GOÄ 2823: Fingerarterien-Rekonstruktion korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2823
Rekonstruktive Operation einer Finger- oder Zehenarterie
Punktzahl 1850  
Einfachsatz 107,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 248,01 € 2,3x
Höchstsatz 377,40 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2823 für die Rekonstruktion von Finger- und Zehenarterien. Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2823

GOÄ-Ziffer 2823: Rekonstruktive Operation einer Finger- oder Zehenarterie (1850 Punkte, Einfachsatz: 107,83 €, Regelhöchstsatz: 248,01 €, Höchstsatz: 377,40 €).

Diese Gebührenposition beschreibt die rekonstruktive Gefäßchirurgie im Bereich der Endstrombahn der Extremitäten. Im Gegensatz zur einfachen Gefäßnaht verlangt diese Ziffer einen gestaltenden, rekonstruktiven Eingriff zur Wiederherstellung der Durchblutung. Dies umfasst komplexe mikrochirurgische Techniken, die eine hohe Präzision erfordern.

Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, die Darstellung des betroffenen Gefäßabschnitts sowie die eigentliche mikrovaskuläre Rekonstruktion. Eventuelle Zuschläge für den Einsatz von Spezialgeräten sind gesondert zu betrachten. Die Abgrenzung zu einfacheren Verfahren ist für eine rechtssichere Abrechnung essenziell.

GOÄ 2823 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Abrechnung der GOÄ 2823 setzt eine klare medizinische Indikation voraus, die über eine bloße Wundversorgung hinausgeht. Typische Szenarien sind schwere Traumata mit drohendem Verlust der Fingerperfusion oder chronische ischämische Zustände. Auch die operative Sanierung von traumatischen Pseudoaneurysmen fällt unter dieses Leistungsspektrum.

Ein wesentliches Kriterium ist der rekonstruktive Charakter des Eingriffs. Wenn lediglich eine direkte End-zu-End-Anastomose ohne vorherige Mobilisation oder Interposition durchgeführt wird, ist die Abgrenzung zur einfachen Gefäßnaht nach GOÄ 2822 zu beachten. Die GOÄ 2823 erfordert einen deutlich höheren operativen Aufwand.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2823

Fallbeispiel 1: Traumatische Kreissägenverletzung des Zeigefingers

Ein Patient stellt sich mit einer komplexen Sägeverletzung am Zeigefinger vor, bei der die radiale Digitalarterie vollständig durchtrennt und defekt ist. Aufgrund des Gewebeverlusts ist eine direkte Naht unmöglich, weshalb eine interponierte Venentransplantation durchgeführt wird. Die Rekonstruktion erfolgt mikrochirurgisch unter Verwendung eines Venenstücks aus dem Unterarm. Abgerechnet wird die GOÄ 2823 in Kombination mit dem Zuschlag für Mikrochirurgie.

Fallbeispiel 2: Ischämie der Großzehe nach Quetschtrauma

Nach einem schweren Quetschtrauma zeigt die Großzehe eines Patienten Zeichen einer akuten Ischämie durch einen thrombotischen Verschluss der Arteria digitalis plantaris. Der Thrombus wird operativ entfernt, und das Gefäß wird mittels einer mikrovaskulären Patch-Plastik erweitert und rekonstruiert. Der hohe zeitliche Aufwand und die filigrane Technik rechtfertigen den Ansatz der GOÄ 2823. Zusätzlich wird der Zuschlag für das Operationsmikroskop berechnet.

Fallbeispiel 3: Posttraumatisches Aneurysma spurium

Bei einem Patienten bildet sich nach einer Stichverletzung ein schmerzhaftes Pseudoaneurysma an der ulnaren Fingerarterie des Ringfingers. Das Aneurysma wird reseziert, und die Kontinuität des Gefäßes wird durch eine aufwendige Gefäßmobilisation und anschließende End-zu-End-Anastomose wiederhergestellt. Da es sich um eine rekonstruktive Sanierung eines pathologischen Gefäßabschnitts handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 2823 vollumfänglich begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2823: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von GOÄ 2823 und der einfachen Gefäßnaht nach GOÄ 2822 am selben Gefäß. Private Krankenversicherungen kürzen diese Kombination regelmäßig, da die einfache Naht als Zielleistung der Rekonstruktion gilt. Es darf pro Gefäßabschnitt nur die höherwertige Ziffer angesetzt werden.

Achtung: Die Zuschläge nach Nr. 440 (Mikrochirurgie) und Nr. 445 (Operationsmikroskop) dürfen niemals nebeneinander für dieselbe Sitzung berechnet werden. Der Arzt muss sich für den am besten passenden Zuschlag entscheiden.

Zudem werden häufig allgemeine operative Schritte wie die Blutstillung oder der Wundverschluss separat in Rechnung gestellt. Diese Leistungen sind jedoch mit der Hauptgebühr der GOÄ 2823 abgegolten und dürfen nicht als eigenständige Ziffern auftauchen. Auch die bloße Freilegung des Gefäßes ist integraler Bestandteil der Operation.

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Dokumentation der GOÄ 2823: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Im Operationsbericht müssen der genaue Gefäßstatus, der Durchmesser der Arterie sowie die rekonstruktiven Einzelschritte detailliert beschrieben werden. Insbesondere die Verwendung von Transplantaten oder Patches muss zweifelsfrei hervorgehen.

Tipp: Dokumentieren Sie stets die genaue Ischämiezeit sowie den postoperativen Perfusionsstatus mittels Doppler-Sonographie. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit und den Erfolg des rekonstruktiven Eingriffs.

Ein rechtssicheres Dokumentationsbeispiel im OP-Bericht könnte wie folgt formuliert sein, um eventuellen Rückfragen der Kostenträger von vornherein zu begegnen:

Dokumentation: Nach Darstellung der ulnaren Digitalarterie des Digitus IV zeigt sich ein Defekt von 8 mm. Entnahme eines autologen Venentransplantats am Unterarm. Unter dem Operationsmikroskop erfolgt die mikrochirurgische Rekonstruktion mittels Interponat und End-zu-End-Anastomosen mit 10-0 Nahtmaterial. Nach Freigabe des Blutflusses zeigt sich eine prompte kapilläre Füllung und ein kräftiges Doppler-Signal.

GOÄ 2823: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine individuelle und patientenbezogene Begründung. Typische Gründe im Rahmen der GOÄ 2823 sind extrem grazile Gefäßverhältnisse bei Kindern, ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand durch anatomische Varianten. Auch ein starker Gewebedefekt, der eine extrem anspruchsvolle Mobilisation erfordert, rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 2823 mit anderen operativen Leistungen kombiniert, sofern diese eigenständige Zielleistungen darstellen. Typisch ist die gleichzeitige Versorgung von Nervenverletzungen mittels Nervennaht nach GOÄ 2221 oder GOÄ 2222. Auch die Sehnenrekonstruktion kann parallel indiziert sein. Die Anästhesie sowie die postoperative Schmerztherapie werden ebenfalls gesondert erfasst, während die Zuschläge 440 oder 445 die mikrochirurgische Präzision honorieren.

Ziffer 2823 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2823 (Rekonstruktive Operation einer Finger- oder Zehenarterie, heute 248,01 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 9707 „Naht eines verletzten Blutgefäßes an den Fingern oder Zehen, auch Rekonstruktion, als selbständige Leistung, einschließlich Wundversorgung“ (301,07 €) — bei: traumatische Gefäßverletzung an Finger oder Zehe

Kein die neue GOÄ-Nachfolger für nicht-traumatische Rekonstruktionen (Aneurysma, Thrombendarteriektomie) an Finger- oder Zehenarterien.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2823

GOÄ 2823 rechnet die aufwendige rekonstruktive Operation einer Finger- oder Zehenarterie ab, während GOÄ 2822 für die einfache Gefäßnaht herangezogen wird. Eine Rekonstruktion erfordert in der Regel zusätzliche Maßnahmen wie Gefäßtransplantate oder Patchplastiken. Die einfache End-zu-End-Naht ohne Mobilisation fällt meist unter die Ziffer 2822.
Neben der GOÄ 2823 können die Zuschläge für mikrochirurgische Eingriffe (Nr. 440) oder die Anwendung des Operationsmikroskops (Nr. 445) berechnet werden. Diese beiden Zuschläge sind jedoch nicht nebeneinander berechnungsfähig. Zudem sind gegebenenfalls Anästhesieleistungen gesondert ansetzbar.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 2,3 ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, extrem kleinen Gefäßdurchmessern oder stark vernarbtem Gewebe gerechtfertigt. Auch eine außergewöhnlich lange Operationsdauer kann als Begründung dienen. Die individuellen Erschwernisse müssen in der Rechnung detailliert dokumentiert werden.
Nein, die Entnahme eines autologen Venentransplantats zur Rekonstruktion ist nicht in der GOÄ 2823 enthalten und kann separat abgerechnet werden. Hierfür kommt beispielsweise die Ziffer 2049 für die Freilegung und Entnahme eines Gefäßes infrage. Dies sollte im Operationsbericht exakt dokumentiert sein.
Ja, die GOÄ 2823 kann mehrfach abgerechnet werden, wenn mehrere getrennte Finger- oder Zehenarterien in einer Sitzung rekonstruiert werden. Die Abrechnung erfolgt dann je rekonstruiertem Gefäß. Zur Vermeidung von Rückfragen empfiehlt sich die genaue Angabe der betroffenen Finger oder Zehen in der Rechnung.
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