Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 2590 für die Naht eines Nervenplexus rechtssicher abrechnen, Fallstricke vermeiden und Honorarverluste verhindern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2590
Naht eines Nervenplexus nach vollständiger Präparation und Neurolyse – auch einschließlich der etwa erforderlichen Foraminotomie oder Hemilaminektomie –
Die GOÄ-Ziffer 2590 beschreibt eine hochkomplexe neurochirurgische Leistung zur Wiederherstellung der Kontinuität eines Nervengeflechts. Im Zentrum steht dabei die mikrochirurgische Rekonstruktion, die eine präzise Annäherung der geschädigten Nervenstrukturen erfordert. Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den neurochirurgischen Eingriffen angesiedelt.
Die Leistungslegende stellt klar, dass die vollständige Präparation des betroffenen Plexus sowie die Neurolyse obligate Bestandteile sind. Diese vorbereitenden Schritte können daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Auch fakultative Maßnahmen wie eine Foraminotomie oder Hemilaminektomie sind mit dieser Gebühr bereits vollständig abgegolten.
GOÄ 2590 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Der klinische Haupteinsatzbereich der GOÄ-Ziffer 2590 liegt in der Versorgung von schweren Verletzungen des Plexus brachialis (Armgeflecht). Solche Läsionen entstehen häufig durch Hochrasanztraumata, Motorradunfälle oder ausgeprägte Zugverletzungen an der oberen Extremität. Die zeitnahe operative Versorgung ist entscheidend für den Erhalt der motorischen und sensiblen Funktionen des Arms.
Bei der Durchführung des Eingriffs muss der Operateur die einzelnen Nervenstränge (C4 bis Th2) sorgfältig darstellen und von Narbengewebe befreien. Erst nach dieser vollständigen Neurolyse kann die eigentliche Naht erfolgen. Da es sich um ein hochsensibles Geflecht handelt, ist der Einsatz von Operationsmikroskopen und mikrochirurgischem Instrumentarium der medizinische Standard.
Wichtig für die Praxis ist die Abgrenzung zur Ziffer 2591. Wenn der Defekt so groß ist, dass eine direkte Naht spannungsfrei nicht möglich ist, kommt eine interfaszikuläre Defektüberbrückung mittels autologer Transplantate zum Einsatz. In diesem Fall ist die GOÄ 2591 die zutreffende Abrechnungsziffer.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2590
Fallbeispiel 1: Primäre Rekonstruktion nach Schnittverletzung
Ein Patient stellt sich mit einer tiefen, traumatischen Schnittverletzung im Bereich der Axilla und einer konsekutiven Parese des Arms vor. Intraoperativ zeigt sich eine Durchtrennung von Teilen des Plexus brachialis. Der Operateur führt die vollständige Präparation, eine Neurolyse der Enden und die direkte mikrochirurgische Plexusnaht durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2590 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.
Fallbeispiel 2: Sekundäre Plexusrekonstruktion bei starker Vernarbung
Drei Monate nach einem schweren Motorradunfall erfolgt die operative Revision des Plexus brachialis bei persistierenden neurologischen Ausfällen. Aufgrund ausgeprägter posttraumatischer Vernarbungen gestaltet sich die Präparation und Neurolyse extrem zeitaufwendig und schwierig. Nach erfolgreicher Mobilisation erfolgt die direkte Naht. Aufgrund des massiven Mehraufwands wird die GOÄ-Ziffer 2590 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5-fach abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Plexusnaht mit begleitender Foraminotomie
Bei einer komplexen Traktionsverletzung des Plexus brachialis ist eine knöcherne Einengung der Nervenwurzeln nachweisbar. Der Operateur führt neben der Präparation und Naht des Plexus eine erforderliche Foraminotomie zur Entlastung der Nervenwurzel durch. Da die Foraminotomie laut Leistungslegende der GOÄ 2590 abgegolten ist, darf sie nicht separat berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die GOÄ 2590.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2590: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung von Neurolysen neben der Plexusnaht. Die Ziffern 2555 bis 2557 für eigenständige Neurolysen sind explizit von der Nebeneinanderberechnung ausgeschlossen. Da die Neurolyse bereits integraler Bestandteil der GOÄ 2590 ist, führt eine Doppelberechnung regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Ebenso ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 2580 (primäre Nervennaht) oder 2583 (sekundäre Nervennaht) für denselben Nervenplexus unzulässig. Die GOÄ 2590 ist eine Spezialziffer, die den gesamten Eingriff am Plexus abbildet. Auch die Abrechnung mehrerer Einzelläsionen am selben Plexus über mehrere Ansätze der GOÄ 2590 ist nicht statthaft, da die Ziffer pro Nervenplexus als Funktionseinheit nur einmal berechnet werden darf.
Achtung: Die Ziffer 2590 darf nicht neben der Ziffer 2591 (Defektüberbrückung mit Transplantat) am selben Plexus abgerechnet werden. Sollten beide Verfahren kombiniert werden müssen, ist die höher bewertete Ziffer 2591 anzusetzen oder der Mehraufwand über den Steigerungssatz der GOÄ 2590 abzubilden.
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Dokumentation der GOÄ 2590: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Bericht muss die vollständige Präparation des Plexus und die Durchführung der Neurolyse detailliert beschreiben. Auch die anatomische Zuordnung der betroffenen Faszikel und die genaue Nahttechnik sollten dokumentiert werden.
Falls eine Foraminotomie oder Hemilaminektomie durchgeführt wurde, sollte dies ebenfalls im Bericht auftauchen. Obwohl diese Leistungen nicht separat berechnet werden können, untermauern sie die Komplexität des Eingriffs. Dies ist besonders wichtig, wenn ein erhöhter Steigerungssatz begründet werden soll.
Dokumentation: Nach Darstellung des Plexus brachialis zeigt sich eine Kontinuitätstrennung des Truncus superior. Es erfolgt die vollständige Präparation und mikrochirurgische Neurolyse der Nervenenden unter dem Operationsmikroskop. Anschließend spannungsfreie, perineurale Naht des Plexus mit feinstem Nahtmaterial (9-0).
Zusätzlich sollte die Verwendung von Spezialinstrumenten wie dem Operationsmikroskop (z. B. GOÄ 440) dokumentiert werden, um berechtigte Zuschläge korrekt geltend zu machen.
Tipp: Dokumentieren Sie die genaue OP-Dauer und eventuelle anatomische Erschwernisse wie starke Vernarbungen oder Blutungen minutengenau. Diese Angaben sind für die Begründung von Schwellenwertüberschreitungen gegenüber Kostenträgern unerlässlich.
GOÄ 2590: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der hohen Komplexität von Plexusrekonstruktionen ist eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 häufig medizinisch begründet. Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz kann beispielsweise durch extrem zeitaufwendige Präparationen bei Rezidiveingriffen gerechtfertigt werden. Auch anatomische Varianten oder adipöse Körperbautypen, die den Zugang erschweren, dienen als valide Begründung.
Die Begründung auf der Rechnung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen meist nicht aus. Besser sind konkrete Angaben wie "erheblicher Mehraufwand bei der Neurolyse durch ausgeprägte postoperative Vernarbungen nach Voroperation".
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2590 können verschiedene begleitende Leistungen abrechnungsfähig sein. Häufig wird der Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops nach GOÄ-Ziffer 440 berechnet. Dieser Zuschlag ist mit 400 Punkten bewertet und neben der Plexusnaht zulässig, sofern mikrochirurgisch gearbeitet wurde.
Ebenfalls kombinierbar sind Leistungen der Anästhesie sowie postoperative Überwachungsleistungen, sofern diese vom Operateur oder seiner Praxis erbracht werden. Nicht kombiniert werden dürfen hingegen operative Einzelschritte, die bereits durch die Leistungslegende der GOÄ 2590 abgegolten sind.
Ziffer 2590 in der neuen GOÄ
Die Naht eines Nervenplexus nach vollständiger Präparation und Neurolyse — einschließlich etwaiger Foraminotomie oder Hemilaminektomie — wird zur neuen Nummer 8308 — zum Festpreis von 1.112,21 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 402,18 €, also fast das Dreifache). Die neue Legende „Dekompression, Neurolyse und/oder Naht eines Nervenplexus, ggf. einschließlich mikrochirurgische Technik, Neurolysen, Stimulationen und Exzisionen von komprimierenden anatomischen Strukturen" fasst die Komponenten zusammen; Foraminotomie und Hemilaminektomie werden unter Exzision komprimierender anatomischer Strukturen subsumiert oder sind nicht separat berechnungsfähig. Abrechenbar einmal.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2590
Was hat nicht gestimmt?