Die Eröffnung eines Karbunkels nach GOÄ-Ziffer 2431 wirft oft Fragen zur Abgrenzung auf. Unser Leitfaden zeigt, worauf es bei der Abrechnung ankommt.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2431
Eröffnung eines Karbunkels – auch mit Exzision –
Die GOÄ-Ziffer 2431 ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik VII (Chirurgie der Körperoberfläche) angesiedelt. Mit einer Bewertung von 379 Punkten spiegelt diese Ziffer den erhöhten chirurgischen Aufwand wider, der über eine einfache Inzision hinausgeht. Die Leistung umfasst die operative Eröffnung und Entlastung eines Karbunkels, wobei eine eventuell notwendige Exzision von nekrotischem Gewebe bereits abgegolten ist.
Ein Karbunkel unterscheidet sich klinisch signifikant von einem einfachen Furunkel. Während ein Furunkel lediglich einen einzelnen Haarbalg betrifft, handelt es sich beim Karbunkel um eine konfluierende Entzündung mehrerer benachbarter Haarfollikel. Die chirurgische Intervention erfordert daher meist eine tiefere Gewebepräparation und eine sorgfältige Ausräumung der infizierten Areale.
GOÄ 2431 in der Praxis: Indikation und klinische Abgrenzung
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2431 ist gegeben, wenn eine tief reichende, eitrige Entzündung vorliegt, die durch die Verschmelzung mehrerer Furunkel entstanden ist. Typische Prädilektionsstellen sind der Nacken, das Gesäß oder der Rücken. In diesen Regionen ist die Haut besonders dick, was die chirurgische Sanierung durch den erhöhten Gewebewiderstand erschwert.
Die Abgrenzung zu einfacheren chirurgischen Maßnahmen ist für eine rechtssichere Abrechnung essenziell. Eine einfache Inzision zur Entlastung eines oberflächlichen Abszesses oder eines einzelnen Furunkels rechtfertigt die Ziffer 2431 nicht. Hierfür stehen die Ziffern 2429 oder 2430 zur Verfügung, während die GOÄ 2431 dem multifokalen Charakter des Karbunkels vorbehalten bleibt.
Tipp: Sollte sich während des Eingriffs herausstellen, dass es sich um eine extrem ausgedehnte phlegmonöse Entzündung handelt, kann unter Umständen die Ziffer 2432 (Eröffnung einer tief liegenden Phlegmone) herangezogen werden. Eine genaue Dokumentation der Gewebeschichten ist hierbei entscheidend.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2431
Fallbeispiel 1: Sanierung eines Nackenkarbunkels
Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, indurierten Schwellung im Nackenbereich vor, die sich klinisch als Karbunkel mit mehreren Fistelöffnungen darstellt. Es erfolgt die chirurgische Eröffnung mittels Kreuzschnitt, die Exzision nekrotischer Gewebeanteile und das Einlegen einer Drainage. Abgerechnet wird die GOÄ 2431 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie der Zuschlag 442 für ambulantes Operieren.
Fallbeispiel 2: Erschwerte Exzision bei Diabetiker
Bei einem Patienten mit bekanntem Diabetes mellitus liegt ein ausgedehnter Karbunkel im Bereich des Gesäßes vor. Aufgrund der schlechten Wundheilung und der Tiefe des Befundes gestaltet sich die Exzision besonders zeitaufwendig. Die Abrechnung der GOÄ 2431 erfolgt mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5, begründet durch den überdurchschnittlichen chirurgischen Aufwand und die erschwerte Blutstillung.
Fallbeispiel 3: Multiple Abszedierungen an unterschiedlichen Lokalisationen
Ein Patient weist gleichzeitig einen Karbunkel am Rücken und einen separaten Abszess am Unterarm auf. Beide Befunde werden in einer Sitzung chirurgisch versorgt. In diesem Fall wird die GOÄ 2431 für den Karbunkel berechnet, während die Eröffnung des Abszesses am Arm separat nach GOÄ 2430 liquidiert wird. Die unterschiedlichen Lokalisationen müssen auf der Rechnung klar angegeben werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2431: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination der GOÄ 2431 mit anderen Inzisionsziffern für dieselbe Körperregion. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob eine Doppelabrechnung vorliegt. Die Eröffnung des Karbunkels schließt die einfache Wundspaltung oder Oberflächenanästhesie im selben OP-Gebiet ein.
Zudem wird oft fälschlicherweise ein großes Furunkel als Karbunkel deklariert, um die höher bewertete Ziffer 2431 ansetzen zu können. Ohne den Nachweis einer multiplen Follikelbeteiligung in der Dokumentation riskieren Praxen bei einer Rechnungsprüfung Honorarkürzungen. Auch die unvollständige Angabe von Begründungen bei Schwellenwertüberschreitungen führt regelmäßig zu Beanstandungen.
Achtung: Die postoperative Wundbehandlung in den Folgetagen darf nicht standardmäßig mit operativen Ziffern kombiniert werden. Für den Verbandswechsel und die Wundkontrolle sind primär die Ziffern 2000 oder 2006 anzusetzen, es sei denn, es erfolgt eine erneute chirurgische Intervention.
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Dokumentation der GOÄ 2431: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Der Operationsbericht muss die Diagnose "Karbunkel" klar stützen, indem die Beteiligung mehrerer Haarfollikel oder die Verschmelzung von Entzündungsherden beschrieben wird. Auch die Ausdehnung des Befundes in Breite und Tiefe sollte exakt in Zentimetern festgehalten werden.
Zusätzlich müssen alle durchgeführten Teilschritte wie die Inzision, die Exzision von Nekrosen, die Spülung der Wundhöhle und das Einbringen von Drainagematerial dokumentiert werden. Falls ein erhöhter Steigerungssatz angewendet wird, muss die spezifische Erschwernis direkt aus dem OP-Verlauf hervorgehen.
Dokumentationsbeispiel: Lokalanästhesie mit 5 ml Xylocitin. Kreuzförmige Inzision über dem fluktuierenden Karbunkel (ca. 4x5 cm) im Nackenbereich. Exzision von nekrotischem Gewebe und Ausräumung mehrerer eitriger Kammern. Ausgiebige Spülung mit Antiseptikum, Einlegen einer Laschendrainage, steriler Verband. Erschwerte Präparation durch starke Gewebeinduration.
GOÄ 2431: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz der GOÄ 2431 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 50,81 Euro. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Satz (77,31 Euro) ist zulässig, wenn die Leistungserbringung durch besondere Umstände erschwert war. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Adipositas des Patienten, eine anatomisch schwer zugängliche Lage oder eine starke, die Sicht behindernde Blutung, die eine aufwendige Hämostase erforderte.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2431 kann für die Schmerzschaltung die Lokalanästhesie nach GOÄ 490 oder 491 berechnet werden. Für die ambulante Durchführung ist der Zuschlag nach GOÄ 442 ansetzbar. Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Berechnung von Wundreinigungen nach GOÄ 2000 oder Verbänden nach GOÄ 2006 in derselben Sitzung, da diese als Bestandteil der operativen Primärversorgung gelten.
Ziffer 2431 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 2431 (Eröffnung eines Karbunkels – auch mit Exzision –) wird zur neuen Nummer 5605 — „Inzision, Ausräumung und ggf. Drainage eines oberflächlichen oder subkutanen Prozesses (z.B. Hämatom …". Der feste Satz beträgt 47,28 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 50,81 €).
Im Gesamtkatalog existiert keine eigene neue Karbunkelziffer. 5605 ist die nächstliegende allgemeine oberflächliche Prozessinzision; Karbunkel liegen subkutan (mehrere benachbarte Haarfollikel/Furunkel-Verschmelzung). Die 'Ausräumung' in 5605 umfasst die Exzisionskomponente ('auch mit Exzision') der alten Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2431
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