GOÄ 2003: Wundversorgung richtig abrechnen – Praxis-Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2003
Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
Punktzahl 130  
Einfachsatz 7,58 € 1,0x
Regelhöchstsatz 17,43 € 2,3x
Höchstsatz 26,53 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2003: So rechnen Sie die Erstversorgung großer oder verunreinigter Wunden rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2003

Im offiziellen Gebührenverzeichnis für Ärzte wird die GOÄ-Ziffer 2003 wie folgt beschrieben:

Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde

Diese Gebührenziffer beschreibt eine chirurgische Leistung, die über die einfache Versorgung einer kleinen Alltagswunde hinausgeht. Die Leistung umfasst alle vorbereitenden und durchführenden Maßnahmen zur Säuberung, Desinfektion und dem Schutz der Wunde. Die medizinischen Notwendigkeit ergibt sich hierbei entweder aus der reinen Dimension der Wunde oder dem Grad ihrer Verschmutzung.

GOÄ 2003 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die Ziffer 2003 kommt in der täglichen Praxis häufig bei Unfällen, Stürzen oder handwerklichen Verletzungen zum Einsatz. Entscheidend für die Wahl dieser Ziffer ist, dass die Wunde entweder groß ist oder eine starke Verunreinigung aufweist. Das bedeutet im Umkehrschluss: Auch eine kleine Wunde kann über die GOÄ 2003 abgerechnet werden, wenn sie stark verschmutzt ist, beispielsweise durch Erde, Asphalt oder Tierbisse.

Im Gegensatz zur GOÄ-Ziffer 2000, die für kleine, saubere Wunden reserviert ist, erfordert die Ziffer 2003 einen deutlich höheren Arbeits- und Materialaufwand. Eine primäre Naht ist in dieser Ziffer nicht enthalten. Soll die Wunde genäht werden, müssen die spezifischen Kombinationsverbote beachtet werden.

Achtung: Die Erstversorgung einer stark verunreinigten Wunde mittels Naht ohne vorherige Umschneidung ist wegen der hohen Infektionsgefahr medizinisch nicht indiziert. Daher existiert hierfür keine eigene GOÄ-Ziffer. Wird die Wunde umschnitten und genäht, ist stattdessen die GOÄ 2005 anzusetzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2003

Um die Anwendung im Praxisalltag zu verdeutlichen, dienen die folgenden drei klinischen Szenarien als Orientierung.

Fallbeispiel 1: Sturz vom Fahrrad (Schürfwunde)

Ein Patient stellt sich nach einem Sturz mit einer großflächigen, tiefen Schürfwunde am Oberschenkel vor. Die Wunde ist mit Steinen und Straßenschmutz übersät. Es erfolgt eine intensive Reinigung, Fremdkörperentfernung und sterile Abdeckung. Da die Wunde groß und verunreinigt ist, erfolgt die Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 2003.

Fallbeispiel 2: Schnittwunde bei Gartenarbeit

Eine Patientin zieht sich bei der Gartenarbeit eine kleine, aber tief mit Erde verschmutzte Schnittwunde an der Hand zu. Die Wunde wird ausgiebig gespült und desinfiziert, verbleibt jedoch zur Sekundärheilung offen. Obwohl die Wunde klein ist, rechtfertigt die starke Verschmutzung die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2003 anstelle der Ziffer 2000.

Fallbeispiel 3: Hundebiss

Ein Patient wird nach einem Hundebiss in der Praxis vorstellig. Die Bisswunde ist hochgradig infektionsgefährdet und verunreinigt. Die Wunde wird intensiv gereinigt, antiseptisch versorgt und offen belassen. Auch hier ist die GOÄ-Ziffer 2003 die korrekte Wahl für die Erstversorgung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2003: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die zeitgleiche Abrechnung der GOÄ 2003 mit anderen Wundversorgungsziffern für dieselbe Wunde. Die Ausschlusskriterien der GOÄ sind hierbei strikt einzuhalten. So ist die Ziffer 2003 nicht neben den Ziffern 2000, 2004 bis 2006, 2033, 2065 oder 2073 berechenbar.

Besonders die Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 2005 (Umschneidung und Naht) führt oft zu Rückfragen seitens der privaten Krankenversicherungen. Wenn eine Wunde erstversorgt und am selben Tag operativ versorgt (umschnitten und genäht) wird, geht die Erstversorgung in der höher bewerteten operativen Leistung auf.

Tipp: Werden an einem Patienten mehrere Wunden an unterschiedlichen Körperstellen versorgt, kann die GOÄ 2003 unter Umständen mehrfach berechnet werden. Dies muss jedoch in der Rechnung durch genaue Lokalisationsangaben transparent gemacht werden.

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Dokumentation der GOÄ 2003: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Aus der Patientenakte muss zweifelsfrei hervorgehen, warum die Wunde als "groß" oder "stark verunreinigt" eingestuft wurde. Einfache Floskeln wie "Wundversorgung durchgeführt" reichen bei einer Prüfung nicht aus.

Dokumentieren Sie stets die exakte Lokalisation, die geschätzte Größe in Zentimetern sowie die Art der Verschmutzung (z. B. Ruß, Erde, Speichel). Auch die durchgeführten Reinigungsschritte sollten stichpunktartig erfasst werden.

Dokumentation: Erstversorgung einer ca. 12 cm großen, stark mit Straßenschmutz und Splittern verunreinigten Risswunde am rechten Unterschenkel. Intensive mechanische Reinigung mittels Bürste, antiseptische Spülung, Applikation eines sterilen Salbenverbandes.

GOÄ 2003: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders zeitaufwendigen Versorgungen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten und bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Eine Steigerungsfähigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn die Reinigung aufgrund extrem hartnäckiger Verschmutzungen ungewöhnlich lange dauert. Auch die mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten (z. B. bei Kleinkindern oder dementen Patienten) stellt eine valide Begründung dar. Ein erhöhter Zeitaufwand muss in der Rechnung stets einzelfallbezogen und nachvollziehbar begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2003 lässt sich gut mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombinieren. Typische zulässige Kombinationen am selben Behandlungstag sind die GOÄ-Ziffern 1 (Beratung) oder 5 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Verabreichung einer Tetanus-Schutzimpfung nach GOÄ 375 ist häufig Bestandteil des Behandlungsfalles und problemlos neben der Wundversorgung abrechenbar. Achten Sie darauf, dass die Typische Ziffernkombinationen keine der explizit ausgeschlossenen Ziffern wie die GOÄ 2000 enthalten.

Ziffer 2003 in der neuen GOÄ

Je nach Befund und Vorgehen löst die Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde (heute 17,43 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:

  • Bei große Wunde ohne Wundverschluss, maximal bis in die Subcutis, nicht stark verunreinigt: 5904 (je Wunde) (26,43 €)
  • Bei kleine, stark verunreinigte Wunde ohne Wundverschluss, maximal bis in die Subcutis: 5900 (je Wunde) (8,51 €) + 5908 (je Wunde) (19,48 €)
  • Bei große, stark verunreinigte Wunde ohne Wundverschluss, maximal bis in die Subcutis: 5904 (je Wunde) (26,43 €) + 5908 (je Wunde) (19,48 €)
  • Bei große Wunde über die Subcutis hinaus in die Tiefe reichend, ohne Wundverschluss: 5906 (je Wunde) (31,10 €)

Die Preisspanne reicht von 8,51 € bis 31,10 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2003

Die GOÄ 2003 wird abgerechnet, wenn die Wunde entweder groß oder stark verunreinigt ist. Bei kleinen, sauberen Wunden ist hingegen die GOÄ 2000 anzusetzen. Die starke Verschmutzung allein rechtfertigt bereits die Wahl der GOÄ 2003, unabhängig von der Wundgröße.
Nein, die GOÄ 2003 ist für dieselbe Wunde nicht neben der GOÄ 2005 berechenbar. Wenn eine verunreinigte Wunde umschnitten und genäht wird, ist die Erstversorgung in der Leistung nach GOÄ 2005 enthalten. Eine Nebeneinanderberechnung an derselben Wunde ist ausgeschlossen.
Ja, die GOÄ 2003 kann mehrfach berechnet werden, wenn es sich um die Versorgung mehrerer, voneinander getrennter Wunden handelt. In diesem Fall ist eine präzise Dokumentation der unterschiedlichen Lokalisationen in der Rechnung zwingend erforderlich.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes ist bei außergewöhnlich hohem Zeitaufwand oder schwierigen Umständen möglich. Typische Begründungen sind eine extreme Verschmutzung mit aufwendiger Fremdkörperentfernung oder die erschwerte Behandlung bei unruhigen Patienten. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung angegeben werden.
Ja, eine erforderliche Lokalanästhesie kann neben der GOÄ 2003 gesondert in Rechnung gestellt werden. Hierfür kommen je nach Anästhesieart beispielsweise die GOÄ-Ziffern 490 oder 491 zur Anwendung. Die verbrauchten Anästhetika können zudem als Sachkosten geltend gemacht werden.
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