GOÄ 2594: Nerventransposition korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2594
Transposition eines Nerven mit interfaszikulärer mikrochirurgischer Nervennaht
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2594: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Nerventransposition mit mikrochirurgischer Naht und vermeiden Sie Honorarverluste.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2594

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2594 wie folgt:

Transposition eines Nerven mit interfaszikulärer mikrochirurgischer Nervennaht (3000 Punkte)

Diese hochspezialisierte neurochirurgische Leistung umfasst zwei wesentliche operative Teilschritte. Zum einen erfolgt die anatomische Verlagerung (Transposition) eines geschädigten oder gefährdeten Nerven in ein neues Gewebebett. Zum anderen erfordert die Ziffer die Durchführung einer interfaszikulären mikrochirurgischen Nervennaht unter Verwendung eines Operationsmikroskops.

GOÄ 2594 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2594 setzt eine präzise Indikationsstellung voraus. Typische klinische Szenarien betreffen traumatische Nervenverletzungen oder chronische Kompressionssyndrome, bei denen eine reine Dekompression nicht ausreicht. Durch die Verlagerung des Nervenverlaufs wird die mechanische Spannung auf das Gewebe minimiert.

Die anschließende mikrochirurgische Adaptation der einzelnen Nervenfasern (Faszikel) stellt die anatomische Kontinuität wieder her. Nur wenn beide Komponenten – die Transposition und die interfaszikuläre Naht – erbracht werden, ist die Ziffer 2594 anzusetzen. Eine einfache Readaption ohne Lageveränderung rechtfertigt diese Ziffer hingegen nicht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2594

Fallbeispiel 1: Verlagerung des Nervus ulnaris bei ausgeprägtem Sulcus-ulnaris-Syndrom

Ein Patient stellt sich mit einer fortgeschrittenen Schädigung des Nervus ulnaris am Ellenbogen vor. Nach der Neurolyse erfolgt die anteriore Transposition des Nerven in ein neues Muskelbett, gefolgt von einer mikrochirurgischen Teilrekonstruktion geschädigter Faszikel. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2594, da die Verlagerung und die Faszikelnaht kombiniert wurden.

Fallbeispiel 2: Rekonstruktion des Nervus radialis nach Humerusschaftfraktur

Nach einer traumatischen Durchtrennung des Nervus radialis ist eine spannungsfreie Primärnaht im ursprünglichen Verlauf unmöglich. Der Operateur führt eine Verlaufskürzung durch Transposition durch und verbindet die Nervenenden mittels interfaszikulärer Naht. Diese komplexe Rekonstruktion wird mit der Ziffer 2594 im Regelsatz liquidiert.

Fallbeispiel 3: Versorgung einer traumatischen Läsion des Nervus medianus am Unterarm

Bei einer tiefen Schnittverletzung am Unterarm zeigt sich eine komplexe Nervendurchtrennung mit Gewebeverlust. Zur Defektüberbrückung wird der Nervus medianus mobilisiert, anatomisch verlagert und unter dem Mikroskop feinstvernäht. Auch hier ist die GOÄ 2594 die zutreffende Gebührenziffer für den Gesamteingriff.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2594: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit anderen neurochirurgischen Leistungen. Private Krankenversicherungen beanstanden oft die zusätzliche Berechnung einer einfachen Nervennaht (GOÄ 2590) am selben Nerven. Die Ziffer 2594 schließt die Nahtleistung als integralen Bestandteil bereits vollständig ein.

Achtung: Die selbstständige Durchführung einer Neurolyse am selben Nervenabschnitt ist meist nicht separat neben der GOÄ 2594 berechenbar, es sei denn, es handelt sich um eine eigenständige Leistung an einem anderen Nervenast.

Zudem fordern Prüfstellen häufig den Nachweis der mikrochirurgischen Vorgehensweise. Wird im Operationsbericht kein Mikroskop erwähnt, droht eine Herabstufung auf einfachere chirurgische Ziffern. Die exakte Dokumentation der optischen Vergrößerung ist daher zwingend erforderlich.

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Dokumentation der GOÄ 2594: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Der Operationsbericht muss die Indikation zur Transposition sowie den genauen prä- und postoperativen Verlauf des Nerven detailliert beschreiben. Auch die Anzahl der genähten Faszikelbündel sollte dokumentiert werden.

Zusätzlich muss die Verwendung des Operationsmikroskops explizit im Bericht erwähnt werden. Die Angabe der verwendeten Nahtmaterialien (z. B. Stärke 9-0 oder 10-0) untermauert den mikrochirurgischen Charakter des Eingriffs zusätzlich.

Dokumentationsbeispiel: Nach Darstellung des Nervus ulnaris zeigt sich eine erhebliche epineurale Vernarbung. Durchführung der Neurolyse und anschließende anteriore Transposition des Nerven nach ventral. Unter dem Operationsmikroskop erfolgt die interfaszikuläre Adaptation von drei Faszikelbündeln mittels Einzelknopfnähten (Monofil 10-0).

GOÄ 2594: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten und bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen sind eine extreme Vernarbung nach Voroperationen, erhebliche anatomische Varianten oder ein erhöhter Zeitaufwand durch extrem feine Faszikelstrukturen. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2594 können Leistungen wie die Anästhesie oder postoperative Überwachungsleistungen abgerechnet werden. Die Verwendung von Spezialmaterialien wie mikrochirurgischem Nahtmaterial ist unter Beachtung der Sachkostenregelungen gesondert ansetzbar. Eine Kombination mit der Ziffer für die Nutzung des Operationsmikroskops (GOÄ 440) ist zu prüfen, da diese in manchen Abschnitten bereits ausgeschlossen, in anderen jedoch als Zuschlag möglich ist.

Tipp: Achten Sie bei der Steigerung darauf, dass die Begründung die Besonderheiten des Einzelfalls plastisch darstellt. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen den privaten Krankenversicherungen meist nicht aus.

Ziffer 2594 in der neuen GOÄ

Die Transposition eines Nervens mit interfaszikulärer mikrochirurgischer Nervennaht (alte Nr. 2594, 2,3-facher Satz: 402,18 €) wird in der neuen GOÄ nach Nerventyp mit Interfaszikulär-Zuschlag aufgeteilt:

  • 8314 + 8322 — bei peripheren Nerven außerhalb von Finger und Zehe: Transposition nach Nummer 8314 (490,31 €, je Nerv) einschließlich Durchtrennung und Naht, plus Zuschlag für interfaszikuläre (epiperineural) Technik nach Nummer 8322 (216,92 €). Gesamt: 707,23 €.
  • 8313 + 8322 — bei Finger- oder Zehennerven: Transposition nach Nummer 8313 (386,33 €, je Nerv) plus Zuschlag Nr. 8322 (216,92 €). Gesamt: 603,25 €. Wundversorgung und Rekonstruktionen gesondert berechnungsfähig.

Der Nerventyp im OP-Bericht bestimmt die richtige Kombination.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2594

Die GOÄ-Ziffer 2594 hat eine Punktzahl von 3000. Dies entspricht einem Einfachsatz von 174,86 Euro, einem Regelhöchstsatz (2,3-fach) von 402,18 Euro und einem Höchstsatz (3,5-fach) von 612,01 Euro.
Die Abrechnung ist gerechtfertigt, wenn ein Nerv operativ verlagert (transponiert) und anschließend mittels einer interfaszikulären, mikrochirurgischen Naht unter dem Mikroskop rekonstruiert wird. Beide Teilschritte müssen zwingend erbracht und dokumentiert werden.
Nein, die einfache Nervennaht nach GOÄ-Ziffer 2590 ist am selben Nervensegment nicht neben der GOÄ 2594 berechenbar. Die mikrochirurgische Naht ist bereits integraler Bestandteil der Ziffer 2594.
Typische Steigerungsgründe bis zum 3,5-fachen Satz sind starke postoperative Vernarbungen im Operationsgebiet, anatomische Varianten oder ein extrem hoher Zeitaufwand bei der Faszikelrekonstruktion. Diese Gründe müssen in der Liquidation einzelfallbezogen begründet werden.
Ja, die Verwendung des Operationsmikroskops ist für die Ziffer 2594 obligatorisch und muss im Operationsbericht explizit erwähnt werden. Fehlt dieser Nachweis, kann der Kostenträger die Erstattung verweigern oder die Leistung herabstufen.
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