Die Bohrlochtrepanation nach GOÄ-Ziffer 2515 wirft in der Abrechnung oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Mehrfachansatz und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2515
Bohrlochtrepanation des Schädels - 1000 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2515 beschreibt die Bohrlochtrepanation des Schädels als eigenständige neurochirurgische Leistung. Bei diesem Verfahren wird durch eine gezielte Bohrung eine lochförmige Öffnung im knöchernen Schädel hergestellt. Dieser Eingriff dient als primärer Zugang zum Schädelinneren für nachfolgende diagnostische oder therapeutische Maßnahmen.
Im Unterschied zur osteoplastischen oder osteoklastischen Trepanation handelt es sich hierbei um eine minimalinvasive Eröffnung. Nach dem Eingriff wird das Schädelloch in der Regel mit Weichteilgewebe oder Haut überdeckt und die Wunde primär vernäht. Die Ziffer bildet somit den chirurgischen Zugangsweg ab, während spätere Punktionen oder Interventionen gesondert bewertet werden.
GOÄ 2515 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Bohrlochtrepanation nach GOÄ 2515 kommt in verschiedenen klinischen Szenarien zum Einsatz. Typische Indikationen sind die Vorbereitung für die Einbringung von Druckmesssonden zur ICP-Messung oder die Anlage einer externen Ventrikeldrainage. Auch im Vorfeld von stereotaktischen Eingriffen oder zur späteren Abszesspunktion ist dieser Zugangsweg medizinisch indiziert.
Ein wesentlicher Aspekt bei der Abrechnung ist die Formulierung der Leistungslegende im Singular. Da explizit von einer "Bohrlochtrepanation" gesprochen wird, kann die Ziffer bei der Anlage mehrerer Bohrlöcher auch mehrfach abgerechnet werden. Dies ist beispielsweise bei der bilateralen Entlastung von Hämatomen oder im Rahmen komplexer stereotaktischer Vorbereitungen der Fall.
Tipp: Wenn mehrere Bohrlöcher in einer Sitzung angelegt werden, sollte die Anzahl der Trepanationen und deren jeweilige Lokalisation exakt im OP-Bericht dokumentiert werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2515
Fallbeispiel 1: Entlastung eines chronischen Subduralhämatoms
Ein Patient stellt sich mit einem symptomatischen, chronischen Subduralhämatom vor. Zur Entlastung legt der Operateur zwei separate Bohrlöcher an. In diesem Fall kann die GOÄ 2515 zweifach abgerechnet werden, da zwei eigenständige Zugänge geschaffen wurden. Die Begründung der Mehrfachabrechnung erfolgt über die Dokumentation der unterschiedlichen Lokalisationen.
Fallbeispiel 2: Vorbereitung einer stereotaktischen Biopsie
Zur Abklärung eines tiefgehenden Hirntumors ist eine stereotaktische Biopsie geplant. Im ersten Schritt erfolgt die Bohrlochtrepanation nach GOÄ 2515 zur Schaffung des Arbeitskanals. Die anschließende stereotaktische Biopsie wird als eigenständige Leistung dokumentiert und abgerechnet, sofern keine expliziten Ausschlusskriterien vorliegen.
Fallbeispiel 3: Anlage einer externen Ventrikeldrainage (EVD)
Bei einem Patienten mit akutem Hydrozephalus muss eine externe Ventrikeldrainage etabliert werden. Der Operateur führt zunächst die Bohrlochtrepanation nach GOÄ 2515 durch. Anschließend erfolgt die Platzierung des Drainagenkatheters. Beide Schritte sind als medizinisch notwendige Einzelleistungen in der Patientenakte zu dokumentieren.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2515: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 2507. Die Ziffer 2507 umfasst bereits "Bohrlochtrepanation(en)" im Plural, weshalb die GOÄ 2515 in diesem Fall vollständig ausgeschlossen ist. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Rechnungen umgehend.
Zudem müssen die expliziten Ausschlüsse der Ziffern 303, 305, 306, 2542 und 305a beachtet werden. Diese Ziffern dürfen unter keinen Umständen in derselben Sitzung neben der GOÄ 2515 liquidiert werden. Ein Verstoß gegen diese Abrechnungsausschlüsse führt bei einer Rechnungsprüfung unweigerlich zur Beanstandung.
Achtung: Achten Sie darauf, dass die Hautnaht und der Wundverschluss nicht als separate chirurgische Leistung abgerechnet werden. Diese Maßnahmen sind mit der Gebühr für die GOÄ 2515 bereits abgegolten.
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Dokumentation der GOÄ 2515: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die Indikation, die genaue anatomische Lokalisation des Bohrlochs sowie die technische Durchführung detailliert beschrieben werden. Auch die Begründung für eventuelle Abweichungen vom Regelsatz gehört in die Akte.
Besonders bei der Mehrfachabrechnung der GOÄ 2515 istdie Angabe der genauen Anzahl und der jeweiligen Schädelregionen unerlässlich. Nur so kann der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen die Notwendigkeit der Mehrfachleistung nachvollziehen und anerkennen.
Dokumentation: "Durchführung einer Bohrlochtrepanation rechts frontal (3 cm lateral der Mittellinie, 10 cm posterior der Glabella) zur Vorbereitung einer Ventrikeldrainage. Knochenbohrung komplikationslos, anschließender schichtweiser Wundverschluss."
GOÄ 2515: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 2515 unter Angabe von Gründen möglich. Typische Argumente für eine Faktorsteigerung sind eine extrem dicke oder sklerosierte Schädelkalotte, die den Bohrvorgang erheblich verzögert. Auch anatomische Besonderheiten oder das Auftreten von diffusen Knochenblutungen rechtfertigen einen höheren Steigerungssatz.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 2515 wird häufig mit Anästhesieleistungen und postoperativen Überwachungsziffern kombiniert. Zulässig ist beispielsweise die Kombination mit Ziffern für die computergestützte Navigation, sofern diese für die präzise Platzierung des Bohrlochs notwendig war. Nicht zulässig sind hingegen Kombinationen, die den expliziten Abrechnungsausschlüssen der GOÄ widersprechen.
Ziffer 2515 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 2515 (Bohrlochtrepanation des Schädels) hat in der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger — der Leistungsinhalt ist in umfassenderen Leistungen des Entwurfs enthalten und wird dort mitabgegolten. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 134,07 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2515
Was hat nicht gestimmt?