GOÄ 2117: Meniskusoperation korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2117
Meniskusoperation
Punktzahl 1480  
Einfachsatz 86,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 198,42 € 2,3x
Höchstsatz 301,94 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der Meniskusoperation nach GOÄ 2117 birgt Fallstricke bei Ausschlüssen und Knorpelshaving. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2117

Meniskusoperation - 1480 Punkte

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2117 umfasst die operative Sanierung eines Meniskusschadens. Hierunter fallen sowohl Teilresektionen als auch die komplette Entfernung oder Refixation des Meniskusgewebes. Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Gelenkchirurgie angesiedelt.

In der Praxis sind mit dieser Gebühr bereits wesentliche Begleitmaßnahmen abgegolten. Dazu gehören insbesondere seitliche Entlastungsschnitte sowie intraoperative Spülungen des betroffenen Gelenks. Diese Teilschritte dürfen folglich nicht über separate Ziffern in Rechnung gestellt werden.

GOÄ 2117 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die Indikation zur Meniskusoperation nach GOÄ 2117 ergibt sich meist aus traumatischen oder degenerativen Schäden des Kniegelenks. Typische Verletzungsmuster betreffen den Innenmeniskus oder Außenmeniskus, wobei der sogenannte Korbhenkelriss eine besonders häufige Entität darstellt. Bei diesem verläuft der Riss parallel zur Hauptrichtung der Fasern, was oft eine operative Intervention erfordert.

Es muss differenziert werden, ob der Eingriff offen oder arthroskopisch durchgeführt wird. Die GOÄ 2117 beschreibt primär die offene Meniskusoperation. Für arthroskopische Meniskusoperationen verweist die GOÄ auf die spezifischen Ziffern ab 2189, welche gesonderte Abrechnungsregeln aufweisen.

Tipp: Bei einer rein arthroskopischen Meniskusteilresektion ist die Ziffer 2189 in Kombination mit dem entsprechenden Zuschlag oft die korrektere Wahl, um Beanstandungen durch Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2117

Fallbeispiel 1: Offene Meniskusrefixation bei akutem Korbhenkelriss

Ein Patient stellt sich mit einer akuten Blockade des Kniegelenks nach einem Sporttrauma vor. Diagnostiziert wird ein luxierter Korbhenkelriss des Innenmeniskus. Es erfolgt die offene Freilegung und eine anatomische Meniskusrefixation mittels Nahtverfahren.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2117. Da der Eingriff aufgrund der Luxation und der Gewebebeschaffenheit technisch anspruchsvoll war, wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 2,8 begründet.

Fallbeispiel 2: Offene Außenmeniskusteilresektion

Bei einem Patienten liegt ein degenerativer, nicht arthroskopisch sinnvoll therapierbarer Außenmeniskusriss vor. Es wird eine offene Teilresektion des geschädigten Gewebes durchgeführt, gefolgt von einer Glättung der verbliebenen Ränder.

Abgerechnet wird die GOÄ 2117 zum Regelsatz (2,3-fach). Die durchgeführte Knorpelglättung am Meniskus ist mit der Hauptleistung abgegolten und darf nicht separat berechnet werden.

Fallbeispiel 3: Meniskusoperation mit begleitendem Patellashaving

Im Rahmen einer offenen Meniskusoperation zeigt sich eine ausgeprägte Chondropathie der Patellarückfläche. Neben der Meniskusteilresektion erfolgt ein mechanisches Knorpelshaving an der Patella.

Zusätzlich zur GOÄ 2117 kann hier die Knorpelglättung berechnet werden, da das Shaving an der Patella nicht in direktem methodischem Zusammenhang mit dem Meniskuseingriff steht. Dies stellt eine wichtige Ausnahme dar.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2117: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Knorpelglättungen. Das sogenannte Shaving am Meniskus oder an den direkt kommunizierenden Gelenkflächen ist gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ als Zuarbeit anzusehen und mit der Ziffer 2117 abgegolten.

Zudem ignorieren Praxen oft die strengen Ausschlussziffern. Die GOÄ 2117 darf am selben Gelenk keinesfalls neben den Ziffern 2119 (Arthrotomie) oder den Arthroskopie-Ziffern 2189 bis 2192 aufgeführt werden. Private Krankenversicherungen kürzen solche Rechnungen konsequent.

Achtung: Wird eine therapeutische Spül-Saugdrainage bei einem Gelenkempyem eingebracht, ist dies nicht mit der GOÄ 2117 abgegolten. Hierfür muss die Ziffer 2032 zusätzlich herangezogen werden.

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Dokumentation der GOÄ 2117: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die genaue Lokalisation des Schadens (z. B. Innen- oder Außenmeniskus, Vorder- oder Hinterhorn) sowie das präzise operative Vorgehen detailliert beschrieben werden.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von Erschwernissen, falls ein höherer Steigerungsfaktor angewendet werden soll. Narbige Verwachsungen, anatomische Varianten oder ein erhöhter Zeitaufwand müssen explizit im Bericht auftauchen.

Dokumentation: Offene Freilegung des Kniegelenks über anteromedialen Zugang. Darstellung eines komplexen Hinterhornrisses des Innenmeniskus. Resektion der instabilen Anteile, sorgfältige Glättung der Ränder. Aufgrund massiver intraartikulärer Verwachsungen gestaltete sich die Darstellung erheblich erschwert (Zeitaufwand +45 Min).

GOÄ 2117: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe sind eine schwierige anatomische Zugänglichkeit, extreme Adipositas des Patienten oder ausgeprägte degenerative Begleitveränderungen, die den Eingriff verzögern.

Auch die Versorgung von mehreren Risskomponenten (z. B. kombinierter Vorder- und Hinterhornriss) rechtfertigt eine Steigerung des Faktors, sofern der Mehraufwand im OP-Bericht schlüssig dargelegt ist.

Typische Ziffernkombinationen

Bei ambulanter Durchführung der Operation im eigenen OP-Bereich ist der Zuschlag nach Nr. 441 oder 445 für ambulantes Operieren anwendbar. Diese Zuschläge sichern zusätzliche Honorarpunkte und sind im einfachen Satz abzurechnen.

Nicht erlaubt ist hingegen die Kombination mit allgemeinen arthroskopischen Diagnostikziffern am selben Kniegelenk, da diese durch die Ausschlussbestimmungen der Gelenkchirurgie blockiert werden.

Ziffer 2117 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2117 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:

  • 7749 „Entfernung eines Außen- und/oder Innenmeniskus, teilweise oder total“ – bei: teilweise oder totale Entfernung eines Innen- und/oder Außenmeniskus (340,94 €)
  • 7750 „Refixation eines Meniskus“ – bei: Refixation eines Meniskus (460,06 €)
  • 7751 „Einbringen eines allogenen oder alloplastischen Meniskus“ – bei: Einbringen eines allogenen oder alloplastischen Meniskus (781,61 €)

Heute bringt die 2117 beim 2,3-fachen Satz 198,42 €. Die Spanne reicht von 340,94 € bis 781,61 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2117

Die GOÄ-Ziffer 2117 wird für die operative Behandlung eines Meniskusrisses, wie beispielsweise eines Korbhenkelrisses, berechnet. Sie umfasst sowohl offene chirurgische Eingriffe am Innen- oder Außenmeniskus als auch die damit verbundenen Standardmaßnahmen wie Entlastungsschnitte.
Ein Knorpelshaving am Meniskus selbst oder an den direkt angrenzenden Gelenkflächen ist nach § 4 Abs. 2a GOÄ nicht separat neben der Ziffer 2117 berechnungsfähig. Eine Ausnahme stellt das Shaving an der Patella dar, da hier kein methodischer Zusammenhang besteht.
Die GOÄ 2117 darf am selben Gelenk nicht neben den Ziffern 2102, 2104, 2112, 2113, 2119, 2136, 2189 sowie 2190 bis 2193 berechnet werden. Insbesondere der Ausschluss von arthroskopischen Ziffern am selben Kniegelenk muss strikt beachtet werden.
Für arthroskopische Eingriffe am Meniskus sind primär die spezifischen Arthroskopie-Ziffern ab GOÄ 2189 anzuwenden. Die Ziffer 2117 bezieht sich im klassischen Sinne auf die offene Meniskusoperation, weshalb bei arthroskopischem Vorgehen die entsprechenden Spezialziffern greifen.
Zur GOÄ-Ziffer 2117 können bei ambulanter Durchführung die Zuschläge nach den Ziffern 441 oder 445 für ambulantes Operieren berechnet werden. Diese Zuschläge sind nur mit dem einfachen Satz berechnungsfähig und dienen der Abgeltung des erhöhten Aufwands.
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