GOÄ 2221: Einrenkung Schlüsselbeingelenk & Kniescheibe

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2221
Einrenkung der Luxation eines Schlüsselbeingelenks oder einer Kniescheibe
Punktzahl 111  
Einfachsatz 6,47 € 1,0x
Regelhöchstsatz 14,88 € 2,3x
Höchstsatz 22,64 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2221 birgt anatomische Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie die Einrenkung von Schlüsselbeingelenk und Kniescheibe korrekt liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2221

GOÄ-Ziffer 2221: Einrenkung der Luxation eines Schlüsselbeingelenks oder einer Kniescheibe (111 Punkte)

Die Leistungsbeschreibung umfasst die geschlossene Reposition einer Verrenkung im Bereich des Schlüsselbeins oder der Patella. Medizinisch beinhaltet dies das manuelle Zurückführen der dislozierten Gelenkpartner in ihre anatomisch korrekte Position. Die Leistung setzt eine klinisch und meist radiologisch gesicherte Luxation voraus.

Da die GOÄ an dieser Stelle unpräzise von einem „Schlüsselbeingelenk“ spricht, ist eine genaue anatomische Differenzierung notwendig. Die Ziffer bezieht sich im klinischen Alltag primär auf das Akromioklavikulargelenk (Schultereckgelenk). Für das andere Schlüsselbeingelenk existiert eine eigene Abrechnungsbestimmung.

GOÄ 2221 in der Praxis: Anatomische Abgrenzung und Indikationen

Die häufigste Indikation im Bereich des Schlüsselbeins ist die traumatische Schultereckgelenkluxation, oft verursacht durch einen Sturz auf die Schulter. Zur Klassifikation dieser Verletzungen werden in der Praxis die Einteilungen nach Tossy oder Rockwood herangezogen. Während leichtere Grade konservativ mittels Reposition und Ruhigstellung behandelt werden, erfordern höhere Grade oft operative Eingriffe.

Der zweite große Anwendungsbereich ist die Patellaluxation, bei der die Kniescheibe meist nach lateral aus ihrer Führungsrinne gleitet. Die Reposition erfolgt hier durch vorsichtiges Strecken des Kniegelenks bei gleichzeitiger manueller Druckausübung auf die Patella. Beide Indikationen erfordern schnelles Handeln, um Folgeschäden an Knorpel und Bändern zu minimieren.

Tipp: Bei der Patellaluxation sollte nach erfolgreicher Reposition stets eine radiologische Kontrolle erfolgen, um osteochondrale Begleitverletzungen auszuschließen. Diese Diagnostik ist separat berechenbar.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2221

Fallbeispiel 1: Akute Patellaluxation beim Sport

Ein Patient stellt sich mit einer akuten, lateralen Patellaluxation nach einem Sportunfall in der Praxis vor. Nach klinischer Untersuchung erfolgt die geschlossene Reposition der Kniescheibe unter lokaler Analgesie. Die Reposition verläuft erfolgreich, gefolgt von einer Anlage eines stabilisierenden Verbandes. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 2221 für die Einrenkung, die Ziffer 491 für die Infiltrationsanästhesie sowie die Ziffer 200 für den Verband.

Fallbeispiel 2: Schultereckgelenkluxation (Tossy II)

Eine Patientin stürzt vom Fahrrad und zieht sich eine schmerzhafte Subluxation des Akromioklavikulargelenks (Tossy II) zu. Der Arzt führt die geschlossene Reposition des Schlüsselbeins durch und legt eine Gilchrist-Bandage an. Neben der GOÄ-Ziffer 2221 für die Einrenkung wird die Ziffer 2005 für das Anlegen des Gilchrist-Verbandes liquidiert. Die notwendige radiologische Diagnostik wird ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Reposition unter Analgosedierung

Bei einer ausgeprägten Luxation des Schultereckgelenks ist aufgrund starker Schmerzen und Muskelgegendrucks eine Analgosedierung notwendig. Nach erfolgreicher geschlossener Reposition erfolgt die Ruhigstellung. In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 2221 berechnet. Die Analgosedierung wird durch den anwesenden Arzt oder Anästhesisten über die entsprechenden Ziffern (z. B. GOÄ 451/452) separat liqudiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2221: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung der beiden Schlüsselbeingelenke. Das Schlüsselbein besitzt zwei Gelenkverbindungen: das äußere Schultereckgelenk (AC-Gelenk) und das innere Brustbein-Schlüsselbein-Gelenk (Sternoklavikulargelenk). Für die Einrenkung des Sternoklavikulargelenks ist die GOÄ-Ziffer 2226 anzusetzen, nicht die Ziffer 2221.

Zudem müssen die expliziten Ausschlusskriterien der GOÄ beachtet werden. Die Ziffer 2221 darf nicht neben den operativen Ziffern 2222 bis 2225 (operative Versorgung der AC-Luxation) oder der Ziffer 2230 (operative Reposition) abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen prüfen diese Kombinationen im Rahmen der Rechnungsprüfung sehr genau.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 2221 und operativen Stabilisierungsmaßnahmen am selben Gelenk ist unzulässig. Die geschlossene Reposition ist in der höher bewerteten operativen Leistung als Zielleistung enthalten.

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Dokumentation der GOÄ 2221: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Krankenblatt müssen der genaue Unfallhergang, der klinische Befund vor der Reposition sowie die Richtung der Luxation (z. B. lateral bei der Patella) exakt festgehalten werden. Auch die angewandte Repositionstechnik sollte kurz beschrieben werden.

Ebenso wichtig ist der Nachweis des Repositionsbepfunderfolgs. Dies geschieht durch die Dokumentation der freien Beweglichkeit oder der radiologischen Kontrollaufnahme. Ein präziser Eintrag sichert den Anspruch auf die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2221 ab.

Dokumentation: Patellaluxation rechts nach lateral nach Sturz. Deutlicher Repositions-Schmerz, federnde Sperre. Geschlossene Reposition durch vorsichtigen Druck nach medial bei gleichzeitiger Kniestreckung. Sofortige Schmerzlinderung, Patella steht anatomisch korrekt. Durchbauung stabil, radiologische Kontrolle erfolgt.

GOÄ 2221: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ-Ziffer 2221 liegt beim 2,3-fachen Satz (14,88 €). Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz (22,64 €) muss in der Rechnung nachvollziehbar begründet werden. Typische Begründungen sind ein erheblicher muskulärer Gegendruck, eine ausgeprägte Adipositas des Patienten oder eine schwierige anatomische Reposition bei veralteter Luxation.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Einrenkung können begleitende Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht im Leistungsumfang der Ziffer 2221 enthalten sind. Hierzu gehören die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5, notwendige Röntgenaufnahmen (z. B. GOÄ-Ziffer 5120) sowie Verbände oder Schienen zur Ruhigstellung (z. B. GOÄ-Ziffer 2005 für Gilchrist-Verband). Auch Anästhesieleistungen sind gesondert berechnungsfähig.

Ziffer 2221 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2221 (Einrenkung der Luxation eines Schlüsselbeingelenks oder einer Kniescheibe, heute 2,3-fach: 14,88 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:

  • 7541 Geschlossene Reposition der Luxation eines Acromioclavicular- oder Sternoclavicu (33,33 €) — bei: Acromioclavicular- oder Sternoclaviculargelenk
  • 7549 Geschlossene Reposition der Luxation einer Kniescheibe (25,00 €) — bei: Kniescheibe

Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 25,00 € bis 33,33 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2221

Die GOÄ-Ziffer 2221 wird für die geschlossene Einrenkung einer Luxation des Schultereckgelenks (AC-Gelenk) oder der Kniescheibe (Patella) berechnet. Sie setzt eine manuelle Reposition der dislozierten Gelenkpartner voraus.
Für die Einrenkung des Sternoklavikulargelenks (Verbindung zwischen Brustbein und Schlüsselbein) ist die GOÄ-Ziffer 2226 anzuwenden. Die Ziffer 2221 ist für dieses Gelenk nicht korrekt.
Nein, die GOÄ-Ziffer 2221 ist neben den operativen Ziffern 2222 bis 2225 sowie der Ziffer 2230 ausgeschlossen. Die geschlossene Reposition gilt in diesen Fällen als vorbereitende Zielleistung der Operation.
Eine Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 hinaus ist bei erschwerten Bedingungen wie starkem Muskelgegendruck, ausgeprägter Adipositas oder einer veralteten Luxation möglich. Diese Faktoren müssen in der Rechnung detailliert begründet werden.
Neben der Reposition können diagnostische Röntgenleistungen, Anästhesieverfahren sowie die anschließende Ruhigstellung mittels Verband oder Schiene gesondert in Rechnung gestellt werden. Beratung und symptombezogene Untersuchung sind ebenfalls berechnungsfähig.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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