GOÄ 2190: Meniskusnaht korrekt abrechnen – Tipps & Fehler

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2190
Arthroskopische erhaltende Operation an einem Meniskus (z. B. Meniskusnaht, Refixation) in einem Kniegelenk
Punktzahl 1800  
Einfachsatz 104,92 € 1,0x
Regelhöchstsatz 241,32 € 2,3x
Höchstsatz 367,22 € 3,5x

Die arthroskopische Meniskusrekonstruktion nach GOÄ-Ziffer 2190 bietet hohes Honorarpotenzial. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerung und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2190

Arthroskopische erhaltende operation an einem Meniskus (z. B. Meniskusnaht, Refixation) in einem Kniegelenk

Die GOÄ-Ziffer 2190 beschreibt eine hochspezialisierte, gelenkchirurgische Leistung, die primär dem Erhalt des Meniskusgewebes dient. Im Gegensatz zur reinen Resektion steht hier die rekonstruktive Versorgung im Vordergrund, um die Stoßdämpferfunktion des Knorpels langfristig zu sichern. Die Leistung umfasst den gesamten arthroskopischen Zugang, das Debridement der Rissränder sowie das Einbringen von Naht- oder Refixationssystemen.

Die Ziffer ist dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) und dem Unterabschnitt III (Gelenkchirurgie) zugeordnet. Da es sich um einen operativen Eingriff handelt, sind vorbereitende und nachsorgende Regelleistungen in der Regel mit der Gebühr abgegolten. Die Vorbemerkungen zum Abschnitt L sind bei der Leistungsbewertung stets zu berücksichtigen.

GOÄ 2190 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Indikation zur Durchführung einer arthroskopischen Meniskusrekonstruktion ist streng zu stellen und betrifft meist jüngere, aktive Patienten mit frischen, traumatischen Rissen in der vaskularisierten Grenzzone (Rot-Rot- oder Rot-Weiß-Zone). Typische Rissformen sind Korbhenkelrisse, Längsrisse oder traumatische Hinterhornabrisse. Ziel ist es, die biomechanische Integrität des Kniegelenks wiederherzustellen und einer frühzeitigen Arthrose vorzubeugen.

In der täglichen Praxis erfordert dieser Eingriff den Einsatz spezieller Instrumente wie All-Inside-Nahtsysteme, Inside-Out- oder Outside-In-Techniken. Die Wahl der Technik hängt von der Lokalisation des Risses ab und beeinflusst maßgeblich den zeitlichen und materiellen Aufwand. Eine klare Abgrenzung zur teilweisen oder vollständigen Meniskusresektion nach GOÄ 2189 ist essenziell, da es sich um gegensätzliche Behandlungsansätze handelt.

Tipp: Bei der Verwendung von teuren Einmal-Nahtsystemen (z. B. Meniskus-Arrows oder speziellen Nahtankern) können diese Sachkosten gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine detaillierte Dokumentation der verwendeten Materialien auf der Liquidation ist hierfür zwingend erforderlich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2190

Fallbeispiel 1: Versorgung eines Korbhenkelrisses

Ein 25-jähriger Patient stellt sich mit einer akuten Kniegelenksblockade nach einem Sporttrauma vor. MRT-diagnostisch zeigt sich ein luxierter Korbhenkelriss des Innenmeniskus in der vaskularisierten Zone. Es erfolgt die arthroskopische Reposition und anschließende Refixation mittels dreier All-Inside-Nähte. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2190 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Komplexe Hinterhornrefixation bei Adipositas

Eine 45-jährige Patientin mit ausgeprägter Adipositas leidet an einem traumatischen Hinterhornabriss des Außenmeniskus. Die arthroskopische Darstellung und die Platzierung der Nahtanker gestalten sich aufgrund der anatomischen Verhältnisse und der Gewebekompression als extrem schwierig und zeitaufwendig. Der Eingriff dauert doppelt so lange wie üblich. Hier ist die Abrechnung der GOÄ 2190 mit dem 3,5-fachen Satz unter Angabe der konkreten Begründung (Adipositas, schwierige Zugänglichkeit des Hinterhorns) gerechtfertigt.

Fallbeispiel 3: Kombinierter Eingriff mit Kreuzbandersatz

Bei einem Patienten wird eine vordere Kreuzbandruptur kombiniert mit einem Außenmeniskusriss therapiert. Neben dem arthroskopischen Ersatz des vorderen Kreuzbandes (GOÄ 2118) erfolgt die Naht des Außenmeniskus. Da die GOÄ 2118 nicht im Ausschlusskatalog der GOÄ 2190 aufgeführt ist, können beide operativen Leistungen nebeneinander abgerechnet werden, was das Honorar sachgerecht abbildet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2190: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination der GOÄ 2190 mit der diagnostischen Arthroskopie nach GOÄ 2102. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen streichen die Ziffer 2102 regelmäßig zusammen, da die diagnostische Gelenkspiegelung als integraler Bestandteil des operativen Eingriffs gewertet wird. Nur in seltenen Ausnahmefällen, wenn die Diagnostik in einer separaten Sitzung stattfand, ist eine getrennte Berechnung denkbar.

Ebenso führt die gleichzeitige Abrechnung einer Meniskusteilresektion (GOÄ 2189) und einer Meniskusnaht (GOÄ 2190) am selben Meniskus zu Beanstandungen. Zwar kann an einem Meniskus ein Teil reseziert und ein anderer Teil genäht werden, die GOÄ sieht hierfür jedoch einen strikten Abrechnungsausschluss vor. In solchen Fällen muss die höher bewertete Leistung (GOÄ 2190) gewählt und der zusätzliche Aufwand der Teilresektion gegebenenfalls über einen erhöhten Steigerungsfaktor abgebildet werden.

Achtung: Die Ziffern 300 bis 302 (Anästhesieleistungen durch den Operateur) sowie die Ziffern 2112, 2113 und 2117 sind ebenfalls neben der GOÄ 2190 ausgeschlossen. Achten Sie penibel darauf, dass diese Kombinationen nicht auf der Liquidation erscheinen, um zeitintensive Rückfragen oder Honorarkürzungen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 2190: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den pathologischen Befund des Meniskus exakt beschreiben, insbesondere die Rissform, Risslänge und die Lokalisation (z. B. rotes Segment). Auch die Vorbereitung des Rissbettes durch Debridement oder Raspeln muss explizit erwähnt werden, um den erhaltenden Charakter des Eingriffs zu belegen.

Darüber hinaus sollten die Anzahl der gesetzten Nähte, die verwendeten Nahttechniken (z. B. All-Inside) und das spezifische Implantatmaterial lückenlos dokumentiert werden. Ein abschließender Stabilitätstest des refixierten Meniskus unter arthroskopischer Sichtkontrolle rundet den Bericht ab. Diese Details liefern die notwendige Argumentationsbasis bei Rückfragen des Medizinischen Dienstes oder privater Kostenträger.

Dokumentation: "...Nach diagnostischem Rundgang Darstellung eines instabilen Längsrisses des Innenmeniskushinterhorns (Rot-Rot-Zone). Anfrischen der Rissränder mittels Meniskusshaver. Sukzessives Einbringen von insgesamt 3 All-Inside-Meniskusnähten (FasT-Fix). Arthroskopische Überprüfung zeigt eine stabile, anatomiegerechte Refixation ohne verbleibende Instabilität..."

GOÄ 2190: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 2190 liegt beim 2,3-fachen Satz (241,32 €). Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors bis zum 3,5-fachen Satz (367,22 €) erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ein extrem zeitaufwendiges Debridement bei veralteten Rissen, stark vernarbte Verhältnisse, erhebliche anatomische Varianten oder die Notwendigkeit einer kombinierten Inside-Out- und All-Inside-Technik bei komplexen Risskonfigurationen.

Auch patientenbezogene Faktoren wie eine ausgeprägte Gelenksteife (Arthrofibrose) oder eine starke Adipositas, die den arthroskopischen Zugang und die Sicht erheblich erschweren, rechtfertigen eine Faktorerhöhung. Die Begründung sollte für den medizinischen Laien verständlich, aber fachlich präzise formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Meniskusrekonstruktion im Rahmen komplexerer Kniegelenkseingriffe durchgeführt. Erlaubt und medizinisch sinnvoll ist die Kombination mit der Kreuzbandplastik nach GOÄ 2118 oder der Knorpeltherapie (z. B. Mikrofrakturierung nach GOÄ 2195). Auch die Entnahme eines freien Gelenkkörpers nach GOÄ 2193 kann unter Beachtung der anatomischen Gegebenheiten kombiniert werden, sofern kein Ausschluss vorliegt.

Zusätzlich können die ambulanten Operationszuschläge nach den Ziffern 441 oder 445 berechnet werden. Diese Zuschläge sichern dem Operateur eine zusätzliche Vergütung für die Bereitstellung der operativen Infrastruktur und sind ein wesentlicher Bestandteil einer wirtschaftlichen Praxisführung.

Ziffer 2190 in der neuen GOÄ

Ziffer 2190 wird in der neuen GOÄ auf eine neu strukturierte Leistungsgruppe verteilt:

  • 7938 „II. Arthroskopische Maßnahmen an einem Kniegelenk oder in einem Raum:“ – bei: Arthroskopische knieoperation refixation arthrolyse meniskusersatz knorpel knochen transplantation gewebe oder materialimplantation arthroskopische frakturversorgung oder knorpelersatz (541,76 €; Abrechnungshinweis: Die durchgeführte(n) Prozedur(en) ist/sind in der Rechnung anzugeben.)
  • 7939 „III. Arthroskopische Maßnahmen an einem Kniegelenk oder in einem Raum:“ – bei: in allen anderen Fällen (683,16 €; Abrechnungshinweis: Die durchgeführte(n) Prozedur(en) ist/sind in der Rechnung anzugeben.)

Heute bringt die 2190 beim 2,3-fachen Satz 241,32 €. Die Spanne reicht von 541,76 € bis 683,16 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2190

Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 2190 neben einer Meniskusteilresektion nach GOÄ 2189 am selben Kniegelenk ist ausgeschlossen. Die GOÄ 2189 ist explizit in den Abrechnungsausschlüssen der Ziffer 2190 genannt. Werden beide Eingriffe an unterschiedlichen Kniegelenken durchgeführt, ist dies gesondert zu begründen.
Bei der Erbringung der GOÄ 2190 können die ambulanten Operationszuschläge nach den Ziffern 441 oder 445 hinzugerechnet werden. Der Zuschlag richtet sich nach der Art der Durchführung und den räumlichen Gegebenheiten. Weitere Zuschläge für Laser- oder Mikroskopnutzung sind im Einzelfall zu prüfen.
Der Regelhöchstsatz der GOÄ-Ziffer 2190 liegt bei 241,32 € bei Anwendung des 2,3-fachen Steigerungsfaktors. Der einfache Gebührensatz beträgt 104,92 €. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Faktor auf bis zu 3,5 gesteigert werden.
Ja, die diagnostische Arthroskopie nach GOÄ 2102 ist nicht neben der operativen Leistung nach GOÄ 2190 berechnungsfähig. Der diagnostische Teil gilt als vorbereitende Maßnahme der operativen Sanierung. Eine separate Abrechnung führt in der Regel zu Beanstandungen durch die Kostenträger.
Im OP-Bericht müssen die genaue Lokalisation des Risses, die Art des verwendeten Nahtmaterials sowie die Anzahl der gesetzten Nähte detailliert dokumentiert werden. Auch die arthroskopische Überprüfung der Stabilität nach der Refixation ist zwingend zu beschreiben. Dies dient als Nachweis bei eventuellen Rückfragen der privaten Krankenversicherungen.
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