Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2555 (Hemilaminektomie). Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste vermeiden und rechtssicher dokumentieren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2555
Eröffnung des Spinalkanals durch einseitige Hemilaminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel – 1480 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2555 beschreibt eine hochspezialisierte neurochirurgische Leistung aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) der Gebührenordnung für Ärzte. Der Fokus liegt hierbei auf der einseitigen Hemilaminektomie, bei der ein Teil des Wirbelbogens entfernt wird, um Zugang zum Spinalkanal zu erlangen. Diese Ziffer deckt den Eingriff an einem oder auch an mehreren benachbarten Wirbeln ab.
Die Leistung umfasst die vollständige operative Freilegung und den Zugang zum Wirbelkanal unter Schonung der neuralen Strukturen. Da die Leistungslegende explizit "eines Wirbels/mehrerer Wirbel" nennt, ist die Ziffer bei der Versorgung einer zusammenhängenden Strecke nur einmal ansetzbar. Erst wenn nicht benachbarte Wirbel beziehungsweise separate Segmente betroffen sind, kommt eine mehrfache Berechnung in Betracht.
GOÄ 2555 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Anwendung der GOÄ 2555 ist in der Wirbelsäulenchirurgie und Neurochirurgie fest verankert. Typische Indikationen für eine einseitige Hemilaminektomie sind spinale Stenosen, intradurale oder extradurale Tumoren sowie raumfordernde Zysten. Auch bei schweren entzündlichen Prozessen oder Abszessen im Spinalkanal wird dieser Zugangsweg gewählt, um eine adäquate Dekompression der Nervenwurzeln und des Rückenmarks zu erzielen.
Wichtig für die Praxis ist die Abgrenzung zu anderen knöchernen Dekompressionsverfahren. Während eine einfache Fensterung (Flavektomie) oft unter weniger aufwendigen Ziffern läuft, erfordert die Hemilaminektomie die teilweise Resektion des Wirbelbogens. Die Indikation muss daher die Notwendigkeit dieses knöchernen Abtrags klar widerspiegeln, um Honorarkürzungen durch Kostenträger zu vermeiden.
Tipp: Wenn der Eingriff an mehreren nicht benachbarten Wirbelkörpern durchgeführt wird, sollte dies in der Rechnung durch die Angabe der jeweiligen Segmente (z. B. L2 und L5) transparent gemacht werden, um Rückfragen zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2555
Fallbeispiel 1: Einseitige Dekompression bei lumbaler Spinalkanalstenose
Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten, Claudicatio-assoziierten Spinalkanalstenose im Segment L3/4 vor. Es erfolgt die operative Eröffnung des Spinalkanals mittels einseitiger Hemilaminektomie zur Entlastung der neuralen Strukturen. Da es sich um einen isolierten Eingriff an benachbarten Wirbeln ohne Bandscheibenbeteiligung handelt, wird die GOÄ-Ziffer 2555 einfach mit dem Regelsatz (2,3-fach) abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Entfernung eines intraspinalen Tumors
Bei einer Patientin wird ein intradurales, extramedulläres Meningeom im Bereich der thoralen Wirbelsäule diagnostiziert. Der Zugang erfolgt über eine einseitige Hemilaminektomie zweier benachbarter Brustwirbel. Die Eröffnung des Spinalkanals wird mit der GOÄ 2555 berechnet, während die Tumorresektion über die entsprechende neurochirurgische Ziffer (z. B. GOÄ 2560) zusätzlich liquidiert wird.
Fallbeispiel 3: Multisegmentaler Eingriff an nicht benachbarten Wirbeln
Ein Patient benötigt aufgrund von zwei voneinander unabhängigen Pathologien eine Hemilaminektomie im Bereich L1/2 sowie im Bereich L5/S1. Da die behandelten Wirbelsegmente nicht aneinandergrenzen, ist die mehrfache Berechnung der GOÄ 2555 zulässig. In der Liquidation werden beide Lokalisationen separat aufgeführt und begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2555: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2555 mit Bandscheibenoperationen. Die Leistungslegenden der Ziffern 2282 und 2283 beinhalten die Hemilaminektomie bereits als inhärente Teilleistung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn diese Ziffern fälschlicherweise kombiniert werden.
Ebenso ist die Abgrenzung zur Ziffer 2556 (beidseitige Laminektomie) strikt zu beachten. Eine gleichzeitige Abrechnung von einseitiger und beidseitiger Eröffnung am selben Wirbelsegment ist ausgeschlossen. Prüfstellen achten zudem genau darauf, ob die Dokumentation den tatsächlichen knöchernen Abtrag im Sinne einer Hemilaminektomie belegt oder ob lediglich eine weichteilige Dekompression stattfand.
Achtung: Die Ziffern 2565 und 2566 (neurochirurgische Eingriffe) schließen die GOÄ 2555 ebenfalls explizit aus, da deren Leistungsinhalt die Eröffnung des Spinalkanals bereits vollumfänglich abdeckt.
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Dokumentation der GOÄ 2555: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den genauen Zugangsweg, die Darstellung der anatomischen Landmarken und den Umfang des knöchernen Abtrags detailliert beschreiben. Es muss unmissverständlich hervorgehen, dass eine Hemilaminektomie und nicht nur eine einfache Fensterung durchgeführt wurde.
Zusätzlich sollten die behandelten Wirbelsegmente exakt benannt werden. Bei einer mehrfachen Abrechnung an nicht benachbarten Wirbeln ist die Angabe der genauen Höhen (z. B. "Th12 und L4") zwingend erforderlich. Auch die Schonung beziehungsweise Darstellung der Dura mater und der Nervenwurzeln sollte im Bericht dokumentiert sein.
Dokumentationsbeispiel: "...Nach Darstellung des Halbbogens von L3 erfolgt unter mikroskopischer Sicht der partielle Abtrag des linksseitigen Wirbelbogens (Hemilaminektomie) mittels Stanze und Fräse. Der Spinalkanal wird einseitig eröffnet, die epiduralen Strukturen und die Nervenwurzel L3 werden unter Schonung der Dura vollständig dekomprimiert..."
GOÄ 2555: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 2555 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 198.42 € entspricht. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, ausgeprägten epiduralen Vernarbungen (insbesondere bei Rezidiv-Eingriffen) oder stark erhöhter Blutungsneigung kann der Faktor bis zum 3,5-fachen Satz (301.94 €) gesteigert werden. Die Begründung muss individuell formuliert sein und den konkreten Mehraufwand plastisch beschreiben.
Typische Ziffernkombinationen
Erlaubt und häufig sinnvoll ist die Kombination der GOÄ 2555 mit Ziffern für die mikrochirurgische Technik (z. B. GOÄ 440) oder für die Anwendung des Operationsmikroskops (GOÄ 441), sofern diese nicht durch andere Hauptziffern ausgeschlossen sind. Auch die Kombination mit neurophysiologischem Monitoring während des Eingriffs ist unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen möglich. Hingegen sind Kombinationen mit den Ziffern 2282 bis 2284 strikt unzulässig.
Ziffer 2555 in der neuen GOÄ
Die Eröffnung des Spinalkanals durch einseitige Hemilaminektomie (alte Nr. 2555, 2,3-facher Satz: 198,42 €) hat in der neuen GOÄ nur für einen Teil der Anwendungsfälle einen klaren Nachfolger:
- Nummer 8501 „Einseitige segmentale ligamentäre und/oder knöcherne Dekompression des thorakalen, lumbalen oder sakralen Spinalkanals und des Foramens bei knöchern ligamentärer Spinalkanal- und/oder Foramenstenose, auch endoskopisch, in einem Segment, ggf. einschließlich Hemilaminektomie(n)/Laminektomie(n)" (1.058,92 €, je Segment) — greift bei einseitiger Hemilaminektomie mit zugrundeliegender knöchern-ligamentärer Spinalkanal- oder Foramenstenose an der Brust-, Lenden- oder Kreuzwirbelsäule. Die Hemilaminektomie ist dort als fakultativer Teileingriff eingeschlossen. Ausschluss: nicht neben Nr. 8500 im selben Segment.
Lag hingegen eine andere Indikation als eine knöchern-ligamentäre Stenose vor oder handelte es sich nicht um eine zervikale Lokalisation, ist kein eigenständiger neuer Code belegt — dieser Leistungsumfang ist im Entwurf ohne direkten Nachfolger. Die Dokumentation der Indikation und des Wirbelsäulenabschnitts ist deshalb entscheidend.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2555
Was hat nicht gestimmt?