GOÄ 2008: Wund- und Fistelspaltung richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2008
Wund- oder Fistelspaltung
Punktzahl 90  
Einfachsatz 5,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 12,07 € 2,3x
Höchstsatz 18,38 € 3,5x

Die korrekte Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2008 (Wund- oder Fistelspaltung) wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Tipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2008

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 2008 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) wie folgt:

GOÄ-Ziffer 2008: Wund- oder Fistelspaltung (90 Punkte)

Diese Leistung umfasst die operative Eröffnung einer bestehenden Wunde oder eines Fistelganges. Ziel der Maßnahme ist es, gestaute Flüssigkeiten wie Blut, Serum oder Wundsekret abzuleiten oder den Fistelgang freizulegen. Dadurch wird der Weg für eine sekundäre Wundheilung geebnet, wenn eine primäre Heilung aufgrund von Komplikationen nicht mehr möglich oder medizinisch nicht sinnvoll ist.

Wichtig ist, dass diese Ziffer nur dann berechnet werden darf, wenn die Spaltung eine eigenständige therapeutische Leistung darstellt. Die Eröffnung einer Wunde zum Zweck des operativen Zugangs für einen tieferen Eingriff ist mit der Hauptleistung abgegolten und darf nicht über die GOÄ 2008 liquidiert werden.

GOÄ 2008 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Im klinischen Alltag kommt die Wundspaltung vor allem dann zum Einsatz, wenn sich postoperativ oder nach Traumata Flüssigkeiten im Wundbereich ansammeln. Typische Beispiele sind das postoperative Hämatom oder ein ausgeprägtes Serom, welches die Wundränder auseinanderdrängt und die Durchblutung gefährdet. Durch die gezielte Spaltung der Wunde kann das gestaute Material entleert werden.

Bei einer Fistel handelt es sich um einen unnatürlichen, röhrenförmigen Gang zwischen inneren Organen oder von einem Organ zur Körperoberfläche. Die Spaltung dieses Ganges nach GOÄ 2008 dient dazu, den Gang komplett zu eröffnen, sodass dieser von der Tiefe her sauber ausgranulieren kann. Dies ist abzugrenzen von komplexeren Fistelsanierungen, die unter spezifischeren Ziffern des Abschnitts L fallen.

Tipp: Die Abgrenzung zwischen einer einfachen Wundspaltung nach GOÄ 2008 und der Eröffnung eines Abszesses nach GOÄ 2009 oder 2010 ist essenziell. Ein Abszess erfordert eine abgekapselte Eiteransammlung, während die Wundspaltung primär der Entlastung von Wundsekreten oder Blut dient.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2008

Fallbeispiel 1: Postoperatives Hämatom nach Leistenherniotomie

Ein Patient stellt sich drei Tage nach einer ambulanten Leistenherniotomie mit einer schmerzhaften Schwellung und einem ausgeprägten Hämatom im Operationsgebiet vor. Zur Entlastung und Vermeidung einer Infektion erfolgt die partielle Spaltung der Wundnaht, die Evakuation des Koagels und das Einlegen einer Drainage. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2008 für die Wundspaltung, kombiniert mit der Ziffer für die lokale Anästhesie.

Fallbeispiel 2: Spaltung einer oberflächlichen Hautfistel

Bei einer Patientin zeigt sich eine chronisch sezernierende, oberflächliche Fistel im Bereich einer alten Operationsnarbe am Oberschenkel. Der Fistelgang wird sondiert und anschließend mit dem Skalpell vollständig gespalten, um eine offene, sekundäre Wundheilung einzuleiten. Neben der Fistelspaltung nach GOÄ 2008 wird die Wundreinigung und ein steriler Verband dokumentiert und abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Wundsekretstau nach Exzision eines Atheroms

Nach der Exzision eines infizierten Atheroms am Rücken kommt es trotz primärer Naht zu einem schmerzhaften Sekretstau unter der Haut. Die behandelnde Ärztin öffnet die Naht im betroffenen Bereich mittels Wundspaltung, spült die Wundhöhle und legt eine Lasche ein. Da es sich um die Entlastung gestauter Wundflüssigkeit handelt, ist die Berechnung der GOÄ 2008 medizinisch vollkommen begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2008: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2008 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 2009 (Abszesseröffnung) oder 2010 (tief liegender Abszess). Da die Eröffnung eines Abszesses eine eigenständige Entität darstellt, schließen sich diese Ziffern gegenseitig aus. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau und streichen die Doppelabrechnung konsequent.

Ebenso ist die GOÄ 2008 nicht neben den Ziffern 2427 bis 2432 (operative Sanierung von Fisteln, z. B. Analfisteln) berechenbar. Diese spezielleren operativen Eingriffe beinhalten die Spaltung oder Exzision bereits als immanenten Leistungsbestandteil. Die zusätzliche Abrechnung der Ziffer 2008 wird in diesen Fällen als unzulässige Honoraroptimierung gewertet.

Achtung: Die GOÄ 2008 darf niemals für den reinen operativen Zugangsschnitt berechnet werden. Wenn eine Wunde eröffnet wird, um darunter liegendes Gewebe zu operieren, ist dieser Schritt mit der Gebühr für die operative Hauptleistung abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ 2008: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Krankenblatt muss die medizinische Notwendigkeit der Wund- oder Fistelspaltung klar hervorgehen. Dazu gehören Angaben zur Indikation, wie beispielsweise das Vorliegen eines schmerzhaften Sekretstaus, eines Hämatoms oder der Verlauf des Fistelganges.

Zusätzlich sollten die exakte Lokalisation, die Länge des Schnittes und die Art des entleerten Sekrets (z. B. serös, blutig, eitrig) dokumentiert werden. Auch die anschließende Versorgung der Wunde, wie das Einbringen von Drainagen, Laschen oder Spülungen, gehört in den Behandlungsverlauf.

Dokumentationsbeispiel: "Zustand nach Exzision am Unterarm vor 4 Tagen. Deutliche Schwellung, Fluktuation und Druckschmerz im Wundbereich. Indikation zur Wundspaltung gegeben. Nach Lokalanästhesie (GOÄ 490) partielle Eröffnung der Naht auf 2 cm Länge. Entleerung von ca. 10 ml serosanguinolentem Sekret. Wundspülung mit Ringerlösung, Einlegen einer Drainage, steriler Verband."

GOÄ 2008: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, stark vernarbtem Gewebe oder unruhigen Patienten kann der Faktor über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors erfordert jedoch stets eine patientenbezogene und nachvollziehbare Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind beispielsweise eine "erhöhte Blutungsneigung bei Antikoagulation" oder ein "schwer zugänglicher Fistelverlauf im Gelenkbereich".

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2008 lässt sich im Praxisalltag gut mit anderen Ziffern kombinieren, sofern keine expliziten Ausschlüsse vorliegen. Häufig wird die Spaltung in Kombination mit einer Lokalanästhesie nach GOÄ 490 oder 491 durchgeführt. Auch die anschließende Wundreinigung oder das Anlegen eines Schienenverbandes bei Lokalisation an den Extremitäten kann zusätzlich berechnet werden, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 2008 in der neuen GOÄ

Für die Wund- oder Fistelspaltung (12,07 € beim heutigen 2,3-fachen Satz) sieht der Entwurf keine eigene Nachfolgeleistung vor. Die Gesamtkatalogsuche ergab keinen eigenständigen Code für die Spaltung einer Wunde oder Fistel.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2008

Die GOÄ-Ziffer 2008 darf berechnet werden, wenn eine bestehende Wunde oder ein Fistelgang operativ gespalten wird, um gestaute Flüssigkeiten abzuleiten oder eine sekundäre Wundheilung zu ermöglichen. Typische Indikationen sind postoperative Hämatome, Serome oder oberflächliche Fisteln. Die Spaltung muss dabei eine eigenständige therapeutische Leistung darstellen.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2008 mit den Ziffern 2009 oder 2010 ist laut den Abrechnungsbestimmungen ausgeschlossen. Wenn ein Abszess eröffnet wird, ist dies über die spezifischen Ziffern 2009 oder 2010 abzugelten. Die Wundspaltung ist für Fälle ohne abgekapselte Eiteransammlung reserviert.
Nein, die GOÄ 2008 darf nicht für den operativen Zugangsschnitt berechnet werden. Das Eröffnen einer Wunde, um an tiefer liegenden Strukturen zu operieren, ist Bestandteil der operativen Hauptleistung. Eine separate Abrechnung der Spaltung ist in diesem Fall unzulässig.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Regelsatz bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem zeitlichen oder technischen Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine erschwerte Zugänglichkeit der Fistel, stark vernarbtes Gewebe oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung angegeben werden.
Neben den Ziffern 2009 und 2010 ist die GOÄ 2008 auch nicht neben den Ziffern 2427 bis 2432 berechenbar. Diese Ziffern betreffen spezielle Fisteloperationen, bei denen die Spaltung bereits im Leistungsumfang enthalten ist. Zudem ist die Berechnung ausgeschlossen, wenn die Spaltung Teil einer anderen chirurgischen Hauptleistung ist.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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