GOÄ 2585: Nervenersatzplastik korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2585
Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand-/Armbereich
Punktzahl 2600  
Einfachsatz 151,55 € 1,0x
Regelhöchstsatz 348,56 € 2,3x
Höchstsatz 530,43 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der Nervenersatzplastik nach GOÄ 2585 birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer korrekt anwenden und mit GOÄ 2582 kombinieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2585

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2585 wie folgt:

Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand-/Armbereich

Diese Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik VIII (Neurochirurgie) angesiedelt. Sie umfasst die mikrochirurgische Implantation eines Nerventransplantats zur Überbrückung von Kontinuitätsunterbrechungen peripherer Nerven im Bereich der oberen Extremität. Ziel des Eingriffs ist es, die anatomische Kontinuität und somit die funktionelle Regeneration des geschädigten Nervs wiederherzustellen.

Die Leistung beinhaltet die Vorbereitung des Empfängerbettes, das Zurichten der Nervenenden sowie die mikrochirurgische Koaptation des Transplantats. Wichtig zu wissen ist, dass die eigentliche Transplantatentnahme nicht in dieser Gebühr enthalten ist. Hierfür existiert eine eigene, zusätzlich berechnungsfähige Ziffer.

GOÄ 2585 in der Praxis: Indikation und klinischer Einsatz

Die Indikation zur Nervenersatzplastik nach GOÄ 2585 ist dann gegeben, wenn ein substanzieller Nervendefekt im Hand- oder Armbereich vorliegt. Ein solcher Defekt macht eine spannungsfreie direkte End-zu-End-Naht unmöglich. Typische Ursachen sind schwere Traumata, wie Schnitt- oder Sägeverletzungen, oder die geplante Resektion von Nerventumoren.

Klinisch betrifft dies häufig die großen Nervenstämme des Arms wie den Nervus medianus, den Nervus ulnaris oder den Nervus radialis. Auch die Rekonstruktion von Fingernerven (Nervi digitales) fällt unter diese Ziffer, sofern ein Interponat eingebracht wird. Die Abgrenzung zur einfachen Nervennaht (GOÄ 2584) ist essenziell, da die Implantation eines Transplantats einen deutlich höheren operativen Aufwand bedeutet.

Tipp: Es ist stets darauf zu achten, ob ein autologes Nerventransplantat oder ein synthetisches Conduit verwendet wird, da dies die Abrechnung von Sachkosten beeinflusst.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2585

Fallbeispiel 1: Rekonstruktion des Nervus ulnaris nach Schnittverletzung

Ein Patient stellt sich mit einer älteren Schnittverletzung am Unterarm vor. Intraoperativ zeigt sich ein 4 cm langer Defekt des Nervus ulnaris, der nicht direkt genäht werden kann. Es erfolgt die Entnahme eines Nerventransplantats aus dem Nervus suralis und dessen Implantation am Unterarm.

In diesem Fall wird die Implantation des Transplantats mit der GOÄ 2585 berechnet. Die Entnahme des Spendernervs am Bein wird zusätzlich mit der GOÄ 2582 liquidiert. Die Verwendung des Operationsmikroskops wird über die GOÄ 440 abgebildet.

Fallbeispiel 2: Defektüberbrückung des Nervus medianus nach Tumorresektion

Bei einer Patientin wird ein gutartiger Tumor (Schwannom) des Nervus medianus im Bereich des Handgelenks reseziert. Nach der Resektion verbleibt ein Defekt von 3 cm Länge. Die Rekonstruktion erfolgt mittels eines synthetischen Nervenleitschienenschlauchs (Conduit).

Die Implantation des Conduits wird mit der GOÄ 2585 abgerechnet. Da kein autologer Nerv entnommen wurde, entfällt die GOÄ 2582. Die Materialkosten für das Conduit können jedoch als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden.

Fallbeispiel 3: Sekundäre Rekonstruktion eines Fingernervs

Nach einer komplexen Handverletzung zeigt sich eine persistierende Taubheit des Zeigefingers. Bei der Revision wird ein Neurom des Nervus digitalis palmaris communis reziert. Der resultierende Defekt von 1,5 cm wird mit einem Veneninterponat oder einem kurzen Nerventransplantat überbrückt.

Auch an den feinen Fingernerven ist die Abrechnung der GOÄ 2585 voll gerechtfertigt. Die feine Präparation erfordert höchste Präzision, was bei der Rechnungsstellung durch einen erhöhten Steigerungssatz berücksichtigt werden sollte.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2585: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Ausschlüssen. Die GOÄ 2585 darf explizit nicht neben den Ziffern GOÄ 2583 und GOÄ 2584 abgerechnet werden. Diese Ziffern beschreiben die einfache Nervennaht, welche durch die Ersatzplastik konsumiert wird.

Ein weiterer Versäumnisfehler ist das Vergessen der Ziffer GOÄ 2582 für die Transplantatentnahme. Da die Entnahme eine eigenständige operative Leistung an einer anderen Körperstelle darstellt, geht der Praxis bei Nichtbeachtung ein erhebliches Honorar verloren. Private Krankenversicherungen prüfen zudem genau, ob die Indikation für ein Interponat im OP-Bericht schlüssig dargelegt ist.

Achtung: Wird fälschlicherweise die GOÄ 2584 neben der GOÄ 2585 für denselben Nervenabschnitt berechnet, führt dies unweigerlich zur Kürzung der Rechnung durch die privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

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Dokumentation der GOÄ 2585: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die Notwendigkeit der Nervenersatzplastik klar begründet werden. Insbesondere die Defektstrecke in Zentimetern und die Unmöglichkeit einer spannungsfreien Direktkoaptation müssen dokumentiert sein.

Zudem sollten Details zur Herkunft des Transplantats und die angewandte mikrochirurgische Nahttechnik festgehalten werden. Auch die Verwendung des Operationsmikroskops muss explizit erwähnt werden.

Dokumentationsbeispiel: Nach Resektion des Neuroms am N. ulnaris zeigt sich ein Defekt von 3,5 cm. Eine spannungsfreie Direktnaht ist nicht möglich. Unter dem Operationsmikroskop erfolgt die mikrochirurgische Interposition eines 4 cm langen N.-suralis-Transplantats mittels epineuraler Einzelknopfnähte (9-0 Nylon).

GOÄ 2585: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Nervenersatzplastik ist ein technisch anspruchsvoller Eingriff. Ein Überschreiten des Regelsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5-fach ist bei erschwerten Bedingungen gut begründbar. Typische Begründungen sind ausgeprägte Vernarbungen im Empfängerbett bei Sekundäreingriffen, extrem dünne Nervenkaliber bei Kindern oder die Notwendigkeit mehrerer einzelner Kabeltransplantate.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 2585 selten isoliert angewendet. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen im OP-Gebiet umfassen:

  • GOÄ 2582: Freilegung und Entnahme des autologen Spendernervs (z. B. am Bein).
  • GOÄ 440: Zuschlag für die Verwendung eines Operationsmikroskops (einfacher Satz, nicht steigerbar).
  • GOÄ 2006: Neurolyse, falls vor der Plastik eine aufwendige Freilegung des geschädigten Nervs aus Narbengewebe notwendig war.
  • GOÄ 2588: Ggf. zusätzliche Eingriffe an Sehnen oder Muskeln im selben Operationsgebiet.

Ziffer 2585 in der neuen GOÄ

Die Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nervens im Hand-/Armbereich erhält mit der neuen Nummer 8318 einen direkten Nachfolger — zum Festpreis von 842,83 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 348,56 €, also mehr als das Doppelte). Die neue Legende „Mikrochirurgische Nervenersatzplastik eines peripheren Nervens mittels autologer Transplantation, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich Neurolysen, Stimulationen und Exzisionen von Narben" weist zwei praxisrelevante Unterschiede auf: Die Mikrochirurgie-Anforderung ist jetzt explizit (in der alten Ziffer war sie implizit Standard), und die Neue beschränkt sich nicht mehr auf Hand/Arm — sie gilt für alle peripheren Nerven. Separate Rekonstruktionen anderer Gewebe und Wundversorgung können gesondert berechnet werden. Abrechenbar je zu ersetzendem Nerv. Die Entnahme des Transplantats (Äquivalent der alten Nr. 2582) wird weiterhin gesondert nach Nr. 8317 abgebildet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2585

Die GOÄ-Ziffer 2585 bewertet die Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand- oder Armbereich. Sie kommt zum Einsatz, wenn ein Nervendefekt nicht durch eine direkte Naht spannungsfrei verschlossen werden kann.
Nein, die Entnahme des autologen Nerventransplantats ist nicht mit der GOÄ 2585 abgegolten. Für die Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nerven kann zusätzlich die GOÄ-Ziffer 2582 berechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2585 darf nicht neben den Ziffern 2583 und 2584 berechnet werden. Diese Ziffern betreffen die primäre oder sekundäre Nervennaht ohne Interponat.
Ja, die Verwendung eines Operationsmikroskops ist bei mikrochirurgischen Nervenrekonstruktionen üblich und kann mit der GOÄ-Ziffer 440 zusätzlich berechnet werden. Dies ist neben der GOÄ 2585 voll zulässig.
Ein Steigern über den 2,3-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen wie ausgeprägten Vernarbungen, Revisionseingriffen oder besonders feinen Nervenstrukturen begründet. Auch eine überdurchschnittliche Defektlänge kann als Begründung herangezogen werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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