Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2432 (Eröffnung einer Phlegmone) wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Kombinationen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2432
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2432 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) wie folgt:
Eröffnung einer Phlegmone
Die Ziffer ist mit 473 Punkten bewertet. Dies entspricht einem einfachen Gebührensatz von 27,57 Euro. Im klinischen Alltag umfasst diese Leistung die chirurgische Inzision und Entlastung einer diffusen, sich im Bindegewebe ausbreitenden bakteriellen Entzündung. Im Gegensatz zu abgekapselten Abszessen erfordert die Phlegmone meist eine weitreichendere Spaltung und das Einlegen von Drainagen zur Sicherung des Sekretabflusses.
GOÄ 2432 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die Abrechnung der GOÄ 2432 setzt eine klare medizinische Indikation voraus. Typischerweise handelt es sich um eine diffuse bakterielle Entzündung des interstitiellen Bindegewebes, die meist durch Staphylokokken oder Streptokokken verursacht wird. Ein klassisches Anwendungsgebiet abseits der Extremitätenphlegmone ist zudem die operative Sanierung einer eitrigen Mastitis puerperalis bei stillenden Müttern.
Abzugrenzen ist die Phlegmoneneröffnung strikt von einfacheren Inzisionen. Liegt lediglich ein lokal begrenzter, reifer Abszess vor, ist die Abrechnung nach GOÄ 2003 heranzuziehen. Die GOÄ 2432 erfordert eine tiefere und meist multilokuläre Gewebespaltung, um der diffusen Ausbreitung des Infekts gerecht zu werden.
Tipp: Achten Sie bei der Dokumentation penibel auf die Beschreibung der Gewebeschichten. Nur wenn die Entzündung das tiefe Bindegewebe betrifft und eine diffuse Ausbreitung vorliegt, ist die Ziffer 2432 gegenüber der einfacheren Abszesseröffnung (GOÄ 2003) gerechtfertigt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2432
Um die korrekte Anwendung im Praxisalltag zu verdeutlichen, dienen die folgenden klinischen Szenarien als Orientierung.
Fallbeispiel 1: Diffuse Unterarmphlegmone
Ein Patient stellt sich mit einer progredienten, schmerzhaften Rötung und Schwellung am rechten Unterarm nach einer Bagatellverletzung vor. Es zeigt sich eine diffuse, nicht abgegrenzte Infiltration des Unterhautbindegewebes. Unter Lokalanästhesie erfolgt die breite Inzision, die stumpfe Spreizung des Gewebes zur Entlastung sowie das Einlegen einer Laschendrainage.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2432 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich kann die Lokalanästhesie (z. B. GOÄ 491) und der OP-Zuschlag nach GOÄ 442 in Ansatz gebracht werden.
Fallbeispiel 2: Operative Sanierung einer Mastitis
Eine stillende Patientin leidet unter einer fortgeschrittenen, eitrigen Entzündung der Brustdrüse (Mastitis), die auf eine konservative Antibiotikatherapie nicht anspricht. In Kurznarkose wird die eitrige Einschmelzung breit inzidiert, das infizierte Gewebe gespült und eine Drainage eingebracht.
Da die operative Behandlung der eitrigen Mastitis explizit der GOÄ 2432 zugeordnet ist, wird diese Ziffer berechnet. Die Narkose wird durch den Anästhesisten gesondert liquidiert.
Fallbeispiel 3: Komplizierte Phlegmone bei Diabetes mellitus
Ein Diabetiker präsentiert sich mit einer ausgedehnten Phlegmone am Fußrücken. Aufgrund der schlechten Durchblutung und der Tiefe des Infekts gestaltet sich die chirurgische Revision und Nekrosektomie als äußerst zeitaufwendig.
Abgerechnet wird die GOÄ 2432. Wegen des erheblichen Mehraufwands und der Erschwerung durch die diabetische Mikroangiopathie wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2432: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der GOÄ 2432 mit der GOÄ 2003 (Abszesseröffnung). Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob tatsächlich eine diffuse Phlegmone oder lediglich ein umschriebener Abszess vorlag. Ohne entsprechende Dokumentation der diffusen Ausbreitung wird die Liquidation oft auf die niedrigere Ziffer herabgestuft.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Nebeneinanderberechnung von Wundreinigungen oder Exzisionen im selben Operationsgebiet. Leistungen wie die Wundspülung oder das Einlegen einer Drainage sind Bestandteil der Hauptleistung und dürfen nicht separat als eigenständige Ziffern (wie z. B. GOÄ 2009) abgerechnet werden, sofern sie denselben Schnitt betreffen.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung der GOÄ 2432 und einer Exzision von Hautgewebe (z. B. GOÄ 2402) im selben Areal führt regelmäßig zu Beanstandungen. Solche Ziffernkombinationen sind nur zulässig, wenn es sich um anatomisch getrennte Regionen handelt.
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Dokumentation der GOÄ 2432: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den diffusen Charakter der Entzündung und das betroffene Gewebe detailliert beschreiben. Auch die Angabe der Erreger (falls bekannt) oder das klinische Bild mit Rötung, Überwärmung und fehlender Abgrenzung stützt die Diagnose.
Zusätzlich sollten alle Schritte der operativen Versorgung wie die Schnittführung, die stumpfe Präparation, die Spülung und die Art der Drainage (z. B. Easyflow-Drainage) exakt dokumentiert werden.
Dokumentationsbeispiel: "Diagnose: Ausgeprägte, diffuse Phlegmone des linken Unterschenkels. Therapie: Breite Inzision der Haut und des Subkutangewebes über 8 cm. Stumpfe Präparation des nekrotischen Bindegewebes, Entlastung von trübem Sekret. Ausgiebige Spülung mit Antiseptikum. Einlegen einer Laschendrainage, lockerer Verband."
GOÄ 2432: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 2432 liegt beim 2,3-fachen Satz (63,41 Euro). Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (96,50 Euro) ist möglich, erfordert jedoch eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Begründungen sind eine extreme Ausdehnung des Befundes, die Notwendigkeit einer aufwendigen Nekrosenabtragung oder erschwerte Bedingungen bei multimorbiden Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 2432 lässt sich im Praxisalltag sinnvoll mit anderen Ziffern kombinieren. Häufig anwendbar ist der Zuschlag für ambulantes Operieren nach GOÄ 442, sofern die Kriterien der ambulanten Durchführung erfüllt sind. Auch Anästhesieleistungen wie die Infiltrationsanästhesie (GOÄ 490/491) oder postoperative Verbände (GOÄ 200) sind neben der Hauptleistung berechenbar.
Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Abrechnung von einfachen Wundreinigungen (GOÄ 2009) im selben Operationsgebiet, da diese als Zuarbeit zur Eröffnung der Phlegmone gelten.
Ziffer 2432 in der neuen GOÄ
Die Leistung nach Ziffer 2432 (Eröffnung einer Phlegmone) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:
- bei: oberflächlicher oder subkutaner entzündlicher Prozess — 5605 „Inzision, Ausräumung und ggf. Drainage eines oberflächlichen oder subkutanen Prozesses (z.B. Hämatom, Abszess oder Zyste …" (47,28 €)
- bei: tiefer als subkutan gelegener entzündlicher Prozess — 5606 „Inzision, Ausräumung und ggf. Drainage eines tiefer als subkutan gelegenen Prozesses (z.B. Hämatom, Abszess, Zyste)" (58,56 €)
Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2432 bisher 63,41 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2432
Was hat nicht gestimmt?