GOÄ 2137: Schulter-Arthroplastik korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2137
Arthroplastik eines Schultergelenks
Punktzahl 2100  
Einfachsatz 122,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 281,52 € 2,3x
Höchstsatz 428,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der Schulter-Arthroplastik nach GOÄ 2137 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2137

Arthroplastik eines Schultergelenks – 2100 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2137 beschreibt die operative Wiederherstellung oder plastische Umgestaltung der Gelenkflächen des Schultergelenks. Ziel dieses Eingriffs ist es, die Beweglichkeit des Gelenks zu verbessern und Schmerzen zu lindern, indem die Gelenkpartner mechanisch aufeinander abgestimmt werden. Dies beinhaltet in der Regel die Glättung von Knorpel- und Knochenstrukturen sowie die Beseitigung von mechanischen Hindernissen.

Die Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik III (Gelenkchirurgie) verortet. Da es sich um eine hochspezifische Gelenkrekonstruktion handelt, sind vorbereitende oder unselbstständige Teilschritte wie die reine Eröffnung des Gelenks bereits mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 2137 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Abrechnung der GOÄ 2137 setzt eine echte plastische Modellierung der Gelenkkörper voraus. Typische Indikationen im klinischen Alltag sind die fortgeschrittene Omarthrose, posttraumatische Gelenkdeformitäten oder ausgeprägte degenerative Veränderungen der Rotatorenmanschette mit sekundärer Gelenkschädigung. Auch bei rheumatischen Erkrankungen, die zu einer Zerstörung der Gelenkflächen führen, kommt diese Ziffer zur Anwendung.

Abzugrenzen ist die Arthroplastik von der reinen Gelenkmobilisation oder dem vollständigen Gelenkersatz. Während der Gelenkersatz (Endoprothese) über spezifische Ziffern wie die GOÄ 2138 abgebildet wird, beschreibt die GOÄ 2137 den Erhalt des biologischen Gelenks durch rekonstruktive Maßnahmen. Eine sorgfältige Abgrenzung ist für eine rechtssichere Abrechnung unerlässlich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2137

Fallbeispiel 1: Plastische Modellierung bei Omarthrose

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften Bewegungseinschränkung bei fortgeschrittener Omarthrose vor. Operativ erfolgt eine offene Gelenkmobilisierung mit Abtragung störender Osteophyten und einer plastischen Glättung der deformierten Gelenkpfanne. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2137 zum Regelsatz, da der Eingriff ohne außergewöhnliche Komplikationen verläuft.

Fallbeispiel 2: Posttraumatische Rekonstruktion nach Fraktur

Nach einer verheilten Humeruskopffraktur zeigt sich eine erhebliche Stufenbildung im Gelenkbereich. Der Operateur führt eine offene Osteotomie und plastische Remodellierung der Gelenkfläche durch, um die Kongruenz wiederherzustellen. Aufgrund des erhöhten zeitlichen und technischen Aufwands wird die GOÄ 2137 mit erhöhtem Faktor (z. B. 3,0-fach) liquidiert.

Fallbeispiel 3: Revisionseingriff bei chronischer Instabilität

Bei einer chronischen Schulterinstabilität mit knöcherm Defekt am Glenoid wird eine plastische Rekonstruktion der Gelenkpfanne mittels Knochenspan durchgeführt. Da es sich um eine komplexe plastische Gelenkflächenrekonstruktion handelt, ist der Ansatz der GOÄ 2137 medizinisch und gebührenrechtlich vollumfänglich begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2137: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung von Ziffern, die bereits als Bestandteil der Hauptleistung anzusehen sind. Insbesondere die Arthrotomie (GOÄ 2102) darf nicht neben der GOÄ 2137 abgerechnet werden, da der Zugang zum Gelenk eine zwingende Voraussetzung für die Arthroplastik darstellt. Private Krankenversicherungen kürzen diese Kombinationen konsequent.

Ebenso ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 2112 (Arthroskopische Gelenkoperation) ausgeschlossen. Wird der Eingriff primär arthroskopisch durchgeführt und geht in ein offenes Verfahren über, darf nur die höher bewertete, tatsächlich erbrachte Leistung berechnet werden.

Achtung: Die Kombination von GOÄ 2137 mit anderen gelenkchirurgischen Eingriffen am selben Gelenk in derselben Sitzung muss genauestens geprüft werden, um den Vorwurf der Doppelabrechnung zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 2137: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genauen Schritte der plastischen Gelenkflächengestaltung detailliert beschreiben. Einfache Formulierungen wie "Gelenktoilette durchgeführt" reichen für den Ansatz der GOÄ 2137 oft nicht aus und führen zu Rückfragen der Kostenträger.

Es empfiehlt sich, die präoperativen radiologischen Befunde sowie die intraoperativen Maße und Werkzeuge im Bericht festzuhalten. Die Dokumentation sollte den plastischen Charakter des Eingriffs, beispielsweise die gezielte Knorpel-Knochen-Modellierung, unmissverständlich hervorheben.

Dokumentation: "...Nach Darstellung des Schultergelenks zeigt sich eine ausgeprägte Deformierung des Humeruskopfes. Es erfolgt die plastische Remodellierung der Gelenkfläche mittels hochtouriger Fräse und anschließender Knorpelglättung zur Wiederherstellung einer harmonischen Gelenkkongruenz..."

Tipp: Verwenden Sie im OP-Bericht präzise anatomische Fachbegriffe und beschreiben Sie die mechanische Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit nach der Plastik explizit.

GOÄ 2137: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 bis hin zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Begründungsansätze sind ein extrem hoher Grad der Gelenkdeformierung, ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder ein stark erhöhtes Blutungsrisiko. Auch eine anatomisch schwierige Zugänglichkeit bei adipösen Patienten kann als Begründung herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Leistung nach GOÄ 2137 können Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsziffern in Ansatz gebracht werden. Bei ambulanter Durchführung ist zudem an den entsprechenden ambulanten Zuschlag zu denken. Obwohl die Ziffer 445 im Regelfall für niedrigere Punktzahlen vorgesehen ist, muss die Zuordnung der Zuschläge stets anhand der aktuellen GOÄ-Vorgaben für ambulantes Operieren erfolgen.

Ziffer 2137 in der neuen GOÄ

Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7637 — „Arthroplastik und/oder Arthrolyse eines Schultergelenks“. Der Festpreis liegt bei 654,17 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 281,52 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2137

Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 2137 beträgt 281,52 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 122,40 Euro. Bei medizinischer Begründung kann die Gebühr bis zum 3,5-fachen Satz auf 428,40 Euro gesteigert werden.
Nein, die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 2137 und der arthroskopischen Gelenkoperation nach GOÄ 2112 ist gebührenrechtlich ausgeschlossen. Wird ein arthroskopischer Eingriff zu einer offenen Arthroplastik erweitert, darf nur die höher bewertete Leistung liquidiert werden. Dies dient der Vermeidung von Doppelabrechnungen desselben operativen Zugangs.
Typische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 2137 sind eine fortgeschrittene Omarthrose, posttraumatische Gelenkveränderungen oder schwere Knorpelschäden im Schultergelenk. Voraussetzung ist stets eine plastische Rekonstruktion oder Modellierung der Gelenkflächen. Reine Gelenkmobilisationen ohne knöcherne oder knorpelige Modellierung reichen hierfür nicht aus.
Ja, die Eröffnung des Gelenks (Arthrotomie nach GOÄ 2102) ist als vorbereitender Schritt integraler Bestandteil der Arthroplastik und darf nicht gesondert berechnet werden. Ein Nebeneinanderbestehen dieser beiden Ziffern am selben Gelenk führt bei Prüfungen regelmäßig zur Streichung der Arthrotomie. Lediglich bei unterschiedlichen Gelenken wäre eine getrennte Abrechnung denkbar.
Eine Steigerung über den Schwellenwert hinaus lässt sich durch erhebliche anatomische Deformitäten, ausgeprägte Vernarbungen durch Voroperationen oder eine stark verlängerte Operationszeit begründen. Auch ein überdurchschnittliches Blutungsrisiko oder extreme Adipositas des Patienten sind anerkannte Steigerungsgründe. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar im OP-Bericht dokumentiert sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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