GOÄ 2560: Stereotaktische Ausschaltung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2560
Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem
Punktzahl 3750  
Einfachsatz 218,58 € 1,0x
Regelhöchstsatz 502,73 € 2,3x
Höchstsatz 765,03 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2560: So rechnen Sie stereotaktische Ausschaltungen am Zentralnervensystem rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2560

Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem

Die GOÄ-Ziffer 2560 beschreibt hochpräzise neurochirurgische Eingriffe am Zentralnervensystem (ZNS). Diese Eingriffe nutzen ein computerunterstütztes und bildgesteuertes Zielführungssystem, um millimetergenaue Lokalisationen im Operationsgebiet zu erreichen. Die Steuerung erfolgt in der Regel über radiologische Bildgebungsverfahren wie Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT).

Die Leistung umfasst sowohl intrakranielle als auch extrakranielle stereotaktische Interventionen. Ziel ist die gezielte Ausschaltung krankhafter Gewebeareale oder funktioneller Zentren im Gehirn oder Rückenmark. Durch die hohe Präzision wird das umliegende, gesunde Nervengewebe maximal geschont.

GOÄ 2560 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

In der neurochirurgischen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 2560 bei verschiedenen schwerwiegenden Erkrankungen des ZNS zum Einsatz. Typische Indikationen sind therapiereistente Bewegungsstörungen wie Morbus Parkinson oder der essenzielle Tremor. Auch bestimmte Formen von chronischen, anderweitig nicht therapierbaren Schmerzsyndromen können eine stereotaktische Ausschaltung erfordern.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist die gezielte Thermo- oder Radiofrequenzläsion funktioneller Areale. Die Abrechnung der Ziffer setzt voraus, dass ein stereotaktischer Rahmen oder ein rahmenloses Navigationssystem zur präzisen Zielführung verwendet wird. Ohne diese apparative Lokalisationskontrolle ist die Ziffer 2560 nicht ansetzbar.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2560

Fallbeispiel 1: Stereotaktische Thalamotomie bei essenziellem Tremor

Ein Patient leidet unter einem schweren, medikamentös nicht einstellbaren essenziellen Tremor. Es erfolgt eine stereotaktische Thalamotomie zur Ausschaltung des betroffenen Kerngebiets im Thalamus. Die Lokalisierung erfolgt mittels MRT-gestützter Vorausberechnung und intraoperativer Zielpunktkontrolle. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 2560 für die Ausschaltung sowie die Ziffer 2562 für die computergestützte Planung.

Fallbeispiel 2: Stereotaktische Pallidotomie bei Morbus Parkinson

Bei einem Parkinson-Patienten mit ausgeprägten Dyskinesien wird eine stereotaktische Ausschaltung im Globus pallidus internus durchgeführt. Der Eingriff erfolgt unter lokaler Anästhesie mit einem stereotaktischen Rahmen. Neben der GOÄ-Ziffer 2560 werden die vorbereitende MRT-Bildgebung nach Ziffer 5700 und die anschließende neurologische Überwachung liquidiert.

Fallbeispiel 3: Extrakranielle stereotaktische Läsion im Rückenmark

Zur Schmerzlinderung bei einem onkologischen Patienten wird eine stereotaktische Ausschaltung einer Schmerzbahn im Rückenmark (Chordotomie) vorgenommen. Da es sich um einen extrakraniellen Eingriff am Zentralnervensystem handelt, ist die Ziffer 2560 hierfür vollumfänglich anwendbar. Die präoperative CT-Planung wird separat über die Ziffer 5378 in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2560: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit Vorleistungen. Wenn vor der stereotaktischen Ausschaltung eine Bohrlochtrepanation nach GOÄ-Ziffer 2515 durchgeführt wurde, darf die Ziffer 2560 nicht berechnet werden. In diesem Fall ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 2561 anzusetzen, welche die Trepanation bereits beinhaltet.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der Ziffern 2560 und 2561 für denselben Eingriff ist durch den expliziten Ausschluss in der GOÄ strengstens untersagt. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen standardmäßig und kürzen die Liquidation konsequent.

Zudem beanstanden Prüfer häufig die separate Berechnung von Standard-Operationsschritten, die bereits mit der Hauptleistung abgegolten sind. Der Zugangsweg und die einfache Wundversorgung sind Bestandteil der Ziffer 2560. Nur die hochkomplexe computergestützte Planung darf und sollte separat ausgewiesen werden.

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Dokumentation der GOÄ 2560: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen das verwendete Zielführungssystem, die Koordinatenberechnung und die Methode der Ausschaltung (z. B. Thermokoagulation) detailliert beschrieben werden. Auch die Begründung für die Wahl des Zielpunkts sollte nachvollziehbar dokumentiert sein.

Dokumentation: Stereotaktischer Eingriff am ZNS. Montage des Riechert-Mundinger-Rahmens. Durchführung einer MRT-Planungssequenz zur Zielpunktbestimmung (Vorausberechnung nach Ziffer 2562). Präzise millimetergenaue Sondenplatzierung im Nucleus ventralis intermedius des Thalamus links. Kontrollierte Thermokoagulation bei 75 °C für 60 Sekunden. Komplikationsfreie Entfernung der Sonde und des Rahmens.

Zusätzlich sollten alle präoperativen bildgebenden Befunde und die dazugehörigen Planungsprotokolle der Patientenakte beigefügt werden. Dies erleichtert im Falle einer Nachfrage durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherer den schnellen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

GOÄ 2560: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder erhöhtem Risiko kann der Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen sind ausgeprägte Hirnatrophien, die die Zielpunktfindung erschweren, oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten. Auch eine ungewöhnlich lange Operationsdauer aufgrund technischer Besonderheiten rechtfertigt eine Faktorerhöhung.

Tipp: Formulieren Sie die Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung stets patientenindividuell und vermeiden Sie standardisierte Floskeln. Beschreiben Sie konkret, warum der Eingriff im vorliegenden Fall zeitaufwendiger oder schwieriger war als im Durchschnitt.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 2560 lässt sich hervorragend mit diagnostischen und planerischen Leistungen kombinieren. Die anatomische Vorausberechnung nach GOÄ-Ziffer 2562 ist neben der Ziffer 2560 gesondert berechnungsfähig. Ebenso können die notwendigen radiologischen Leistungen wie die kranielle Computertomographie (Ziffer 5378) oder die Magnetresonanztomographie (Ziffer 5700 ff.) zusätzlich in Ansatz gebracht werden.

Ziffer 2560 in der neuen GOÄ

Die stereotaktische Ausschaltung am Zentralnervensystem (alte Nr. 2560, 2,3-facher Satz: 502,73 €) wird zur neuen Nummer 8328 — mit einem Festpreis von 1.790,59 €. Wichtige Strukturänderung: Die alte Ziffer war auch bei mehrfachen Ausschaltungen nur einmal berechnungsfähig; die neue 8328 ist ausdrücklich als „einseitig" formuliert und enthält die Planung sowie ggf. Stimulationen. Da die neue Legende kein „auch beidseitig" enthält, greift die allgemeine Beidseitigkeitsregel (AB 8) nicht — eine beidseitige stereotaktische Ausschaltung ist daher zweimal (je Seite einmal) nach 8328 berechnungsfähig: zwei Einheiten machen 3.581,18 €. Abrechenbar einmal (einseitig) bzw. zweimal (beidseitig).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2560

Die GOÄ-Ziffer 2560 kostet im einfachen Gebührensatz 218,58 Euro. Bei der Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt das Honorar 502,73 Euro. Der Höchstsatz (3,5-fach) liegt bei 765,03 Euro.
Die GOÄ 2560 wird für stereotaktische Ausschaltungen am Zentralnervensystem berechnet. Dies umfasst sowohl intra- als auch extrakranielle Eingriffe unter computergestützter Zielführung. Typische Indikationen sind funktionelle neurochirurgische Eingriffe wie Thalamotomien.
Nein, die gleichzeitige Abrechnung der Ziffern 2560 und 2561 ist ausgeschlossen. Wenn eine Bohrlochtrepanation dem Eingriff vorausgeht, ist ausschließlich die Ziffer 2561 anzusetzen. Die Ziffer 2560 darf in diesem Fall nicht zusätzlich berechnet werden.
Neben der GOÄ 2560 können die anatomische Vorausberechnung nach Ziffer 2562 sowie die notwendigen bildgebenden Verfahren gesondert abgerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise die kranielle Computertomographie nach Ziffer 5378 oder MRT-Leistungen nach Ziffer 5700 ff. Diese Leistungen sind nicht in der Ziffer 2560 enthalten.
Eine Steigerung auf den 3,5-fachen Satz lässt sich durch einen außergewöhnlich hohen Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand begründen. Typische Gründe sind schwierige anatomische Verhältnisse, ausgeprägte Hirnatrophien oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten. Die Begründung muss stets patientenindividuell im Operationsbericht dokumentiert werden.
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