So rechnen Sie die GOÄ 2002 für die Versorgung einer kleinen Wunde mit Umschneidung und Naht rechtssicher und ohne Honorarverluste ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2002
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
Die GOÄ-Ziffer 2002 beschreibt eine chirurgische Leistung, die über die einfache Wundversorgung hinausgeht. Im Zentrum steht hierbei die sogenannte Umschneidung der Wundränder, auch bekannt als Anfrischen oder Friedrich’sche Wundexzision. Durch das präzise Abtragen von avitalem, verschmutztem oder infiziertem Gewebe wird eine primär nicht nähbare Wunde in eine saubere, frische Wunde überführt.
Diese Maßnahme ist die medizinische Voraussetzung, um einen komplikationsfreien Wundverschluss mittels Naht zu gewährleisten. Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik für Wundversorgung und Fremdkörperentfernung verortet. Die Leistungsbeschreibung umfasst explizit sowohl das Umschneiden als auch den anschließenden Wundverschluss durch Naht als eine zusammenhängende Einheit.
GOÄ 2002 in der Praxis: Indikation und klinische Anwendung
Die Anwendung der GOÄ 2002 ist immer dann indiziert, wenn eine einfache Adaptation der Wundränder aufgrund von Gewebeschäden oder Kontaminationen nicht ausreicht. Typische Szenarien in der chirurgischen oder allgemeinmedizinischen Praxis sind Riss-Quetsch-Wunden mit unregelmäßigen, nekrotischen Rändern oder stark verschmutzte Schürfwunden. Auch ältere Wunden, bei denen die Wundheilung bereits stagniert, erfordern häufig ein operatives Anfrischen.
Abzugrenzen ist die Ziffer 2002 insbesondere von der GOÄ 2000 (Versorgung einer kleinen Wunde) und der GOÄ 2001 (Versorgung einer kleinen Wunde mittels Naht). Während die GOÄ 2001 lediglich das einfache Nähen ohne Gewebeabtragung beinhaltet, fordert die GOÄ 2002 zwingend die chirurgische Wundexzision. Ohne diese Umschneidung ist die Abrechnung der Ziffer 2002 nicht statthaft.
Tipp: Wenn eine Wunde ohne Umschneidung genäht wird, ist die GOÄ 2001 anzusetzen. Die Dokumentation muss den chirurgischen Schritt des Umschneidens (Exzision der Wundränder) für die GOÄ 2002 klar belegen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2002
Fallbeispiel 1: Versorgung einer verschmutzten Risswunde
Ein Patient stellt sich mit einer stark verschmutzten, 2 cm langen Risswunde am Unterarm nach einem Sturz im Garten vor. Nach der Lokalanästhesie erfolgt die Exzision der verschmutzten Wundränder mit dem Skalpell, gefolgt von einer primären Naht. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2002 neben der Lokalanästhesie (z. B. GOÄ 490).
Fallbeispiel 2: Versorgung einer älteren Quetschwunde
Eine Patientin präsentiert eine 24 Stunden alte, leicht infizierte Quetschwunde am Finger. Da die Wundränder bereits nekrotisch sind, führt die Praxis eine Friedrich’sche Wundexzision durch und verschließt die Wunde anschließend mit feinen Nähten. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2002, da das Anfrischen medizinisch notwendig war.
Fallbeispiel 3: Wundversorgung bei infizierter Schnittwunde
Bei einer infizierten, klaffenden Schnittwunde am Handrücken müssen die entzündeten Wundränder umschrieben und entfernt werden, um gesundes Gewebe für die Naht freizulegen. Nach der chirurgischen Wundrandexzision erfolgt der schichtweise Verschluss. Auch hier ist die GOÄ 2002 die korrekte Ziffer für die Wundversorgung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2002: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit anderen Wundziffern. Die GOÄ-Ziffer 2002 enthält einen Abrechnungsausschluss für die Ziffern 2000, 2001, 2033, 2073 und 2586. Ein Nebeneinanderberechnen dieser Ziffern für dieselbe Wunde führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.
Besonders die Ziffer 2000 (Versorgung einer kleinen Wunde ohne Naht) oder die Ziffer 2001 (mit Naht, ohne Umschneidung) dürfen nicht zusätzlich für dieselbe Wundversorgung angesetzt werden. Wenn mehrere separate Wunden an unterschiedlichen Körperlokalisationen versorgt werden, ist die Nebeneinanderberechnung zwar möglich, muss aber in der Rechnung durch genaue Lokalisationsangaben transparent gemacht werden.
Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen vermehrt, ob bei der Abrechnung der GOÄ 2002 tatsächlich eine Umschneidung stattgefunden hat. Fehlt der Hinweis auf die Exzision oder das Anfrischen im OP-Bericht, wird die Ziffer oft auf die schlechter bewertete GOÄ 2001 herabgestuft.
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Dokumentation der GOÄ 2002: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der Umschneidung klar ersichtlich sein. Angaben zur Wundbeschaffenheit wie "nekrotisch", "zerfetzt", "stark verschmutzt" oder "infiziert" begründen das chirurgische Debridement rechtssicher.
Zudem sollte der operative Vorgang selbst detailliert beschrieben werden. Die bloße Erwähnung einer "Wundversorgung" reicht nicht aus. Es müssen die Begriffe Umschneidung, "Exzision der Wundränder" oder "Anfrischen" sowie die anschließende Naht explizit dokumentiert werden.
Dokumentationsbeispiel:
Diagnose: Verschmutzte, 2,5 cm lange Riss-Quetsch-Wunde am linken Unterarm. Lokalanästhesie mit 2 ml Xylocain 1%. Chirurgische Umschneidung der nekrotischen Wundränder (Friedrich'sche Wundexzision) mit dem Skalpell. Blutstillung, anschließende fortlaufende Hautnaht mit Ethilon 4-0. Steriler Verband.
GOÄ 2002: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 2002 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine starke Verschmutzung der Wunde (z. B. durch Fremdkörper wie Sand oder Glas), schwierige anatomische Verhältnisse oder eine besonders unruhige Patientensituation (z. B. bei Kleinkindern). Auch ein erhöhter Zeitaufwand durch eine aufwendige Blutstillung rechtfertigt die Faktorsteigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2002 in Kombination mit Anästhesieleistungen abgerechnet. Zulässig ist beispielsweise die Abrechnung der Infiltrationsanästhesie nach GOÄ 490 oder der Leitungsanästhesie nach GOÄ 491. Ebenfalls kombinierbar sind notwendige Sachkosten und Verbrauchsmaterialien wie Nahtmaterial, sofern diese die gesetzlichen Vorgaben zur Abrechnung von Sprechstundenbedarf überschreiten.
Ziffer 2002 in der neuen GOÄ
Die Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht wird zur neuen Nummer 5901, abrechenbar je Wunde — Festpreis 26,43 €. Das sind 23 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 21,46 €. Die Umschneidung (sog. Anfrischen der Wundflächen) ist als ggf.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2002
Was hat nicht gestimmt?