Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2283: So rechnen Sie die operative Behandlung von mehrsegmentigen Bandscheibenvorfällen rechtssicher und vollständig ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2283
Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles in zwei bis drei Segmenten, ein- oder beidseitig, auch mit Resektion des ganzen Bogens (totale Laminektomie)
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2283 umfasst die chirurgische Intervention bei Bandscheibenvorfällen, die sich über zwei bis drei Segmente erstrecken. Diese Leistung kann sowohl einseitig als auch beidseitig erbracht werden. Ein integraler Bestandteil der Ziffer ist die optionale Durchführung einer totalen Laminektomie, also der vollständigen Resektion des Wirbelbogens inklusive des Dornfortsatzes.
In der modernen Wirbelsäulenchirurgie hat sich das operative Spektrum stark gewandelt. Die klassische, invasive Laminektomie wird heute zunehmend durch mikrochirurgische, gewebeschonende Verfahren ersetzt. Dennoch bleibt die Ziffer 2283 der relevante Abrechnungsanker für offene, mehrsegmentige Eingriffe an der Bandscheibe.
GOÄ 2283 in der Praxis: Indikation und moderne Anwendung
Die Abrechnung der GOÄ 2283 setzt voraus, dass der operative Eingriff mindestens zwei und maximal drei Wirbelsäulensegmente betrifft. Typische Indikationen sind fortgeschrittene, mehrsegmentige Bandscheibenvorfälle mit ausgeprägter spinaler Enge oder neurologischen Defiziten, die eine Dekompression erfordern. Der Eingriff erfolgt meist unter stationären Bedingungen in der Neurochirurgie oder Orthopädie.
Da moderne Operationsverfahren wie die mikrochirurgische Fensterung (Foraminotomie) spezifischere Ziffern besitzen, muss die Indikation zur klassischen Laminektomie präzise dokumentiert werden. Die Abgrenzung zu einsegmentigen Eingriffen (GOÄ 2282) ist dabei essenziell für eine korrekte Honorierung. Bei mehr als drei betroffenen Segmenten stößt die Ziffer an ihre strukturelle Grenze, was über den Steigerungsfaktor abgebildet werden muss.
Tipp: Wenn der Eingriff primär mikrochirurgisch über eine Fensterung erfolgt, sind häufig die Ziffern 2565 oder 2566 heranzuziehen. Die GOÄ 2283 ist in diesen Fällen aufgrund der Ausschlussbestimmungen nicht zusätzlich berechenbar.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2283
Fallbeispiel 1: Zweisegmentiger lumbaler Bandscheibenvorfall
Ein Patient stellt sich mit massiven radikulären Schmerzen und Paresen bei Bandscheibenvorfällen in den Segmenten L4/L5 und L5/S1 vor. Es erfolgt die offene operative posteriore Dekompression und Sequestrektomie in beiden Segmenten. Da zwei Segmente therapiert wurden, ist die GOÄ 2283 zum Regelsatz (2,3-fach) vollumfänglich begründet und abrechenbar.
Fallbeispiel 2: Dreisegmentige Dekompression mit Laminektomie
Bei einer ausgeprägten spinalen Stenose und begleitenden Bandscheibenvorfällen in den Segmenten L2 bis L5 wird eine offene Laminektomie über drei Segmente durchgeführt. Die vollständige Resektion der Wirbelbögen ist in der Leistungsbeschreibung der GOÄ 2283 explizit enthalten. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 2283, wobei aufgrund des hohen operativen Aufwands ein erhöhter Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach) mit entsprechender Begründung gewählt wird.
Fallbeispiel 3: Rezidiv-Eingriff bei mehrsegmentigem Vorfall
Es erfolgt eine erneute operative Revision bei einem Rezidiv-Bandscheibenvorfall in den Segmenten L3/L4 und L4/L5 mit ausgeprägten Vernarbungen. Der Operateur benötigt aufgrund der anatomischen Veränderungen deutlich mehr Zeit für die Präparation. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2283, gesteigert auf den Höchstsatz von 3,5 unter Verweis auf die schwierigen Präparationsverhältnisse bei Zustand nach Voroperation.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2283: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die denselben operativen Zugang oder dasselbe Ziel betreffen. Die GOÄ-Ziffer 2283 schließt die gleichzeitige Berechnung der Ziffern 2282 (ein Segment) sowie der mikrochirurgischen Dekompressionsziffern 2565 und 2566 am selben Tag und für dieselbe Region strikt aus. Auch die Kombination mit den Ziffern 2583 und 2584 (Wirbelkörperresektionen) ist nicht zulässig.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob tatsächlich eine mehrsegmentige Pathologie vorlag. Wird fälschlicherweise ein einsegmentiger Eingriff über die GOÄ 2283 abgerechnet, führt dies unweigerlich zur Kürzung auf die GOÄ 2282. Eine exakte Segmentangabe im OP-Bericht ist daher zwingend erforderlich.
Achtung: Die bloße Durchführung einer mikrochirurgischen Fensterung rechtfertigt nicht die Abrechnung der GOÄ 2283, wenn die Kriterien einer offenen Laminektomie oder klassischen Bandscheibenoperation nicht erfüllt sind. Achten Sie auf die exakte Abgrenzung zu den Ziffern 2565/2566.
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Dokumentation der GOÄ 2283: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die betroffenen Segmente (z. B. L3 bis L5) sowie die anatomischen Zugangswege präzise beschrieben werden. Auch die Notwendigkeit und Durchführung der Laminektomie (Resektion des Wirbelbogens und Dornfortsatzes) muss explizit Erwähnung finden.
Falls Komplikationen oder anatomische Besonderheiten wie starke Adhäsionen vorliegen, sollten diese detailliert im Bericht festgehalten werden. Dies liefert die medizinische Begründung für eine spätere Schwellenwertüberschreitung.
Dokumentationsbeispiel: "... Nach medianer Inzision und Darstellung der Wirbelbögen L3 bis L5 zeigt sich ein massiver Bandscheibenvorfall in den Segmenten L3/L4 und L4/L5. Durchführung einer totalen Laminektomie L4 zur suffizienten Dekompression des Spinalkanals. Vollständige Entfernung des sequestrierten Bandscheibenmaterials unter Schonung der Nervenwurzeln beidseitig..."
GOÄ 2283: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der Komplexität mehrsegmentiger Wirbelsäuleneingriffe kann der Regelsatz von 2,3 oft überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz ist gerechtfertigt, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind extreme Adhäsionen bei Rezidiv-Eingriffen, erhebliche Blutungsneigung oder eine stark adipöse Konstitution des Patienten, die den operativen Zugang erschwert.
Typische Ziffernkombinationen
Zulässig und sinnvoll ist die Kombination der GOÄ 2283 mit den entsprechenden Zuschlägen für ambulante operative Leistungen (z. B. Ziffer 440, 441 oder 445), sofern der Eingriff ambulant durchgeführt wird. Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 2030ff.) und postoperative Überwachungsleistungen sind ebenfalls separat berechenbar. Nicht kombiniert werden dürfen hingegen operative Einzelleistungen am Knochen im selben Segment, die bereits durch die Laminektomie abgegolten sind.
Ziffer 2283 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2283 (Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles in zwei bis drei Segmenten, ein- oder beidseitig, auch mit Resektion des ganzen Bogens (totale Laminektomie), heute 2,3-fach: 248,01 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:
- 8500 Sequestrektomie und/oder Nukleotomie bei Bandscheibenvorfall an der Brust- oder Lendenwirbelsäule (1.050,12 €) — bei: Brust- oder Lendenwirbelsäule
- 8500 Sequestrektomie und/oder Nukleotomie bei Bandscheibenvorfall an der Brust- oder Lendenwirbelsäule (1.050,12 €) — bei: Brust- oder Lendenwirbelsäule
- 8534 Dekompression von zervikalen Nervenwurzel(n) und/oder des Spinalkanals im Zervikalbereich von dorsal (1.260,38 €) — bei: Halswirbelsäule (zervikal)
- 8537 Dekompression von zervikalen Nervenwurzel(n) und/oder des Spinalkanals im Zervikalbereich von ventral (986,79 €) — bei: Halswirbelsäule (zervikal)
Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 986,79 € bis 1.260,38 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2283
Was hat nicht gestimmt?