GOÄ 444: Ambulanter OP-Zuschlag korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 444
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
Punktzahl 1300  
Einfachsatz 75,77 € 1,0x
Regelhöchstsatz 75,77 € 1,0x
Höchstsatz 75,77 € 1,0x
Ausschlüsse

Der ambulante OP-Zuschlag nach GOÄ 444 sichert Ärzten wichtige Honorare. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher anwenden und Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 444

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind

Der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 444 dient der Honorierung des erhöhten Aufwands, der niedergelassenen Ärzten bei der Durchführung ambulanter Operationen im eigenen OP-Bereich entsteht. Er deckt die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, spezieller Instrumente und die erhöhten hygienischen Anforderungen ab. Dieser Zuschlag ist eng an die Punktzahl der zugrunde liegenden operativen Hauptleistung gekoppelt und soll den Mehraufwand gegenüber stationären Eingriffen ausgleichen.

GOÄ 444 in der Praxis: Voraussetzungen für den ambulanten OP-Zuschlag

Der Zuschlag nach Ziffer 444 setzt voraus, dass eine ambulante operative Leistung erbracht wird, deren Bewertung im Gebührenverzeichnis zwischen 800 und 1199 Punkten liegt. Typische Anwendungsbereiche finden sich in der Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie, Urologie und Augenheilkunde. Der Zuschlag ist nur einmal je Behandlungstag berechnungsfähig, selbst wenn mehrere operative Eingriffe durchgeführt werden.

Tipp: Vor der Abrechnung sollte stets geprüft werden, ob die Hauptleistung tatsächlich im geforderten Punktekorridor liegt, um Honorarverluste oder Beanstandungen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 444

Fallbeispiel 1: Ambulante Kniegelenksarthroskopie

Ein Patient unterzieht sich einer ambulanten arthroskopischen Operation am Kniegelenk. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3400 (Teilresektion des Meniskus), welche mit 1050 Punkten bewertet ist. Da diese Punktzahl im geforderten Bereich liegt, wird der Zuschlag nach GOÄ 444 zusätzlich berechnet.

Fallbeispiel 2: Ambulante Leistenherniotomie

Durchführung einer ambulanten Operation einer Hernia inguinalis. Die zugrunde liegende Hauptleistung ist die GOÄ-Ziffer 3285, die mit 950 Punkten bewertet ist. Da die Voraussetzungen erfüllt sind, wird neben der operativen Leistung der Zuschlag GOÄ 444 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Ambulante Metallentfernung

Operative Entfernung von Osteosynthesematerial aus großen Röhrenknochen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2041, die mit 850 Punkten bewertet ist. Auch hier ist der Ansatz des Zuschlags GOÄ 444 vollkommen korrekt und berechtigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 444: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Kombination mit anderen ambulanten Operationszuschlägen. Die GOÄ-Ziffer 444 darf am selben Behandlungstag nicht neben den Zuschlägen 442, 443 oder 445 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse automatisiert und kürzen Rechnungen bei Verstößen umgehend.

Ein weiterer Fehler betrifft die fehlerhafte Zuordnung zur Hauptleistung. Liegt die Hauptleistung unter 800 Punkten, muss stattdessen der Zuschlag 443 herangezogen werden. Liegt sie bei 1200 Punkten oder mehr, greift der Zuschlag 445.

Achtung: Der Zuschlag 444 ist je Behandlungstag nur ein einziges Mal berechnungsfähig, auch wenn mehrere operative Eingriffe aus dem entsprechenden Punktebereich stattfinden.

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Dokumentation der GOÄ 444: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation des ambulanten Eingriffs unerlässlich. Der Operationsbericht muss den genauen Ablauf, die Schnitt-Naht-Zeiten sowie die erbrachten Hauptleistungen detailliert beschreiben. Da der Zuschlag direkt an die Hauptleistung gekoppelt ist, sichert eine präzise Dokumentation der OP-Ziffer auch den Anspruch auf den Zuschlag.

Dokumentationsbeispiel: Ambulante Durchführung einer Arthroskopie des rechten Kniegelenks (GOÄ 3400, 1050 Punkte) im praxiseigenen OP-Saal. Schnittzeit: 09:15 Uhr, Nahtzeit: 09:55 Uhr. Sterilbedingungen und postoperative Überwachung dokumentiert. Ansatz des Zuschlags GOÄ 444.

GOÄ 444: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 444 ist nicht steigerungsfähig. Er wird stets mit dem einfachen Gebührensatz abgerechnet, was einem festen Betrag von 75,77 € entspricht. Eine Erhöhung des Faktors wegen erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand ist bei Zuschlägen dieser Kategorie gesetzlich ausgeschlossen. Eventuelle Erschwernisse müssen stattdessen über den Steigerungsfaktor der operativen Hauptleistung begründet und abgerechnet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Der Zuschlag 444 wird typischerweise mit der jeweiligen operativen Hauptleistung kombiniert. Daneben sind Anästhesieleistungen sowie der entsprechende Anästhesiezuschlag häufige Bestandteile der Liquidation. Nicht zulässig ist die Kombination mit anderen ambulanten OP-Zuschlägen für denselben Tag.

Ziffer 444 in der neuen GOÄ

Der ambulante OP-Zuschlag für Eingriffe mit 800 bis 1.199 Punkten folgt ebenfalls dem neuen sechsstufigen Kapitel-L-System. Die Stufe richtet sich nach dem Festpreis der erbrachten Kapitel-L-Leistung:

  • 5200 — untere Preisklasse: 25,00 €
  • 5201 — mittlere Preisklasse: 72,02 €
  • 5202 — höhere Preisklasse: 138,70 €
  • 5203 — gehobene Preisklasse: 191,75 €
  • 5204 — hohe Preisklasse: 243,59 €
  • 5205 — oberste Preisklasse: 295,96 €

Je Sitzung ist genau ein Zuschlag berechnungsfähig. Heute bringt die 444 beim 2,3-fachen Satz 75,77 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 444

Die GOÄ-Ziffer 444 darf abgerechnet werden, wenn eine ambulante Operation durchgeführt wird, die mit 800 bis 1199 Punkten bewertet ist. Zudem muss der Eingriff in der eigenen Praxis oder einer ambulanten Einrichtung stattfinden. Eine stationäre Durchführung schließt diesen Zuschlag aus.
Nein, der Zuschlag nach GOÄ 444 ist nicht steigerungsfähig und wird immer mit dem einfachen Satz abgerechnet. Der feste Erstattungsbetrag liegt bei 75,77 Euro. Ein erhöhter Aufwand kann nur über den Steigerungsfaktor der operativen Hauptleistung geltend gemacht werden.
Die GOÄ-Ziffer 444 darf am selben Behandlungstag nicht neben den Zuschlägen 442, 443 oder 445 berechnet werden. Zudem ist sie je Behandlungstag nur einmalig ansetzbar. Bei mehreren Operationen bestimmt die am höchsten bewertete Leistung den passenden Zuschlag.
Das Honorar für den Zuschlag nach GOÄ 444 beträgt exakt 75,77 Euro. Da es sich um einen Zuschlag mit festem Faktor handelt, bleibt dieser Betrag unabhängig vom individuellen Aufwand immer gleich. Er dient der Abgeltung der erhöhten Kosten für die ambulante Infrastruktur.
Als Hauptleistung für die GOÄ 444 kommen alle operativen Leistungen infrage, die im Gebührenverzeichnis mit einer Punktzahl zwischen 800 und 1199 Punkten hinterlegt sind. Beispiele hierfür sind bestimmte Arthroskopien (z. B. GOÄ 3400) oder Hernienoperationen (z. B. GOÄ 3285). Liegt die Punktzahl außerhalb dieses Bereichs, müssen andere Zuschläge gewählt werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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