GOÄ 2561: Stereotaktische Eingriffe korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2561
Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem oder Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation im Zentralnervensystem mit Trepanation
Punktzahl 4620  
Einfachsatz 269,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 619,37 € 2,3x
Höchstsatz 942,52 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2561 für stereotaktische Eingriffe und Tiefenhirnstimulation: Fallbeispiele, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2561

Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem oder Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation im Zentralnervensystem mit Trepanation

Die GOÄ-Ziffer 2561 beschreibt eine hochspezialisierte neurochirurgische Leistung im Zentralnervensystem. Sie umfasst zwei alternative Hauptleistungen, die durch ein logisches „oder“ miteinander verknüpft sind. Einerseits deckt sie die stereotaktische Ausschaltung von Hirnarealen ab, andererseits die Implantation von Reizelektroden zur kontinuierlichen Tiefenhirnstimulation.

Ein entscheidendes Merkmal dieser Ziffer ist der Zusatz „mit Trepanation“. Dies bedeutet, dass die notwendige Bohrlochtrepanation als Zugangsweg bereits vollständig in der Gebühr enthalten ist. Eine separate Abrechnung des operativen Zugangs ist daher nicht zulässig, sofern dieser im direkten Zusammenhang mit dem stereotaktischen Eingriff erfolgt.

GOÄ 2561 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

In der klinischen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 2561 vor allem bei der Behandlung schwerer neurologischer Erkrankungen Anwendung. Ein typisches Einsatzgebiet ist die Tiefenhirnstimulation (DBS) bei fortgeschrittenem Morbus Parkinson oder therapierefraktärem essentiellem Tremor. Auch psychiatrische Indikationen wie schwerste, therapieresistente Zwangsstörungen oder Depressionen können über diese Methode behandelt werden.

Die Ziffer setzt voraus, dass der stereotaktische Eingriff und die Trepanation in einer gemeinsamen Sitzung erfolgen. Sollte der Patient bereits über eine vorbestehende Trepanationsöffnung verfügen, darf die Ziffer 2561 nicht herangezogen werden. In solchen Fällen ist die weitaus niedrigere GOÄ-Ziffer 2560 die korrekte Wahl für den stereotaktischen Eingriff.

Achtung: Die Implantation von Elektroden zur Stimulation des Rückenmarks (Spinal Cord Stimulation) fällt nicht unter die GOÄ 2561. Hierfür ist zwingend die GOÄ-Ziffer 2570 anzusetzen, welche ebenfalls einen klaren Ausschluss zur Ziffer 2561 aufweist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2561

Fallbeispiel 1: Implantation einer Tiefenhirnstimulationselektrode bei M. Parkinson

Ein Patient mit fortgeschrittenem Morbus Parkinson und ausgeprägten Fluktuationen stellt sich zur Implantation einer Stimulationselektrode vor. Der Neurochirurg führt in einer Sitzung die Bohrlochtrepanation und die präzise stereotaktische Platzierung der Elektrode im Nucleus subthalamicus durch. Da der Zugang und die Implantation gemeinsam erfolgten, wird die GOÄ-Ziffer 2561 als Hauptleistung abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Stereotaktische Thalamotomie bei essentiellem Tremor

Bei einem Patienten mit schwerem, medikamentös nicht einstellbarem essentiellem Tremor wird eine stereotaktische Ausschaltung im Bereich des Thalamus vorgenommen. Der Eingriff erfolgt über eine frisch angelegte Bohrlochtrepanation unter stereotaktischer Führung. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 2561, da eine stereotaktische Ausschaltung mit Trepanation vorliegt.

Fallbeispiel 3: Revisionseingriff bei bereits vorhandenem Bohrloch

Bei einem Patienten muss eine bereits implantierte Hirnelektrode aufgrund einer Dislokation korrigiert werden. Da die Trepanationsöffnung bereits existiert und nicht neu angelegt werden muss, entfällt der Trepanationsanteil. In diesem Fall darf nicht die GOÄ 2561, sondern es muss die GOÄ-Ziffer 2560 abgerechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2561: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist die unzulässige Kombination mit anderen neurochirurgischen Zugangsziffern. Da die Trepanation integraler Bestandteil der GOÄ 2561 ist, führt eine zusätzliche Abrechnung von Trepanationsleistungen regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Prüfer achten hierbei sehr genau auf die OP-Dokumentation.

Zudem wird fälschlicherweise manchmal die GOÄ 2561 für die Implantation von epiduralen Rückenmarkselektroden herangezogen. Dies ist ein schwerer Abrechnungsfehler, da das Rückenmark zwar zum Zentralnervensystem gehört, für diese spezifische Prozedur jedoch die GOÄ-Ziffer 2570 existiert. Ein Verstoß gegen diese Abgrenzung führt unweigerlich zur Streichung der Leistung im Prüfverfahren.

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Dokumentation der GOÄ 2561: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Indikation, die stereotaktische Planung sowie die Durchführung der Bohrlochtrepanation explizit beschrieben werden. Auch die genaue anatomische Zielpunktbestimmung und die intraoperative Lagekontrolle der Elektroden sind präzise zu dokumentieren.

Zusätzlich sollten alle durchgeführten Teststimulationen und deren klinische Effekte im Protokoll festgehalten werden. Dies stützt nicht nur die medizinische Notwendigkeit, sondern liefert auch wertvolle Argumente für eine eventuelle Faktorerhöhung bei schwierigen anatomischen Verhältnissen.

Dokumentation: Stereotaktische Planung mittels MRT/CT-Fusion. Anlage einer Bohrlochtrepanation rechts frontal. Vorschieben der Testelektrode in den Nucleus subthalamicus unter kontinuierlicher Ableitung. Erfolgreiche Teststimulation ohne Nebenwirkungen. Endgültige Implantation der Dauerstimulationselektrode.

GOÄ 2561: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz von 2,3 (619,37 €) kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand bis zum Höchstsatz von 3,5 (942,52 €) gesteigert werden. Typische Begründungen sind schwierige anatomische Verhältnisse, ausgeprägte Hirnatrophie oder zeitaufwendige intraoperative Mikroelektrodenableitungen zur Zielpunktvalidierung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird neben der Implantation auch eine computergestützte Neuronavigation nach GOÄ-Ziffer 2562 durchgeführt und abgerechnet. Für die postoperative oder intraoperative Einstellung des Stimulators empfiehlt die Bundesärztekammer zudem den analogen Ansatz der GOÄ-Ziffer 828 (je Sitzung und Elektrode) sowie bei zusätzlicher Stimulation die GOÄ-Ziffer 839 analog.

Tipp: Achten Sie darauf, die analogen Ziffern 828 und 839 für die Programmierung und Testung immer separat je Elektrode auszuweisen, um das zustehende Honorar vollständig zu sichern.

Ziffer 2561 in der neuen GOÄ

Die alte Nr. 2561 — stereotaktische Ausschaltungen oder Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation mit Trepanation (2,3-facher Satz: 619,37 €) — wird in der neuen GOÄ nach dem konkret erbrachten Eingriff aufgeteilt:

  • Nummer 8328 „Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem, einseitig, einschließlich Planung, ggf. einschließlich Stimulationen" (1.790,59 €, je Seite) — bei stereotaktischer Ausschaltung. Die Trepanation ist nach Kapitel-L-Allgemeinbestimmung Nr. 2 als Eröffnungsleistung eingeschlossen.
  • Nummer 8332 „Einseitige intrakranielle Implantation, Revision, Wechsel oder Explantation von Elektroden zur Hirnstimulation oder Implantation eines oder mehrerer Strahlenträger, einschließlich Aufzeichnung und Auswertung der intraoperativen Messergebnisse" (1.526,50 €, je Sitzung) — bei intrakranieller Implantation von Elektroden zur Hirnstimulation. Die Trepanation ist ebenfalls nach Kapitel-L-Allgemeinbestimmung Nr. 2 eingeschlossen.
  • Nummer 8335 „Temporäre intrakranielle Implantation, Revision, Wechsel oder Explantation von Elektroden zur Messung der elektrischen Hirnaktivität bei Epilepsie, auch mit Brain-Mapping und/oder Stimulationen, einschließlich Aufzeichnung und Auswertung der intraoperativen Messergebnisse" (1.650,05 €) — bei temporärer Elektroimplantation zur Epilepsiediagnostik.

Der erbrachte Eingriff bestimmt die Ziffer: stereotaktische Ausschaltung, Dauerstimulationselektroden oder Epilepsiemessung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2561

Die GOÄ 2561 wird berechnet, wenn die Bohrlochtrepanation im unmittelbaren Zusammenhang mit dem stereotaktischen Eingriff durchgeführt wird. Liegt bereits eine Trepanationsöffnung vor, ist stattdessen die GOÄ 2560 anzusetzen.
Ja, die computergestützte Neuronavigation kann mit der GOÄ-Ziffer 2562 zusätzlich zur GOÄ 2561 abgerechnet werden. Dies ist bei stereotaktischen Eingriffen im Gehirn ein häufiger und zulässiger Kombinationspartner.
Für die Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation des Rückenmarks ist die GOÄ-Ziffer 2570 anzusetzen. Die GOÄ 2561 ist in diesem Fall explizit ausgeschlossen und darf nicht verwendet werden.
Die Bundesärztekammer empfiehlt für die Einstellung eines Tiefenhirnstimulators den analogen Ansatz der GOÄ-Ziffer 828 einmal je Sitzung und Elektrode. Erfolgt zusätzlich eine Stimulation, kann die GOÄ-Ziffer 839 analog hinzugenommen werden.
Die GOÄ-Ziffer 2561 darf nicht neben den Ziffern 2515, 2560 und 2570 am selben Behandlungstag oder für dieselbe Sitzung abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in den Abrechnungsbestimmungen fest verankert.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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