Die arthroskopische Synovektomie nach GOÄ-Ziffer 2193 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Dokumentation und Steigerung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2193
GOÄ 2193: Arthroskopische Operation mit Synovektomie an einem Knie- oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung – gegebenenfalls einschließlich Abtragung von Osteophyten
Die GOÄ-Ziffer 2193 beschreibt eine hochspezifische arthroskopische Leistung der Gelenkchirurgie. Sie umfasst die operative Entfernung der erkrankten Gelenkschleimhaut (Synovektomie) mittels minimalinvasiver Technik. Diese Maßnahme wird an den großen Gelenken Knie oder Hüfte durchgeführt.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist der Zusatz „gegebenenfalls einschließlich Abtragung von Osteophyten“. Dies bedeutet, dass die Entfernung von knöchernen Auswüchsen (Osteophyten) im Rahmen desselben Eingriffs abgegolten ist. Eine separate Abrechnung dieser Knochenabtragung ist somit ausgeschlossen.
GOÄ 2193 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Anwendung der GOÄ 2193 setzt eine chronische Gelenkentzündung voraus. Typische klinische Szenarien umfassen die rheumatoide Arthritis, die aktivierte Arthrose oder chronische Synovialitiden unklarer Genese. Der Eingriff dient der Schmerzreduktion und dem Erhalt der Gelenkfunktion.
In der Praxis muss die chronische Natur der Entzündung klar aus der Diagnose hervorgehen. Eine akute, posttraumatische Synovitis rechtfertigt die Abrechnung dieser Ziffer im Regelfall nicht. Hier müssen alternative Ziffern oder entsprechende Begründungen herangezogen werden.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Diagnose „chronische Synovitis“ oder „rheumatoide Arthritis“ explizit in der Liquidation aufgeführt wird, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2193
Fallbeispiel 1: Arthroskopische Knie-Synovektomie bei rheumatoider Arthritis
Ein Patient mit bekannter rheumatoider Arthritis leidet unter einer therapierefraktären, chronischen Synovitis des rechten Kniegelenks. Es erfolgt die arthroskopische Resektion der hypertrophen Synovialis in allen drei Kompartimenten. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2193 zum Regelsatz (2,3-fach).
Fallbeispiel 2: Hüft-Synovektomie mit Osteophytenabtragung bei Coxarthrose
Bei einer fortgeschrittenen, chronisch aktivierten Coxarthrose wird eine Hüftarthroskopie durchgeführt. Neben der Synovektomie erfolgt die Abtragung störender Osteophyten am Schenkelhals-Kopf-Übergang. Da die Osteophytenabtragung in der GOÄ 2193 inkludiert ist, wird nur diese Ziffer abgerechnet, jedoch mit erhöhtem Faktor aufgrund des Mehraufwands.
Fallbeispiel 3: Ambulante Kniegelenks-Synovektomie mit OP-Zuschlag
Eine Patientin unterzieht sich einer ambulanten arthroskopischen Synovektomie des Kniegelenks bei chronischer Gelenkentzündung. Neben der GOÄ 2193 wird der ambulante Operationszuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 berechnet. Dies ist zulässig, da es sich um einen ambulant durchgeführten operativen Eingriff dieser Kategorie handelt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2193: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von anderen arthroskopischen Leistungen am selben Gelenk. Die GOÄ-Ziffern 2189 (Arthroskopische Gelenkrevision), 2190 (Knorpelglättung) und 2191 (Meniskusresektion) sind explizit neben der GOÄ 2193 ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen kürzen hier regelmäßig.
Zudem ist die separate Abrechnung von Osteophytenabtragungen oder Exostosenabtragungen (z. B. nach Ziffer 2117 oder 2119) am selben Gelenk nicht statthaft. Diese Leistungen sind durch den Wortlaut der Ziffer 2193 abgegolten. Auch die Ziffern für Wundversorgungen (300 bis 302) dürfen nicht zusätzlich berechnet werden.
Achtung: Die Kombination der GOÄ 2193 mit der Ziffer 3300 (Arthroskopie als selbstständige Leistung) ist ebenfalls ausgeschlossen. Die diagnostische Arthroskopie geht vollständig in der operativen Leistung auf.
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Dokumentation der GOÄ 2193: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die chronische Entzündung der Synovialis makroskopisch und idealerweise auch histopathologisch beschreiben. Auch das Ausmaß der Synovektomie (z. B. subtotale Synovektomie) muss präzise dokumentiert werden.
Falls Osteophyten abgetragen wurden, sollte dies ebenfalls im Bericht erwähnt werden, auch wenn es nicht separat berechnet wird. Dies untermauert den Gesamtaufwand des Eingriffs und liefert wertvolle Argumente für eine eventuelle Faktorerhöhung.
Dokumentation: „...Nach Etablierung der Portale zeigt sich eine floride, chronisch-hypertrophierte Synovialitis im gesamten Kniegelenk. Subtotale arthroskopische Synovektomie mittels Shaver und HF-Sonde. Abtragung störender Osteophyten am medialen Femurkondylus...“
GOÄ 2193: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Steigerung über den 2,3-fachen Regelsatz bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 2193 gut begründbar. Relevante Kriterien sind ein erhöhter Zeitaufwand durch massive Verwachsungen oder eine besonders ausgeprägte Hypertrophie der Gelenkschleimhaut. Auch anatomische Engpässe oder starke intraoperative Blutungen, die die Sicht behindern, rechtfertigen eine Steigerung.
Die Begründung muss stets patientenbezogen formuliert sein. Allgemeine Floskeln wie „erhöhter Zeitaufwand“ reichen nicht aus. Besser ist: „Erhöhter Zeitaufwand durch extreme, fibrotische Verwachsungen im vorderen Gelenkkompartiment bei Zustand nach Voroperation.“
Typische Ziffernkombinationen
Zulässig und sinnvoll ist die Kombination mit Anästhesieleistungen und den entsprechenden Zuschlägen für ambulantes Operieren (Zuschlag 441 oder 445). Auch die postoperative Überwachung nach GOÄ-Ziffer 449 kann unter den entsprechenden Voraussetzungen berechnet werden. Sachkosten wie Einmal-Arthroskopie-Instrumente oder Shaver-Messer sind gemäß § 10 GOÄ gesondert berechnungsfähig.
Ziffer 2193 in der neuen GOÄ
Ziffer 2193 wird in der neuen GOÄ auf eine neu strukturierte Leistungsgruppe verteilt:
- 7932 „III. Arthroskopische Maßnahmen an einem Hüftgelenk oder in einem Raum:“ – bei: Arthroskopische synovektomie hüftgelenk (541,76 €; Abrechnungshinweis: Die durchgeführte(n) Prozedur(en) ist/sind in der Rechnung anzugeben.)
- 7939 „III. Arthroskopische Maßnahmen an einem Kniegelenk oder in einem Raum:“ – bei: Arthroskopische synovektomie kniegelenk (683,16 €; Abrechnungshinweis: Die durchgeführte(n) Prozedur(en) ist/sind in der Rechnung anzugeben.)
- 7930 „I. Arthroskopische Maßnahmen an einem Hüftgelenk oder in einem Raum“ – bei: Arthroskopische synovektomie hüftgelenk (570,02 €)
- 7937 „I. Arthroskopische Maßnahmen an einem Kniegelenk oder in einem Raum“ – bei: Arthroskopische synovektomie kniegelenk (455,91 €)
- 7931 „II. Arthroskopische Maßnahmen an einem Hüftgelenk oder in einem Raum:“ – bei: Arthroskopie des Hüftgelenks mit komplexer arthroskopischer Rekonstruktion oder Frakturversorgung nach Legende von 7931 (713,34 €; Abrechnungshinweis: Die durchgeführte(n) Prozedur(en) ist/sind in der Rechnung anzugeben.)
Heute bringt die 2193 beim 2,3-fachen Satz 241,32 €. Die Spanne reicht von 455,91 € bis 713,34 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2193
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