GOÄ 2223: Operative Einrenkung des Schlüsselbeins

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2223
Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 53,61 € 2,3x
Höchstsatz 81,58 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2223 birgt durch systematische Lücken in der Gebührenordnung Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie die operative Einrenkung rechtssicher liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2223

"Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks"

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2223 umfasst die offene, operative Reposition eines verrenkten Schlüsselbeingelenks. Dies betrifft anatomisch entweder das Akromioklavikulargelenk (Schultereckgelenk) oder das Sternoklavikulargelenk (Brustbein-Schlüsselbein-Gelenk). Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, das Darstellen der Luxation sowie die anatomische Wiedereinrichtung des Gelenks.

In der Praxis wird diese Ziffer herangezogen, wenn eine geschlossene (konservative) Reposition nicht erfolgreich oder aufgrund des Instabilitätsgrades medizinisch nicht indiziert ist. Die Ziffer bildet das operative Vorgehen ohne zusätzliche stabilisierende Osteosyntheseverfahren ab. Sie stellt somit die chirurgische Basisintervention bei dislozierten Schlüsselbeinenden dar.

GOÄ 2223 in der Praxis: Systematische Lücken und Indikationen

Die typische Indikation für eine operative Einrenkung nach GOÄ 2223 ist die höhergradige Schultereckgelenksprengung (z. B. Tossy III oder Rockwood III bis V). In diesen Fällen ist das Schlüsselbeinende nach oben disloziert, was eine operative Intervention zur Wiederherstellung der Schulterfunktion erfordert. Auch Luxationen des Sternoklavikulargelenks, die instabil sind oder mediastinale Strukturen gefährden, rechtfertigen diesen Eingriff.

Allerdings offenbart die GOÄ an dieser Stelle eine deutliche systematische Lücke. Die Gebührenordnung unterscheidet zwar die operative Einrenkung ohne Osteosynthese (Nr. 2223), mit Osteosynthese (Nr. 2224) sowie mit Osteosynthese und Bandrekonstruktion (Nr. 2225). Es fehlt jedoch eine Ziffer für die "operative Einrenkung ohne Osteosynthese, aber mit Rekonstruktion des Bandapparates", was heute ein Standardverfahren darstellt.

Bei modernen OP-Verfahren wird oft auf starre Metallimplantate verzichtet. Stattdessen erfolgt nach der Reposition eine Bandrekonstruktion mittels stabiler Fadenkordeln (z. B. PDS-Kordel), die unter dem Rabenschnabelfortsatz durchgeführt werden. Da diese moderne Methode in der GOÄ nicht explizit abgebildet ist, müssen Ärzte hier genau abwägen, wie sie den erhöhten Aufwand über den Steigerungsfaktor oder Analogbewertungen geltend machen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2223

Fallbeispiel 1: Operative Reposition bei akuter AC-Gelenkluxation

Ein Patient stellt sich mit einer akuten, schmerzhaften Schultereckgelenksprengung (Rockwood III) nach einem Sturz vor. Nach erfolgloser konservativer Therapie erfolgt die offene operative Reposition des lateralen Schlüsselbeins ohne Einbringen von Osteosynthesematerial. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2223 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Reposition einer veralteten Sternoklavikularluxation

Bei einer chronischen, schmerzhaften Luxation des Brustbein-Schlüsselbein-Gelenks wird eine operative Revision und Einrenkung notwendig. Aufgrund von Verwachsungen gestaltet sich die Präparation des Gelenks äußerst schwierig und zeitaufwendig. Abgerechnet wird die GOÄ 2223 mit erhöhtem Steigerungsfaktor (3,5-fach) unter Angabe der schwierigen Präparationsverhältnisse.

Fallbeispiel 3: Ambulante operative Einrenkung mit Zuschlag

Die operative Einrenkung eines luxierten AC-Gelenks wird ambulant in der Praxis des Chirurgen durchgeführt. Neben der operativen Leistung nach Nr. 2223 wird der ambulante Operationszuschlag nach Nr. 442 liquidiert. Dies sichert die Abgeltung der bereitgestellten Infrastruktur für den ambulanten Eingriff.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2223: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die sich gegenseitig ausschließen. Die GOÄ-Ziffern 2223, 2224 und 2225 schließen sich für denselben operativen Eingriff an einem Schlüsselbein gegenseitig aus. Es ist daher unzulässig, die reine Einrenkung nach Nr. 2223 neben einer Osteosynthese nach Nr. 2224 abzurechnen.

Zudem versuchen Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen (PKV) oft, die Nebeneinanderberechnung von Weichteileingriffen zu kürzen. Wird neben der Einrenkung eine eigenständige Sehnen- oder Muskelverlagerung durchgeführt, muss diese präzise abgegrenzt werden. Die Ziffernkonkurrenz zu den Nummern 2221 und 2222 (konservative Einrenkungen) ist ebenfalls zwingend zu beachten.

Achtung: Die operative Einrenkung nach Nr. 2223 darf niemals neben den operativen Ziffern 2224 oder 2225 für dasselbe Schlüsselbeingelenk auf der Rechnung erscheinen. Wählen Sie stets die Ziffer, die das chirurgische Gesamtergebnis am präzisesten und wirtschaftlichsten abbildet.

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Dokumentation der GOÄ 2223: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation des Operationsverlaufs ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die Indikation, der gewählte operative Zugang und der genaue Ablauf der Reposition zweifelsfrei dargestellt werden. Insbesondere die Darstellung der Luxationsrichtung und der Zustand der umliegenden Bänder sind zu dokumentieren.

Falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet wird, müssen die anatomischen Besonderheiten oder intraoperativen Erschwernisse detailliert im Bericht auftauchen. Dazu gehören beispielsweise starke Vernarbungen bei veralteten Luxationen oder erhebliche Instabilitäten. Diese Details liefern die medizinische Begründung, die auf der Rechnung für den Patienten und die Versicherung angegeben werden muss.

Dokumentation: "...Nach Hautinzision über dem lateralen Claviculaende Darstellung des luxierten AC-Gelenks. Es zeigt sich eine vollständige Dislokation nach Rockwood V. Vorsichtige Mobilisation des Schlüsselbeins und anatomische Reposition in die Gelenkpfanne. Keine Einbringung von Osteosynthesematerial..."

GOÄ 2223: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz von 2,3 (53,61 €) kann bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwendigen Eingriffen bis zum Höchstsatz von 3,5 (81,58 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte Adhäsionen bei veralteten Luxationen, anatomische Varianten oder ein extrem instabiler Bandapparat, der die Reposition erschwert. Auch ein hoher Blutverlust oder die Notwendigkeit einer erweiterten Darstellung des Operationsgebietes rechtfertigen die Steigerung.

Tipp: Formulieren Sie die Begründung für die Schwellenwertüberschreitung stets patientenindividuell und anschaulich. Standardfloskeln wie 'erhöhter Zeitaufwand' werden von privaten Krankenversicherungen meist nicht anerkannt.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2223 können weitere selbstständige Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht Teil der operativen Einrenkung sind. Hierzu gehören die Anästhesieleistungen (z. B. nach Abschnitt D) sowie radiologische Kontrollen zur Überprüfung des Repositionszeichens. Bei ambulanter Durchführung ist zudem der Zuschlag für ambulantes Operieren nach Ziffer 442 (Zuschlag zu den Nummern 2223 bis 2225) ansetzbar.

Ziffer 2223 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2223 (Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks, heute 2,3-fach: 53,61 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:

  • 7551 Offene Reposition der Luxation eines Acromioclavicular- oder Sternoclaviculargelenks oder eines distalen oder proximalen Tibiofibulargelenks oder eines distalen oder proximalen Radioulnargelenks (Chassaignac) (323,93 €) — bei: Rekonstruktion des Bandapparates durchgeführt; zzgl. 7764 (657,22 €)
  • 7551 Offene Reposition der Luxation eines Acromioclavicular- oder Sternoclaviculargelenks oder eines distalen oder proximalen Tibiofibulargelenks oder eines distalen oder proximalen Radioulnargelenks (Chassaignac) (323,93 €)

Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 323,93 € bis 981,15 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2223

Die GOÄ-Ziffer 2223 wird für die operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks berechnet. Dies betrifft in der Praxis meist akute oder veraltete Sprengungen des Schultereckgelenks (AC-Gelenk) oder des Brustbein-Schlüsselbein-Gelenks (SC-Gelenk), sofern keine Osteosynthese eingebracht wird.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der Ziffern 2223 und 2224 für dasselbe Schlüsselbeingelenk ist ausgeschlossen. Die GOÄ-Ziffern 2223 bis 2225 schließen sich gegenseitig aus, da sie unterschiedliche Ausprägungen desselben operativen Eingriffs darstellen.
Bei einer ambulanten Durchführung der operativen Einrenkung kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 442 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist speziell für ambulante operative Leistungen aus diesem Gebührenbereich vorgesehen.
Eine Steigerung über den Schwellenwert hinaus lässt sich durch einen außergewöhnlich hohen operativen Aufwand begründen. Typische Gründe sind starke Verwachsungen bei veralteten Luxationen, erhebliche anatomische Schwierigkeiten oder eine ausgeprägte Instabilität des Gelenks.
Da eine spezifische Ziffer für die Einrenkung mit reiner Bandrekonstruktion ohne Osteosynthese in der GOÄ fehlt, muss diese Leistung analog bewertet oder über einen erhöhten Steigerungsfaktor der Ziffer 2223 abgebildet werden. Alternativ kommt in Absprache mit Kostenträgern eine analoge Anwendung der Ziffer 2225 in Frage.
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