GOÄ 2136: Arthroplastik Ellenbogen/Knie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2136
Arthroplastik eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
Punktzahl 1660  
Einfachsatz 96,76 € 1,0x
Regelhöchstsatz 222,55 € 2,3x
Höchstsatz 338,66 € 3,5x

Die Abrechnung der Arthroplastik nach GOÄ 2136 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2136

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2136 wie folgt:

Arthroplastik eines Ellenbogen- oder Kniegelenks

Unter einer Arthroplastik versteht man die operative Wiederherstellung oder Verbesserung der Gelenkfunktion. Dies geschieht in der Regel durch die chirurgische Modellierung und Glättung der betroffenen Gelenkflächen. Ziel des Eingriffs ist es, dem Patienten eine schmerzarme oder schmerzfreie Gelenkbeweglichkeit zurückzugeben.

GOÄ 2136 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Ziffer 2136 kommt vor allem bei fortgeschrittenen degenerativen oder posttraumatischen Gelenkveränderungen zum Einsatz. Typische Indikationen sind ausgeprägte Arthrosen des Knie- oder Ellenbogengelenks, bei denen ein vollständiger Gelenkersatz noch nicht indiziert oder vom Patienten unerwünscht ist. Auch nach schweren Frakturen mit verbleibenden Gelenkinstabilitäten oder Bewegungseinschränkungen ist dieser Eingriff eine etablierte Option.

Chirurgen nutzen diese Ziffer, wenn eine offene Gelenkmobilisation mit gleichzeitiger Modellierung der Gelenkpartner stattfindet. Abzugrenzen ist die Leistung von reinen arthroskopischen Eingriffen, die über eigene Ziffernbereiche abgerechnet werden. Die Wahl des offenen Zugangs muss medizinisch begründet und im Operationsbericht nachvollziehbar dargelegt sein.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2136

Fallbeispiel 1: Offene Arthroplastik des Ellenbogens

Ein Patient stellt sich mit einer schweren posttraumatischen Bewegungseinschränkung des Ellenbogens vor. Es erfolgt die offene Arthrolyse sowie die plastische Modellierung des Radiusköpfchens zur Verbesserung der Rotation. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 2136 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Offene Kniegelenksplastik bei Arthrose

Bei einer fortgeschrittenen Gonarthrose wird eine offene Gelenkrekonstruktion mit Abtragung störender Osteophyten und Glättung der Femurkondylen durchgeführt. Da der Eingriff aufgrund starker Verwachsungen deutlich länger dauerte, wird die Ziffer 2136 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,0 abgerechnet. Die Begründung wird detailliert in der Rechnung aufgeführt.

Fallbeispiel 3: Ambulante Durchführung mit Zuschlag

Eine Ellenbogen-Arthroplastik wird ambulant in den Operationsräumen einer chirurgischen Praxis durchgeführt. Neben der Hauptleistung nach Ziffer 2136 rechnet der Arzt den Zuschlag für ambulantes Operieren nach Nr. 445 GOÄ ab. Dies ermöglicht die Abgeltung der erhöhten Sach- und Betriebskosten der Praxis.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2136: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Zugangsleistungen. Die Arthrotomie nach den Ziffern 2102 oder 2104 ist als Zielleistung bereits in der Arthroplastik enthalten und darf nicht separat liquidiert werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Rechnungen regelmäßig.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 2136 neben arthroskopischen Leistungen (Nrn. 2189 bis 2193) am selben Gelenk ist gemäß den Allgemeinen Bestimmungen explizit ausgeschlossen.

Zudem darf die Ziffer 2136 nicht für rein arthroskopische Knorpelglättungen herangezogen werden. Für arthroskopische Eingriffe existieren spezifische Ziffern im Abschnitt L III der GOÄ, die vorrangig zu nutzen sind. Ein Verstoß gegen diese Abgrenzung führt bei Prüfungen unweigerlich zur Rückforderung des Honorars.

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Dokumentation der GOÄ 2136: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den gewählten Zugangsweg, den pathologischen Befund der Gelenkflächen sowie die einzelnen Modellierungsschritte detailliert beschreiben. Auch die intraoperative Prüfung der Gelenkbeweglichkeit sollte schriftlich festgehalten werden.

Dokumentationsbeispiel: Offene Freilegung des Ellenbogengelenks. Darstellung der massiven osteophytären Anbauten. Abmeißelung und Glättung der Gelenkpartner zur Wiederherstellung der Kongruenz. Prüfung der freien Beweglichkeit (Extension/Flexion 0-10-130 Grad). Wundverschluss.

Zusätzlich empfiehlt es sich, präoperative radiologische Befunde wie Röntgenbilder oder MRT-Aufnahmen in der Patientenakte zu archivieren. Diese dienen als objektiver Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des offenen rekonstruktiven Eingriffs.

GOÄ 2136: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz von 2,3 kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen sind ausgeprägte postoperative Vernarbungen, erhebliche anatomische Deformitäten oder ein erhöhter Zeitaufwand durch komplexe Knochenmodellierungen. Die Begründung muss individuell und verständlich auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung nach Ziffer 2136 können Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsziffern berechnet werden. Bei ambulanter Durchführung ist der Zuschlag nach Nr. 445 obligat. Eine Kombination mit selbstständigen Weichteileingriffen am selben Gelenk ist jedoch genau auf Abrechnungsausschlüsse hin zu prüfen.

Tipp: Nutzen Sie bei der ambulanten Durchführung im eigenen OP unbedingt den Zuschlag nach Nr. 445 GOÄ, um den erhöhten Sachkostenaufwand adäquat abzubilden.

Ziffer 2136 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2136 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:

  • 7638 „Arthroplastik und/oder Arthrolyse eines Ellenbogengelenks“ – bei: Ellenbogengelenk (545,94 €)
  • 7645 „Arthroplastik und/oder Arthrolyse eines Kniegelenks“ – bei: Kniegelenk (787,64 €)

Heute bringt die 2136 beim 2,3-fachen Satz 222,55 €. Die Spanne reicht von 545,94 € bis 787,64 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2136

Die GOÄ-Ziffer 2136 beschreibt die operative Wiederherstellung oder Verbesserung der Gelenkflächen eines Ellenbogen- oder Kniegelenks. Dies umfasst in der Regel die chirurgische Glättung, Modellierung oder den plastischen Wiederaufbau der Gelenkpartner. Ziel ist es, die Beweglichkeit des betroffenen Gelenks wiederherzustellen und Schmerzen zu lindern.
Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 2136 neben arthroskopischen Leistungen (Nrn. 2189 bis 2193) am selben Gelenk ist ausgeschlossen. Wenn der Eingriff rein arthroskopisch durchgeführt wird, müssen die entsprechenden arthroskopischen Ziffern gewählt werden. Bei einem Umstieg von einer Arthroskopie auf ein offenes Verfahren gelten besondere Kombinationsregeln.
Neben der GOÄ 2136 dürfen am selben Gelenk unter anderem die Ziffern 2102, 2104 (Arthrotomien), 2112, 2113 (Resektionen) sowie 2117 und 2119 (Kapselplastiken) nicht berechnet werden. Diese Leistungen gelten als methodischer Bestandteil der Arthroplastik. Auch die arthroskopischen Ziffern 2189 bis 2193 sind am selben Gelenk ausgeschlossen.
Ein Schwellenwertüberschreitungsfaktor über 2,3-fach bis zu 3,5-fach ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder starker Vernarbung gerechtfertigt. Auch eine überdurchschnittlich lange Operationsdauer oder ein hoher Blutverlust können als Begründung dienen. Die Erhöhung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung begründet werden.
Ja, bei einer ambulanten Durchführung der Arthroplastik kann der Zuschlag nach Nr. 445 GOÄ hinzugerechnet werden. Dieser Zuschlag beträgt im Einfachsatz 128,23 € und ist nicht steigerungsfähig. Er dient dem Ausgleich der erhöhten Sachkosten bei ambulanten Operationen in der Praxis.
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