GOÄ 2230: Patellaluxation abrechnen – Tipps für die Praxis

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2230
Operation der Luxation einer Kniescheibe
Punktzahl 900  
Einfachsatz 52,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz 120,66 € 2,3x
Höchstsatz 183,61 € 3,5x

Die operative Therapie der Patellaluxation nach GOÄ-Ziffer 2230 wirft oft Fragen zur Vollständigkeit und Kombination auf. Unser Leitfaden schafft Klarheit.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2230

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2230 wie folgt:

GOÄ Ziffer 2230: Operation der Luxation einer Kniescheibe (900 Punkte)

Diese Ziffer beschreibt die operative Sanierung einer Patellaluxation. Im Gegensatz zu einer rein geschlossenen, konservativen Reposition umfasst diese Leistung den chirurgischen Eingriff zur dauerhaften Stabilisierung der Kniescheibe. Die medizinische Maßnahme zielt darauf ab, die anatomische Führung der Patella im Gleitlager wiederherzustellen.

Da die offizielle Leistungslegende nicht auf eine bloße operative Einrenkung abstellt, sind vorbereitende und unmittelbar dazugehörige Teilschritte mit der Gebühr abgegolten. Hierzu zählt insbesondere die Naht des gerissenen Seitenbandes (mediales patellofemorales Ligament, MPFL), sofern keine aufwendige Plastik erfolgt. Die Ziffer bildet somit den operativen Standardeingriff bei akuter oder rezidivierender Instabilität ab.

GOÄ 2230 in der Praxis: Indikationen und operative Realität

Die Abrechnung der GOÄ 2230 setzt eine klare medizinische Indikation voraus. Typischerweise liegt eine traumatische Erstluxation mit begleitender Zerreißung des medialen Kapsel-Band-Apparates oder eine habituelle, rezidivierende Patellaluxation vor. Der Eingriff erfolgt meist arthroskopisch gestützt oder über einen offenen Zugang, um die anatomischen Verhältnisse zu rekonstruieren.

In der operativen Praxis ist die Abgrenzung zu reinen Weichteileingriffen oder aufwendigen Knochenumstellungen essenziell. Während die einfache Bandnaht in der Ziffer 2230 aufgeht, erfordern komplexe Rekonstruktionen wie eine MPFL-Plastik mit Sehnentransplantat eine differenzierte Betrachtung. Hier müssen zusätzliche Ziffern für die Transplantation und Sehnenentnahme herangezogen werden.

Tipp: Bei der arthroskopischen Durchführung sollte stets geprüft werden, ob zusätzlich diagnostische oder therapeutische Ziffern der Arthroskopie (z. B. GOÄ 2189 oder 2195) neben der offenen oder arthroskopisch assistierten Operation abrechenbar sind, sofern diese eigenständige Leistungen darstellen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2230

Die folgenden Szenarien verdeutlichen die korrekte Anwendung und Kombination der GOÄ-Ziffer 2230 im klinischen Alltag.

Fallbeispiel 1: Akute traumatische Patellaluxation mit Bandruptur

Ein Patient stellt sich nach einem Sportunfall mit einer akuten Luxation der Kniescheibe vor. Es erfolgt die offene operative Reposition und die direkte Naht des retinakulären Gewebes sowie des gerissenen medialen Seitenbandes.

In diesem Fall wird die GOÄ 2230 als Hauptleistung abgerechnet. Da die Naht des Seitenbandes integraler Bestandteil der Operation ist, darf die Ziffer 2115 (Naht eines Bandes) nicht zusätzlich berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Rezidivierende Luxation mit MPFL-Plastik

Bei einer chronischen Instabilität der Kniescheibe wird eine operative Rekonstruktion des medialen patellofemoralen Ligaments (MPFL) mittels körpereigener Gracilis-Sehne durchgeführt. Dies erfordert die Sehnenentnahme und die Verankerung des Transplantats.

Hier wird die GOÄ 2230 für die operative Stabilisierung berechnet. Da die Verwendung von nichtörtlichem Körpermaterial nicht in der Ziffer enthalten ist, wird die Sehnenentnahme und -transplantation (z. B. nach GOÄ 2254 oder 2255) zusätzlich in Ansatz gebracht. Dies stellt eine korrekte und honoraroptimierte Abrechnung dar.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Operation bei ausgeprägter Arthrose

Eine ältere Patientin leidet unter einer habituellen Patellaluxation bei gleichzeitig schwerer Femoropatellararthrose. Die operative Freilegung und Stabilisierung gestaltet sich aufgrund massiver Osteophyten und Vernarbungen als äußerst zeitaufwendig.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2230. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands und der schwierigen anatomischen Verhältnisse wird der Steigerungsfaktor auf den 3,5-fachen Satz erhöht. Die Begründung in der Rechnung verweist explizit auf die massiven knöchernen Veränderungen und die dadurch verlängerte OP-Zeit.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2230: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Doppelberechnung von Teilschritten. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen OP-Berichte sehr genau auf die Einhaltung des Zielleistungsprinzips gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ.

Achtung: Die separate Abrechnung einer Kapselnaht oder einer einfachen Bandnaht am Kniegelenk neben der GOÄ 2230 wird regelmäßig beanstandet. Diese Maßnahmen sind zwingende Bestandteile der operativen Stabilisierung der Kniescheibe und somit mit der Ziffer 2230 abgegolten.

Ebenfalls kritisch geprüft wird die Abgrenzung zur rein geschlossenen Reposition. Wurde die Kniescheibe lediglich ohne operativen Eingriff (z. B. durch manuellen Druck bei gestrecktem Bein) eingerenkt, darf nicht die GOÄ 2230, sondern lediglich die deutlich niedriger bewertete Ziffer für die geschlossene Reposition herangezogen werden.

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Dokumentation der GOÄ 2230: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den gesamten Verlauf des Eingriffs detailliert widerspiegeln. Insbesondere die Darstellung der anatomischen Strukturen und der durchgeführten Rekonstruktionsschritte ist unerlässlich.

Für die Rechtfertigung von Materialberechnungen oder zusätzlichen Ziffern (wie der Sehnenentnahme) muss der Bericht die Entnahmestelle, die Präparation des Transplantats und die Art der Fixierung (z. B. Interferenzschrauben) exakt beschreiben. Auch der Einsatz von Fremdmaterial muss lückenlos dokumentiert sein.

Dokumentationsbeispiel: Schnittführung anteromedial. Darstellung der luxierten Patella und des rupturierten MPFL. Ausgiebige Mobilisation. Naht des medialen Retinakulums und des Seitenbandes zur anatomischen Zentrierung der Kniescheibe. Stabile Führung im Gleitlager bei passiver Flexion nachgewiesen. Kein intraoperativer Überhang.

GOÄ 2230: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz der GOÄ 2230 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 120,66 €. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 3,5 (183,61 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung sind:

  • Besonders schwierige Präparation bei ausgeprägten Vernarbungen nach Voroperationen.
  • Erhebliche anatomische Varianten oder schwere Dysplasien des Gleitlagers.
  • Gleichzeitige Versorgung komplexer Begleitverletzungen wie osteochondraler Flakes (Knorpel-Knochen-Frisbee).
  • Erhöhter Blutverlust oder extreme Adipositas des Patienten, die den Zugang erschweren.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2230 können weitere selbstständige Leistungen berechnet werden, sofern sie nicht Teil der Kernleistung sind. Häufig kombiniert wird die Ziffer mit der Zuschlagsziffer 444 für ambulante Operationen, die einen zusätzlichen Honorarerlös sichert.

Ebenfalls zulässig ist die Nebeneinanderberechnung von Leistungen zur Knorpeltherapie (z. B. Mikrofrakturierung) oder der Entfernung freier Gelenkkörper, sofern diese medizinisch indiziert waren und über die reine Stabilisierung der Patella hinausgehen. Die Verwendung von Osteosynthesematerial oder Transplantaten ist stets gesondert auszuweisen.

Ziffer 2230 in der neuen GOÄ

Operation der Luxation einer Kniescheibe (heute 2,3-fach: 120,66 €) wird in der neuen GOÄ durch zwei Ziffern abgebildet: 7558 „Offene Reposition der Luxation einer Kniescheibe" (323,93 €) sowie 7743 „Naht bzw. Nähte und/oder Refixation(en) am medialen oder lateralen oder dorsalen Kapselbandapparat des Kniegelenks" (664,26 €) — zusammen 988,19 €. 7558 bildet die offene Reposition der Patellaluxation ab.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2230

Die GOÄ-Ziffer 2230 wird für die operative Stabilisierung oder Rekonstruktion bei einer Luxation der Kniescheibe berechnet. Dies umfasst typischerweise offene oder arthroskopische Eingriffe zur Wiederherstellung der normalen Patellaführung. Begleitende Weichteileingriffe wie die Kapsel-Band-Naht sind in der Regel bereits mit abgegolten.
Ja, die Naht des gerissenen Seitenbandes am Kniegelenk ist integraler Bestandteil der GOÄ-Ziffer 2230 und darf nicht separat berechnet werden. Dies ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die keine bloße Einrenkung, sondern die operative Versorgung beschreibt. Ausnahmen gelten nur für die Verwendung von Transplantaten oder Fremdmaterial.
Neben der GOÄ-Ziffer 2230 kann bei ambulanter Durchführung der Zuschlag für ambulantes Operieren nach Ziffer 444 berechnet werden. Zusätzlich sind gegebenenfalls Zuschläge für die Anwendung von Lasersystemen oder Operationsmikroskopen denkbar, sofern die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Auch Anästhesieleistungen sind gesondert abrechenbar.
Ja, die Entnahme und Transplantation von körpereigenem Sehnenmaterial oder die Verwendung von Fremdmaterial ist nicht in der GOÄ 2230 enthalten. Diese Leistungen können mit den entsprechenden Ziffern, wie beispielsweise der GOÄ 2254 oder 2255, zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Dies muss jedoch detailliert in der Operationsdokumentation begründet sein.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor über den 2,3-fachen Satz hinaus lässt sich durch besondere anatomische Schwierigkeiten oder erhebliche Voroperationen begründen. Auch eine ausgeprägte Instabilität, starke Vernarbungen oder ein erhöhter Zeitaufwand bei adipösen Patienten rechtfertigen eine Erhöhung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.
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