Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2582 für die Entnahme autologer Nerven birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Kombinationen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2582
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2582 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt VIII (Neurochirurgie) wie folgt:
Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nerven zwecks Transplantation einschließlich Aufbereitung
Diese Ziffer besitzt eine Bewertung von 1800 Punkten. Der einfache Gebührensatz beträgt 104,92 €, während der Schwellenwert (2,3-facher Satz) bei 241,32 € liegt. Bei maximaler Steigerung auf den 3,5-fachen Satz können 367,22 € liquidiert werden.
Die Leistung umfasst nicht nur die reine operative Entnahme des Nerven, sondern auch die notwendige Aufbereitung des Transplantats. Hierzu zählen vorbereitende mikrochirurgische Präparationen am Transplantatbett sowie das Zuschneiden des Nerven-Interponats auf die erforderliche Länge.
GOÄ 2582 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Entnahme eines autologen Nerventransplantats kommt primär bei der Rekonstruktion von peripheren Nervenläsionen zum Einsatz, bei denen eine direkte, spannungsfreie End-zu-End-Naht aufgrund eines Substanzverlustes nicht möglich ist. Typischerweise dient der Nervus suralis am Unterschenkel als Spenderorgan, da sein Ausfall meist nur zu tolerablen sensiblen Defiziten führt.
Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Gewinnung von Spendernerven für die Rekonstruktion des Plexus brachialis oder des Nervus facialis. Die Ziffer 2582 deckt dabei den kompletten operativen Akt an der Entnahmestelle ab. Die anschließende Implantation des Transplantats an der Empfängerstelle wird separat über andere Ziffern abgebildet.
Tipp: Da die Entnahme an einer anderen anatomischen Lokalisation erfolgt als die eigentliche Rekonstruktion, sollte im OP-Bericht stets die getrennte Schnittführung und Präparation an Spender- und Empfängerregion explizit beschrieben werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2582
Fallbeispiel 1: Rekonstruktion eines Fingernerven
Ein Patient stellt sich mit einer traumatischen Durchtrennung des Nervus digitalis palmaris proprius vor. Aufgrund eines Defekts von 2 cm ist eine direkte Naht unmöglich. Es erfolgt die Entnahme eines Segments des Nervus cutaneus antebrachii medialis zur Überbrückung.
Die Entnahme und Aufbereitung des Transplantats wird mit der GOÄ-Ziffer 2582 berechnet. Die mikrochirurgische Interponat-Einbringung erfolgt zusätzlich über die Ziffer 2589. Beide Leistungen sind nebeneinander berechnungsfähig, da die Ziffer 2589 die Entnahmeleistung explizit ausschließt.
Fallbeispiel 2: Versorgung einer traumatischen Läsion des Nervus radialis
Bei einer komplexen Oberarmfraktur kommt es zu einer ausgedehnten Schädigung des Nervus radialis mit Substanzverlust. Zur Defektüberbrückung wird ein langes Transplantat aus dem Nervus suralis des Patienten gewonnen.
Die Freilegung und Entnahme des Nervus suralis wird mit der GOÄ 2582 liqudiert. Die anschließende Nervenersatzplastik im Armbereich wird mit der Ziffer 2585 berechnet. Diese Kombination ist vollkommen regelkonform und bildet den erhöhten operativen Aufwand an zwei getrennten Körperregionen ab.
Fallbeispiel 3: Fazialisrekonstruktion mittels Nerven-Interponat
Nach einer Tumorresektion im Bereich der Parotis liegt eine irreversible Schädigung des Nervus facialis vor. Zur Wiederherstellung der Mimik wird ein autologes Nerventransplantat interponiert.
Neben der anspruchsvollen Rekonstruktion an der Empfängerstelle wird die Entnahme des Spendernervs über die Ziffer 2582 abgerechnet. Da die Präparation des Transplantats unter dem Operationsmikroskop stattfand, kann hier zudem ein erhöhter Steigerungsfaktor für die Entnahme begründet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2582: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2582 ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die Ziffer darf laut den allgemeinen Bestimmungen nicht neben den Ziffern 2565 (Neurolyse), 2566 (Neurolyse mit Neueinbettung), 2580 (Nervennaht), 2583 (Nervennaht als Sekundärnaht) und 2584 (Nervennaht als Sekundärnaht unter dem Mikroskop) abgerechnet werden.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse sehr genau. Wird beispielsweise eine primäre Nervennaht (Ziffer 2580) durchgeführt und gleichzeitig fälschlicherweise die Entnahme eines Transplantats nach Ziffer 2582 berechnet, führt dies unweigerlich zur Kürzung der Rechnung.
Achtung: Achten Sie darauf, dass bei einer Defektüberbrückung die Ziffern 2585 oder 2589 gewählt werden, da nur diese die Kombination mit der Ziffer 2582 erlauben. Eine Kombination mit der einfachen Nervennaht nach Ziffer 2580 ist formal ausgeschlossen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Aufbereitung des Transplantats. Da diese laut Leistungsbeschreibung bereits in der Ziffer 2582 enthalten ist, darf für das Zuschneiden oder Spülen des Nerven keine zusätzliche Gebühr (wie etwa eine analoge Ziffer) in Ansatz gebracht werden.
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Dokumentation der GOÄ 2582: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss unmissverständlich hervorgehen, dass es sich um eine eigenständige Entnahme an einer separaten Spenderstelle handelt. Die Angabe der genauen anatomischen Lokalisation ist hierbei zwingend erforderlich.
Zudem sollte die Länge des entnommenen Nervensegments sowie die Art der Aufbereitung (z. B. mikrochirurgische Entschichtung oder Trimmen der Enden) detailliert beschrieben werden. Dies belegt den Leistungsinhalt der Ziffer 2582 zweifelsfrei gegenüber medizinischen Prüfdiensten.
Dokumentationsbeispiel: "Nach steriler Abdeckung des rechten Unterschenkels erfolgt ein ca. 5 cm langer Hautschnitt über dem Verlauf des Nervus suralis. Vorsichtige Freilegung des Nerven auf einer Länge von 4 cm. Schonende Entnahme des autologen Nervensegments. Anschließend mikrochirurgische Aufbereitung des Transplantats auf dem Instrumententisch, Kürzung der Enden auf die exakte Defektlänge von 3,2 cm unter dem Operationsmikroskop."
GOÄ 2582: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ 2582 gut begründbar, wenn besondere anatomische Schwierigkeiten vorliegen. Dies ist beispielsweise bei stark vernarbtem Gewebe im Entnahmegebiet nach Voroperationen oder Traumata der Fall. Auch eine ungewöhnlich tiefe Lage des Nerven oder erhebliche anatomische Varianten rechtfertigen einen höheren Faktor.
Ein weiterer valider Steigerungsgrund ist ein erhöhter Zeitaufwand bei der mikrochirurgischen Aufbereitung, etwa wenn mehrere kleine Segmente zu einem Kabeltransplantat (Kabelgraft) zusammengesetzt werden müssen. Die Begründung in der Liquidation muss stets patientenbezogen und nachvollziehbar formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 2582 wird fast nie isoliert erbracht, sondern steht immer im Kontext einer rekonstruktiven Operation. Zu den erlaubten und sinnvollen Kombinationen gehört die Abrechnung neben der Ziffer 2585 (Nervenersatzplastik) oder der Ziffer 2589 (Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht). Diese Kombinationen spiegeln den vollständigen Ablauf von Entnahme und Implantation korrekt wider.
Zusätzlich können für den Eingriff anästhesiologische Leistungen, OP-Zuschläge (z. B. für ambulantes Operieren oder die Anwendung eines Operationsmikroskops nach Ziffer 440) sowie Sachkosten für Nahtmaterial und Einmalinstrumente geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen der GOÄ erfüllt sind.
Ziffer 2582 in der neuen GOÄ
Die Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nervens zwecks Transplantation einschließlich Aufbereitung wird zur neuen Nummer 8317 — zum Festpreis von 212,97 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 241,32 €, also leicht günstiger). Neu ist die Mengenangabe: Abrechenbar je Extremität und Seite. Als Beispiel nennt die neue Legende den N. suralis. Nervenentnahmen an anderen Körperstellen als den Extremitäten sind im neuen Leistungstext nicht ausdrücklich benannt; klinisch betrifft dies Ausnahmefälle. Stimulationen sind ggf. eingeschlossen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2582
Was hat nicht gestimmt?