GOÄ 2411: Ablatio mammae korrekt abrechnen – Praxis-Tipps

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2411
Absetzen einer Brustdrüse
Punktzahl 924  
Einfachsatz 53,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 123,88 € 2,3x
Höchstsatz 188,51 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2411 (Absetzen einer Brustdrüse): Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2411

GOÄ-Ziffer 2411: Absetzen einer Brustdrüse – 924 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2411 beschreibt das vollständige Absetzen einer Brustdrüse, im klinischen Sprachgebrauch auch als einfache Mastektomie oder Ablatio mammae bezeichnet. Diese Leistung umfasst die chirurgische Entfernung des gesamten Drüsenkörpers inklusive der darüber liegenden Haut und der Brustwarze.

Wichtig für die Abgrenzung ist, dass diese Ziffer ausschließlich dann herangezogen wird, wenn weder die Brustmuskulatur entfernt noch das regionale Lymphstromgebiet ausgeräumt wird. Die Leistung bildet somit die chirurgische Basisstufe der Brustdrüsenresektion ab.

Die Leistungslegenden der Ziffern 2411 bis 2413 schließen sich gegenseitig aus, da sie dem Umfang nach abgestufte Varianten desselben Eingriffs darstellen. Ein Wiederaufbau der Brust ist nicht Teil dieser Ziffer und muss gesondert, beispielsweise nach Ziffer 2416, liquidiert werden.

GOÄ 2411 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2411 ist in der chirurgischen und gynäkologischen Praxis fest definiert. Typische Indikationen umfassen die prophylaktische Mastektomie bei nachgewiesener genetischer Disposition sowie die palliative Ablatio bei fortgeschrittenen, ulzerierenden Mammakarzinomen ohne kurativen Ansatz.

Auch bei ausgeprägten gutartigen Veränderungen, die eine vollständige Entfernung des Drüsengewebes erfordern, kommt diese Ziffer zum Tragen. Die Abgrenzung zu den Ziffern 2412 und 2413 erfolgt strikt über den Umfang des Eingriffs.

Achtung: Sobald Anteile des großen Brustmuskels reseziert werden, ist zwingend die Ziffer 2412 zu wählen. Erfolgt zusätzlich eine axilläre Lymphadenektomie, greift die Ziffer 2413.

Für die korrekte Honorierung ist daher eine präzise präoperative Planung und postoperative histologische sowie chirurgische Dokumentation unerlässlich. Fehler bei der Abgrenzung führen regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2411

Fallbeispiel 1: Prophylaktische Mastektomie bei BRCA-Mutation

Eine Patientin mit nachgewiesener BRCA1-Mutation entscheidet sich für eine beidseitige prophylaktische Mastektomie. Der Operateur entfernt das Drüsengewebe beidseitig vollständig unter Erhalt der Brustmuskulatur; eine Lymphknotenentfernung erfolgt nicht.

Die Begründung für die Abrechnung stützt sich auf die prophylaktische Indikation ohne Muskel- oder Lymphknotenresektion. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2411 jeweils einfach pro Seite unter Angabe der jeweiligen Seite im Abrechnungsformular.

Fallbeispiel 2: Palliative Ablatio mammae bei ulzeriertem Tumor

Bei einer multimorbiden Patientin mit einem lokal fortgeschrittenen, ulzerierten Mammakarzinom wird zur lokalen Sanierung und Symptomkontrolle eine einfache Ablatio mammae durchgeführt. Auf eine axilläre Lymphonodektomie wird aufgrund des palliativen Settings verzichtet.

Da weder Muskelgewebe noch Lymphknoten entfernt werden, ist die Abrechnung der Ziffer 2411 medizinisch und formal korrekt. Der Eingriff dient der lokalen Tumorkontrolle und Schmerzlinderung.

Fallbeispiel 3: Resektion bei rezidivierendem Riesenadenofibrom

Eine Patientin stellt sich mit einem extrem großen, rezidivierenden Adenofibrom vor, das fast das gesamte Brustdrüsengewebe verdrängt hat. Es erfolgt die vollständige Entfernung der betroffenen Brustdrüse ohne Lymphknotendissektion.

Die histologische Aufarbeitung bestätigt den benignen Befund. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 2411 zum Regelsatz, da die komplette Drüse entfernt wurde, ohne dass zusätzliche onkologische Radikalmaßnahmen notwendig waren.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2411: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffer 2411 mit den Ziffern 2412 oder 2413. Diese Leistungen schließen sich gegenseitig streng aus, da sie aufeinander aufbauende Operationsstadien beschreiben.

Ebenfalls unzulässig ist die Kombination mit der Ziffer 2410 für eine Teilresektion der Brustdrüse. Wenn eine vollständige Ablatio erfolgt, ist die Teilresektion nach Ziffer 2410 bereits abgegolten und darf nicht zusätzlich für denselben Eingriff berechnet werden.

Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen vermehrt, ob bei der Abrechnung der Ziffer 2411 fälschlicherweise eine Lymphknotenentfernung miterfasst wurde, die eigentlich eine Einstufung in Ziffer 2413 erfordert hätte, oder ob umgekehrt eine Teilresektion als vollständige Ablatio deklariert wurde.

Auch die unvollständige Dokumentation des Resektionsausmaßes führt regelmäßig zu Kürzungen. Ist aus dem Operationsbericht nicht zweifelsfrei ersichtlich, dass die gesamte Brustdrüse entfernt wurde, stufen Kostenträger die Leistung oft auf die schlechter bewertete Ziffer 2410 zurück.

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Dokumentation der GOÄ 2411: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die vollständige Entfernung des Drüsenkörpers explizit erwähnen und den Erhalt der anatomischen Nachbarstrukturen beschreiben.

Insbesondere muss dokumentiert werden, dass die Faszie des Musculus pectoralis major dargestellt, aber der Muskel selbst nicht reseziert wurde. Auch der Verzicht auf eine axilläre Lymphknotenpräparation sollte im Bericht kurz begründet oder zumindest explizit erwähnt werden.

Dokumentationsbeispiel:
Präparation des subkutanen Fettgewebes bis auf die Faszie des M. pectoralis major. Vollständige Ablösung und Entfernung des gesamten rechtsseitigen Brustdrüsenkörpers unter Mitnahme der Mamille. Der M. pectoralis major bleibt vollständig intakt. Keine Eröffnung der Axilla, kein Nachweis von Lymphknotenresektionen im Präparat. Blutstillung, Einlegen einer Redon-Drainage, schichtweiser Wundverschluss.

Zusätzlich sollte der pathologische Befundbericht in der Akte hinterlegt werden, der das Gewicht und die vollständige Resektion des Drüsengewebes bezogen auf das Drüsenlager bestätigt.

GOÄ 2411: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes bis zum Höchstsatz ist bei der GOÄ-Ziffer 2411 bei erhöhtem operativem Aufwand gerechtfertigt. Typische Begründungen sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder Bestrahlungen im Operationsgebiet.

Auch ein extrem hohes Drüsenvolumen oder ein stark erhöhtes Blutungsrisiko bei hämorrhagischer Diathese rechtfertigen eine Faktorerhöhung. Die Begründung muss patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar im Rechnungsformular dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Bei ambulanter Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach Ziffer 444 hinzugerechnet werden. Dieser Zuschlag sichert zusätzliche Honorarpunkte für die ambulante Infrastruktur.

Tipp: Wird in derselben Sitzung ein primärer Wiederaufbau der Brust durchgeführt, können die entsprechenden plastisch-rekonstruktiven Ziffern wie die GOÄ-Ziffer 2416 zusätzlich angesetzt werden, sofern die Kriterien der Leistungsbeschreibungen erfüllt sind.

Die postoperative Überwachung und Schmerztherapie sind ebenfalls gesondert zu betrachten. Werden eigenständige, nicht im OP-Gebiet liegende Leistungen erbracht, sind diese unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen der GOÄ kombinierbar.

Ziffer 2411 in der neuen GOÄ

An die Stelle der Ziffer 2411 (Absetzen einer Brustdrüse) treten in der neuen GOÄ mehrere spezifische Leistungen — welche gilt, hängt vom Verfahren und ggf. der Lokalisation ab:

  • bei: subkutane mastektomie — 7431 „Subkutane Mastektomie" (474,03 €), je Mamma
  • bei: skin sparing mastektomie — 7432 „Skin-Sparing-Mastektomie" (594,29 €), je Mamma
  • 7429 Mastektomie (387,13 €), je Mamma

Von 387,13 € bis 594,29 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2411 bisher 123,88 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2411

Die GOÄ-Ziffer 2411 wird für das vollständige Absetzen einer Brustdrüse (Ablatio mammae) ohne Entfernung der Brustmuskulatur und ohne axilläre Lymphknotenpräparation abgerechnet. Typische Indikationen sind prophylaktische Mastektomien oder palliative Eingriffe. Bei erweiterten Resektionen müssen stattdessen die Ziffern 2412 oder 2413 gewählt werden.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der Ziffern 2411 und 2410 am selben Operationsgebiet ist ausgeschlossen. Die Ziffer 2410 beschreibt die Teilresektion der Brustdrüse, welche bei einer vollständigen Ablatio nach Ziffer 2411 bereits abgegolten ist. Bei beidseitigen Eingriffen ist die getrennte Abrechnung je Seite jedoch zulässig.
Bei einer ambulanten Durchführung der Mastektomie kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 444 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist mit 400 Punkten bewertet und deckt den erhöhten Aufwand der ambulanten OP-Infrastruktur ab. Er darf nur einmal pro Sitzung liquidiert werden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Steigerungssatz) der GOÄ-Ziffer 2411 beträgt aktuell 123,88 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 53,86 Euro. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Satz bis zum 3,5-fachen Höchstsatz von 188,51 Euro gesteigert werden.
Ja, der plastische Wiederaufbau der Brust ist nicht in der Ziffer 2411 enthalten und darf gesondert berechnet werden. Hierfür kommen beispielsweise die Ziffern 2416 oder andere rekonstruktive Ziffern der GOÄ infrage. Die medizinische Notwendigkeit und der getrennte Operationsschritt müssen im OP-Bericht klar dokumentiert sein.
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