GOÄ 2193: Arthroskopische Synovektomie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2193
Arthroskopische Operation mit Synovektomie an einem Knie- oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung – gegebenenfalls einschließlich Abtragung von Osteophyten
Punktzahl 1800  
Einfachsatz 104,92 € 1,0x
Regelhöchstsatz 241,32 € 2,3x
Höchstsatz 367,22 € 3,5x

Die arthroskopische Synovektomie nach GOÄ-Ziffer 2193 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Dokumentation und Steigerung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2193

GOÄ 2193: Arthroskopische Operation mit Synovektomie an einem Knie- oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung – gegebenenfalls einschließlich Abtragung von Osteophyten

Die GOÄ-Ziffer 2193 beschreibt eine hochspezifische arthroskopische Leistung der Gelenkchirurgie. Sie umfasst die operative Entfernung der erkrankten Gelenkschleimhaut (Synovektomie) mittels minimalinvasiver Technik. Diese Maßnahme wird an den großen Gelenken Knie oder Hüfte durchgeführt.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist der Zusatz „gegebenenfalls einschließlich Abtragung von Osteophyten“. Dies bedeutet, dass die Entfernung von knöchernen Auswüchsen (Osteophyten) im Rahmen desselben Eingriffs abgegolten ist. Eine separate Abrechnung dieser Knochenabtragung ist somit ausgeschlossen.

GOÄ 2193 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Anwendung der GOÄ 2193 setzt eine chronische Gelenkentzündung voraus. Typische klinische Szenarien umfassen die rheumatoide Arthritis, die aktivierte Arthrose oder chronische Synovialitiden unklarer Genese. Der Eingriff dient der Schmerzreduktion und dem Erhalt der Gelenkfunktion.

In der Praxis muss die chronische Natur der Entzündung klar aus der Diagnose hervorgehen. Eine akute, posttraumatische Synovitis rechtfertigt die Abrechnung dieser Ziffer im Regelfall nicht. Hier müssen alternative Ziffern oder entsprechende Begründungen herangezogen werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Diagnose „chronische Synovitis“ oder „rheumatoide Arthritis“ explizit in der Liquidation aufgeführt wird, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2193

Fallbeispiel 1: Arthroskopische Knie-Synovektomie bei rheumatoider Arthritis

Ein Patient mit bekannter rheumatoider Arthritis leidet unter einer therapierefraktären, chronischen Synovitis des rechten Kniegelenks. Es erfolgt die arthroskopische Resektion der hypertrophen Synovialis in allen drei Kompartimenten. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2193 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Hüft-Synovektomie mit Osteophytenabtragung bei Coxarthrose

Bei einer fortgeschrittenen, chronisch aktivierten Coxarthrose wird eine Hüftarthroskopie durchgeführt. Neben der Synovektomie erfolgt die Abtragung störender Osteophyten am Schenkelhals-Kopf-Übergang. Da die Osteophytenabtragung in der GOÄ 2193 inkludiert ist, wird nur diese Ziffer abgerechnet, jedoch mit erhöhtem Faktor aufgrund des Mehraufwands.

Fallbeispiel 3: Ambulante Kniegelenks-Synovektomie mit OP-Zuschlag

Eine Patientin unterzieht sich einer ambulanten arthroskopischen Synovektomie des Kniegelenks bei chronischer Gelenkentzündung. Neben der GOÄ 2193 wird der ambulante Operationszuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 berechnet. Dies ist zulässig, da es sich um einen ambulant durchgeführten operativen Eingriff dieser Kategorie handelt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2193: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von anderen arthroskopischen Leistungen am selben Gelenk. Die GOÄ-Ziffern 2189 (Arthroskopische Gelenkrevision), 2190 (Knorpelglättung) und 2191 (Meniskusresektion) sind explizit neben der GOÄ 2193 ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen kürzen hier regelmäßig.

Zudem ist die separate Abrechnung von Osteophytenabtragungen oder Exostosenabtragungen (z. B. nach Ziffer 2117 oder 2119) am selben Gelenk nicht statthaft. Diese Leistungen sind durch den Wortlaut der Ziffer 2193 abgegolten. Auch die Ziffern für Wundversorgungen (300 bis 302) dürfen nicht zusätzlich berechnet werden.

Achtung: Die Kombination der GOÄ 2193 mit der Ziffer 3300 (Arthroskopie als selbstständige Leistung) ist ebenfalls ausgeschlossen. Die diagnostische Arthroskopie geht vollständig in der operativen Leistung auf.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 2193: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die chronische Entzündung der Synovialis makroskopisch und idealerweise auch histopathologisch beschreiben. Auch das Ausmaß der Synovektomie (z. B. subtotale Synovektomie) muss präzise dokumentiert werden.

Falls Osteophyten abgetragen wurden, sollte dies ebenfalls im Bericht erwähnt werden, auch wenn es nicht separat berechnet wird. Dies untermauert den Gesamtaufwand des Eingriffs und liefert wertvolle Argumente für eine eventuelle Faktorerhöhung.

Dokumentation: „...Nach Etablierung der Portale zeigt sich eine floride, chronisch-hypertrophierte Synovialitis im gesamten Kniegelenk. Subtotale arthroskopische Synovektomie mittels Shaver und HF-Sonde. Abtragung störender Osteophyten am medialen Femurkondylus...“

GOÄ 2193: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung über den 2,3-fachen Regelsatz bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 2193 gut begründbar. Relevante Kriterien sind ein erhöhter Zeitaufwand durch massive Verwachsungen oder eine besonders ausgeprägte Hypertrophie der Gelenkschleimhaut. Auch anatomische Engpässe oder starke intraoperative Blutungen, die die Sicht behindern, rechtfertigen eine Steigerung.

Die Begründung muss stets patientenbezogen formuliert sein. Allgemeine Floskeln wie „erhöhter Zeitaufwand“ reichen nicht aus. Besser ist: „Erhöhter Zeitaufwand durch extreme, fibrotische Verwachsungen im vorderen Gelenkkompartiment bei Zustand nach Voroperation.“

Typische Ziffernkombinationen

Zulässig und sinnvoll ist die Kombination mit Anästhesieleistungen und den entsprechenden Zuschlägen für ambulantes Operieren (Zuschlag 441 oder 445). Auch die postoperative Überwachung nach GOÄ-Ziffer 449 kann unter den entsprechenden Voraussetzungen berechnet werden. Sachkosten wie Einmal-Arthroskopie-Instrumente oder Shaver-Messer sind gemäß § 10 GOÄ gesondert berechnungsfähig.

Ziffer 2193 in der neuen GOÄ

Ziffer 2193 wird in der neuen GOÄ auf eine neu strukturierte Leistungsgruppe verteilt:

  • 7932 „III. Arthroskopische Maßnahmen an einem Hüftgelenk oder in einem Raum:“ – bei: Arthroskopische synovektomie hüftgelenk (541,76 €; Abrechnungshinweis: Die durchgeführte(n) Prozedur(en) ist/sind in der Rechnung anzugeben.)
  • 7939 „III. Arthroskopische Maßnahmen an einem Kniegelenk oder in einem Raum:“ – bei: Arthroskopische synovektomie kniegelenk (683,16 €; Abrechnungshinweis: Die durchgeführte(n) Prozedur(en) ist/sind in der Rechnung anzugeben.)
  • 7930 „I. Arthroskopische Maßnahmen an einem Hüftgelenk oder in einem Raum“ – bei: Arthroskopische synovektomie hüftgelenk (570,02 €)
  • 7937 „I. Arthroskopische Maßnahmen an einem Kniegelenk oder in einem Raum“ – bei: Arthroskopische synovektomie kniegelenk (455,91 €)
  • 7931 „II. Arthroskopische Maßnahmen an einem Hüftgelenk oder in einem Raum:“ – bei: Arthroskopie des Hüftgelenks mit komplexer arthroskopischer Rekonstruktion oder Frakturversorgung nach Legende von 7931 (713,34 €; Abrechnungshinweis: Die durchgeführte(n) Prozedur(en) ist/sind in der Rechnung anzugeben.)

Heute bringt die 2193 beim 2,3-fachen Satz 241,32 €. Die Spanne reicht von 455,91 € bis 713,34 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2193

Die GOÄ-Ziffer 2193 wird für arthroskopische Operationen mit einer Synovektomie am Knie- oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung berechnet. Typische Indikationen sind chronische Arthritiden oder fortgeschrittene Arthrosen mit Synovitis. Die Abtragung von Osteophyten ist in dieser Ziffer bereits enthalten.
Neben der GOÄ 2193 sind unter anderem die Ziffern 2102, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136 sowie die arthroskopischen Ziffern 2189 bis 2191 ausgeschlossen. Auch die Ziffern 300 bis 302 für Wundversorgungen dürfen nicht am selben Gelenk berechnet werden. Dies dient der Vermeidung von Doppelabrechnungen derselben operativen Leistung.
Ja, die GOÄ 2193 kann bei erhöhtem operativem Aufwand über den Regelsatz von 2,3 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Verwachsungen, anatomische Besonderheiten oder starke Blutungen während des Eingriffs. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dokumentiert werden.
Ja, neben der GOÄ 2193 können die ambulanten OP-Zuschläge nach den Nummern 441 oder 445 berechnet werden. Dies gilt, sofern der Eingriff ambulant durchgeführt wird und die entsprechenden Voraussetzungen der GOÄ erfüllt sind. Der Zuschlag ist mit dem einfachen Satz anzusetzen.
Ja, die Abtragung von Osteophyten ist fakultativer Bestandteil der GOÄ-Ziffer 2193 und kann nicht gesondert berechnet werden. Die Formulierung 'gegebenenfalls einschließlich Abtragung von Osteophyten' schließt eine zusätzliche Abrechnung dieser Leistung am selben Gelenk aus. Sie ist mit der Gebühr für die Synovektomie abgegolten.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich