Punktesegments kombiniert. Sinnvoll ist zudem die Kombination mit Anästhesieleistungen und den dazugehörigen Anästhesiezuschlägen wie der GOÄ 451 oder 452. Auch postoperative Überwachungsleistungen nach GOÄ 448 können in diesem Kontext abrechnungsrelevant sein.

Tipp: Prüfen Sie bei jeder ambulanten Operation systematisch, ob die Summe der Einzelleistungen oder die höchstbewertete Einzelleistung den Ausschlag für den optimalen Zuschlag gibt. Eine fehlerhafte Zuordnung verschenkt bares Geld.

Ziffer 443 in der neuen GOÄ

Der ambulante OP-Zuschlag für Eingriffe mit 500 bis 799 Punkten wird wie alle alten Punktzahl-Zuschläge (442–445) durch das neue sechsstufige Kapitel-L-System ersetzt. Der passende Zuschlag richtet sich nach dem nicht unterschreitbaren Festpreis der erbrachten Kapitel-L-Leistung:

  • 5200 — untere Preisklasse: 25,00 €
  • 5201 — mittlere Preisklasse: 72,02 €
  • 5202 — höhere Preisklasse: 138,70 €
  • 5203 — gehobene Preisklasse: 191,75 €
  • 5204 — hohe Preisklasse: 243,59 €
  • 5205 — oberste Preisklasse: 295,96 €

Je Sitzung ist genau ein Zuschlag berechnungsfähig; die übrigen Stufen sind daneben ausgeschlossen. Heute bringt die 443 beim 2,3-fachen Satz 43,72 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 443

Die GOÄ-Ziffer 443 wird als Zuschlag für ambulant durchgeführte operative Leistungen berechnet, deren Bewertung zwischen 500 und 799 Punkten liegt. Sie dient dem Ausgleich des erhöhten Aufwands im ambulanten Umfeld.
Nein, Zuschläge wie die GOÄ 443 sind nach den Bestimmungen der Gebührenordnung nicht steigerungsfähig. Sie werden immer mit dem einfachen Gebührensatz von 43,72 Euro abgerechnet.
Die GOÄ 443 darf nicht neben den Zuschlägen 442, 444 oder 445 berechnet werden. Zudem ist sie je Behandlungstag nur ein einziges Mal ansetzbar, selbst wenn mehrere Operationen stattfinden.
Nein, für ambulante Anästhesieleistungen existieren eigene Zuschläge wie die Nummern 451 bis 453. Die GOÄ 443 ist ausschließlich für operative Leistungen vorgesehen.
Auch bei mehreren ambulanten Eingriffen an einem Tag darf der Zuschlag nach GOÄ 443 nur einmal abgerechnet werden. Maßgeblich für die Einstufung ist die operative Hauptleistung mit der höchsten Punktzahl.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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