GOÄ 2009: Fremdkörperentfernung richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2009
Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers
Punktzahl 100  
Einfachsatz 5,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,41 € 2,3x
Höchstsatz 20,41 € 3,5x
Ausschlüsse

GOÄ-Ziffer 2009 korrekt abrechnen: Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und der rechtssicheren Dokumentation in der Praxis.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2009

Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers

Die GOÄ-Ziffer 2009 beschreibt eine chirurgische Leistung, die in der täglichen Praxis von Allgemeinmedizinern, Dermatologen und Chirurgen häufig vorkommt. Sie ist mit 100 Punkten bewertet und deckt die operative Entfernung eines fühlbaren Fremdkörpers ab, der sich unter der Oberfläche der Haut oder Schleimhaut befindet. Die Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik "Wundversorgung, Fremdkörperentfernung" angesiedelt.

Inhaltlich umfasst diese Gebührenziffer nicht nur die reine Extraktion des Objekts. Auch die notwendigen vorbereitenden und nachbereitenden Schritte wie die operative Wundrandexzision, die Kanalversorgung sowie eventuelle Entlastungsschnitte sind mit dieser Ziffer abgegolten. Ebenso ist der anschließende primäre Wundverschluss mittels Naht bereits in der Bewertung enthalten.

GOÄ 2009 in der Praxis: Indikationen und klinische Abgrenzung

Für die korrekte Abrechnung der GOÄ 2009 müssen zwingend zwei Kriterien erfüllt sein. Der Fremdkörper muss sich unter der Oberfläche der Haut oder Schleimhaut befinden und er muss klinisch fühlbar (palpabel) sein. Oberflächliche Fremdkörper, die ohne Schnitt durch einfaches Abwischen oder Abbürsten entfernt werden können, rechtfertigen den Ansatz dieser Ziffer nicht.

Sollte der Fremdkörper tief liegen und klinisch nicht tastbar sein, ist die GOÄ 2009 ausgeschlossen. In solchen Fällen, die oft eine vorherige Lokalisierung mittels Bildgebung erfordern, greift stattdessen die höher bewertete GOÄ 2010. Auch bei der Zeckenentfernung ist Vorsicht geboten: Eine einfache Entfernung mittels Pinzette wird analog nach GOÄ 2007 berechnet, während die operative Entfernung tief sitzender Insektenteile unter die GOÄ 2009 fallen kann.

Achtung: Medizinisch bewusst eingebrachte Materialien wie Drainagen, Fäden oder Implantate gelten primär keine Fremdkörper im Sinne der GOÄ. Das routinemäßige Entfernen von Operationsnähten oder Klammern darf daher niemals über die GOÄ 2009 abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2009

Fallbeispiel 1: Tief sitzender Holzsplitter

Ein Patient stellt sich mit einem tief in die Hohlhand eingedrungenen, deutlich tastbaren Holzsplitter vor. Nach Durchführung einer Lokalanästhesie erfolgt die Inzision, die Freilegung und die vollständige Extraktion des Splitters. Die Wunde wird anschließend mit einer Naht verschlossen. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ 2009 neben der entsprechenden Anästhesieziffer.

Fallbeispiel 2: Eingewachsener Fadenrest

Wochen nach einer Operation zeigt sich an der Narbe eines Patienten eine entzündliche Schwellung. Bei der Palpation wird ein harter Widerstand gefühlt, der sich operativ als ein unbeabsichtigt eingewachsener, abgerissener Fadenrest herausstellt. Da dieser Faden seine bestimmungsgemäße Funktion verloren hat und eingewachsen ist, gilt er nun als Fremdkörper. Die operative Entfernung wird nach GOÄ 2009 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Multiple Schrotkugeln

Ein Patient stellt sich mit zwei tastbaren Schrotkugeln im Unterschenkel vor, die aus unterschiedlichen Eintrittskanälen stammen. Der Arzt entfernt beide Kugeln in einer Sitzung über zwei separate Schnitte. Da es sich um zwei eigenständige operative Eingriffe handelt, kann die GOÄ 2009 zweifach abgerechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2009: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 2009 mit Ziffern der Wundversorgung. Es existiert ein expliziter Ausschluss für die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern GOÄ 2030 (Wundversorgung bei frischer Wunde) und GOÄ 2031. Die Wundversorgung ist integraler Bestandteil der Fremdkörperentfernung.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die gesonderte Berechnung von Verbänden. Da es sich bei der GOÄ 2009 um eine operative Leistung handelt, sind einfache Verbände und Pflaster bereits in der Gebühr enthalten. Nur spezielle Schienenverbände oder aufwendige Kompressionsverbände dürfen unter bestimmten Voraussetzungen separat angesetzt werden.

Tipp: Wenn Sie mehrere Fremdkörper aus derselben Wunde entfernen, dürfen Sie die GOÄ 2009 nur einmal berechnen. Liegen die Fremdkörper jedoch in getrennten Arealen und erfordern eigene Schnitte, ist die Mehrfachberechnung zulässig und sollte in der Rechnung kurz begründet werden.

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Dokumentation der GOÄ 2009: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. Aus der Patientenakte muss zweifelsfrei hervorgehen, dass der Fremdkörper unter der Haut lag und palpabel war. Der präoperative Palpationsbefund sollte daher explizit mit Begriffen wie "tastbar" oder "fühlbar" beschrieben werden.

Zudem sollten der operative Zugangsweg, die Art des Fremdkörpers sowie der anschließende Wundverschluss dokumentiert werden. Fehlen Angaben zur Schnittführung oder zur Naht, stufen Prüfstellen die Leistung schnell als einfache Fremdkörperentfernung (analog GOÄ 2007) herab.

Dokumentation: Lokalanästhesie (re. Unterarm). Palpation eines harten, ca. 4 mm großen Fremdkörpers (V. a. Glassplitter) subcutan. Inzision der Haut, Darstellung und vollständige Extraktion des Glassplitters. Desinfektion, Wundverschluss mittels Einzelknopfnaht (2-0 Prolene).

GOÄ 2009: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder erschwerten Bedingungen kann die GOÄ 2009 über den Regelhöchstsatz gesteigert werden. Ein erhöhter Aufwand, der den Ansatz des 3,5-fachen Satzes rechtfertigt, liegt beispielsweise vor, wenn der Fremdkörper nahe an Nervenbahnen liegt, stark fragmentiert ist oder der Patient extrem unruhig ist (z. B. bei Kleinkindern).

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2009 lässt sich hervorragend mit Leistungen der Schmerzausschaltung kombinieren. Typischerweise wird die Lokalanästhesie nach GOÄ 490 oder GOÄ 491 zusätzlich berechnet. Auch die Beratung nach GOÄ 1 sowie die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sind in derselben Sitzung berechnungsfähig, sofern sie eigenständige Leistungen darstellen.

Ziffer 2009 in der neuen GOÄ

Je nach Befund und Vorgehen löst die Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers (heute 13,41 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:

  • Bei fühlbarer Fremdkörper in Cutis oder Subkutis, bis 1 cm Tiefe ab Oberfläche: 5617 (je Fremdkörper) (35,22 €)
  • Bei fühlbarer Fremdkörper in Cutis oder Subkutis, mehr als 1 cm Tiefe ab Oberfläche: 5617 (je Fremdkörper) (35,22 €) + 5619 (je Fremdkörper) (18,93 €)

Die Preisspanne reicht von 18,93 € bis 35,22 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2009

Nein, die problemlose Entfernung einer Zecke mit der Pinzette wird in der Regel analog nach GOÄ 2007 berechnet. Die GOÄ 2009 kommt nur dann zum Einsatz, wenn verbliebene Insektenteile operativ unterhalb der Hautoberfläche entfernt werden müssen. Dies muss entsprechend dokumentiert werden.
Ja, die Ziffer ist bei der operativen Entfernung mehrerer getrennter Fremdkörper mehrfach berechenbar. Dies gilt jedoch nur, wenn die Fremdkörper durch separate operative Zugänge entfernt werden. Eine mehrfache Abrechnung aus einem einzigen, bereits eröffneten Wundgebiet ist nicht zulässig.
Ja, der primäre Wundverschluss mittels Naht ist mit der GOÄ 2009 abgegolten. Auch eventuelle Wundrandexzisionen oder desinfizierende Maßnahmen dürfen nicht separat berechnet werden. Ein zusätzlicher Ansatz von Wundverschlussziffern ist daher ausgeschlossen.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Tastbarkeit des Fremdkörpers. Während die GOÄ 2009 einen fühlbaren Fremdkörper voraussetzt, wird die GOÄ 2010 für tief liegende, nicht fühlbare Fremdkörper angewendet. Letzteres erfordert meist eine aufwendigere Suche oder bildgebende Verfahren.
Nein, das routinemäßige Entfernen von Operationsfäden oder Klammern stellt keine Fremdkörperentfernung dar. Eine Ausnahme besteht nur, wenn ein Faden bei einer früheren Entfernung abriss, einwuchs und nun als unbeabsichtigter Fremdkörper operativ entfernt werden muss. In diesem Fall ist der Ansatz der GOÄ 2009 gerechtfertigt.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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