Die Abrechnung der frühen Sekundärnaht eines peripheren Nerven nach GOÄ-Ziffer 2587 erfordert Detailwissen. Erfahren Sie alles zu Indikation und Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2587
Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven
Die GOÄ-Ziffer 2587 beschreibt die operative, zeitlich verzögerte Wiederherstellung der Kontinuität eines peripheren Nerven. Im Gegensatz zur Primärnaht erfolgt dieser Eingriff nicht unmittelbar nach der Verletzung, sondern nach einer bewussten zeitlichen Verzögerung. Diese Maßnahme ist medizinisch notwendig, wenn die Wundverhältnisse eine sofortige Versorgung verbieten.
Die Leistung umfasst die operative Freilegung des verletzten Nervs, das vorsichtige Anfrischen der Nervenenden sowie die anschließende mikrochirurgische Epineuralnaht oder perineurale Naht. Auch die Mobilisation des Nervs zur spannungsfreien Adaptation ist integraler Bestandteil dieser Ziffer.
GOÄ 2587 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
In der chirurgischen Praxis kommt die frühe Sekundärnaht vor allem dann zum Einsatz, wenn eine primäre Wundversorgung aufgrund von starker Verschmutzung, Gewebequetschung oder Infektionsgefahr durchgeführt werden musste, ohne den Nerv sofort zu nähen. Der optimale Zeitpunkt für diese "frühe" Sekundärnaht liegt meist zwischen der zweiten und sechsten Woche nach dem Trauma.
Ein typisches Szenario ist die Versorgung von Trümmer- oder Bisswunden. Hier steht zunächst die Infektionsprophylaxe und das Debridement im Vordergrund. Erst nach sicherer Konsolidierung der Weichteile erfolgt die definitive Rekonstruktion des peripheren Nervs unter stabilen Bedingungen.
Tipp: Achten Sie darauf, den zeitlichen Abstand zur Erstverletzung und die medizinische Notwendigkeit der Verspätung (z. B. Infektionsgefahr) präzise in den Krankenunterlagen zu dokumentieren.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2587
Fallbeispiel 1: Verzögerte Versorgung nach verschmutzter Schnittwunde
Ein Patient stellt sich mit einer stark verschmutzten Schnittwunde am Unterarm und dem Verdacht auf eine Durchtrennung des Nervus ulnaris vor. Initial erfolgt ein ausgiebiges Debridement und der temporäre Wundverschluss. Zehn Tage später, nach vollständiger Infektberuhigung, erfolgt die geplante frühe Sekundärnaht des Nervs. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2587 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Sekundärnaht nach schwerer Quetschverletzung
Nach einer Quetschverletzung der Hand ist der Nervus medianus geschädigt. Aufgrund des unklaren Ausmaßes der Gewebenekrose wird die Nervennaht zunächst zurückgestellt. Nach drei Wochen zeigt sich eine klare Demarkation, sodass die frühe Sekundärnaht erfolgreich durchgeführt werden kann. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 2587 unter Berücksichtigung des erhöhten Präparationsaufwands.
Fallbeispiel 3: Revision nach infizierter Hundebisswunde
Eine infizierte Hundebisswunde am Unterschenkel mit Läsion des Nervus peroneus communis wird zunächst offen behandelt. Nach erfolgreicher Antibiose und lokaler Wundtherapie erfolgt nach vier Wochen die sekundäre Nervenrekonstruktion. Neben der GOÄ 2587 wird der Zuschlag 440 für ambulantes Operieren angesetzt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2587: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit der GOÄ-Ziffer 2586 (Primärnaht). Private Krankenversicherungen prüfen sehr genau, ob es sich tatsächlich um eine zeitlich versetzte Sekundärnaht oder lediglich um eine verzögerte Primärversorgung handelt. Liegt kein dokumentierter Erstkontakt mit Wundversorgung vor, wird die Ziffer oft beanstandet.
Zudem ist die zeitgleiche Abrechnung von einfachen Wundnähten (z. B. nach GOÄ 2001) im selben Operationsgebiet nicht zulässig. Der operative Zugangsweg und der Wundverschluss sind mit der Hauptleistung abgegolten. Nur bei getrennten Operationsgebieten ist eine Nebeneinanderberechnung möglich.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 2587 setzt voraus, dass die Erstversorgung der Wunde bereits abgeschlossen war. Eine zeitgleiche Erbringung von Primär- und Sekundärnaht am selben Nervensegment ist logisch ausgeschlossen.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 2587: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die anatomische Lokalisation des Nervs, der Zustand der Nervenenden sowie die angewandte Nahttechnik detailliert beschrieben werden. Auch die Begründung für den gewählten Operationszeitpunkt sollte klar hervorgehen.
Besonders wichtig ist die Erwähnung des verwendeten Instrumentariums. Da diese Eingriffe in der Regel mikrochirurgisch durchgeführt werden, sichert die Erwähnung des Operationsmikroskops nicht nur die medizinische Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Abrechnung des entsprechenden Zuschlags.
Dokumentation: "Zustand nach infizierter Schnittwunde vor 14 Tagen. Reizfreie Wundverhältnisse. Operative Freilegung des N. ulnaris am Unterarm. Darstellung der retrahierten Nervenenden unter dem Operationsmikroskop. Vorsichtiges Anfrischen der Neuromansätze. Spannungsfreie epineurale Sekundärnaht mit Prolene 8-0."
GOÄ 2587: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz ist bei der GOÄ 2587 gut begründbar. Typische Kriterien sind eine ausgeprägte Vernarbung des umliegenden Gewebes, eine erhebliche Retraktion der Nervenenden, die eine aufwendige Mobilisation erfordert, oder anatomische Varianten.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2587 mit dem Zuschlag 440 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen) kombiniert. Bei der Verwendung eines Operationsmikroskops ist der Zuschlag 445 (Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops) obligat und sollte keinesfalls vergessen werden. Anästhesieleistungen nach Abschnitt D der GOÄ sind ebenfalls separat berechnungsfähig.
Ziffer 2587 in der neuen GOÄ
Die frühe Sekundärnaht eines peripheren Nervens (alte Nr. 2587, 2,3-facher Satz: 248,01 €) wird in der neuen GOÄ nach dem Nerventyp aufgeteilt — die zeitliche Unterscheidung (Primär- vs. Sekundärnaht) entfällt in den neuen Legenden:
- Nummer 8309 „Naht eines peripheren Nervens, außer Finger- und Zehennerven, ggf. einschließlich mikrochirurgische Technik, Neurolysen und Stimulationen" (544,54 €) — für alle peripheren Nerven außerhalb von Finger und Zehe, unabhängig vom Nahtzeitpunkt.
- Nummer 8310 „Naht eines Finger- oder Zehennervs, ggf. einschließlich mikrochirurgische Technik, Neurolysen und Stimulationen, je Nerv" (395,59 €) — bei Finger- oder Zehennerven.
Wundversorgung und Rekonstruktionen anderer Gewebe können jeweils gesondert berechnet werden.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2587
Was hat nicht gestimmt?