GOÄ 2189: Meniskus-OP korrekt abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2189
Arthroskopische Operation mit Entfernung oder Teilresektion eines Meniskus im Kniegelenk – gegebenenfalls einschließlich Plicateilresektion, Teilresektion des Hoffa’schen Fettkörpers und/oder Entfernung freier Gelenkkörper –
Punktzahl 1500  
Einfachsatz 87,43 € 1,0x
Regelhöchstsatz 201,09 € 2,3x
Höchstsatz 306,00 € 3,5x

Die arthroskopische Meniskusoperation nach GOÄ-Ziffer 2189 birgt Abrechnungsrisiken. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Honorarverluste sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2189

Arthroskopische Operation mit Entfernung oder Teilresektion eines Meniskus im Kniegelenk – gegebenenfalls einschließlich Plicateilresektion, Teilresektion des Hoffa’schen Fettkörpers und/oder Entfernung freier Gelenkkörper –

Die Ziffer 2189 beschreibt eine zentrale chirurgische Leistung im Bereich der Kniegelenkschirurgie. Sie umfasst nicht nur die eigentliche Meniskusresektion, sondern integriert bereits mehrere typische Begleitmaßnahmen. Dazu gehören die Teilresektion einer Plica, die Teilentfernung des Hoffa-Fettkörpers sowie das Bergen freier Gelenkkörper.

Diese weitreichende Leistungsbeschreibung wurde eingeführt, um eine unkontrollierte Kumulation von Einzelleistungen zu verhindern. Für den Abrechnungsalltag bedeutet dies, dass diese assoziierten Teilschritte nicht separat berechnet werden dürfen. Die Ziffer bildet somit einen verordnungstechnischen Pauschalcharakter für den arthroskopischen Eingriff am Meniskus ab.

GOÄ 2189 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2189 ist gegeben, wenn ein pathologischer Meniskusbefund eine operative Intervention erfordert. Typische klinische Szenarien umfassen symptomatische Meniskusrisse wie Korbhenkelrisse, Lappenrisse oder degenerative Hinterhornläsionen. Voraussetzung ist stets der Einsatz eines arthroskopischen Verfahrens, welches minimal-invasiv über standardisierte Portale durchgeführt wird.

Im klinischen Alltag zeigt sich häufig, dass neben dem Meniskusschaden auch entzündliche Veränderungen der Gelenkschleimhaut oder störende Plicae vorliegen. Da diese Begleitbefunde oft im selben Arbeitsgang therapiert werden, greift hier die Inklusivwirkung der Ziffer 2189. Eine separate Abrechnung einer Plicaresektion ist somit ausgeschlossen, was bei der OP-Planung und Liquidation zwingend beachtet werden muss.

Achtung: Sollte lediglich eine diagnostische Spiegelung ohne therapeutischen Eingriff am Meniskus stattfinden, darf die GOÄ 2189 keinesfalls angesetzt werden. In diesen Fällen ist auf die diagnostischen Ziffern auszuweichen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2189

Fallbeispiel 1: Isolierter Innenmeniskusriss

Ein Patient stellt sich mit einem traumatischen Innenmeniskushinterhornriss vor. Es erfolgt eine arthroskopische Teilresektion des geschädigten Gewebes sowie eine Glättung der verbliebenen Meniskusränder. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2189 zum Regelsatz, kombiniert mit dem ambulanten OP-Zuschlag nach Ziffer 445.

Fallbeispiel 2: Meniskusschaden mit freiem Gelenkkörper

Bei einer diagnostizierten Meniskusläsion zeigt sich intraoperativ zusätzlich ein freier Gelenkkörper im Recessus superior. Dieser wird im Rahmen des Eingriffs arthroskopisch geborgen und entfernt. Abgerechnet wird ausschließlich die GOÄ-Ziffer 2189, da die Entfernung freier Gelenkkörper explizit im Leistungstext enthalten ist.

Fallbeispiel 3: Komplexe Korbhenkelresektion bei hypertropher Plica

Es erfolgt die arthroskopische Resektion eines luxierten Korbhenkelrisses des Außenmeniskus. Aufgrund einer begleitenden, schmerzhaften Plicasyndrom-Symptomatik wird die Plica ebenfalls teilreseziert. Auch in diesem komplexen Fall ist die Plicaresektion mit der Ziffer 2189 abgegolten und darf nicht gesondert liquidiert werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2189: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2189 mit der Ziffer 2193 für die Entfernung freier Gelenkkörper. Da diese Leistung explizit im Text der 2189 genannt ist, führt diese Kombination regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Prüfstellen filtern solche Dopplungen systematisch heraus und kürzen das Honorar.

Ebenso unzulässig ist die gleichzeitige Abrechnung einer Meniskusnaht nach Ziffer 2190 am selben Gelenk. Die Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts L III. untersagen das Nebeneinanderberechnen dieser Ziffern in derselben Sitzung. Bei einer Kombination aus Teilresektion und Naht an verschiedenen Meniskusteilen muss die höher bewertete Leistung gewählt werden.

Achtung: Auch die Kombination mit der diagnostischen Arthroskopie nach Ziffer 2196 oder 3300 am selben Kniegelenk ist ein klassischer Abrechnungsfehler. Die Diagnostik ist immer integraler Bestandteil der therapeutischen Operation.

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Dokumentation der GOÄ 2189: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle pathologischen Befunde sowie die einzelnen Operationsschritte detailliert beschrieben werden. Insbesondere die Darstellung des Meniskusschadens und die Notwendigkeit der Resektion müssen klar aus dem Bericht hervorgehen.

Falls Begleiteingriffe wie eine Plicaresektion oder die Entfernung freier Gelenkkörper stattgefunden haben, sollten diese ebenfalls dokumentiert werden. Dies untermauert den Gesamtaufwand des Eingriffs und liefert wertvolle Argumente, falls eine Steigerung des Gebührensatzes begründet werden muss. Eine unvollständige Dokumentation führt im Streitfall fast immer zum Verlust des Honoraranspruchs.

Dokumentation: Arthroskopie des rechten Kniegelenks über anteromedialen und anterolateralen Zugang. Darstellung eines komplexen Innenmeniskusrisses im Hinterhorn. Sparsame arthroskopische Teilresektion des instabilen Meniskusanteils bis auf stabile Ränder. Spülung und schichtweiser Wundverschluss.

GOÄ 2189: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder stark vernarbten Gelenkverhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist möglich, erfordert jedoch eine individuelle und detaillierte Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Zeitaufwand durch massive Adhäsionen oder Zustand nach multiplen Voroperationen.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination der GOÄ 2189 mit den entsprechenden Zuschlägen für ambulantes Operieren. Hierzu zählt primär die Ziffer 445 sowie gegebenenfalls die Ziffer 441 für die ambulante Anästhesie, sofern diese vom Operateur erbracht wird. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit offenen chirurgischen Ziffern wie der 2117 oder 2136 am selben Gelenk.

Tipp: Nutzen Sie bei komplexen anatomischen Gegebenheiten konsequent die Möglichkeit der Satzsteigerung. Eine präzise Formulierung wie "erhöhter Zeitaufwand bei ausgeprägter Gelenksteife und massiven Verwachsungen" sichert die Anerkennung durch die Kostenträger.

Ziffer 2189 in der neuen GOÄ

Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7941 — „IV. Arthroskopische Maßnahmen an einem Kniegelenk oder in einem Raum:“. Der Festpreis liegt bei 424,59 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 201,09 €. Die durchgeführte(n) Prozedur(en) ist/sind in der Rechnung anzugeben..

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2189

Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 2189 und 2190 am selben Kniegelenk ist ausgeschlossen. Die Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts L III. untersagen diese Kombination in derselben Sitzung. Bei Durchführung beider Leistungen muss die höher bewertete Ziffer gewählt werden.
Nein, die Entfernung freier Gelenkkörper ist bereits Bestandteil der GOÄ-Ziffer 2189. Der Leistungstext schließt diese Maßnahme explizit als fakultativen Bestandteil ein. Eine zusätzliche Abrechnung der Ziffer 2193 für dasselbe Gelenk ist daher unzulässig.
Bei ambulanten Operationen kann primär der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 berechnet werden. Führt der Operateur auch die Anästhesie selbst durch, ist zusätzlich der Zuschlag 441 denkbar. Diese Zuschläge dienen der Abdeckung der erhöhten Sachkosten im ambulanten Bereich.
Nein, die diagnostische Arthroskopie nach GOÄ 2196 oder 3300 ist nicht neben der therapeutischen GOÄ 2189 berechenbar. Die diagnostische Spiegelung gilt als vorbereitender Teil des operativen Eingriffs. Sie ist mit der operativen Hauptleistung vollständig abgegolten.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 2,3 kann durch einen erhöhten Zeitaufwand oder besondere Schwierigkeit begründet werden. Typische Gründe sind ausgeprägte Verwachsungen, anatomische Varianten oder Zustand nach Voroperationen. Die Begründung muss patientenindividuell auf der Liquidation vermerkt sein.
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