GOÄ 2224: Einrenkung Schlüsselbein korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2224
Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese
Punktzahl 800  
Einfachsatz 46,63 € 1,0x
Regelhöchstsatz 107,25 € 2,3x
Höchstsatz 163,21 € 3,5x
Ausschlüsse

Ein kompakter Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2224 bei operativer Einrenkung des Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2224

GOÄ-Ziffer 2224: Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese (800 Punkte)

Die GOÄ-Ziffer 2224 beschreibt eine komplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Gelenkluxationen. Sie umfasst die operative Freilegung, die anatomische Reposition des luxierten Schlüsselbeingelenks sowie die anschließende mechanische Stabilisierung mittels einer Osteosynthese. Diese Ziffer findet sowohl beim Akromioklavikulargelenk als auch beim Sternoklavikulargelenk Anwendung.

Die Leistung beinhaltet alle typischen Teilschritte des Eingriffs. Hierzu gehören der operative Zugang, die Darstellung der Gelenkpartner, die Reposition der Luxation sowie das Einbringen des Osteosynthesematerials. Die anschließende Wundversorgung ist ebenfalls mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 2224 in der Praxis: Indikationen und operative Verfahren

In der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis ist die Versorgung von Verletzungen des Schultereckgelenks ein häufiges Szenario. Typische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 2224 sind höhergradige Schultereckgelenksprengungen, die nach der Rockwood-Klassifikation operiert werden müssen. Bei diesen Verletzungen liegt eine vollständige Zerreißung der korakoklavikulären und akromioklavikulären Bänder vor.

Für die Stabilisierung kommen unterschiedliche Osteosyntheseverfahren zum Einsatz. Zu den klassischen Methoden zählen die Hakenplatte, die Zuggurtungsosteosynthese sowie die Schraubenosteosynthese. Auch moderne, minimalinvasive Verfahren wie flaschenzugartige Fadensysteme werden unter dieser Ziffer abgebildet, sofern sie die Kriterien einer internen Stabilisierung erfüllen.

Tipp: Bei der Verwendung moderner Implantatsysteme sollte die genaue Bezeichnung des verwendeten Materials im OP-Bericht dokumentiert werden, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2224

Fallbeispiel 1: Operative Stabilisierung einer akuten AC-Gelenkluxation mittels Hakenplatte

Ein Patient stellt sich mit einer akuten, schmerzhaften Schultereckgelenksprengung nach einem Fahrradsturz vor. Es erfolgt die offene Reposition des AC-Gelenks und die Stabilisierung mittels einer AC-Hakenplatte. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2224 zum Regelhöchstsatz, da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Minimalinvasive Stabilisierung mittels TightRope-System bei schlankem Patienten

Bei einer Patientin mit einer Rockwood-III-Verletzung wird eine arthroskopisch gestützte Reposition und Stabilisierung mittels eines Fadentakelsystems durchgeführt. Da es sich um ein modernes, minimalinvasives Verfahren handelt, das eine präzise Platzierung erfordert, wird die GOÄ 2224 analog herangezogen. Die Abrechnung erfolgt unter Angabe des verwendeten Verfahrens.

Fallbeispiel 3: Komplexe Rekonstruktion bei veralteter Luxation mit Bandplastik

Ein Patient leidet unter einer chronisch-instabilen AC-Gelenkluxation. Neben der Reposition und der Osteosynthese muss eine zusätzliche Bandrekonstruktion durchgeführt werden. Aufgrund des massiven Mehraufwands und der schwierigen Präparation wird die GOÄ 2224 mit dem Höchstsatz abgerechnet und entsprechend begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2224: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Leistungen, die bereits in der GOÄ 2224 enthalten sind. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ 2224 nicht neben den Ziffern 2221 bis 2223 sowie der Ziffer 2225 berechenbar. Die einfachere operative Einrenkung ohne Osteosynthese ist als Vorstufe anzusehen und wird durch die höher bewertete Nr. 2224 konsumiert.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die separate Berechnung von Standard-Operationsschritten. Die Freilegung des Gelenks, die Reposition und das Einbringen des Osteosynthesematerials bilden eine gebührenrechtliche Einheit. Zusätzliche Ziffern für den reinen Zugang oder die Wundnaht dürfen daher nicht getrennt in Rechnung gestellt werden.

Achtung: Die postoperative Röntgenkontrolle ist eine eigenständige Leistung und darf nicht am selben Tag als Teil der OP-Ziffer unterdrückt werden, sondern ist separat nach den entsprechenden radiologischen Ziffern abzurechnen.

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Dokumentation der GOÄ 2224: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Im Operationsbericht müssen alle wesentlichen Schritte detailliert beschrieben werden. Insbesondere die Darstellung der Luxation, der Repositionsvorgang und die exakte Platzierung des Osteosynthesematerials müssen klar hervorgehen.

Auch die Angabe der verwendeten Implantate inklusive Chargennummern gehört in die Dokumentation. Falls zusätzliche Erschwernisse vorlagen, die eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen, müssen diese bereits im OP-Bericht medizinisch begründet werden.

Dokumentationsbeispiel: Hautschnitt über dem AC-Gelenk. Darstellung der vollständigen Luxation. Reposition des Schlüsselbeins unter Sicht. Einbringen einer AC-Hakenplatte und Fixierung mit vier Kortikalisschrauben. Stabile Retention des Gelenks. Schichtweiser Wundverschluss.

GOÄ 2224: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 2224 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte anatomische Deformitäten, starke Narbenbildung bei Zustand nach Voroperationen oder eine erhebliche Instabilität, die zusätzliche Haltefäden erfordert. Auch ein hoher Blutverlust oder eine extreme Adipositas des Patienten können als patientenbezogene Faktoren herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 2224 mit weiteren Leistungen kombiniert. Zulässig ist beispielsweise die Abrechnung von Anästhesieleistungen oder der postoperative Zuschlag nach Nr. 444 für ambulantes Operieren. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern für die arthroskopische Inspektion desselben Gelenks, wenn diese lediglich der Vorbereitung der offenen Reposition dient. Werden jedoch eigenständige, nicht im Leistungsumfang enthaltene Eingriffe an benachbarten Strukturen durchgeführt, können diese zusätzlich berechnet werden.

Ziffer 2224 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2224 (Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese, heute 2,3-fach: 107,25 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:

  • 7551 Offene Reposition der Luxation eines Acromioclavicular- oder Sternoclaviculargelenks oder eines distalen oder proximalen Tibiofibulargelenks oder eines distalen oder proximalen Radioulnargelenks (Chassaignac) (323,93 €) — bei: Osteosynthese mit Hakenplatte; zzgl. 7586 (337,08 €)
  • 7551 Offene Reposition der Luxation eines Acromioclavicular- oder Sternoclaviculargelenks oder eines distalen oder proximalen Tibiofibulargelenks oder eines distalen oder proximalen Radioulnargelenks (Chassaignac) (323,93 €) — bei: Zuggurtungsosteosynthese; zzgl. 7585 (230,80 €)
  • 7551 Offene Reposition der Luxation eines Acromioclavicular- oder Sternoclaviculargelenks oder eines distalen oder proximalen Tibiofibulargelenks oder eines distalen oder proximalen Radioulnargelenks (Chassaignac) (323,93 €) — bei: Schraubenosteosynthese; zzgl. 7583 (196,79 €)

Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 520,72 € bis 661,01 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2224

Die GOÄ-Ziffer 2224 wird für die operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks in Kombination mit einer Osteosynthese berechnet. Typische Indikationen sind höhergradige Instabilitäten nach Rockwood III bis VI. Die Leistung umfasst sowohl die Reposition als auch die mechanische Stabilisierung.
Unter die GOÄ-Ziffer 2224 fallen gängige Stabilisierungsverfahren wie die Hakenplatte, die Zuggurtungsosteosynthese oder die Schraubenosteosynthese. Auch moderne minimalinvasive Fadentakelsysteme werden analog über diese Ziffer abgebildet. Die Wahl des Implantats beeinflusst primär den Schwierigkeitsgrad und damit den Steigerungsfaktor.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 2223 und 2224 für dasselbe Gelenk ist ausgeschlossen. Die GOÄ 2224 beinhaltet bereits die operative Einrenkung, sodass die einfachere operative Einrenkung ohne Osteosynthese nach Nr. 2223 abgegolten ist. Bei beidseitiger Versorgung unterschiedlicher Gelenke muss dies entsprechend dokumentiert werden.
Für ambulante operative Leistungen nach der GOÄ-Ziffer 2224 kann der Zuschlag nach Nr. 444 berechnet werden. Dieser Zuschlag beträgt 100 Prozent des einfachen Gebührensatzes der zugrundeliegenden operativen Leistung, sofern die Voraussetzungen für ambulantes Operieren erfüllt sind. Der Zuschlag selbst ist nicht steigerungsfähig.
Eine Überschreitung des 2,3-fachen Regelsatzes kann durch einen erhöhten operativen Aufwand begründet werden. Typische Gründe sind ausgeprägte anatomische Instabilitäten, starke Weichteilbeteiligungen oder die Notwendigkeit einer aufwendigen Rekonstruktion der Bandstrukturen. Auch Voroperationen oder Adipositas können als patientenbezogene Erschwernisse angeführt werden.
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