Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2191: So rechnen Sie die arthroskopische Kreuzbandplastik inklusive Transplantatgewinnung und Notchplastik rechtssicher ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2191
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2191 wie folgt:
Arthroskopische Operation mit primärer Naht, Reinsertion, Rekonstruktion oder plastischem Ersatz eines Kreuz- oder Seitenbandes an einem Kniegelenk – einschließlich Kapselnaht –
Diese Ziffer bildet die operative Versorgung von Bandverletzungen des Kniegelenks mittels minimalinvasiver Arthroskopie ab. Sie umfasst sowohl die direkte Naht oder Wiederbefestigung (Reinsertion) als auch den vollständigen plastischen Ersatz eines Bandes. Die obligatorische Kapselnaht ist bereits in der Bewertung dieser Ziffer enthalten und darf nicht gesondert berechnet werden.
GOÄ 2191 in der Praxis: Erfolgreiche Kreuzbandrekonstruktion abrechnen
Im klinischen Alltag findet die GOÄ 2191 am häufigsten Anwendung bei der Vorderen Kreuzband-Plastik (VKB) nach Sportverletzungen oder Traumata. Auch die Rekonstruktion des hinteren Kreuzbandes oder komplexe Verletzungen der Seitenbänder fallen unter dieses Leistungsspektrum. Da diese Eingriffe technisch anspruchsvoll sind, erfordern sie eine präzise Abgrenzung der einzelnen Operationsschritte.
Moderne OP-Verfahren nutzen fast ausschließlich autologe Sehnentransplantate, wie beispielsweise die Semitendinosus- oder Gracilissehne des Patienten. Die Entnahme und die anschließende präparatorische Aufbereitung dieses Transplantats sind nicht Teil der Ziffer 2191. Sie stellen eine eigenständige Leistung dar, die zusätzlich honoriert werden muss.
Tipp: Nutzen Sie für die Entnahme und Vorbereitung des autologen Transplantats immer die GOÄ-Ziffer 2083. Dies ist von der Bundesärztekammer ausdrücklich als selbstständige Leistung anerkannt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2191
Die folgenden Szenarien verdeutlichen die korrekte Kombination von Gebührenziffern bei typischen Kniegelenkseingriffen.
Fallbeispiel 1: Isolierte arthroskopische vordere Kreuzbandplastik
Ein Patient stellt sich mit einer Ruptur des vorderen Kreuzbandes vor. Es erfolgt die arthroskopische Rekonstruktion mittels Semitendinosus-Sehne.
In diesem Fall rechnet die Praxis die GOÄ 2191 für den plastischen Ersatz des Kreuzbandes ab. Zusätzlich wird die GOÄ 2083 für die Entnahme und Aufbereitung des Sehnentransplantats angesetzt. Da der Eingriff ambulant durchgeführt wird, kommt der Zuschlag nach GOÄ 445 hinzu.
Fallbeispiel 2: Kreuzbandplastik mit zusätzlicher Notchplastik
Bei einer arthroskopischen VKB-Plastik zeigt sich eine anatomische Enge der Fossa intercondylaris. Zur Vermeidung eines späteren Impingements führt der Operateur eine knöcherne Notchplastik durch.
Neben der Hauptleistung nach GOÄ 2191 und der Transplantatgewinnung nach GOÄ 2083 ist hier die GOÄ 2257 für die knöcherne Ausfräsung (Notchplastik) berechnungsfähig. Diese Kombination spiegelt den erhöhten operativen Aufwand korrekt wider.
Fallbeispiel 3: Komplexe Knie-OP mit Meniskusteilresektion
Neben einer Ruptur des vorderen Kreuzbandes liegt ein therapiebedürftiger Korbhenkelriss des Innenmeniskus vor. Der Operateur führt die Kreuzbandplastik und eine arthroskopische Meniskusteilresektion durch.
Hier ist Vorsicht geboten: Die Ziffer 2189 (Meniskusoperation) ist neben der GOÄ 2191 ausgeschlossen. Die Meniskusleistung kann jedoch über eine Steigerung des Faktors der GOÄ 2191 (z. B. auf 3,5-fach) mit entsprechender Begründung abgebildet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2191: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das unzulässige Nebeneinanderberechnen von ausgeschlossenen Leistungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Knie-Arthroskopien besonders akribisch auf Doppelabrechnungen.
Strikte Abrechnungsausschlüsse bestehen unter anderem für die Ziffern 2189 (arthroskopische Operation am Gelenkknorpel oder Meniskus) und 2190 (andere arthroskopische Operationen). Werden diese Ziffern am selben Kniegelenk neben der GOÄ 2191 liquidiert, führt dies unweigerlich zur Kürzung der Rechnung.
Achtung: Versuchen Sie nicht, eine Meniskusnaht (GOÄ 2112) oder Meniskusresektion (GOÄ 2189) neben der GOÄ 2191 abzurechnen. Diese Leistungen müssen über einen erhöhten Steigerungssatz der Hauptziffer geltend gemacht werden.
Ein weiterer Streitpunkt ist oft die Notchplastik nach GOÄ 2257. Kostenträger argumentieren gelegentlich, diese sei Teil der Tunnelbohrung für das Transplantat. Die Rechtsprechung und die Ärztekammern bestätigen jedoch, dass die Erweiterung der Fossa eine eigenständige, knöcherne Leistung darstellt, sofern sie medizinisch begründet ist.
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Dokumentation der GOÄ 2191: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit aller Sonderschritte zweifelsfrei belegen.
Für die Abrechnung der Ziffer 2083 muss die Entnahme der Sehne (z. B. über einen separaten Hilfsschnitt) sowie deren anschließende Präparation (Säuberung, Fadenarmierung) detailliert beschrieben werden. Für die Notchplastik nach Ziffer 2257 muss die Enge der Fossa intercondylaris und der Einsatz von Fräsen oder Meißeln dokumentiert sein.
Dokumentationsbeispiel:
"...Nach diagnostischer Arthroskopie zeigt sich ein verengter Recessus. Durchführung einer Notchplastik mittels Shaver und Knochenfräse zur Vermeidung eines Transplantat-Impingements (GOÄ 2257). Anschließend Entnahme der Semitendinosus-Sehne über separaten Hautschnitt am Pes anserinus, Aufbereitung und Armierung auf dem Spanntisch (GOÄ 2083). Einziehen des Transplantats und Fixierung..."
GOÄ 2191: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund anatomischer Besonderheiten oder Voroperationen kann der Eingriff erheblich erschwert sein. In solchen Fällen ist eine Anhebung des Steigerungsfaktors bis zum 3,5-fachen Satz gerechtfertigt.
Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung (über 2,3-fach) sind:
- Ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen (Arthrofibrose).
- Gleichzeitige Versorgung von Begleitverletzungen (z. B. Meniskusläsionen), die wegen der Abrechnungsausschlüsse nicht separat berechnet werden dürfen.
- Schwierige anatomische Verhältnisse oder starker Blutverlust während der Arthroskopie.
Typische Ziffernkombinationen
Eine regelkonforme und optimierte Abrechnung kombiniert die GOÄ 2191 häufig mit folgenden Ziffern:
Ziffer 2191 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2191 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:
- 7942 „Arthroskopischer (Teil-)Ersatz oder arthroskopische Naht oder Augmentation mit …“ – bei: vorderes Kreuzband (825,55 €)
- 7943 „Arthroskopischer (Teil-)Ersatz oder arthroskopische Naht oder Augmentation mit …“ – bei: hinteres Kreuzband (910,25 €)
- 7944 „Arthroskopischer (Teil-)Ersatz oder arthroskopische Naht oder Augmentation mit …“ – bei: medialer oder lateraler Seitenbandapparat (637,09 €)
Heute bringt die 2191 beim 2,3-fachen Satz 268,11 €. Die Spanne reicht von 637,09 € bis 910,25 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2191
Was hat nicht gestimmt?