Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2588 für die interfaszikuläre Nervennaht: Indikationen, Fallbeispiele und wertvolle Tipps zur Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2588
Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung eines autologen Transplantats
Die GOÄ-Ziffer 2588 beschreibt eine hochpräzise neurochirurgische Leistung zur Wiederherstellung der Nervenkontinuität. Im Fokus steht hierbei die interfaszikuläre Nervennaht, bei der einzelne Nervenfaserbündel unter dem Operationsmikroskop adaptiert werden. Diese Methode minimiert das Gewebetrauma und optimiert die funktionelle Regeneration des betroffenen Nervs.
Im Gegensatz zur einfachen epineuralen Naht erfordert dieses Verfahren eine detaillierte Präparation des perineuralen Bindegewebes. Die Leistung umfasst die vollständige Darstellung der Nervenenden, das Debridement und die präzise mikrochirurgische Koaptation. Ein autologes Transplantat kommt bei dieser spezifischen Ziffer ausdrücklich nicht zum Einsatz.
GOÄ 2588 in der Praxis: Indikation und mikrochirurgische Präzision
Die Abrechnung der GOÄ 2588 ist primär bei frischen oder sekundären peripheren Nervenverletzungen indiziert. Typische Szenarien umfassen Schnitt-, Riss- oder Quetschverletzungen, bei denen eine Kontinuitätsunterbrechung vorliegt. Besonders häufig betrifft dies die motorischen und sensiblen Nerven der oberen Extremität wie den Nervus medianus oder ulnaris.
Voraussetzung für die erfolgreiche Anwendung ist eine spannungsfreie Annäherung der Nervenenden. Sollte ein Substanzverlust vorliegen, der eine direkte Naht unmöglich macht, scheidet diese Ziffer aus. In solchen Fällen muss auf Ziffern zur Defektüberbrückung ausgewichen werden, um die medizinische Notwendigkeit korrekt abzubilden.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die mikrochirurgische Präparation der einzelnen Faszikelbündel im OP-Bericht explizit erwähnt wird, um Abgrenzungsschwierigkeiten zu einfacheren Nahtverfahren zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2588
Fallbeispiel 1: Versorgung einer Schnittverletzung am Unterarm
Ein Patient stellt sich mit einer tiefen Glas-Schnittverletzung am palmaren Unterarm vor, bei der der Nervus ulnaris vollständig durchtrennt wurde. Nach chirurgischer Wundreinigung erfolgt die Darstellung der Nervenenden unter dem Operationsmikroskop. Die Faszikelbündel werden identifiziert und mittels feinstem Nahtmaterial (Stärke 10-0) interfaszikulär ohne Transplantat adaptiert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2588 zum Regelsatz sowie der Zuschlag nach Ziffer 440.
Fallbeispiel 2: Sekundäre Nervenrekonstruktion nach Trauma
Drei Wochen nach einer traumatischen Verletzung zeigt ein Patient einen persistierenden sensiblen Ausfall im Versorgungsgebiet des Nervus medianus. Intraoperativ zeigt sich ein Neurom, welches reseziert werden muss, wobei die Nervenenden noch ohne Transplantat mobilisiert und adaptiert werden können. Aufgrund der schwierigen Präparation im vernarbten Gewebe wird die GOÄ 2588 mit erhöhtem Steigerungsfaktor (3,0-fach) liquidiert. Die Begründung erfolgt über den erhöhten Zeitaufwand durch die sekundäre Neurolyse.
Fallbeispiel 3: Versorgung eines digitalen Nervs
Bei einer Schnittverletzung am Zeigefinger wird der Nervus digitalis palmaris proprius durchtrennt. Die mikrochirurgische Versorgung erfolgt am ambulanten OP-Zentrum. Neben der Primärversorgung der Wunde wird die interfaszikuläre Nervennaht nach GOÄ 2588 durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt regelkonform neben den entsprechenden Anästhesie- und Sachkostenleistungen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2588: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Ziffer 2588 und Ziffer 2589. Die GOÄ-Ziffer 2589 beinhaltet die Nervennaht mit Defektüberbrückung durch ein autologes Transplantat und schließt die Ziffer 2588 explizit aus. Wird ein Transplantat verwendet, darf nur die höher bewertete Ziffer 2589 angesetzt werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn aus dem OP-Bericht nicht eindeutig hervorgeht, dass tatsächlich eine interfaszikuläre Rekonstruktion stattgefunden hat. Eine bloße epineurale Naht rechtfertigt den Ansatz dieser hochwertigen Ziffer nicht. Hier droht bei ungenauer Dokumentation eine Honorarkürzung auf einfachere chirurgische Ziffern.
Achtung: Die Ziffer 2588 darf nicht berechnet werden, wenn lediglich eine kosmetische Oberflächenanpassung ohne funktionelle Faszikelnaht durchgeführt wurde. Die Dokumentation muss den mikrochirurgischen Charakter zweifelsfrei belegen.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 2588: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss den Einsatz des Operationsmikroskops sowie die exakte Identifikation der korrespondierenden Faszikelgruppen beschreiben. Auch die Angabe des verwendeten, extrem feinen Nahtmaterials ist ein starkes Indiz für die erbrachte Leistung.
Zusätzlich sollte die Spannungsfreiheit der Naht dokumentiert werden, da dies ein entscheidendes Qualitätskriterium der interfaszikulären Technik darstellt. Ein standardisierter Textbaustein im Operationsbericht erleichtert dem chirurgischen Team die rechtssichere Erfassung der mikrochirurgischen Details.
Dokumentation: Nach Darstellung des Nervus ulnaris unter dem Operationsmikroskop (Zuschlag 440) zeigt sich eine glatte Kontinuitätsunterbrechung. Präparation des Perineuriums, Identifikation von vier korrespondierenden Faszikelgruppen. Spannungsfreie interfaszikuläre Naht der Faszikelbündel mit Ethilon 10-0.
GOÄ 2588: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ 2588 gut begründbar. Typische Gründe sind eine starke Vernarbung des umliegenden Gewebes bei sekundären Eingriffen oder anatomische Varianten des Nervenverlaufs. Auch eine erschwerte Blutstillung im Operationsgebiet oder ein besonders zeitaufwendiges Debridement der Nervenenden rechtfertigen einen erhöhten Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2588 mit dem Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops nach GOÄ-Ziffer 440 kombiniert. Ebenso sind vorbereitende Maßnahmen wie eine Neurolyse nach den Ziffern 2583 oder 2584 in vielen Fällen eigenständig codierbar, sofern sie über die reine Darstellung des Nervs hinausgehen. Die Kombination mit allgemeinen chirurgischen Leistungen zur Wundversorgung ist unter Beachtung der jeweiligen Abrechnungsbestimmungen ebenfalls möglich.
Ziffer 2588 in der neuen GOÄ
Die interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung eines autologen Transplantats (alte Nr. 2588, 2,3-facher Satz: 281,52 €) wird in der neuen GOÄ nach Nerventyp mit dem dazugehörigen Interfaszikulär-Zuschlag aufgeteilt:
- 8309 + 8312 — bei peripheren Nerven außerhalb von Finger und Zehe: Naht nach Nr. 8309 (544,54 €) plus Zuschlag für interfaszikuläre Naht nach Nummer 8312 (91,51 €, je Nerv). Gesamt: 636,05 €.
- 8310 + 8312 — bei Finger- oder Zehennerven: Naht nach Nr. 8310 (395,59 €) plus Zuschlag Nr. 8312 (91,51 €). Gesamt: 487,10 €.
- 8311 + 8312 — bei Hirnnerven: Naht nach Nr. 8311 (894,99 €) plus Zuschlag Nr. 8312 (91,51 €). Gesamt: 986,50 €.
Der Zuschlag 8312 ist ausdrücklich als Zuschlag zu 8309, 8310 oder 8311 für die interfaszikuläre Naht konzipiert. Wundversorgung und Rekonstruktionen anderer Gewebe können gesondert berechnet werden.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2588
Was hat nicht gestimmt?