GOÄ 2010: Operative Fremdkörperentfernung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2010
Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen
Punktzahl 379  
Einfachsatz 22,09 € 1,0x
Regelhöchstsatz 50,81 € 2,3x
Höchstsatz 77,31 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2010 erfordert Präzision. Erfahren Sie, wie Sie die operative Fremdkörperentfernung rechtssicher und optimiert liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2010

Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen (379 Punkte)

Die Leistungsbeschreibung fordert zwingend ein Vorgehen „auf operativem Wege“. Dies bedeutet in der medizinischen Praxis ein schichtweises Präparieren in die Tiefe des Gewebes. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2010 ist somit auf Fälle beschränkt, bei denen oberflächliche Maßnahmen nicht ausreichen.

Der Zugriffsort muss in den Weichteilen wie Unterhautzellgewebe, Faszien, Muskulatur oder Sehnen liegen, oder direkt im Knochen. Gelenke sind explizit von dieser Ziffer ausgeschlossen; hierfür existieren spezielle Gebührenordnungspositionen.

GOÄ 2010 in der Praxis: Indikation und Abgrenzung

Typische Indikationen für die GOÄ-Ziffer 2010 sind tief eingedrungene Splitter, Nadeln, Glas- oder Metallteile, die nicht mehr tastbar oder oberflächlich sichtbar sind. Häufig ist eine vorherige radiologische oder sonografische Ortung notwendig.

Ein wesentlicher Unterschied besteht zur GOÄ-Ziffer 2009, welche die Entfernung eines oberflächlichen Fremdkörpers beschreibt. Wird beispielsweise ein Splitter unter dem Fingernagel mittels Splitterpinzette ohne schichtweise Präparation entfernt, ist zwingend die Ziffer 2009 GOÄ anzusetzen.

Achtung: Die bloße Verwendung chirurgischer Instrumente wie einer Pinzette rechtfertigt noch nicht den Ansatz der GOÄ 2010. Ohne ein nachweisbares, schichtweises Präparieren in tiefere Gewebeschichten ist lediglich die Ziffer 2009 berechnungsfähig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2010

Fallbeispiel 1: Tiefsitzender Metallsplitter im Oberschenkel

Ein Patient stellt sich mit einem tief in die Oberschenkelmuskulatur eingedrungenen Metallsplitter vor. Nach Lokalanästhesie erfolgt die schichtweise Präparation durch die Faszie bis in den Muskelbauch, um den Fremdkörper sicher zu bergen.

Da der Fremdkörper tief im Muskelgewebe lag und ein schichtweises Vorgehen erforderlich war, ist die GOÄ 2010 indiziert. Neben der Ziffer 2010 wird die Lokalanästhesie sowie der ambulante OP-Zuschlag liquidiert.

Fallbeispiel 2: Glasscherbe in der Fußsohle

Eine Patientin ist in eine Glasscherbe getreten, die tief im Unterhautfettgewebe der Fußsohle festsitzt. Der Fremdkörper ist nicht tastbar und muss unter sonografischer Kontrolle operativ freigelegt und entfernt werden.

Die Freilegung erfordert das Durchtrennen der derben Plantarhaut und des darunterliegenden Fettgewebes. Abgerechnet wird die Ziffer 2010 GOÄ, die Sonografie zur Lokalisation, die Lokalanästhesie und der Zuschlag Nr. 442.

Fallbeispiel 3: Tiefsitzender Holzsplitter im Unterarm

Ein Patient hat einen tiefen Holzsplitter im Unterarm, der mittels Durchleuchtung lokalisiert und anschließend operativ aus der Muskulatur entfernt wird.

Die Entfernung erfordert die Eröffnung der Unterarmfaszie und das Aufsuchen des Fremdkörpers in der Tiefe. Die Abrechnung umfasst die Ziffer 2010, die Durchleuchtung nach Nr. 5295, die Lokalanästhesie und den Zuschlag Nr. 442.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2010: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 2030 (Wundexzision) oder 2031 (Wundnaht). Diese Leistungen sind im Rahmen der operativen Fremdkörperentfernung bereits abgegolten, sofern sie denselben operativen Zugang betreffen.

Ein weiterer Fehler betrifft die Abrechnung bei Gelenken. Für Gelenke gelten die Spezialziffern 2118 oder 2119, weshalb private Krankenversicherungen die anatomische Lokalisation sehr genau prüfen.

Tipp: Achten Sie darauf, bei der Abrechnung der GOÄ 2010 den ambulanten Operationszuschlag nach Nr. 442 GOÄ nicht zu vergessen. Dieser Zuschlag ist im Gegensatz zur Ziffer 2009 bei der Ziffer 2010 voll berechnungsfähig.

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Dokumentation der GOÄ 2010: Praxisbewährte Hinweise

Die Dokumentation muss den operativen Charakter des Eingriffs zweifelsfrei belegen. Es reicht nicht aus, lediglich „Fremdkörper entfernt“ zu vermerken. Der OP-Bericht sollte die genauen anatomischen Schichten beschreiben, die präpariert wurden.

Dokumentation: Lokalanästhesie mittels Infiltration. Hautschnitt über der vermuteten Lage des Fremdkörpers. Schichtweise Präparation des Unterhautfettgewebes, Darstellung und Spaltung der Faszie. Stumpfe Präparation im Muskelgewebe bis zur Darstellung des 1,5 cm langen Metallsplitters. Vollständige Bergung des Fremdkörpers, Spülung der Wundhöhle, schichtweiser Wundverschluss.

Auch die Tiefenlage des Fremdkörpers in Zentimetern oder die Angabe der betroffenen Gewebeschichten schützt zuverlässig vor Regressen.

GOÄ 2010: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ 2010 gut begründbar. Typische Kriterien für die Steigerungsfähigkeit sind eine schwierige anatomische Lage nahe an Nervenbahnen, ein stark verwachsener Fremdkörper oder ein erhöhter Zeitaufwand durch starke Blutungen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2010 können Anästhesieleistungen wie die Infiltrationsanästhesie abgerechnet werden. Auch bildgebende Verfahren zur Fremdkörpersuche sind zulässig. Der Zuschlag für ambulantes Operieren nach Nr. 442 GOÄ rundet die Liquidation ab. Typische Ziffernkombinationen umfassen somit die Ziffern 2010, 442, 491 und gegebenenfalls 5295.

Ziffer 2010 in der neuen GOÄ

Aus der Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen (heute 50,81 € beim 2,3-fachen Satz) entstehen in der neuen GOÄ 5 verschiedene Leistungen — die Dokumentation des konkreten Befundes oder Eingriffs entscheidet:

  • Bei Fremdkörperexzision aus Cutis und Subkutis: 5617 (35,22 €)
  • Bei Fremdkörperexzision aus Cutis und Subkutis: 5617 (35,22 €) + 5619 (18,93 €)
  • Bei tiefe Verletzung durch Schuss, Stich, Splitter, Biss oder Pfählung: 5913 (145,03 €)
  • Bei tiefe Verletzung durch Schuss, Stich, Splitter, Biss oder Pfählung: 5914 (269,97 €)
  • Bei Fremdkörper in subfaszialen Weichteilen (Faszien, Muskulatur, Sehnen) oder im Knochen, nichttraumatisch oder ohne Angabe eines traumatischen Verletzungskanals: 7662 (187,03 €)

Die Preisspanne reicht von 18,93 € bis 269,97 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2010

Die GOÄ-Ziffer 2010 darf abgerechnet werden, wenn ein tiefsitzender Fremdkörper auf operativem Wege durch schichtweises Präparieren aus Weichteilen oder Knochen entfernt wird. Eine rein oberflächliche Entfernung reicht hierfür nicht aus. Zudem muss der Eingriff im OP-Bericht detailliert dokumentiert sein.
Ja, der Zuschlag nach Nr. 442 GOÄ für ambulante Operationen ist neben der Ziffer 2010 berechnungsfähig. Dies stellt einen wichtigen Unterschied zur oberflächlichen Entfernung nach Nr. 2009 dar, bei der dieser Zuschlag ausgeschlossen ist. Der Zuschlag sichert eine angemessene Vergütung des OP-Aufwands.
Die GOÄ 2010 darf nicht nebeneinander mit den Ziffern 2030 (Wundexzision) und 2031 (Wundnaht) für denselben operativen Zugang abgerechnet werden. Diese Leistungen sind bereits in der operativen Entfernung enthalten. Bei unterschiedlichen Lokalisationen ist eine getrennte Abrechnung mit Begründung möglich.
Ja, eine erforderliche Lokalanästhesie kann zusätzlich zur GOÄ 2010 in Rechnung gestellt werden. Typischerweise kommen hierfür die Ziffern 490 oder 491 GOÄ zur Anwendung. Dies sollte ebenfalls im OP-Protokoll vermerkt werden.
Der Unterschied liegt im operativen Aufwand und der Tiefe des Fremdkörpers. Während die GOÄ 2009 die einfache, oberflächliche Entfernung beschreibt, verlangt die GOÄ 2010 ein schichtweises Präparieren in tiefere Gewebeschichten. Die GOÄ 2010 ist zudem deutlich höher bewertet.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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