Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2222 für die Einrenkung alter Luxationen birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Honorarverluste vermieden werden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2222
Einrenkung der alten Luxation eines Schlüsselbeingelenks (I) oder einer Kniescheibe
Die GOÄ-Ziffer 2222 beschreibt eine spezifische orthopädisch-chirurgische Leistung, die bei veralteten Verrenkungen zum Einsatz kommt. Die Bewertung liegt bei 170 Punkten, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 9,91 € entspricht. Im Regelfall wird die Leistung mit dem 2,3-fachen Satz (22,79 €) liquidiert.
Unter einer "alten" Luxation versteht die Gebührenordnung einen Zustand, bei dem die Verrenkung nicht mehr frisch ist. Dies bedeutet, dass bereits reparative Gewebsprozesse oder narbige Veränderungen eingesetzt haben. Die Reposition erfordert daher meist einen deutlich höheren Kraft- und Zeitaufwand als bei einer akuten Verletzung.
GOÄ 2222 in der Praxis: Herausforderungen bei veralteten Luxationen
Die klinische Anwendung der GOÄ 2222 betrifft primär zwei anatomische Regionen: das Schlüsselbeingelenk (Articulatio acromioclavicularis oder sternoclavicularis) und die Kniescheibe (Patella). Typische Szenarien umfassen Patienten, die nach einer traumatischen Luxation erst verzögert einen Arzt aufsuchen. Auch rezidivierende, nicht adäquat behandelte Luxationen mit chronischer Instabilität fallen in diesen Bereich.
Die Abgrenzung zur frischen Luxation (z. B. nach GOÄ 2221) ist essenziell für eine korrekte Honorierung. Da die Reposition einer alten Luxation durch Gewebeverklebungen erschwert ist, rechtfertigt dies den höheren Punktwert der Ziffer 2222. Eine sorgfältige klinische Diagnostik inklusive bildgebender Verfahren muss der Behandlung stets vorausgehen.
Tipp: Es empfiehlt sich, das genaue Unfalldatum oder den Zeitraum seit dem Erst-Ereignis akribisch zu erfassen. Dies liefert dem Kostenträger die medizinische Begründung, warum eine "alte" Luxation vorlag.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2222
Fallbeispiel 1: Veraltete Patellaluxation nach Sportunfall
Ein Patient stellt sich zehn Tage nach einem Distorsionstrauma des Kniegelenks mit einer persistierenden Subluxation der Patella vor. Nach radiologischer Absicherung erfolgt die geschlossene Reposition unter Lokalanästhesie. Abgerechnet wird die GOÄ 2222 neben der entsprechenden Anästhesieleistung. Die Verzögerung von über einer Woche begründet den Ansatz der Ziffer für alte Luxationen.
Fallbeispiel 2: Beidseitige ACG-Luxation des Schlüsselbeins
Nach einem schweren Sturz zeigt ein Patient eine veraltete, beidseitige Luxation der Schlüsselbeingelenke. Beide Gelenke werden in einer Sitzung erfolgreich eingerenkt. In diesem Fall kann die GOÄ 2222 zweimal berechnet werden. In der Rechnung sollte der Zusatz "beidseitig" oder die genaue anatomische Lokalisation angegeben werden.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Reposition bei chronischer Instabilität
Eine Patientin mit habitueller Patellaluxation weist eine seit Wochen bestehende Fehlstellung auf. Die Reposition gestaltet sich aufgrund von Muskelverkürzungen als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Hier wird die GOÄ 2222 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5 liquidiert. Die Begründung fokussiert sich auf die anatomischen Erschwernisse.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2222: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von ausgeschlossenen Leistungen. Die GOÄ 2222 darf nicht zusammen mit den Ziffern 2221 (frische Luxation), 2223 bis 2225 (andere Gelenke) oder 2230 (operative Reposition) für dasselbe Gelenk abgerechnet werden. Solche Dopplungen führen regelmäßig zu Beanstandungen durch Privatversicherungen.
Zudem rügen Prüfstellen oft den Mangel an plausiblen Begründungen für das Vorliegen einer "alten" Luxation. Wenn aus der Dokumentation nicht hervorgeht, warum die Luxation als alt einzustufen ist, droht eine Honorarkürzung auf das Niveau einer frischen Reposition. Eine klare Abgrenzung ist daher wirtschaftlich überlebenswichtig für die Praxis.
Achtung: Die operative (offene) Reposition schließt die GOÄ 2222 aus. Wenn ein operativer Eingriff notwendig wird, müssen die entsprechenden chirurgischen Ziffern (z. B. GOÄ 2230) gewählt werden.
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Dokumentation der GOÄ 2222: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Regressen und erleichtert die Durchsetzung von Steigerungssätzen. In der Patientenakte müssen der genaue Tastbefund, die Bewegungseinschränkung sowie die Dauer des Bestehens der Luxation vermerkt sein. Auch die angewandte Repositionstechnik und der Erfolg der Maßnahme gehören in den Bericht.
Zusätzlich sollten prä- und postinterventionelle Röntgenaufnahmen oder sonographische Befunde dokumentiert werden. Diese dienen als objektiver Nachweis der medizinischen Notwendigkeit und des Behandlungserfolgs. Eine präzise Verlaufsdokumentation sichert den Vergütungsanspruch nachhaltig ab.
Dokumentation: Veraltete Patellaluxation links (Unfall vor 12 Tagen). Deutliche Weichteilverspannung. Erfolgreiche geschlossene Reposition nach Charnley unter lokaler Infiltration. Post-Repositions-Kontrolle stabil.
GOÄ 2222: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert von 2,3 kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung sind ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand durch ausgeprägte muskuläre Gegenspannung oder erhebliche Adhäsionen. Auch die Durchführung bei adipösen Patienten oder unter erschwerten Bedingungen kann als Begründung dienen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2222 sind diagnostische Leistungen wie die symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5) oder Beratungen (GOÄ 1 oder 3) berechnungsfähig. Auch bildgebende Verfahren wie Sonographien (GOÄ 410) oder Röntgenaufnahmen (z. B. GOÄ 5010) lassen sich kombinieren. Für die Schmerzausschaltung können Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490) zusätzlich angesetzt werden.
Ziffer 2222 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2222 (Einrenkung der alten Luxation eines Schlüsselbeingelenks (I) oder einer Kniescheibe, heute 2,3-fach: 22,79 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:
- 7541 Geschlossene Reposition der Luxation eines Acromioclavicular- oder Sternoclavicu (33,33 €) — bei: Acromioclavicular- oder Sternoclaviculargelenk
- 7549 Geschlossene Reposition der Luxation einer Kniescheibe (25,00 €) — bei: Kniescheibe
Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 25,00 € bis 33,33 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2222
Was hat nicht gestimmt?