Die Abrechnung der mikrochirurgischen Nervennaht nach GOÄ 2589 wirft oft Fragen zur Transplantatentnahme auf. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2589
Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht mit Defektüberbrückung durch autologes Transplantat (ohne die Leistung nach Nummer 2582)
Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 2589 beschreibt eine hochspezialisierte neurochirurgische Intervention an peripheren Nerven. Im Fokus steht die Wiederherstellung der Kontinuität eines Nervs, wenn ein Gewebedefekt eine direkte, spannungsfreie Naht unmöglich macht. Die Überbrückung erfolgt mittels eines zuvor entnommenen körpereigenen Nerventransplantats.
Die Bewertung mit 2400 Punkten spiegelt den enormen technischen und zeitlichen Aufwand des mikrochirurgischen Verfahrens wider. Unter dem Operationsmikroskop müssen die einzelnen Faszikelbündel präpariert und exakt adaptiert werden. Diese Präzisionsarbeit ist entscheidend für das spätere funktionelle Outcome des Patienten.
GOÄ 2589 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Indikation zur Durchführung einer interfaszikulären Nervennaht mit Defektüberbrückung ist meist traumatologischer Natur. Typische Szenarien sind schwere Schnitt-, Riss- oder Quetschverletzungen, bei denen es zu einem relevanten Substanzverlust des Nervengewebes gekommen ist. Auch nach der Resektion von gutartigen Nerventumoren wie Schwannomen kann eine solche Rekonstruktion notwendig werden.
Entscheidend für die Wahl der GOÄ 2589 ist das Vorliegen eines Defekts, der nicht primär adaptiert werden kann. Ist eine spannungsfreie readaptierende Naht ohne Transplantat möglich, greift stattdessen die GOÄ-Ziffer 2588. Die Abgrenzung muss präzise in der Dokumentation festgehalten werden, um Honorarverluste oder Prüfungen zu vermeiden.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die Entnahme des Transplantats (z. B. des Nervus suralis) eine eigenständige Leistung darstellt. Diese wird separat über die GOÄ-Ziffer 2582 abgerechnet und ist nicht in der Ziffer 2589 enthalten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2589
Fallbeispiel 1: Traumatische Durchtrennung des Nervus ulnaris
Ein Patient stellt sich mit einer älteren Schnittverletzung am Unterarm und einem motorischen sowie sensiblen Ausfall des Nervus ulnaris vor. Intraoperativ zeigt sich ein Neurom mit einem Substanzdefekt von drei Zentimetern. Es erfolgt die Neuromresektion, die Entnahme eines Transplantats aus dem Nervus suralis und die interfaszikuläre mikrochirurgische Rekonstruktion.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2589 für die mikrochirurgische Nervennaht. Zusätzlich wird die GOÄ-Ziffer 2582 für die Entnahme und Aufbereitung des Transplantats angesetzt. Da es sich um einen ambulanten Eingriff handelt, kann zudem der OP-Zuschlag nach Ziffer 445 berechnet werden.
Fallbeispiel 2: Spätversorgung einer Nervenverletzung am Bein
Bei einer Patientin liegt eine veraltete Verletzung des Nervus peroneus communis mit ausgeprägtem Defekt vor. Die direkte Naht ist aufgrund der Retraktion der Nervenenden unmöglich. Unter Verwendung des Operationsmikroskops wird ein mehrsträngiges autologes Nerventransplantat interfaszikulär eingenäht.
Neben der GOÄ 2589 wird auch hier die Entnahme des Spender-Nervs mit der GOÄ 2582 liquidiert. Aufgrund der starken Vernarbung des Empfängerbetts wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,0 für die Ziffer 2589 gewählt und entsprechend begründet.
Fallbeispiel 3: Iatrogene Nervenschädigung nach Tumorresektion
Im Rahmen einer Tumorresektion am Oberarm muss ein Segment des Nervus medianus geopfert werden. Unmittelbar in derselben Sektion erfolgt die Defektüberbrückung mittels eines autologen Interponats. Die mikrochirurgische Naht erfordert höchste Präzision unter schwierigen anatomischen Verhältnissen.
Abgerechnet wird die Tumorresektion nach der entsprechenden Ziffer, kombiniert mit die GOÄ 2589 für die Nervenrekonstruktion. Die Transplantatgewinnung wird gesondert über die GOÄ 2582 abgebildet. Diese Kombination ist vollumfänglich erstattungsfähig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2589: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 2589 und 2582. Private Kostenträger argumentieren fälschlicherweise oft, dass die Entnahme des Transplantats bereits in der Ziffer 2589 enthalten sei. Der Klammerzusatz „ohne die Leistung nach Nummer 2582“ stellt jedoch unmissverständlich klar, dass eine getrennte Abrechnung zulässig ist.
Ein weiterer Fehler ist das fälschliche Ansetzen der Ziffer 2589, wenn gar kein autologes Transplantat verwendet wurde. Wird stattdessen ein alloplastisches Material oder ein synthetischer Nervenleitschienen-Kanal genutzt, entspricht dies nicht der Leistungslegende. In solchen Fällen muss die Analogbewertung herangezogen werden, um Abrechnungskonflikte zu vermeiden.
Achtung: Die Ziffer 2589 darf nicht für Rekonstruktionen im Bereich des Plexus brachialis oder lumbosacralis verwendet werden. Hierfür existiert die speziellere und höher bewertete GOÄ-Ziffer 2591, deren Kriterien exakt erfüllt sein müssen.
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Dokumentation der GOÄ 2589: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht muss die Notwendigkeit der Defektüberbrückung klar dargelegt werden. Insbesondere die Angabe der Defektlänge in Zentimetern und die Begründung, warum eine direkte Naht unmöglich war, sind essenziell.
Zudem sollte die Anzahl der rekonstruierten Faszikelbündel und der Einsatz des Operationsmikroskops detailliert beschrieben werden. Auch die Entnahmestelle des Transplantats und dessen Aufbereitung müssen dokumentiert sein, um die Zusatzberechnung der GOÄ 2582 hieb- und stichfest zu belegen.
Dokumentationsbeispiel:
...Nach Darstellung des Nervus ulnaris zeigt sich ein Substanzdefekt von 3,5 cm. Eine direkte Koaptation ist unter physiologischer Spannung nicht möglich. Präparation des Nervus suralis am lateralen Malleolus (GOÄ 2582). Unter dem Operationsmikroskop erfolgt die interfaszikuläre mikrochirurgische Adaptation von 4 Faszikelbündeln mittels 10-0 Epineuralnähten unter Verwendung des gewonnenen autologen Transplantats (GOÄ 2589)...
GOÄ 2589: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der Komplexität mikrochirurgischer Eingriffe kann der Regelsatz von 2,3 oft überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) ist gerechtfertigt, wenn besondere anatomische Schwierigkeiten vorliegen. Typische Begründungen sind ausgeprägte Vernarbungen bei Sekundäreingriffen oder eine extrem feine Faszikelstruktur des betroffenen Nervs.
Auch eine überdurchschnittliche OP-Dauer, bedingt durch die Notwendigkeit mehrerer paralleler Kabeltransplantate, rechtfertigt die Steigerung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die wichtigste Kombination ist die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 2582 für die Transplantatgewinnung. Darüber hinaus sind bei ambulanten Eingriffen die Zuschläge für mikrochirurgische Eingriffe (Zuschlag 440) oder der ambulante OP-Zuschlag (Zuschlag 445) anzusetzen. Werden im selben Eingriff Knochen- oder Weichteileingriffe durchgeführt, sind diese ebenfalls separat zu codieren.
Ziffer 2589 in der neuen GOÄ
Die interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht mit Defektüberbrückung durch autologes Transplantat (alte Nr. 2589, 2,3-facher Satz: 321,75 €) wird in der neuen GOÄ nach dem Nerventyp aufgeteilt:
- 8318 + 8322 — bei peripheren Nerven: Nervenersatzplastik nach Nummer 8318 (842,83 €, je zu ersetzendem Nerv) plus Zuschlag für interfaszikuläre (epiperineural) Technik nach Nummer 8322 (216,92 €, je Nerv). Gesamt: 1.059,75 €.
- 8321 + 8322 — bei Hirnnerven: Nervenersatzplastik nach Nummer 8321 (1.151,33 €, je zu ersetzendem Nerv) plus Zuschlag Nr. 8322 (216,92 €). Gesamt: 1.368,25 €. Ausschluss von Nr. 8321 neben Nr. 7008 beachten.
- 8320 — Operation eines Tumors eines peripheren Nervens mit Defektüberbrückung durch autologes Transplantat (937,22 €) — wenn eine Nerventumor-Operation mit Transplantatüberbrückung das eigentliche Ziel war.
Die Entnahme des Spendernervs (alte Nr. 2582, neue Nr. 8317) war in der alten Nr. 2589 ausdrücklich nicht enthalten und wird auch in der neuen GOÄ bei eigenständiger Durchführung separat abgerechnet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2589
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