GOÄ 2416: Aufbauplastik der Mamma korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2416
Aufbauplastik nach Mammaamputation – gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese –
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2416 für die Brustrekonstruktion: Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2416

Aufbauplastik nach Mammaamputation – gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese –

Die GOÄ-Ziffer 2416 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Körperoberflächenchirurgie. Sie kommt primär nach einer vollständigen oder teilweisen Entfernung der Brustdrüse zum Einsatz. Die Ziffer deckt die operative Modellierung der Brust ab, wobei das Einbringen einer Prothese bereits im Leistungsumfang enthalten ist.

GOÄ 2416 in der Praxis: Indikation und Abgrenzung

Die klinische Hauptindikation für die GOÄ-Ziffer 2416 ist die Implantatrekonstruktion nach einer Mastektomie. Hierbei formt der Operateur das Gewebe neu und setzt in derselben Sitzung ein Silikonimplantat ein. Diese Methode unterscheidet sich grundlegend von der Rekonstruktion mit Eigengewebe.

Für die Rekonstruktion mittels Eigengewebe, wie etwa durch einen DIEP- oder Latissimus-dorsi-Lappen, ist die GOÄ-Ziffer 2416 in der Regel nicht die richtige Wahl für die Modellierung. In diesen Fällen wird für die Formung der Brust die GOÄ-Ziffer 2415 herangezogen. Die Präparation des Lappens und der Gefäße wird dann über separate Ziffern abgebildet.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2416

Fallbeispiel 1: Primäre Implantatrekonstruktion

Eine Patientin unterzieht sich aufgrund eines Mammakarzinoms einer subkutanen Mastektomie. In derselben Narkose erfolgt der sofortige Wiederaufbau der Brust durch Einbringen eines Silikonkissens. Der Operateur rechnet hierfür die GOÄ-Ziffer 2416 ab. Da der Eingriff ambulant durchgeführt wird, setzt er zusätzlich den Zuschlag 445 an.

Fallbeispiel 2: Sekundärer Brustaufbau nach Gewebeexpansion

Nach einer vorangegangenen Mastektomie und erfolgreicher Gewebeexpansion mittels Expander erfolgt nun der definitive Wiederaufbau. Der Expander wird operativ entfernt und durch eine dauerhafte Mammaprothese ersetzt. Diese sekundäre Rekonstruktion wird korrekt mit der GOÄ-Ziffer 2416 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Vorbereitendes Gefäß-Delay vor TRAM-Plastik

Zur Vorbereitung einer Eigengewebsrekonstruktion mittels TRAM-Lappen führt der Chirurg fünf Wochen vor der Hauptoperation ein sogenanntes Gefäß-Delay durch. Hierbei werden die unteren epigastrischen Gefäße unterbunden, um die Durchblutung über die oberen Gefäße zu stimulieren. Diese vorbereitende Maßnahme wird über die GOÄ-Ziffer 2802 abgerechnet. Da Arterie und Vene jeweils zusammenliegen, erfolgt ein zweifacher Ansatz der Ziffer.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2416: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination von Ziffern. Die GOÄ-Ziffer 2416 darf explizit nicht neben den Ziffern 2381, 2382, 2415 und 2420 berechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskriterien sehr genau und streichen fehlerhafte Liquidationen konsequent.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffern 2415 und 2416 für dieselbe Brust ist ausgeschlossen. Bei Eigengewebsrekonstruktionen wird die Modellierung über die Ziffer 2415 abgerechnet, während die Ziffer 2416 der reinen Implantatrekonstruktion vorbehalten bleibt.

Zudem wird oft fälschlicherweise versucht, die Inkorporation des Implantats als eigenständige Leistung neben der Plastik zu berechnen. Da der offizielle Leistungstext der Ziffer 2416 die Formulierung „gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese“ enthält, ist das Einbringen des Silikonkissens bereits mit den 3000 Punkten abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ 2416: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Teilschritte der Präparation des Implantatlagers detailliert beschrieben werden. Auch die genaue Lage des Implantats, beispielsweise subpektoral, muss klar hervorgehen.

Tipp: Dokumentieren Sie die Chargennummer, das Volumen und die genauen Spezifikationen des verwendeten Implantats lückenlos im OP-Bericht. Dies belegt die Inkorporation der Mammaprothese zweifelsfrei gegenüber den Kostenträgern.

Zusätzlich sollten eventuelle anatomische Besonderheiten oder intraoperative Erschwernisse dokumentiert werden. Diese Angaben dienen als direkte Rechtfertigung, falls ein erhöhter Steigerungssatz angewendet werden muss.

Dokumentation: Status nach Mammaamputation links. Präparation der Implantatlagertasche unter dem M. pectoralis major. Einbringen einer anatomischen Silikon-Mammaprothese (Hersteller X, Ref-Nr. Y, Charge Z, Volumen 320cc). Spannungsfreier schichtweiser Wundverschluss, Einlegen einer Redon-Drainage.

GOÄ 2416: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz der GOÄ-Ziffer 2416 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 402,18 €. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz (612,01 €) ist bei erhöhtem zeitlichem oder technischem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Gewebefibrosen nach einer vorangegangenen Strahlentherapie oder massive Vernarbungen durch Voroperationen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung können verschiedene Begleitdokumente und Zuschläge abgerechnet werden. Bei einer ambulanten Durchführung ist der Zuschlag 445 obligat. Werden im Rahmen einer Eigengewebsrekonstruktion (unter Verwendung von Ziffer 2415 statt 2416) freie Lappenplastiken genutzt, kann der mikrochirurgische Anschluss zusätzlich über die GOÄ-Ziffer 2823 analog berechnet werden.

Ziffer 2416 in der neuen GOÄ

Die Leistung nach Ziffer 2416 (Aufbauplastik nach Mammaamputation – gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese –) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:

  • bei: implantat epipectoral — 7400 „Implantation einer Mammaprothese (z.B. zur Rekonstruktion) oder eines Expanders epipectoral, als selbständige Leistung" (619,50 €), je Mamma
  • bei: implantat subpectoral — 7401 „Implantation einer Mammaprothese (z.B. zur Rekonstruktion) oder Implantation eines Expander subpectoral, als selbständige Leistung, …" (483,53 €), je Mamma
  • bei: implantat subfaszial — 7402 „Implantation einer Mammaprothese (z.B. zur Rekonstruktion) oder Implantation eines Expanders subfaszial, als selbständige Leistung, …" (600,05 €), je Mamma
  • bei: rekonstruktion mit lappen — 7444 „Einpassung des Lappens bei Mammarekonstruktion durch gefäßgestielten oder freien Lappen, auch bei zweizeitigem Vorgehen" (734,57 €), je Mamma

Von 483,53 € bis 734,57 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2416 bisher 402,18 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2416

Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffern 2415 und 2416 für dieselbe Brust ist ausgeschlossen. Für die Modellierung bei einer Eigengewebsrekonstruktion wird die Ziffer 2415 herangezogen, während die Ziffer 2416 für die reine Implantatrekonstruktion genutzt wird.
Bei ambulanter Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach der GOÄ-Ziffer 445 berechnet werden. Dieser Zuschlag deckt den erhöhten Aufwand bei ambulanten operativen Leistungen ab.
Der mikrochirurgische Anschluss kann zusätzlich über die GOÄ-Ziffer 2823 analog berechnet werden. Da die mikrochirurgische Anastomose kein methodisch notwendiger Teilschritt der Standard-Lappenplastik ist, ist diese zusätzliche Abrechnung zulässig.
Die GOÄ-Ziffer 2802 darf für das Gefäß-Delay in der Regel maximal zweimal berechnet werden. Da die Arterien und Venen jeweils unmittelbar benachbart liegen, gilt ein zweifacher Ansatz für die Unterbindung der vier Gefäße als angemessen.
Eine Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei erschwerten Bedingungen wie ausgeprägter Gewebefibrose nach Bestrahlung gerechtfertigt. Auch erhebliche Vernarbungen durch Voroperationen oder eine besonders schwierige Präparation des Implantatlagers begründen einen höheren Faktor.
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