Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2586 für die primäre Nervennaht birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2586
End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung – einschließlich Wundversorgung –
Die GOÄ-Ziffer 2586 beschreibt die operative Wiederherstellung der Kontinuität eines durchtrennten Nerven mittels einer End-zu-End-Naht. Diese Leistung ist explizit an das Vorliegen einer frischen Verletzung gebunden, was in der Regel eine Versorgung am Unfalltag oder kurz darauf impliziert. Die obligat dazugehörige Wundversorgung ist bereits in der Bewertung enthalten und darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
GOÄ 2586 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext
Typische Indikationen für diese Leistung sind tiefe Schnitt-, Riss- oder Quetschwunden, bei denen periphere Nerven vollständig oder teilweise durchtrennt wurden. Häufig betrifft dies die Nerven der Hand oder der Finger, wie die Nervi digitales proprii. Der Eingriff erfordert eine präzise mikrochirurgische Technik, um eine optimale Regeneration der Nervenfasern zu ermöglichen.
Abzugrenzen ist die primäre Versorgung von der sekundären Rekonstruktion. Erfolgt der Eingriff zeitlich versetzt nach der Erstversorgung der Wunde, ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 2587 für die frühe Sekundärnaht heranzuziehen. Eine sorgfältige Differenzierung ist hierbei für eine fehlerfreie Abrechnung unerlässlich.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2586
Fallbeispiel 1: Primäre Versorgung einer Schnittwunde am Zeigefinger
Ein Patient stellt sich mit einer tiefen Schnittverletzung am Zeigefinger in der Notaufnahme vor. Bei der Exploration zeigt sich eine Durchtrennung des palmaren Fingernerven. Der Operateur führt eine mikrochirurgische End-zu-End-Naht des Nerven durch und versorgt anschließend die Hautwunde. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2586 zum Regelsatz, da die Wundversorgung bereits inkludiert ist.
Fallbeispiel 2: Komplexe Trümmerwunde am Unterarm
Nach einem Arbeitsunfall weist ein Patient eine stark verschmutzte Trümmerwunde am Unterarm mit Durchtrennung des Nervus ulnaris auf. Aufgrund der starken Gewebeverschmutzung und der schwierigen anatomischen Darstellung gestaltet sich die Nervenrekonstruktion überdurchschnittlich zeitaufwendig. Der Arzt rechnet die GOÄ 2586 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 ab und begründet dies detailliert in der Rechnung.
Fallbeispiel 3: Versorgung mehrerer verletzter Nerven
Bei einer tiefen Schnittwunde am Handgelenk sind zwei getrennte periphere Nerven durchtrennt. Der Operateur führt an beiden Nerven eine primäre End-zu-End-Naht durch. Da es sich um zwei verschiedene Nerven handelt, kann die GOÄ-Ziffer 2586 zweimal angesetzt werden, wobei der zweite Ansatz entsprechend dokumentiert werden muss.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2586: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die zusätzliche Abrechnung von Wundversorgungsziffern wie der GOÄ 2001 bis 2005 für dieselbe anatomische Region. Da die Leistungsbeschreibung der GOÄ 2586 die Wundversorgung explizit einschließt, führt eine Nebeneinanderberechnung regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Auch die Verwechslung mit der sekundären Nervennaht nach GOÄ 2587 wird häufig moniert.
Achtung: Die GOÄ-Ziffer 2586 darf für denselben Nerven keinesfalls neben den Ziffern 2238, 2587, 2589 oder 2594 abgerechnet werden. Prüfstellen gleichen diese Ausschlüsse systematisch ab.
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Dokumentation der GOÄ 2586: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Fundament, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. Im Operationsbericht müssen der genaue neurologische Status vor dem Eingriff, die anatomische Lokalisation des betroffenen Nerven sowie die angewandte mikrochirurgische Nahttechnik detailliert beschrieben werden. Auch die Verwendung von speziellem Nahtmaterial sollte vermerkt werden.
Dokumentationsbeispiel: "Scharfe Durchtrennung des N. digitalis palmaris proprius radialis am Zeigefinger links. Mikrochirurgische End-zu-End-Naht des Nerven unter dem Operationsmikroskop mit Einzelknopfnähten (Nylon 10-0). Anschließend schichtweiser Wundverschluss."
GOÄ 2586: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 ist bei erschwerten Bedingungen medizinisch begründbar. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung sind starke Gewebeverschmutzungen, anatomische Varianten, ausgeprägte Narbenbildung im OP-Gebiet oder ein erhöhter Zeitaufwand durch die Notwendigkeit einer mikrochirurgischen Präparation unter dem Mikroskop.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Hauptleistung können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge abgerechnet werden. Hierzu gehören insbesondere der Zuschlag für ambulantes Operieren nach GOÄ-Ziffer 445 sowie der OP-Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 440. Die Verwendung eines Operationsmikroskops kann zusätzlich über die GOÄ-Ziffer 440 oder entsprechende Zuschläge abgebildet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Tipp: Achten Sie bei ambulanten Eingriffen darauf, die Zuschläge 440 und 445 konsequent anzusetzen, um den erhöhten apparativen und personellen Aufwand adäquat abzubilden.
Ziffer 2586 in der neuen GOÄ
Die End-zu-End-Naht eines Nervens im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung einschließlich Wundversorgung (alte Nr. 2586, 2,3-facher Satz: 180,99 €) wird in der neuen GOÄ nach dem Nerventyp aufgeteilt:
- Nummer 8309 „Naht eines peripheren Nervens, außer Finger- und Zehennerven, ggf. einschließlich mikrochirurgische Technik, Neurolysen, Stimulationen und Exzisionen von Narben" (544,54 €) — für periphere Nerven außerhalb von Finger und Zehe. Wundversorgung und Rekonstruktionen anderer Gewebe können gesondert berechnet werden.
- Nummer 8310 „Naht eines Finger- oder Zehennervs, ggf. einschließlich mikrochirurgische Technik, Neurolysen und Stimulationen, je Nerv" (395,59 €) — bei Finger- oder Zehennerven. Wundversorgung gesondert berechnungsfähig.
- Nummer 8311 „Naht eines Hirnnerven, ggf. einschließlich mikrochirurgische Technik, Neurolysen und Stimulationen, je Nerv" (894,99 €) — bei Hirnnerven, sofern dokumentiert.
Der Nerventyp im OP-Bericht bestimmt die Ziffer; die Wundversorgung ist in der neuen GOÄ ausdrücklich gesondert abrechenbar.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2586
Was hat nicht gestimmt?