Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 2570 für die Implantation von SCS-Elektroden rechtssicher abrechnen und typische Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2570
GOÄ-Ziffer 2570: Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation des Rückenmarks ] – gegebenenfalls einschließlich Implantation des Empfangsgerätes –
Die GOÄ-Ziffer 2570 beschreibt eine hochspezialisierte neurochirurgische Leistung aus dem Bereich der Rückenmarkstimulation (Spinal Cord Stimulation, SCS). Diese Methode wird vor allem in der interventionellen Schmerztherapie eingesetzt, um chronische, therapieresistente Schmerzen zu lindern. Die Ziffer umfasst das Einbringen von Elektroden in den epiduralen Raum über dem Rückenmark.
Wichtig für die Abrechnung ist, dass der operative Zugangsweg, also die Eröffnung des Wirbelkanals, bereits vollständig mit dieser Gebühr abgegolten ist. Auch die Implantation des eigentlichen Empfangsgerätes (IPG) ist, sofern sie in derselben Sitzung stattfindet, in der Leistung enthalten. Eine separate Abrechnung des Generators am selben Operationstag ist somit ausgeschlossen.
GOÄ 2570 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Implantation von SCS-Elektroden nach GOÄ 2570 kommt primär bei Patienten mit schweren, chronischen Schmerzzuständen infrage. Typische Indikationen sind das Failed Back Surgery Syndrome (FBSS) nach multiplen Wirbelsäulenoperationen sowie das komplexe regionale Schmerzsyndrom (CRPS). Auch therapierefraktäre ischämische Schmerzen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) oder therapierefraktäre Angina Pectoris können eine Indikation darstellen.
Klinisch erfolgt der Eingriff meist in zwei Phasen: einer Testphase mit temporären Elektroden und der endgültigen Implantation des permanenten Systems. Die Ziffer 2570 bezieht sich auf die dauerhafte Implantation von Reizelektroden. Da die Elektroden präzise im Epiduralraum platziert werden müssen, erfordert der Eingriff eine kontinuierliche radiologische Kontrolle und oft eine intraoperative Testung am wachen Patienten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2570
Fallbeispiel 1: Permanentes SCS-System bei FBSS
Ein Patient mit chronischem Postdiskotomiesyndrom (FBSS) erhält nach erfolgreicher Testphase ein permanentes SCS-System. Unter Durchleuchtungskontrolle werden zwei epidurale Stabelektroden über eine Punktion eingebracht und ein subkutaner Impulsgeber implantiert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2570 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine intraoperativen Komplikationen auftraten. Die postoperative Ersteinstellung des Stimulators wird zusätzlich mit der Ziffer 828 analog berechnet.
Fallbeispiel 2: Erschwerte Elektrodenplatzierung bei CRPS
Bei einer Patientin mit CRPS an der unteren Extremität gestaltet sich die Platzierung der Elektroden aufgrund anatomischer Engpässe im Epiduralraum als äußerst schwierig. Der Operateur benötigt deutlich mehr Zeit für das vorsichtige Vorschieben der Sonden. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2570 erfolgt hier mit dem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5. Die zeitliche Verzögerung und die anatomische Besonderheit werden detailliert in der Rechnung begründet.
Fallbeispiel 3: Zweizeitiges Vorgehen bei chronischem Schmerzsyndrom
In einer ersten Sitzung werden dem Patienten temporäre Testelektroden zur Probe-Stimulation implantiert. Nach einer erfolgreichen Testphase von zehn Tagen erfolgt in einer zweiten Sitzung die Implantation der permanenten Elektroden und des Generators. Für die zweite Sitzung wird die GOÄ-Ziffer 2570 voll berechnet. Die vorherige temporäre Testphase wird über entsprechende andere Ziffern abgebildet, da es sich um getrennte operative Eingriffe handelt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2570: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2570 ist die mehrfache Berechnung der Ziffer bei der Verwendung mehrerer Elektroden. Die Leistungslegende spricht explizit von "Reizelektroden" im Plural. Werden also über denselben operativen Zugangsweg zwei oder mehr Elektroden eingebracht, darf die GOÄ-Ziffer 2570 dennoch nur einmal abgerechnet werden. Ein erhöhter Aufwand durch mehrere Elektroden muss über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die separate Abrechnung der Eröffnung des Wirbelkanals (z. B. mittels Laminektomie). Diese chirurgische Teilleistung ist laut den Bestimmungen zu Rückenmarkoperationen bereits mit der GOÄ 2570 abgegolten. Eine zusätzliche Berechnung von Zugangsziffern führt regelmäßig zu Kürzungen bei der Rechnungsprüfung.
Achtung: Die Implantation des Empfangsgerätes (IPG) ist in der GOÄ 2570 explizit eingeschlossen ("gegebenenfalls einschließlich Implantation des Empfangsgerätes"). Eine zusätzliche Abrechnung einer operativen Ziffer für das Einsetzen des Generators in derselben Sitzung ist unzulässig und wird von Prüfstellen sofort gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 2570: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honorarverluste und Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden. Im Operationsbericht muss die genaue Lage der Elektroden im Epiduralraum (z. B. Angabe der Wirbelkörperhöhen) dokumentiert werden. Auch die radiologische Lagekontrolle mittels Bildwandler sollte explizit erwähnt und archiviert werden.
Falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet wird, muss die Begründung direkt aus dem Operationsbericht hervorgehen. Schwierigkeiten wie Verwachsungen, Narbengewebe nach Voroperationen oder anatomische Varianten müssen detailliert beschrieben werden. Nur so kann die medizinische Notwendigkeit der Steigerung gegenüber der Versicherung plausibel dargelegt werden.
Dokumentation: "...Nach steriler Vorbereitung perkutane Punktion des Epiduralraumes in Höhe LWK 2/3 unter Durchleuchtungskontrolle. Vorschieben der SCS-Elektrode bis auf Höhe HWK 6. Intraoperative Teststimulation zeigt eine vollständige Abdeckung des Schmerzareals. Anschließend Tunnelierung des Kabels und Implantation des IPG in einer subkutanen Tasche gluteal rechts. Keine Komplikationen..."
GOÄ 2570: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Abrechnung der GOÄ 2570 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Gründe für eine Faktorsteigerung sind ausgeprägte epidurale Vernarbungen nach Voroperationen, die das Vorschieben der Elektroden behindern. Auch eine schwierige intraoperative Schmerzabdeckung, die eine zeitaufwendige Neupositionierung der Elektroden erfordert, rechtfertigt einen höheren Satz.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der operativen Ziffer 2570 können weitere Leistungen anfallen. Die postoperative Ersteinstellung des Stimulators wird mit der Ziffer 828 analog je Elektrode berechnet. Für spätere Programmierungen oder Testungen im Verlauf ist die Ziffer 839 analog anwendbar. Selbstverständlich können auch Anästhesieleistungen sowie radiologische Leistungen zur intraoperativen Lagekontrolle (z. B. GOÄ 5295) kombiniert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Tipp: Nutzen Sie bei der Implantation von mehreren Elektroden über einen Zugang konsequent die Möglichkeit der Faktorsteigerung. Da die Ziffer 2570 nur einmal berechnet werden darf, ist der Mehraufwand für die Platzierung einer zweiten Elektrode ein klassischer und anerkannter Grund für das Überschreiten des Schwellenwertes.
Ziffer 2570 in der neuen GOÄ
Die Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation des Rückenmarks (alte Nr. 2570, 2,3-facher Satz: 603,27 €) wird in der neuen GOÄ nach dem Ort der Elektrodenlage aufgeteilt:
- Nummer 8329 „Implantation, Wechsel, Revision oder Explantation einer oder mehrerer Stimulationselektroden intraspinal (epidural, subdural, ganglionär) und/oder im Bereich eines Nervenplexus für die Dauerstimulation, jeweils als selbständige Leistung, auch mit perkutanem, minimalinvasivem Zugang, einschließlich Probestimulationen" (858,29 €, je Sitzung) — der Standardnachfolger für die Rückenmarksstimulation. Der Scope ist in der neuen GOÄ breiter (umfasst auch Plexuselektroden und perkutanen Zugang).
- Nummer 8330 „Implantation, Wechsel, Revision oder Explantation einer oder mehrerer Stimulationselektroden im Bereich eines peripheren Nervens direkt oder subkutan für die Dauerstimulation, jeweils als selbständige Leistung, einschließlich Probestimulationen" (621,71 €) — bei peripherer Nervenstimulation. Die periphere Nervenstimulation wurde vor der neuen GOÄ analog zu Nr. 2570 (Rückenmarksstimulation) abgerechnet; die neue Ziffer konkretisiert diesen Stimulationskomplex eigenständig.
Die Lage der Elektroden im OP-Bericht entscheidet: intraspinal/Plexus oder peripherer Nerv.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2570
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